Meine Wirecard-Gewinne - Thread!
| eröffnet am: | 09.02.19 14:33 von: | BorsaMetin |
| neuester Beitrag: | 16.04.26 20:44 von: | leoAcqui |
| Anzahl Beiträge: | 20404 | |
| Leser gesamt: | 4530837 | |
| davon Heute: | 1663 | |
bewertet mit 22 Sternen |
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22.08.20 20:17
#20077
tire3000
Capecodder
das ist zumindest teilweise korrekt!
Eile brauch man nicht zu haben. Auch stehen die nächsten beiden Tage Finanzausschuss, UA und Esma Report noch aus.
Eile brauch man nicht zu haben. Auch stehen die nächsten beiden Tage Finanzausschuss, UA und Esma Report noch aus.
22.08.20 20:19
#20078
capecodder
Genau
Ausreichend Zeit vom Seitenrand zuzusehen wie die WC Klagen laufen.
22.08.20 20:20
#20079
Freiwald.
Das gesparte Geld könnt ihr im Casino
auf Rot setzen. Bringt bestimmt eine ordentliche Rendite
22.08.20 20:32
#20081
capecodder
Freiwald
Es fehlen eigentlich noch Pusher, die das ganze wieder hochpeitschen wollen a la St. Martin
22.08.20 20:41
#20083
capecodder
TILP
60.000 mal gegen BaFin, WC und E&Y 3500 Euro ca. Dafür lohnt sich schon ein bisschen Werbung
22.08.20 21:44
#20085
hardylein
@bimmelbahn
"so sollte es sein ?
So ist es !. Der Przesskostenfinanzierer bekommt 25-30% von der ERSTRITTENEN Summe und nicht, wie hier zu lesen, von der Schadensumme.
Verlust = 100.000 E. Die Anwälte erstreiten für Dich 10% = 10.000 E. Davon bekommt der PKF 2.500 E. Der Anwalt bekommt ??? E"
Ja , was bekommt der Anwalt denn?
So ist es !. Der Przesskostenfinanzierer bekommt 25-30% von der ERSTRITTENEN Summe und nicht, wie hier zu lesen, von der Schadensumme.
Verlust = 100.000 E. Die Anwälte erstreiten für Dich 10% = 10.000 E. Davon bekommt der PKF 2.500 E. Der Anwalt bekommt ??? E"
Ja , was bekommt der Anwalt denn?
22.08.20 21:55
#20087
tire3000
Hardylein
die Anwaltskosten sind in den z.b. 30 % PKF inkludiert.
Wird der Rechtsstreit überdies gewonnen, zahlt zudem der Verlierer die Rechtskosten(Anwalt/Gericht) ganz nach dem Motto:
Wer verliert, zahlt die Musik.
Dann ist der Gewinn maximal für alle.
Beim Vergleich anteilsmässig.
Wird der Rechtsstreit überdies gewonnen, zahlt zudem der Verlierer die Rechtskosten(Anwalt/Gericht) ganz nach dem Motto:
Wer verliert, zahlt die Musik.
Dann ist der Gewinn maximal für alle.
Beim Vergleich anteilsmässig.
22.08.20 22:05
#20090
hardylein
@tire300 In dem Beispiel
"Sie klagen ein Honorar von 100.000 Euro ein. In erster Instanz gewinnen Sie rechtskräftig zu 3/4, also in Höhe von 75.000 Euro. Es sind Prozesskosten von rund 12.000 Euro (zwei Rechtsanwälte, Gerichts- und Beweiskosten) entstanden. Die Erfolgsbeteiligung des Prozessfinanzierers (hier 30 Prozent) errechnet sich wie folgt:
Erlös§75.000 Euro
./. von Ihnen zu tragende Kosten (1/4 von 12.000 Euro) 3.000 Euro
zu verteilender Nettoerlös 72.000 Euro
= Erlösanteil des Finanzierers (30 Prozent) 21.600 Euro
= Ihr Erlösanteil (70 Prozent) 50.400 Euro
Keine Rechtberatung alles ohne Gewähr!"
In dem Beispiel hätte der Betrogene 1/4 der RAKosten von seinem Schadenersatzanspruch abgezogen bekommen. Ich gehe noch einen Schritt weiter. Was wäre, wenn man nur zu einem Fünftel gewönne?
Also Erlös 20000 Euro minus 0,8 * 12000 = 9600 wäre zu verteilender Nettoerlös = 10400. Dann erhielte der Finanzierer 3120 und der Betrogene 6720 Euro.
Erlös§75.000 Euro
./. von Ihnen zu tragende Kosten (1/4 von 12.000 Euro) 3.000 Euro
zu verteilender Nettoerlös 72.000 Euro
= Erlösanteil des Finanzierers (30 Prozent) 21.600 Euro
= Ihr Erlösanteil (70 Prozent) 50.400 Euro
Keine Rechtberatung alles ohne Gewähr!"
In dem Beispiel hätte der Betrogene 1/4 der RAKosten von seinem Schadenersatzanspruch abgezogen bekommen. Ich gehe noch einen Schritt weiter. Was wäre, wenn man nur zu einem Fünftel gewönne?
Also Erlös 20000 Euro minus 0,8 * 12000 = 9600 wäre zu verteilender Nettoerlös = 10400. Dann erhielte der Finanzierer 3120 und der Betrogene 6720 Euro.
22.08.20 22:08
#20091
hardylein
@tire300 Nachtrag zum o. Bsp.
die meisten hier meinen , sie erhielten dann 7280 Euro , also 70% von Klageerlös.
alles ohne Gewähr
alles ohne Gewähr
22.08.20 22:10
#20092
hardylein
Nachtrag - endlich den dazu passenden Artikel ge-
funden:
https://www.iww.de/pbp/archiv/...r-sie-die-prozessfinanzierung-f38826
https://www.iww.de/pbp/archiv/...r-sie-die-prozessfinanzierung-f38826
22.08.20 22:13
#20095
tire3000
Hardylein
Ja, so würde ich es ebenso sehen.
Wobei man am Tagesende sagen muss- selbst 6720€ von 100000€ sind mehr als 0€.
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob bei einem Vergleich die Anwaltskosten tatsächlich von Gewinner und Verlierer geteilt werden.
Würde hier tendenziell auf nein tippen, sodass beim Vergleich jede Partei seine Anwaltskosten zu tragen hätte.
Ergo 0,5×12000= 6000
Wobei man am Tagesende sagen muss- selbst 6720€ von 100000€ sind mehr als 0€.
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob bei einem Vergleich die Anwaltskosten tatsächlich von Gewinner und Verlierer geteilt werden.
Würde hier tendenziell auf nein tippen, sodass beim Vergleich jede Partei seine Anwaltskosten zu tragen hätte.
Ergo 0,5×12000= 6000
22.08.20 22:14
#20096
hardylein
@tire300 Nachtrag zum o. Bsp.
das hieße doch, wenn man ganz verliert, muss man die RAkosten ganz tragen.
22.08.20 22:15
#20097
tire3000
Hardylein
die 70% kamen ja, wenn die Klage gewonnen wird ( also ohne Vergleich).
Wie oben geschrieben, übernimmt dann ja auch der Unterlegene die gesamten Kosten
Wie oben geschrieben, übernimmt dann ja auch der Unterlegene die gesamten Kosten
22.08.20 22:17
#20098
hardylein
@tire300
Oder werden wirklich nur die Prozeßkosten und nicht die Anwaltskosten 100% gedeckt.
22.08.20 22:17
#20099
tire3000
Hardylein
Ja, aber in dem Fall trägt das Risiko dafür allein der PKF. Da man die Forderung quasi abtritt.
Daher kommen PKF ja meist erst, wenn diese auch einen Prozessgewinn erwarten...
Daher kommen PKF ja meist erst, wenn diese auch einen Prozessgewinn erwarten...
22.08.20 22:19
#20100
capecodder
Ich würde von nicht mehr als 10 %
Ausgehen, und das ist schon fast zu optimistisch.

