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So, 26. April 2026, 18:40 Uhr

Goldman Sachs Group Inc

WKN: 920332 / ISIN: US38141G1040

Goldman Sachs Aktie: Formidable Entwicklung im Investmentbanking


26.04.26 16:12
Raiffeisen Bank International AG

Wien (www.aktiencheck.de) - Goldman Sachs-Aktienanalyse der Raiffeisen Bank International AG:

Aaron Alber, Analyst der Raiffeisen Bank International AG (RBI), nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Bewertung der Aktie von The Goldman Sachs Group Inc. (ISIN: US38141G1040, WKN: 920332, Ticker-Symbol: GOS, NYSE-Symbol: GS) auf.

Goldman Sachs habe zum Auftaktquartal 2026 ein beeindruckendes Zahlenwerk abgeliefert. Profitiert habe man insbesondere von einer robusten Entwicklung der kapitalmarktbezogenen Geschäftseinheiten, die sich etwa durch eine hohe Handelsaktivität der Kunden im Lichte hausierender Aktienmärkte oder rege M&A-Aktivität ausgezeichnet hätten. Alles in allem würden die Geschäftsaussichten für den Primus des Investmentbanking günstig bleiben. Die unmittelbaren Auswirkungen des Iran-Kriegs auf das Geschäft von Goldman Sachs schätze die RBI als begrenzt ein.

Wir initiieren die Analyse für die Aktie von Goldman Sachs mit einer Kaufempfehlung und prognostizieren ein Kursziel auf Jahressicht von USD 1.050. Die Performance-Erwartung berücksichtigt auch Dividendenzahlungen, so Aaron Alber, Analyst der Raiffeisen Bank International AG (RBI), in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 23.04.2026)

Offenlegungen Raiffeisen Bank International AG:

4. RBI oder eine mit ihr verbundene juristische Person war in den vergangenen 12 Monaten bei der öffentlichen Emission von Finanzinstrumenten des Emittenten federführend oder mitführend (z.B. als Lead Manager oder Co-Lead Manager) tätig.

5. Zwischen RBI oder einer mit ihr verbundenen juristischen Person und dem Emittenten war in den vorangegangenen 12 Monaten eine Vereinbarung über die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß Anhang I Abschnitte A (Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten) und B (Nebendienstleistungen) der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft bzw. ergab sich in diesem Zusammenhang die Verpflichtung zu einer Zahlung oder zum Erhalt einer Entschädigung; wobei eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn dadurch die Vertraulichkeit von Geschäftsinformationen nicht verletzt wird.

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus:

Offenlegung von Umständen und Interessen, die die Objektivität der RBI gefährden könnten: www.raiffeisenresearch.com/disclosuresobjectivity (26.04.2026/ac/a/n)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.





 
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