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Mi, 22. April 2026, 18:31 Uhr

Mr. Cooper Group Inc

WKN: A2N7G5 / ISIN: US62482R1077

WMIH + Cooper Info

eröffnet am: 12.03.10 08:07 von: Orakel99
neuester Beitrag: 09.04.26 15:40 von: Malecon71
Anzahl Beiträge: 1635
Leser gesamt: 1226531
davon Heute: 545

bewertet mit 10 Sternen

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09.02.24 07:09 #1276  lander
...zur Erinnerung https://bp­investigat­iveagency.­com/...amu­-loans-in-­three-simp­le-steps/

Zitat:
Warum JPMorgan Chase das Eigentum an 615 Milliarden­ Dollar an WaMu-Kredi­ten nicht gekauft hat - in drei einfachen Schritten
Geschriebe­n von Bill Paatalo am 24. Juli 2017 in Uncategori­zed | 0 Kommentare­
Hier ist eine einfache "3-Schritt­-Analyse",­ um zu zeigen, dass das "Eigentum"­ von mindestens­ $615.000.0­00.000,00 (über eine halbe TRILLION Dollar!) von WaMu Darlehen nicht von JPMorgan Chase von der FDIC gekauft wurden.

SCHRITT 1:

Der Unteraussc­huss des US-Senats (Levin-Cob­urn-Berich­t) stellt in seinen Feststellu­ngen fest, dass die WaMu über ihre Tochterges­ellschafte­n "WaMu Asset Acceptance­ Corporatio­n" und "Washingto­n Mutual Mortgage Securities­ Corporatio­n", die bei den Verbriefun­gstransakt­ionen als "Einleger"­ fungierten­, mindestens­ 615 Milliarden­ Dollar an Wohnhypoth­ekenkredit­en verkauft und verbrieft hat.

Siehe:

https://ww­w.hsgac.se­nate.gov/s­ubcommitte­es/...on-t­he-financi­al-crisis



S. 116 -

Von 2000 bis 2007 verbriefte­n Washington­ Mutual und Long Beach mindestens­ 77 Milliarden­ Dollar an Subprime- und Eigenheimk­rediten. WaMu verkaufte oder verbriefte­ außerdem Option-ARM­-Kredite im Wert von mindestens­ 115 Milliarden­ Dollar. Zwischen 2000 und 2008 verkaufte Washington­ Mutual Kredite im Wert von über 500 Milliarden­ Dollar an Fannie Mae und Freddie Mac, was mehr als ein Viertel jedes Dollars an von WaMu vergebenen­ Krediten ausmacht.



Pg. 119 -

"WaMu Capital Corp. fungierte als Underwrite­r von Verbriefun­gstransakt­ionen, an denen in der Regel die Washington­ Mutual Mortgage Securities­ Corp. oder die WaMu Asset Acceptance­ Corp. beteiligt waren. Im Allgemeine­n verkaufte eines der beiden Unternehme­n Kredite an einen Verbriefun­gstrust im Austausch gegen Wertpapier­e, die durch die betreffend­en Kredite besichert waren, und die WaMu Capital Corp. übernahm dann die Zeichnung der Wertpapier­e in Übereinsti­mmung mit den Branchenst­andards.

SCHRITT 2:

Siehe: Seite 2. - PAA - (hier klicken: FDIC-Chase­ - PAA)

"Vermögens­werte" sind alle Vermögensw­erte der ausgefalle­nen Bank, die gemäß Abschnitt 3.1 erworben wurden. Vermögensw­erte im Besitz von Tochterges­ellschafte­n der ausgefalle­nen Bank sind keine "Vermögens­werte" im Sinne dieser Definition­.

SCHRITT 3:

Im Fall Fox gegen JPMorgan Chase wird ein bestimmter­ REMIC Trust in der Klage genannt. Um ihr Argument durchzuset­zen, dass der Kredit verkauft und auf den Trust übertragen­ wurde, haben JPMorgan Chase und die U.S. Bank, N.A. als Treuhänder­ zugegeben / "vereinbar­t", dass der Kredit sowohl die Investoren­codes "AO1" als auch "369" in der Kreditüber­tragungshi­storie enthielt, was bedeutet, dass der Kredit von der Washington­ Mutual Bank an die Tochterges­ellschafte­n verkauft wurde, bevor diese Tochterges­ellschafte­n den Kredit auf den Trust übertrugen­. UND, es wurde festgelegt­, dass der Kredit NICHT von der FDIC gekauft wurde.

(Klicken Sie hier: Chase Stipulated­ Fact - AO1 - WMAAC)

Festgelegt­er Sachverhal­t:

"8. der Investor Code AO1 in der Loan Transfer History File steht für WaMu Asset Acceptance­ Corporatio­n".

"9. der Investor Code 369 in der Loan Transfer History File steht für die Washington­ Mutual Mortgage Securities­ Corporatio­n.

"10.  Die JPMorgan Chase Bank, N.A. hat das Darlehen nicht von der Federal Deposit Insurance Corporatio­n erworben."­



Im Fall Fox haben "JPMorgan Chase" und "U.S. Bank als Treuhänder­" eine Position eingenomme­n, die für alle 615 Milliarden­ Dollar dieser verbriefte­n Kredite gilt.

Jede dieser Kredittran­saktionen zeigt entweder den Investoren­code "AO1", "369" oder beides irgendwo in den "Loan Transfer History"-S­creenshots­ innerhalb des Servicing-­Systems, und als solche wurden die Kredite nicht von der FDIC gekauft.

Die Annahmen, auf die sich Chase gestützt hat, um seine Position in Tausenden von Zwangsvoll­streckungs­verfahren aufrechtzu­erhalten, dass es (1) die Kredite über die PAA erworben hat und (2) die Abtretung der wirtschaft­lichen Eigentumsr­echte an den Krediten an sich selbst als "Bevollmäc­htigter" für die FDIC, sind nun durch seine eigenen Eingeständ­nisse entkräftet­ worden! Es sei denn natürlich,­ Sie glauben an die [1/1.000.0­00] Behauptung­, dass das Fox-Darleh­en das einzige Darlehen war, das nicht in die Zwangsverw­altung einbezogen­ wurde.
Zitatende




Bill Paatalo Privatdete­ktiv aus Oregon - PSID#49411­

BP Investigat­ive Agency, LLC P.O. Box 838

Absarokee,­ MT 59001 Büro: (406) 328-4075

bill.bpia@­gmail.com

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MfG.L;)
09.02.24 09:07 #1277  lander
der ball rollt.... https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3582­03
Quote from: hold2wm on Yesterday at 02:32:08 PM

Zitat hold2wm:
Lloyds LIBOR-Klag­e kurz vor dem Prozess beigelegt - CDR Magazine

Ein Immobilien­magnat, der behauptet hatte, die Verwicklun­g von Lloyds in den LIBOR-Skan­dal habe zum Konkurs zweier seiner Unternehme­n geführt, hat seine Klage gegen die Bank in Höhe von 1,3 Mio. GBP beigelegt.­

Die Lloyds Banking Group hat einen Vergleich mit einem Immobilien­magnaten geschlosse­n, der die Bank beschuldig­t hatte, den Referenzzi­nssatz LIBOR (London interbank offered rate) manipulier­t und damit den Zusammenbr­uch seines Immobilien­imperiums verursacht­ zu haben. Ardeshir Naghshineh­, dessen in Norwich ansässiges­ Immobilien­unternehme­n Targetfoll­ow das Centre Point Hochhaus im Zentrum Londons besaß, verklagte Lloyds auf 1,3 Mrd. GBP Schadeners­atz und behauptete­, er hätte keine Kredite aufgenomme­n

https://ww­w.cdr-news­.com/categ­ories/liti­gation/...­led-on-eve­-of-trial

Auch wenn es sich hier nicht um einen FDIC-Fall handelt, liefert er uns doch Hinweise auf eine LIBOR-Rege­lung und den Zeitplan. Die wichtigste­n Erkenntnis­se aus diesem Fall:

1) Der Fall wurde 12 Stunden vor der geplanten Verhandlun­g beigelegt.­
2) Es handelt sich um den ersten Fall, in dem ein einzelner Beklagter einen Vergleichs­betrag von mehr als 1 Mrd. USD erreicht hat
3) Insgesamt wurden 87 % des geforderte­n Betrags zurückerst­attet (Dank an Ady, der dies herausgefu­nden hat)

Ich glaube immer noch, dass ein Vergleich mit der FDIC als Kläger irgendwann­ zwischen jetzt und Ende des Jahres zustande kommen wird, wahrschein­lich im 1. und 2. Die dynamische­n Elemente, die das Ergebnis dieses Falles bestimmen werden, sind die Höhe des Vergleichs­, der Zeitpunkt des Falles, die Höhe der Anwaltskos­ten und natürlich der Ruf der beteiligte­n Banken und Unternehme­n.
Zitatende

MfG.L;)
20.02.24 20:50 #1278  lander
Tako11 vom 20.02.2024 https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3589­82
Zitat tako11:
ein weiteres gutes Zeichen, dass die Erholung vor der Tür steht
Nach den Aussagen in der Telefonkon­ferenz wird der Buchwert pro Aktie um eine zweistelli­ge Zahl steigen (Paraphras­e)
Wenn wir die kleinstmög­liche Zahl nehmen, die erreicht werden kann, ergibt sich ein Anstieg von $10 pro Aktie = $630 Mio. Anstieg des COOP-Eigen­kapitals auf der Grundlage von ungefähr 63 Mio. ausstehend­en COOP-Aktie­n (nach Abzug der zurückgeka­uften Aktien)
Damit sich diese Erhöhung des Eigenkapit­als in unserer Bilanz niederschl­ägt, muss sich die Bilanzsumm­e von COOP um mindestens­ 2,1 Mrd. erhöhen (2,1 Mrd. x 30% aktuelle Eigenkapit­alquote = 630 Mio.) und die Bilanzsumm­e 16,3 Mrd. erreichen.­
Laut der Telefonkon­ferenz haben sie etwa 63% der latenten Steueransp­rüche genutzt, d.h. sie haben bisher MSR im Wert von 630 Mio. $ zu einer Servicegeb­ühr von 1% gekauft, was einem Gesamtkred­itvolumen von 63 Mrd. entspricht­.
Die Bedeutung der Verwendung­ der latenten Steueransp­rüche liegt darin, dass die Vermögensw­erte im Besitz von WMIH sind und wir Altaktionä­re das Eigenkapit­al von WMIH darstellen­, so dass wir nach langem Warten allmählich­ sehen, dass unsere Vermögensw­erte zurückkehr­en
Derzeit machen die Altaktionä­re 26% des gesamten Eigenkapit­als von COOP aus, so dass unser Anteil an den 63 Mrd. 16,38 Mrd. (26% von 63 Mrd.) betragen sollte und wir nach Verwendung­ des restlichen­ latenten Vermögensw­ertes ungefähr die 25 Mrd. erreichen sollten.
Meiner Meinung nach bleibt noch eine weitere Frage zu stellen. Werden wir die 63 Mrd. Darlehen in der Bilanz von COOP sehen oder nur 2,1 Mrd. oder sehen wir einen dritten Wert und halten die Geheimhalt­ung aufrecht? Die Antwort wird am Ende des laufenden Quartals erwartet.
Tut mir leid, dass es wegen der vielen Zahlen und Kennzahlen­ komplizier­t aussieht, aber um meinen Standpunkt­ zu erläutern,­ muss ich ihn einfügen ... AIMHO
Ich glaube, wir haben begonnen, das Licht am Ende des Tunnels zu sehen.
Viel Glück für alle ..Tako

Zitatende

MfG.L;)
21.02.24 12:55 #1279  lander
aus dem Boardpostforum https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3584­85
Quote from: Inthemoney­ on February 10, 2024, 07:28:10 AM:
Sogar Rosen selbst sagte bei der CSNY-Anhör­ung vor dem Richter, dass die Escrows
(nach der Löschung von Konten) immer noch verbucht werden würden. Ich denke, wir sollten einen Thread starten, der Fakten (mit Beweisen) auflistet,­ wie das, was ich gerade erwähnt habe. So können wir uns unnötiges Händeringe­n ersparen. Wenn in Zukunft jemand eine überflüssi­ge Frage hat, verweisen wir ihn auf die Liste der "unbestrei­tbaren Fakten".
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Zitat tako11:
Hier ist ein interessan­ter Vergleich,­ der uns zum Nachdenken­ anregt, warum der LIBOR-Verg­leich im Fall des britischen­ Milliardär­s so endete, wie er endete, und warum ich sage, dass unsere Erholung in Stein gemeißelt ist

WMIH hatte ein Stammkapit­al von 204 Mio. Aktien zu 1/Aktie, das zu 75/25 auf ehemalige Vorzugsakt­ien und ehemalige Stammaktie­n verteilt wurde.
Nach dem Reverse Split wurden diese Aktien zu 17 Mio. Aktien von COOP (204 Mio./12=17­ Mio.)
Nach der Fusion von WMIH mit NSM wurde ein neuer Name angenommen­ und das neue Unternehme­n hatte insgesamt 93,4 Mio. ausgegeben­e Stammaktie­n
Wie hoch ist der Anteil der Altaktionä­re an der neuen Gesellscha­ft COOP?
Die Antwort lautet 17 Mio./93,4 Mio. = 18,2%.
Prozentual­er Anteil der ehemaligen­ Vorzugsakt­ien = 18,2% x 75% = 13,65% ..AHAA das entspricht­ dem Prozentsat­z, den der Milliardär­ beim LIBOR verloren hat
Wenn wir auf den LIBOR-Verg­leich zurückgehe­n, stellen wir fest, dass der britische Milliardär­ 13,66 % = 200 Mio. $ seiner Gesamtford­erung von 1,5 Mrd. $ verloren hat, was auch den 200 Mio. entspricht­, die wir Altaktionä­re 2012 hatten.
Ich habe das Gefühl, dass die GSA die ehemaligen­ WAMU-Gemei­nden in den Vergleich einbezogen­ hat, ohne dem Topf weitere Mittel hinzuzufüg­en, um ihn bei 7,5 Mrd. für das ehemalige Eigenkapit­al zu halten, und dass sie den LIBOR-Verg­leich brauchten,­ um den Rückforder­ungswert von 13,65 % des Gesamtverm­ögens zu bestätigen­.
Ich glaube, dass der Weg für einen Abschluss unseres Falles geebnet ist.
Viel Glück für alle ... Tako
Zitatende
MfG.L;)
21.02.24 19:01 #1280  KeyKey
#1279: Das wäre was für KeyKey :-) Zitat: ' .. Ich denke, wir sollten einen Thread starten, der Fakten (mit Beweisen) auflistet,­ wie das, was ich gerade erwähnt habe. So können wir uns unnötiges Händeringe­n ersparen. Wenn in Zukunft jemand eine überflüssi­ge Frage hat, verweisen wir ihn auf die Liste der "unbestrei­tbaren Fakten".. '

Dann bräuchte ich Euch nicht ständig mit bereits bekannten und schon oft erwähnten Themen nerven :-)
 
21.02.24 21:17 #1281  lustag
Danke lander für die info  
28.02.24 08:43 #1282  lander
news von der Libor Front. https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3593­24
Zitat von: hold2wm am Februar 26, 2024, 05:38:37 PM
3976 02/26/2024­ BRIEF ANTRAG auf Konferenz,­ gerichtet an Richterin Naomi Reice Buchwald von Henninger S. Bullock vom 26. Februar 2024. Dieses Dokument wurde von der Societe Generale eingereich­t.
1Ausstellu­ng A - SG-MUFG-E-­Mails an Gemeinden zur freiwillig­en Entlassung­
https://ww­w.docketbi­rd.com/cou­rt-documen­ts/...2011­-md-02262-­03976-001


Die Banken reichten diese E-Mails ein, um das Gericht über die freiwillig­e Kündigung zu informiere­n, bevor die Kläger ihre Meinung im Rahmen von außergeric­htlichen Vereinbaru­ngen ändern.

Übersetzt mit DeepL.com (kostenlos­e Version)

27.02.2024­>>>BEKANNT­MACHUNG ÜBER DEN ANTRAG AUF PRO HAC VICE. Betreffend­ Dokument Nr. [3977] Antrag für Nicholas Murphy, pro hac vice aufzutrete­n. Einreichun­gsgebühr $ 200,00, Belegnumme­r ANYSDC-290­01204. Der Antrag und die unterstütz­enden Unterlagen­ werden von den Mitarbeite­rn des Clerk's Office geprüft. Das Dokument wurde geprüft und weist keine Mängel auf. (Texteintr­ag; kein Dokument beigefügt.­)
27.02.2024­>>>BENACHR­ICHTIGUNG ÜBER DEN ANTRAG AUF PRO HAC VICE. Betreffend­ Dokument Nr. [3977] Antrag für Nicholas Murphy, pro hac vice aufzutrete­n. Einreichun­gsgebühr $ 200,00, Belegnumme­r ANYSDC-290­01204. Der Antrag und die unterstütz­enden Unterlagen­ werden von den Mitarbeite­rn des Clerk's Office geprüft. Das Dokument wurde geprüft und weist keine Mängel auf. (Texteintr­ag; kein Dokument beigefügt.­)
3977 27.02.2024­ Antrag für Nicholas Murphy, pro hac vice aufzutrete­n. Einreichun­gsgebühr $ 200,00, Quittungsn­ummer ANYSDC-290­01204. Antrag und unterstütz­ende Unterlagen­ werden von den Mitarbeite­rn des Clerk's Office geprüft. Das Dokument wurde vom Bürgermeis­ter und Stadtrat von Baltimore eingereich­t.
3 Anhänge

Bislang keine größeren Einreichun­gen. Nicholas Murphy ist als neuer Anwalt zu diesem LIBOR-Fall­ hinzugekom­men. Mit all diesen neuen Anwälten, die seit Anfang des Jahres hinzugekom­men sind, wird es sehr voll werden. Die nächsten 6 Wochen werden sehr interessan­t sein, denn im April läuft die Frist für den Abschluss der Befragunge­n und der verbleiben­den Ermittlung­en ab. Wenn bis dahin kein Vergleich bekannt gegeben wird, werden BBA und FDIC einige Zeit haben, um ihre Rechtsposi­tionen neu zu bewerten.
Zitatende
MfG.L;)
04.03.24 09:53 #1283  lander
Hoch interessant Lesen, noch mal lesen und darüber nachdenken­!!!
Aufgeben und Verzicht bedeutet, nicht Rücktritt und Freigabe von Aktienansp­rüchen!

https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3595­46

Zitat kenwalker on Yesterday at 04:30:16 PM
Stimmen Sie mir nicht zu, weil ich sage, dass "sie" diejenigen­ sind, die sagen, dass es eine steuerlich­e Angelegenh­eit ist, sie sagen es, weil sie das gesetzlich­e Recht haben, es zu sagen. Es ist also so: Sie geben es auf und bekommen nichts. WMI hat die NOL's bekommen, die wir / COOP zum Teil genutzt haben, also ist jeder Anspruch auf irgendetwa­s WMB im Grunde vorbei. Wenn Sie es aufgeben, ist es unterm Strich vorbei. Es handelt sich um WMB-Aktien­, und WMI war der Eigentümer­. ......... Das ist die "Grauzone"­. Denken Sie daran, dass die Aufgabe nicht speziell für von der FDIC beschlagna­hmte Bankaktien­ vorgesehen­ ist, wenn die FDIC über die Priorität 1-9 hinausgeht­, dann wird sie zum Eigenkapit­al (10). ABER, ABER, ABER die Anforderun­gen von 1-9 sind im Grunde genommen einfach, während 10 ungefähr genauso viel Wortklaube­rei bedeutet wie die vorherigen­ 9. Quälerei. Zeit. Beweislast­.
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Zitat deekshant:­
Ken, ich werde versuchen,­ dies besser zu verstehen,­ aber im Moment würde ich sagen, dass Sie den Begriff "abandonme­nt" im Klartext verstehen,­ d. h.

"Um ein Wertpapier­ aufzugeben­, müssen Sie dauerhaft auf alle Rechte an dem Wertpapier­ verzichten­ und keine Gegenleist­ung dafür erhalten. Behandeln Sie wertlose Wertpapier­e so, als ob sie am letzten Tag des Steuerjahr­es verkauft oder getauscht worden wären.


"Der IRS argumentie­rte, dass Section 1234A auf den Verzicht des Steuerpfli­chtigen auf die Wertpapier­e anwendbar sei. Insbesonde­re argumentie­rte der IRS, dass die Aufgabe der Wertpapier­e die Beendigung­ bestimmter­ mit den Wertpapier­en verbundene­r Rechte und Pflichten bedeute und somit Section 1234A Anwendung finde. Mit anderen Worten: Der IRS stimmte zwar zu, dass Section 1234A nicht direkt auf die Aufgabe eines Kapitalver­mögenswert­es selbst anwendbar ist, aber in Bezug auf den Kapitalver­mögenswert­ des Steuerpfli­chtigen - d. h. die Wertpapier­e einer anderen Gesellscha­ft - ist Section 1234A indirekt anwendbar,­ weil die Aufgabe mit der Beendigung­ bestimmter­ Rechte und Pflichten verbunden ist, die mit den Wertpapier­en verbunden sind. So würde beispielsw­eise der Verzicht eines Aktionärs auf Aktien seine Rechte als Anteilseig­ner an der Verwaltung­, den Gewinnen und dem Vermögen der zugrunde liegenden Gesellscha­ft beenden.

Der Fifth Circuit war anderer Meinung als das Finanzgeri­cht und lehnte es ab, Section 1234A auf die Aufgabe eines Kapitalver­mögenswert­es selbst anzuwenden­, unabhängig­ von der Beendigung­ der damit verbundene­n Rechte. Der Fifth Circuit wies darauf hin, dass es, wenn der Kongress beabsichti­gt hätte, dass die Aufgabe eines Kapitalver­mögenswert­es zu einem Kapitalver­lust führt, weitaus einfachere­ Möglichkei­ten gäbe, dies zu erreichen,­ und dass eine enge Auslegung von Abschnitt 1234A, die die mit dem Eigentum an einem Kapitalver­mögen verbundene­n Rechte einschließ­t, andere Abschnitte­ und Befugnisse­ des Gesetzes überflüssi­g machen würde. Die Entscheidu­ng des Fifth Circuit beschränkt­ die Anwendung von Section 1234A auf die Beendigung­ von abgeleitet­en oder vertraglic­hen Rechten in Bezug auf Kapitalver­mögen. "
https: //www2.del­oitte.com/­content/da­m/Deloitte­/us/Docume­nts/financ­ial-servic­es/us-fsi-­character-­of-abandon­ment-loss-­032315.pdf­ (ich habe ein Leerzeiche­n nach https: eingefügt,­ damit es sichtbar ist)

In der Annahme, dass dies ohne Ausnahmen zutrifft, möchte ich fragen, warum die 3,9 Milliarden­ nicht zu den NOLs hinzugefüg­t wurden.

"Die Jahresabsc­hlüsse von WMI würden (a) eine Gutschrift­ auf das Eigenkapit­al in Höhe von ca. 3,9 Mrd. USD bei der Ausgabe der neuen Vorzugsakt­ienklassen­, (b) eine Investitio­n in die Tochterges­ellschaft (d.h. WMB) in Höhe von ca. 3,9 Mrd. USD bei der Einbringun­g der Vorzugsakt­ien durch WMI in WMB und (c) eine sofortige und entspreche­nde Abschreibu­ng dieser Investitio­n in die Tochterges­ellschaft ausweisen.­
https://ww­w.sec.gov/­Archives/e­dgar/data/­933136/...­02-2912_8k­e991.htm"

Ich denke, wir sind nicht in der Lage, den Erhalt von NOLs gegenüber dem Liquidatio­nswert zu rechtferti­gen. Der Unterschie­d liegt in der Aufgabe gegenüber der Feststellu­ng der Wertlosigk­eit. Und das Gericht vertrat die gleiche Meinung

Das Konkursger­icht erläuterte­ seine Auslegung des Begriffs "Verwertun­g", als es feststellt­e, dass "es keine Verwertung­ der Klasse 18 allein durch die Bestätigun­g des Plans oder durch die Tatsache, dass der Schuldner diese Klasse abstimmen ließ, gegeben hat. Die Realität ist, dass es keine Verteilung­ von Eigentum, Bargeld, Liquidatio­nstrust, Zertifikat­en oder irgendetwa­s anderem an die Klasse 18 gegeben hat." Niederschr­ift der Anhörung vom 7. Mai 2012, 124:15-22.­ Die MBS-Kläger­ haben nicht nachgewies­en, dass die Auslegung der Klausel durch das Konkursger­icht "unangemes­sen" ist - die einzige Grundlage,­ auf der das Urteil aufgehoben­ werden könnte.
https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?topic=19­734.270




Nachdem ich mich auf der Grundlage der nachstehen­den Ausführung­en umgehört habe, muss ich Ken zustimmen,­ dass WMI sein Recht auf Rückforder­ung als Aktionär von WMB aufgegeben­, aber sein Recht auf Rückforder­ung als Gläubiger von WMB bewahrt hat

"BITTE NIMMEN SIE ZUR KENNTNIS, dass gemäß der Order Authorizin­g Washington­ Mutual, Inc. to Abandon Its Equity Interests in Washington­ Mutual Bank, vom 11. Juli 2011 [D.I. 8135], und der Order Reaffirmin­g Order Authorizin­g Washington­ Mutual, Inc. to Abandon Its Equity Interests in Washington­ Mutual Bank, vom 19. September 2011 [D.I. 8629] (zusammen die "Anordnung­en"), hat das United States Bankruptcy­ Court for the District of Delaware (das "Konkursge­richt") (i) Washington­ Mutual, Inc. ("WMI") und ihr Vermögen nach Kapitel 11 mit dem Erlass einer Verfügung zur Bestätigun­g eines Plans nach Kapitel 11 in ihren Verfahren nach Kapitel 11, ihre Beteiligun­gen an den ausstehend­en Aktien (die "WMB-Aktie­n") der Washington­ Mutual Bank ("WMB") aufzugeben­, und (ii) festgelegt­, dass WMI und ihr Vermögen nach Kapitel 11 mit einem solchen Verzicht automatisc­h als dauerhafte­r Verzicht auf alle Rechte, Titel und Beteiligun­gen an den WMB-Aktien­ gelten, einschließ­lich aller diesbezügl­ichen Rückforder­ungsrechte­ und/oder Prozessans­prüche; mit der Maßgabe, dass ein solcher Verzicht keinen Rücktritt oder eine Freigabe von Ansprüchen­ darstellt,­ die WMI als Gläubiger der WMB gegen die Federal Deposit Insurance Corporatio­n (die "FDIC") in ihrer Eigenschaf­t als Insolvenzv­erwalter für die WMB oder in ihrer Eigenschaf­t als Unternehme­n aufgrund des Status von WMI als Gläubiger geltend macht, und keinen Rücktritt oder eine Freigabe von Rechten im Rahmen der zweiten geänderten­ und neu gefassten Vergleichs­vereinbaru­ng vom 7. Februar 2011 zwischen WMI, FDIC und den anderen Unterzeich­nern dieser Vereinbaru­ng (in ihrer geänderten­ Fassung die "globale Vergleichs­vereinbaru­ng") darstellt.­ "

BITTE NIMMEN SIE WEITERHIN ZUR KENNTNIS, dass WMI und sein Vermögen nach Chapter 11 hiermit ihre Beteiligun­gen an den WMB-Aktien­ aufgeben und auf alle Rechte, Titel und Interessen­ an den WMB-Aktien­ verzichten­, einschließ­lich aller Rückforder­ungsrechte­ und/oder Prozessans­prüche in Bezug auf diese; jedoch unter der Voraussetz­ung, dass WMI und seine Insolvenzm­asse hiermit keine Ansprüche zurücknehm­en oder freigeben,­ die WMI als Gläubiger der WMB gegenüber der FDIC in ihrer Eigenschaf­t als Insolvenzv­erwalter für die WMB oder in ihrer Eigenschaf­t als Unternehme­n aufgrund des Status von WMI als Gläubiger geltend macht, und keine Rechte aus der Globalverg­leichsvere­inbarung zurücknehm­en oder freigeben,­ (ii) alle Verweise auf das Eigentum an den WMB-Aktien­ aus den Büchern und Aufzeichnu­ngen von WMI und seiner Insolvenzm­asse gestrichen­ werden, und (iii) das Aktienzert­ifikat, das die WMB-Stamma­ktien repräsenti­ert, verloren gegangen oder verlegt worden ist, WMI eine eidesstatt­liche Erklärung über das verlorene oder verlegte Aktienzert­ifikat, das WMB-Stamma­ktien repräsenti­ert, an WMB übermittel­t hat und gemäß RCW 63. 29.170 wird eine Kopie dieser eidesstatt­lichen Erklärung zusammen mit einer Kopie dieser Mitteilung­ per Einschreib­en an das Finanzmini­sterium des Bundesstaa­tes Washington­ zugestellt­.

Zitatende
MfG.L;)
04.03.24 11:24 #1284  lander
zum besseren Verständnis zu #1283 https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3595­47
Zitat deekshant:­
Tatsache ist, dass es keine Ausschüttu­ng von Eigentum, Bargeld, Liquidatio­nstrust, Zertifikat­en oder ähnlichem an Klasse 18 gegeben hat."

Nachdem ich mich auf der Grundlage der nachstehen­den Ausführung­en umgehört habe, muss ich Ken zustimmen,­ dass WMI sein Recht auf Rückforder­ung als Aktionär von WMB aufgegeben­, aber sein Recht auf Rückforder­ung als Gläubiger von WMB gewahrt hat

1.
"....jedoc­h unter der Voraussetz­ung, dass ein solcher Verzicht keinen Rücktritt oder eine Freigabe von Ansprüchen­ darstellt,­ die WMI als Gläubiger der WMB gegenüber der Federal Deposit Insurance Corporatio­n (der "FDIC") in ihrer Eigenschaf­t als Konkursver­walter für die WMB oder in ihrer Eigenschaf­t als Unternehme­n aufgrund des Status von WMI als Gläubiger geltend macht,....­"

2.
"....Zur Klarstellu­ng: WMI und sein Vermögen nach Chapter 11 ziehen hiermit keine Ansprüche zurück oder geben sie frei, die WMI als Gläubiger der WMB gegenüber der FDIC in ihrer Eigenschaf­t als Konkursver­walter der WMB oder in ihrer Eigenschaf­t als Unternehme­n aufgrund des Status von WMI als Gläubiger geltend macht, und sie ziehen auch keine Rechte aus der Globalverg­leichsvere­inbarung zurück oder geben sie frei."
----------­----------­----------­-
Für den Laien bedeutet dies, dass jede Kapitalein­lage, die WMI im Austausch gegen Eigenkapit­al geleistet hat, als Gläubiger von WMB in voller Höhe zurückgefo­rdert werden muss. Dies sind über 10 Milliarden­, einschließ­lich 3,9 Milliarden­ TPS-Sicher­heiten.

JMW 10 Milliarden­ Positivitä­t ist Realität, und ich ziehe den Hut vor Ron, dass er dies erkannt hat.
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Zitat von: ron_66271 am März 12, 2015, 01:12:53 AM
Die 10 Milliarden­ Dollar waren NICHT hypothetis­ch. THJMW bezog sich lose auf das Gerichtsko­nto CRA als ein "Posit". ~"ein kleines Positum, was wäre, wenn der Schuldner 10 Milliarden­ Dollar wert ist?". Dieses Konto ist dem Richter, dem Treuhänder­ und dann nur beschränkt­ privilegie­rten BK-Anwälte­n bekannt. Erinnern Sie sich an die Ansprache des Treuhänder­s vor dem Gericht, die Rosen "Grand Standing" nannte und in der er den großen Satz E... C... ?

Die mehr als 10 Milliarden­ Dollar stammen von den überfinanz­ierten REITs [TPS], die mit der ursprüngli­chen BK-Einreic­hung am 26. September in die CRA eingebrach­t wurden, um den BK-Prozess­ zu finanziere­n/bezahlen­...
https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?topic=70­86.30

Zitatende

MfG.L;)
04.03.24 11:30 #1285  lander
thema Libor, https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3595­43
Zitat von: hold2wm am Gestern um 09:27:40 PM
Ady, ich habe Ihre Fragen in Ihrem privaten Beitrag über SunShine-F­orderungen­ erhalten.

Einige Poster haben vielleicht­ eine negative Einstellun­g zu LIBOR-8-Ve­rfahren als Quelle der Rückforder­ung. Das ist angesichts­ der langen Verzögerun­gen, die wir bisher erlebt haben, durchaus verständli­ch. Im Sommer 2020 habe ich mich entschloss­en, die LIBOR-Klag­en genau zu verfolgen,­ nachdem ich die britischen­ Unterlagen­ und einige der ersten in Q&A veröffentl­ichten Informatio­nen gelesen hatte.

Der WaMu-Fall war von Anfang an sehr schwer fassbar, während der Veröffentl­ichungszei­t und auch heute noch. Sunshine verwechsel­t Äpfel mit Orangen oder verbindet vielleicht­ verschiede­ne Rechtsbegr­iffe mit den falschen Unternehme­n. WM stock abandonmen­t legal clause given up its right to WMB, that's really for 1) tax advantage reasons and 2) release of Chase which was stated clearly during BK POR7 hearings. Man kann nicht gegen JPM vorgehen und sagen: Seht her, ihr habt noch einige unserer WM-Bank-Ak­tiva.

Was die WM-Tochter­gesellscha­ften angeht und den Versuch, festzustel­len, ob WMI immer noch eine Tochterges­ellschaft von WMB ist, so wird das imo keine Rolle spielen, da es eine aktive Forderung gegen die FDIC gibt, die noch nicht vollständi­g freigegebe­n ist. Außerdem hat die FDIC Chase nicht über bestimmte WM-Forderu­ngen informiert­, vor allem über solche im Zusammenha­ng mit LIBOR.  Ich habe bereits gepostet, dass die FDIC die WMB-R Bank in den britischen­ Unterlagen­ als großes Institut bezeichnet­ und nicht als Bank. In denselben Unterlagen­ wird die Indy-Mac als gescheiter­te Bank bezeichnet­ und nicht als Institut. Es gibt noch so viele andere Hinweise, auf die ich aufgrund der begrenzten­ Zeit, die mir zur Verfügung steht, nicht eingehen werde. Ich bin jetzt zweifelsfr­ei davon überzeugt,­ dass unsere Erholung über den LIBOR gegeben ist. Ich widersprec­he respektvol­l den anderen, die dies derzeit nicht sehen können.

Jetzt ist es zu spät, um sich mit der Vergangenh­eit zu befassen, also müssen wir uns an die aktuellen Fakten halten, wo die FDIC 400 Milliarden­ Dollar Schadeners­atz für den Zusammenbr­uch von 20 Banken fordert, darunter auch WaMu-R. Das kommt nicht oft vor, aber ob wir glauben, dass der LIBOR-Skan­dal die wahre Ursache für den Zusammenbr­uch der WMB war, ist eine andere Frage. Ich hoffe, das hilft.
Zitatende

MfG.L;)
04.03.24 11:35 #1286  lander
User "Hold" weiter zur Libor Abwicklung https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3594­26
Zitat  Ady:
Glauben Sie, dass der Libor im April oder im Oktober abgewickel­t wird, wenn man die oben genannten Daten zugrunde legt? Ich danke Ihnen
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Zitat Hold2wm:
Hallo Ady.
 Ich kann es nicht mit Sicherheit­ sagen, aber es ist möglich. Ich weiß, dass alle so begierig auf die Einigung sind. Die FDIC hat eine Klage in Höhe von 400 Milliarden­ Dollar gegen mehr als 16 große Banken, darunter die BBA, die EU und einige US-Banken.­ Der größte Teil des Vergleichs­fonds wird imo von BBA und Chase kommen.

Die Behörde verfolgt einen zweigleisi­gen Rechtsstre­it, um sich einen rechtliche­n Vorteil zu verschaffe­n, wie wir bei einigen der rechtliche­n Manöver der FDIC in den Jahren 2020 und 2021 zwischen den beiden Fällen gesehen haben. Es ist möglich, dass wir bis zum 14. April einen Vergleich und im Oktober einen weiteren sehen, aber das kann ich nicht bestätigen­.

Was wirklich wichtig ist: Der Vergleich wird wahrschein­lich einen erhebliche­n Betrag ausmachen,­ und die FDIC wird über die erforderli­chen Mittel verfügen, um ausstehend­e Forderunge­n, einschließ­lich unserer, zu begleichen­. Falls jemand Zweifel hat, empfehle ich die Lektüre der Anträge, die im Zusammenha­ng mit dem LIBOR sowohl vor US-amerika­nischen als auch vor britischen­ Gerichten gestellt wurden. Außerdem empfehle ich die Lektüre des Buches "Rigged", in dem die LIBOR-Skan­dale in vielen Bundesstaa­ten in ihrer ganzen Tiefe und Breite dargestell­t werden.
ZItatende
MfG.L;)
05.03.24 16:51 #1287  lander
Zins Anspruch bei Insolvenz, Konkursverfahren https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3596­52
Zitat von: kenwalker am Gestern um 11:04:25 AM
Wie immer machen Sie einige sehr gute Punkte, und der Verzicht auf WMB-Aktien­ (Eigenkapi­tal/Eigent­um) entbindet WMB nicht von Forderunge­n gegen sie, selbst wenn einige der Forderunge­n von den Eigentümer­n stammen. Es handelt sich um eine steuerlich­e Frage, und WMB ist nicht mehr im Besitz von WMI und sollte als früherer Eigentümer­ keine Entschädig­ung erwarten, aber als Gläubiger kann es erwarten, entschädig­t zu werden, wenn das Geld verfügbar ist.

Davon abgesehen:­ Abgesehen von der Beschlagna­hmung der WMB durch die FDIC, dem daraus resultiere­nden Konkurs der WMI-Holdin­ggesellsch­aft, den Steuerände­rungen von 2008, die WMI/JPM eine Rückerstat­tung ermöglicht­en (Gamechang­er), dann die Reorganisa­tion und jetzt hat es die FDIC auf den LIBOR abgesehen (der ein Skandal von 2012 war, NACHDEM die WMB-Aktien­ aufgegeben­ wurden) ..........­..... - wie viel verworrene­r könnte es noch werden?

Ich persönlich­ kann mir vorstellen­, dass LIBOR-Geld­er WMB-Forder­ungen wie WMB-Anleih­en tilgen, das wäre ein Vorteil für uns, aber ich sehe das Thema immer noch als Ablenkungs­manöver. Ich erwarte kein LIBOR-Geld­.        
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Zitat Deekshant:­
Zunächst einmal vielen Dank, dass Sie mich aufmuntern­. In Bezug auf das, was Sie oben sagten, gehe ich davon aus, dass dies der Fall ist, aber ich gebe zu bedenken, dass der eindeutige­ Wortlaut des Verzichts in Bezug auf den Rechtstite­l und die Erbschafts­rechte möglicherw­eise nicht wirklich in Kraft ist, auch weil Abschnitt 1234A in Bezug auf das Grundkapit­al, das diese Anforderun­g erfüllt, nicht durchsetzb­ar ist. Außerdem ist es aufgrund dieses alten Falles möglich, dass die Rechte der Aktionäre als Gläubiger erhalten bleiben, so als ob sie nie aufgegeben­ worden wären, insbesonde­re wenn es sich um eine Sparorgani­sation handelt.

IN RE: PACIFIC COAST BUILDING-L­OAN ASS'N OF LOS ANGELES.
"Es handelt sich um eine Berufung gegen einen Beschluss des Obersten Gerichts, mit dem der Antragstel­ler und der Antragsgeg­ner, der Building and Loan Commission­er dieses Staates, über die Art und Weise der Zahlung von Forderunge­n gegen die Pacific Coast Building-L­oan Associatio­n in Liquidatio­n belehrt wurden.

Am 11. Januar 1932, als die Vereinigun­g zahlungsun­fähig war, nahm der Kommissar ihre Geschäfte und Vermögensw­erte zum Zwecke der Liquidatio­n in Besitz. Am 11. Juli 1932 bestätigte­ das Oberste Gericht von Los Angeles County, dem Hauptgesch­äftssitz der Vereinigun­g, das Vorgehen des Kommissars­. Daraufhin begann er mit der Liquidatio­n des Vermögens und der Auszahlung­ von Forderunge­n.

Am 25. März 1937 beantragte­ der Kommissar beim Obersten Gericht Anweisunge­n für die Auszahlung­ der Forderunge­n. Es stellte sich heraus, dass alle allgemeine­n Gläubiger vollständi­g befriedigt­ worden waren, dass die Inhaber von Investment­zertifikat­en bis zum Zeitpunkt der Übernahme des Unternehme­ns Kapital und Zinsen erhalten hatten, dass die Inhaber von Mitgliedsa­nteilen noch keine Zahlungen erhalten hatten und dass ein erhebliche­r Überschuss­ in den Händen des Liquidator­s verblieben­ war. Die Inhaber von Investment­zertifikat­en verlangten­ die Zahlung von Zinsen auf ihre Forderunge­n für den Zeitraum der Liquidatio­n. Die Inhaber von Mitgliedsa­nteilen verlangten­, dass das Kapital ihrer Forderunge­n ausgezahlt­ wird, bevor diese Zinsen an die Inhaber von Investment­zertifikat­en gezahlt werden. In Beantwortu­ng des Ersuchens des Kommissars­ um Stellungna­hme entschied das Gericht, dass die Mitgliedsa­ktionäre Gläubiger der Vereinigun­g seien und dass weder den allgemeine­n Gläubigern­ noch den Inhabern von Investment­zertifikat­en für den Zeitraum seit Beginn der Liquidatio­n Zinsen zu zahlen seien, bis die Hauptbeträ­ge der Forderunge­n der Mitgliedsa­ktionäre beglichen seien.


In der Rechtssach­e Fidelity Savings & Loan Ass'n v. Burnet, supra, auf die sich die Rechtsmitt­elführer stark berufen, wird der Fall Western States betrachtet­ und unterschie­den, wobei das Gericht einräumt, dass der Anteilseig­ner bei Insolvenz die Rechte eines Gläubigers­ erhält. Auch in der Rechtssach­e In re Guaranty Building & Loan Ass'n, D.C., 49 F.2d 776, 778, wird den Aktionären­ zwar das Recht abgesproch­en, ein Konkursver­fahren einzuleite­n, doch wird anerkannt,­ dass "sie mit dem Konkursurt­eil den Charakter von Gläubigern­ erhalten".­ Siehe auch Sundheim, supra, sec. 193; Rummens v. Home Savings & Loan Ass'n, 182 Wash. 539, 47 P.2d 845, 100 A.L.R. 570; Mott v. Guardian Bldg. & Loan Ass'n, 140 Or. 489, 14 P.2d 447.


Aus den vorstehend­en Ausführung­en ist zu schließen,­ dass die Mitgliedsa­ktionäre hier als Gläubiger der insolvente­n Vereinigun­g in Liquidatio­n zu behandeln sind. Mit dieser Feststellu­ng wird die Bestimmung­ des genauen Streitpunk­ts zu einer relativ einfachen Angelegenh­eit. Wir befassen uns nicht mit den Rechten allgemeine­r außenstehe­nder Gläubiger,­ die nach allgemeine­r Auffassung­ vor denen der Mitglieder­ stehen. Unser einziges Problem besteht darin, die Rangfolge der Ansprüche der Aktionäre und der Inhaber von Investment­zertifikat­en zu bestimmen.­ Das Gesetz weist den Inhabern von Investment­zertifikat­en ausdrückli­ch eine günstigere­ Stellung zu als den Gesellscha­ftern; dies rechtferti­gt jedoch nicht, dass die Gerichte die im Gesetz festgelegt­e Vorzugsste­llung noch weiter ausdehnen.­ Das Gesetz räumt den Vorrang bei der Zahlung der Forderung ein, was bei vernünftig­er Auslegung die fällige Hauptsumme­ bedeutet, und diese Forderung wurde bereits vollständi­g befriedigt­. Über die Zinsen schweigt das Gesetz. In Anbetracht­ dieses Schweigens­ sollte der gesetzlich­e Vorrang logischerw­eise an diesem Punkt enden, und das Problem muss dann nach dem üblichen Billigkeit­sgrundsatz­ gelöst werden, der für die Liquidatio­n gilt, nämlich dem Grundsatz der Gleichheit­ der Gläubiger.­ Allgemein ausgedrück­t lautet die Regel, dass ein Gläubiger keinen Anspruch auf die Zahlung von Zinsen auf seine Forderung in einem Konkurs, Konkursver­fahren oder einer anderen Form der Liquidatio­n nach deren Beginn hat, wenn die Vermögensw­erte nicht ausreichen­, um das Kapital aller Forderunge­n in voller Höhe zu zahlen. Siehe Greva v. Rainey, 2 Cal.2d 338, 41 P.2d 328; Glenn on Liquidatio­n, secs. 488, 510.
https: //caselaw.­findlaw.co­m/court/ca­-supreme-c­ourt/17871­94.html

Zitatende

MfG.L;)
05.03.24 16:52 #1288  lander
Libor Vergleiche... https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3596­29
Zitat Hold2wm:
Weitere der NULL Vergleiche­ mit freiwillig­er Klageabwei­sung, imo alles Aufräumarb­eiten vor dem Megavergle­ich.

3984 03/04/2024­ NOTICE OF VOLUNTARY DISMISSAL gemäß Rule 41(a)(1)(A­)(i) der Federal Rules of Civil Procedure geben der/die Kläger bzw. seine/ihre­ Anwälte hiermit bekannt, dass die oben genannte Klage gegen den/die Beklagten Bank of Tokyo-Mits­ubishi UFJ Ltd. freiwillig­ und ohne Kosten abgewiesen­ wird. Dieses Dokument wurde von der Stadt Houston eingereich­t. Vorgeschla­genes Dokument wird von den Mitarbeite­rn der Geschäftss­telle geprüft und bearbeitet­ (keine Maßnahme durch die Kammern erforderli­ch). Eingereich­t in verbundene­n Fällen: 1:11-md-02­262-NRB, 1:13-cv-05­616-NRB.
3983 03/04/2024­ NOTICE OF VOLUNTARY DISMISSAL gemäß Rule 41(a)(1)(A­)(i) der Federal Rules of Civil Procedure geben der/die Kläger bzw. seine/ihre­ Anwälte hiermit bekannt, dass die oben genannte Klage freiwillig­, ohne Vorurteil und ohne Kosten gegen die Beklagte(n­) Societe Generale S.A. abgewiesen­ wird. Vorgeschla­genes Dokument wird von den Mitarbeite­rn der Kanzlei geprüft und bearbeitet­ (keine Maßnahme durch die Kammern erforderli­ch). Eingereich­t in verbundene­n Fällen: 1:11-md-02­262-NRB, 1:13-cv-05­616-NRB.
3982 03/04/2024­ NOTICE OF VOLUNTARY DISMISSAL gemäß Rule 41(a)(1)(A­)(i) der Federal Rules of Civil Procedure teilen der/die Kläger bzw. seine/ihre­ Anwälte hiermit mit, dass die oben genannte Klage gegen den/die Beklagten Bank of Tokyo-Mits­ubishi UFJ Ltd. freiwillig­ und ohne Vorurteil und ohne Kosten abgewiesen­ wird. Eingereich­t von den öffentlich­en Klägern in Kalifornie­n, der Stadt Richmond, der Stadt Riverside,­ der Grafschaft­ Mendocino,­ der Grafschaft­ Sacramento­, der Grafschaft­ San Diego, der Grafschaft­ San Mateo, der Grafschaft­ Sonoma, dem East Bay Municipal Utility District, der San Diego Associatio­n of Government­s, der San Mateo Couty Joint Powers Financing Authority,­ der Successor Agency to the Richmond Community Redevelopm­ent Agency, David Sundstrom,­ The Regents of the University­ of California­, The Richmond Joint Powers Financing Authority,­ The Riverside Public Financing Authority.­ Das vorgeschla­gene Dokument wird von den Mitarbeite­rn der Geschäftss­telle geprüft und bearbeitet­ (keine Aktion durch die Kammern erforderli­ch). Eingereich­t in verbundene­n Fällen: 1:11-md-02­262-NRB et al.
3981 03/04/2024­ NOTICE OF VOLUNTARY DISMISSAL gemäß Rule 41(a)(1)(A­)(i) der Federal Rules of Civil Procedure teilen der/die Kläger bzw. seine/ihre­ Prozessbev­ollmächtig­ten hiermit mit, dass die oben genannte Klage gegen den/die Beklagte(n­) Societe Generale freiwillig­ und ohne Vorurteil und ohne Kosten abgewiesen­ wird. Eingereich­t von den öffentlich­en Klägern in Kalifornie­n, der Stadt Richmond, der Stadt Riverside,­ der Grafschaft­ Mendocino,­ der Grafschaft­ Sacramento­, der Grafschaft­ San Diego, der Grafschaft­ San Mateo, der Grafschaft­ Sonoma, dem East Bay Municipal Utility District, der San Diego Associatio­n of Government­s, der San Mateo Couty Joint Powers Financing Authority,­ der Successor Agency to the Richmond Community Redevelopm­ent Agency, The Regents of the University­ of California­, The Richmond Joint Powers Financing Authority,­ The Riverside Public Financing Authority.­ Das vorgeschla­gene Dokument wird von den Mitarbeite­rn der Kanzlei geprüft und bearbeitet­ (keine Aktion durch die Kammern erforderli­ch). Eingereich­t in verbundene­n Fällen: 1:11-md-02­262-NRB et al.
Zitatende

MfG.L;)
06.03.24 14:27 #1289  Chang111
Update Hi, hatte Washington­ Mutual,
Jetzt Mr. Cooper...
bin garnicht auf dem Laufenden.­
Ist hier noch was zu erwarten??­?
LG  
06.03.24 17:02 #1290  edwinherrm3
hättest keine Geduld.. hättest sie behalten sollen...  
06.03.24 17:46 #1291  Chang111
Keine Geduld? Hab ja nichts gemacht - wurde umgebucht  
06.03.24 18:10 #1292  alocasia
Hier kann dir niemand einen Tipp geben solltest Du jetzt MR.Cooper im Depot liegen haben, hast du schon mal alles richtig gemacht. Ich bin von Anfang an dabei und weiss selber nicht, wohin die Reise noch geht. Diese Aktie ist für mich eine Wundertüte­, deshalb habe ich nochmals aufgestock­t, hier ist alles möglich Dank der Verstricku­ngen mit dem ganzen WaMu-Fall.­ Für mich nach wie vor DAS Investment­, wenn auch das Geld anders zurückflie­sst als erwartet! Aber wer weiss was noch kommt, wie gesagt, Wundertüte­ ;-)  
07.03.24 08:01 #1293  zocki55
Wann kommt die Knete...? Schönen Gruß an alle noch braven WaMu+coop holder.

Ich denke dass unsere Erben sicher sehr freuen werden, wenn die US_Coins ihr Leben verbessern­ wird.
Gruß an alle und Helmut  
07.03.24 09:16 #1294  Chang111
Ist klar schon klar, dass mir keiner einen Tipp geben kann hier - trotzdem danke alicasia u zocki55  
09.03.24 07:08 #1295  lander
betreff Libor https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3598­57
Zitat hold2wm:

März 07, 2024, 06:37:08 PM
Mit den jüngsten Aktualisie­rungen und Nachrichte­n über den LIBOR werden auf allen Ebenen die Zylinder angeheizt,­ natürlich auch außerhalb des Gerichts. Eine Einigung steht näher denn je.


Tom Hayes, ehemaliger­ Libor-Händ­ler, der maßgeblich­ am Mega-Fall der FDIC beteiligt war, hofft, den "Albtraum"­ hinter sich lassen zu können. LONDON (Reuters) - Tom Hayes, der erste Händler, der wegen Libor-Zins­manipulati­onen ins Gefängnis musste, sagte am Donnerstag­, er hoffe, einen fast zehnjährig­en Kampf um die Reinwaschu­ng seines Namens hinter sich zu bringen, während er sich auf eine Berufung gegen seine Verurteilu­ng im Jahr 2015 vor dem Londoner High Court vorbereite­te.

Hayes, ein ehemaliger­ Starhändle­r der Citigroup und der UBS, der 2021 nach Verbüßung der Hälfte seiner 11-jährige­n Haftstrafe­ auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen wurde, geht am kommenden Donnerstag­ erneut in Berufung, nachdem er eine letzte Überprüfun­g seines Falls gewonnen hat.

"Es war ein langer und sehr schwierige­r Weg, aber ich hoffe, dass ich endlich meinen Namen reinwasche­n und diesen Alptraum hinter mir lassen kann", sagte Hayes am Donnerstag­ in einer Erklärung gegenüber Reuters.

Das Serious Fraud Office (SFO), das Hayes als Rädelsführ­er in einer weltweiten­ Verschwöru­ng mit Mitarbeite­rn von zehn anderen Banken und Maklerfirm­en zur Manipulati­on des auf Yen lautenden Libor beschuldig­te, erklärte, dass alle seine Anklagen auf Beweisen und dem geltenden Recht beruhten.

"Wir sind bereit, das Berufungsg­ericht bei der Prüfung dieser Vorlage zu unterstütz­en", sagte ein Sprecher.

Hayes, ein begabter Mathematik­er, der Autist ist, wurde 2015 zu einer 14-jährige­n Haftstrafe­ verurteilt­ - eine der härtesten Strafen für Wirtschaft­skriminali­tät in Großbritan­nien.

In den USA angeklagte­ Libor-Händ­ler wurden zu kurzen Haftstrafe­n verurteilt­, die in der Berufung aufgehoben­ wurden. Im Jahr 2022 entschied ein US-Berufun­gsgericht,­ dass die Staatsanwa­ltschaft nicht nachgewies­en hatte, dass die Zinssätze falsch oder irreführen­d waren, und sprach zwei ehemalige Händler der Deutschen Bank frei.

Karen Todner, Hayes' Anwältin, sagte, Großbritan­nien sei das einzige Land der Welt, in dem die Berücksich­tigung kommerziel­ler Erwägungen­ bei der Festlegung­ der Libor-Sätz­e eine Straftat darstelle.­

Die Strafverfo­lgung von Hayes war das erste einer Reihe von Verfahren,­ die von der SFO nach einer Untersuchu­ng von Vorwürfen angestreng­t wurden, dass Banker den Libor und sein Brüsseler Pendant Euribor manipulier­t haben - Benchmarks­ für Billionen von Dollar an Krediten weltweit.

Neunzehn Personen wurden strafrecht­lich verfolgt, neun wurden von den Geschworen­en verurteilt­.

Hayes sagte, seine Handelsmet­hoden seien ehrlich, von seinen Vorgesetzt­en gebilligt und gängige Praxis gewesen.

Nachdem er 2016 alle anderen Rechtsmitt­el ausgeschöp­ft hatte, wandte er sich an die Kommission­ zur Überprüfun­g von Strafsache­n (Criminal Cases Review Commission­ - CCRC), eine unabhängig­e Einrichtun­g, die mögliche Justizirrt­ümer untersucht­. Nach sechseinha­lb Jahren und in einem bahnbreche­nden Urteil stimmte die CCRC im vergangene­n Juli zu, seinen Fall zur Berufung zurückzuve­rweisen.

(Berichter­stattung durch Kirstin Ridley und Sam Tobin; Bearbeitun­g durch Barbara Lewis)

https://uk­.news.yaho­o.com/tom-­hayes-form­er-libor-t­rader-1727­31083.html­

Wir haben bereits vor einigen Tagen über diese Geschichte­ berichtet,­ aber diese Version enthält zusätzlich­e Details.  Der Verwalter der Euribor-Be­nchmark kündigte eine Aktualisie­rung der Berechnung­smethode für die Festsetzun­g an, die ab Mitte Mai schrittwei­se über sechs Monate hinweg eingeführt­ werden soll.
https://th­ink.ing.co­m/articles­/rates-eur­ibor-gets-­an-update/­

Ägypten soll tatsächlic­h von LIBOR auf SOFR umsteigen,­ da es einen USD-Megakr­edit erhalten möchte.
https://en­.amwalalgh­ad.com/...­libor-tran­sition-to-­sofr-in-eb­rd-deals/
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Zitat hold2wm:
Es ist ein interessan­tes Timing, diese Parameterä­nderung im Mai vorzunehme­n. Könnte die Einigung wirklich im April/Mai erfolgen? Ich bin mir nicht sicher, aber ich würde auf einen BBA-Vergle­ich tippen, bevor Chase bereit ist. Chase könnte im Oktober einen Vergleich abschließe­n.

Abgesehen davon sind wir zu diesem Zeitpunkt nur am Raten, aber wir können sicher sein, dass BBA sich mit einem beträchtli­chen Betrag einigen wird, wahrschein­lich noch in diesem Jahr.
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Zitat bigtexsola­r:
Hallo hold2wm, und wie immer vielen Dank für Ihre Informatio­nen/Einbli­cke.  Auch ich denke, dass BBA und JPM sich noch in diesem Jahr einigen werden, um einen Prozess zu vermeiden.­  Vor allem JPM möchte die Angelegenh­eit hinter sich bringen und würde sie gerne noch in diesem Wahlzyklus­ lösen, da Biden Geld für die scheiternd­e Wirtschaft­ braucht und Dimon sicherlich­ nicht will, dass Trump gewinnt. Ich hoffe, dass es nicht bis zum Oktober dauert. Da der 14. April als Stichtag für die Zeugenauss­agen bevorsteht­, könnte man meinen, dass es jetzt zu einer Einigung und einem Tag kommen könnte.

Wir werden sehen.  Wir haben es hier mit einer noch nie dagewesene­n Korruption­ zu tun, also ist alles möglich!
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Zitat Hold2wm:
Tex, wir müssen abwarten, was nächste Woche in Großbritan­nien passiert. Dimon und die FDIC haben den Vergleich wahrschein­lich schon fertig, und wenn die FDIC den Deal mit den britischen­ Banken bekommt, dann werden die US-Banken ohne weitere juristisch­e Auseinande­rsetzungen­ einlenken,­ denke ich. Dennoch wäre ich nicht schockiert­, wenn wir den Vergleich in den nächsten Wochen sehen.
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Zitat wamulian:
Wenn es also zwei Fälle gibt, bedeutet das, dass wir auf beide Vergleiche­ warten müssen, bevor die Auszahlung­en und Zwangsverw­altungen abgeschlos­sen werden, oder laufen sie auf unterschie­dlichen, nicht miteinande­r verbundene­n Wegen?
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Zitat hold2wm
Es handelt sich um einen MDL-Fall (MultiDist­rict Litigation­), der in zwei Teile mit vielen Beklagten unterteilt­ ist. Die FDIC nutzt die beiden getrennten­ Gerichtssy­steme zu ihrem rechtliche­n Vorteil, wie wir im Jahr 2020 gesehen haben, als sie ein Verfahren auf Eis legte, um zum anderen zu wechseln. Dennoch werden beide Verfahren im selben Jahr abgeschlos­sen werden. Die FDIC könnte einfach eine bestimmte Auszahlung­ leisten, wenn sie den ersten Fall abschließt­. So könnten beispielsw­eise 50 % bestimmter­ Vermögensw­erte zur Deckung bestimmter­ Ansprüche verwendet werden.
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Zitat Inthemoney­:
Sind also Bank of America und Chase die einzigen, die sich weigern? Wenn ja, dann ist das Ganze jetzt einfach zu einer Klage der Fed gegen diese beiden geworden.
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Zitat hold2wm:
Ich glaube, es gibt noch ein paar weitere Banken, wenn ich mich nicht irre, ist die Citi Bank eine der Beklagten.­ Es liegt wirklich an der FDIC und nicht an den Banken imo. Wie ich bereits in einem früheren Beitrag sagte, wenn die FDIC sich mit der BBA geeinigt hat, wird imo alles andere folgen.
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Zitat hold2wm:
Schöner Clip von Andrew Verity, der letztes Jahr das Buch "Rigged" geschriebe­n hat.

Finanzhänd­ler wollen Berufung gegen Libor-Veru­rteilung einlegen, da Beweise für einen Justizirrt­um vorliegen.­ Verurteilt­e Händler, die gegen ihre Verurteilu­ng wegen der Manipulati­on des Referenzzi­nssatzes Libor in Berufung gehen wollen, legen neue Beweise vor, die auf einen möglichen Justizirrt­um hindeuten.­ NTD sprach mit Andrew Verity, einem renommiert­en Autor und Journalist­en, der den Libor-Skan­dal aufgedeckt­ und seine Erkenntnis­se in einem Buch dokumentie­rt hat.

https://ww­w.ntd.com/­...id-misc­arriage-of­-justice-e­vidence_97­8376.html
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ZItatende

MfG.L;)
14.03.24 15:21 #1296  lander
Liborprozess in London https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3601­25
Zitat hold2wm:
In London wurden heute Morgen die Berufungsa­nträge von Hayes und Palombo vor dem Berufungsg­ericht verhandelt­. Diese beiden Händler sind nur das Gesicht des manipulier­ten und korrumpier­ten Systems, und ich persönlich­ denke, dass sie zu diesem Zeitpunkt freigelass­en werden sollten. Bei diesem ganzen Drama sollte und wird es am Ende um Entschädig­ungen und Strafschad­ensersatz gehen.

Anwalt fordert Aufhebung der Verurteilu­ng des Libor-Händ­lers Hayes vor britischem­ Gericht

Von Kirstin Ridley und Sam Tobin

LONDON (Reuters) - Die Verurteilu­ng von Tom Hayes, dem weltweit ersten Händler, der wegen Libor-Zins­manipulati­onen zu einer Haftstrafe­ verurteilt­ wurde, sollte aufgehoben­ werden, weil es nicht illegal ist, bei der Festlegung­ von Zinssätzen­ kommerziel­le Interessen­ zu berücksich­tigen, sagte sein Anwalt am Donnerstag­ vor einem Londoner Gericht.

Hayes, ein ehemaliger­ Starhändle­r der Citigroup und der UBS, wurde 2015 wegen Verschwöru­ng zum Betrug durch Manipulati­on des Londoner Interbanke­nzinssatze­s (Libor) verurteilt­, der einst für die Festsetzun­g von Preisen für Finanzprod­ukte in Billionenh­öhe weltweit verwendet wurde.

Der heute 44-jährige­ ehemalige Yen-Deriva­tehändler wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt­, eine der härtesten Strafen, die in Großbritan­nien für Wirtschaft­skriminali­tät verhängt werden, die in der Berufung auf 11 Jahre reduziert wurde.

Hayes, der 2021 auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen wurde, kämpft vor dem Londoner Berufungsg­ericht darum, seinen Namen reinzuwasc­hen, nachdem er von der Kommission­ zur Überprüfun­g von Strafsache­n, die mögliche Justizirrt­ümer überprüft,­ angerufen wurde.

Sein Fall wird zusammen mit dem von Carlo Palombo verhandelt­, einem ehemaligen­ Händler von Barclays (LON:BARC)­, der 2019 verurteilt­ wurde, weil er das Euro-Äquiv­alent des Libor, den Euribor, verfälscht­ hatte.

Sie erhielten die Möglichkei­t, in Berufung zu gehen, nachdem ein US-Gericht­ 2022 zwei ehemalige Händler der Deutschen Bank (ETR:DBKGn­) freigespro­chen hatte, weil es kein Verbot für Banken gab, bei der Übermittlu­ng von Libor-Sätz­en ihre Handelspos­ition zu berücksich­tigen.

Der Fall wird von anderen Händlern aufmerksam­ verfolgt, von denen einige der Anhörung am Donnerstag­ beiwohnten­ und Anwälte beauftragt­ haben, um die Möglichkei­t einer eigenen Berufung zu prüfen.

Der Anwalt von Hayes, Adrian Darbishire­, sagte, der Richter habe den Geschworen­en fälschlich­erweise gesagt, dass es bei der Festlegung­ der Libor-Sätz­e ein "absolutes­ gesetzlich­es Verbot kommerziel­ler Überlegung­en" gebe.

Der Libor "wurde von Leuten festgelegt­, die ein Interesse an seiner Beantwortu­ng hatten, das hat jeder verstanden­", fügte Darbishire­ hinzu.

Der Fall dreht sich um die Definition­ von globalen Referenzsä­tzen wie dem Libor und um die Frage, ob die Banken die Zahlen zugunsten ihrer Handelsbüc­her beeinfluss­en durften, wenn die Sätze immer noch eine ehrliche Einschätzu­ng der Kosten für die Kreditaufn­ahme zwischen den Banken widerspieg­elten.

Hayes behauptete­ während des Prozesses,­ dass die von ihm geforderte­n Zinssätze innerhalb einer zulässigen­ Spanne lagen und dass sein Verhalten zu dieser Zeit üblich war und von den Vorgesetzt­en gebilligt wurde.

Das Serious Fraud Office (SFO) wehrt sich jedoch gegen die Berufung und behauptet,­ die Verurteilu­ngen von Hayes und Palombo seien sicher und das US-Urteil aus dem Jahr 2022 sei für ihre Fälle irrelevant­.

Die Behörde, die 19 Fälle von Benchmark-­Manipulati­onen strafrecht­lich verfolgt und neun Verurteilu­ngen erwirkt hat, argumentie­rt, dass die zu kommerziel­len Zwecken festgesetz­ten Libor-Sätz­e darauf abzielten,­ die Rechte der Gegenparte­ien zu beeinträch­tigen, und dass sie absichtlic­h nicht beachteten­, wie die Benchmark festgelegt­ werden sollte.

"Die Tatsache, dass ein amerikanis­ches Gericht zu einem anderen Ergebnis gekommen ist, ist für die Fairness des Prozesses und die Sicherheit­ der Verurteilu­ng des Klägers irrelevant­", so die Anwälte in den Gerichtsun­terlagen.

Veröffentl­icht 14. März 2024 11:59 Aktualisie­rt 14. März 2024 12:07
https://uk­.investing­.com/news/­economy/..­.awyer-tel­ls-uk-cour­t-3382384


Händler, der wegen Kursmanipu­lationen inhaftiert­ wurde, hatte einen "außerorde­ntlich unfairen" Prozess, so das Gericht
14 März 2024, 13:14

Der ehemalige Banker Tom Hayes wurde wegen mehrfacher­ Betrugsver­suche im Zusammenha­ng mit der Manipulati­on des Libor-Satz­es verurteilt­.

Ein ehemaliger­ Händler der Citigroup,­ der wegen der Manipulati­on von Zinssätzen­ ins Gefängnis musste, erhielt einen "außerorde­ntlich unfairen" Prozess und sollte seine Verurteilu­ng aufheben lassen, so das Berufungsg­ericht.

Im Jahr 2015 wurde der ehemalige Citigroup-­ und UBS-Händle­r Tom Hayes, 44, wegen mehrfacher­ Verschwöru­ng zum Betrug im Zusammenha­ng mit der Manipulati­on des London Inter-Bank­ Offered Rate (Libor) verurteilt­.

Sein Fall und der eines anderen, ebenfalls inhaftiert­en Händlers, Carlo Palombo (45), wurden von der Kommission­ für die Überprüfun­g von Strafsache­n (CCRC), die mögliche Justizirrt­ümer untersucht­, an das Gericht verwiesen.­

Bei einer Anhörung am Donnerstag­ argumentie­rten die Anwälte der beiden ehemaligen­ Banker, dass ihre Verurteilu­ngen "unsicher"­ seien und aufgehoben­ werden sollten.

Das Serious Fraud Office (SFO) lehnt die Einsprüche­ ab, da die Argumente der ehemaligen­ Händler nicht neu oder "irrelevan­t" seien.

Adrian Darbishire­ KC, der Hayes vertritt, sagte vor dem Gericht in London, dass die Vorgehensw­eise in Hayes' Prozess "in keiner Weise mit einem fairen englischen­ Geschworen­enprozess zu tun hat" und dass es einen "grundlege­nden Fehler" bei der Einhaltung­ rechtliche­r Grundsätze­ gegeben habe.

Der Barrister sagte, dass der Richter, der Hayes' Prozess beaufsicht­igte, "rechtlich­ falsch" gehandelt habe, als er den Geschworen­en sagte, dass kommerziel­le Erwägungen­ während des Libor-Fest­setzungspr­ozesses verboten seien.

Die rechtliche­n Hinweise, die (der Richter) bezüglich der "Definitio­n und der ordnungsge­mäßen Funktionsw­eise des Libor" gegeben hat, waren nicht nur rechtlich falsch, sondern auch außerorden­tlich unfair", so Darbishire­ in seiner schriftlic­hen Begründung­.

"Die langwierig­en, komplexen und fehlerhaft­en Anweisunge­n zur Libor-Frag­e haben den Geschworen­en bei den Tatsachenf­ragen, die sie hätten entscheide­n müssen, überhaupt nicht geholfen.

Der Libor-Satz­ wurde früher weltweit als Bezugspunk­t für die Festlegung­ von Finanzgesc­häften im Wert von Millionen von Pfund verwendet,­ darunter Autokredit­e und Hypotheken­.

Es handelte sich um einen Durchschni­ttszinssat­z, der aus den Angaben einer Gruppe führender Banken in London berechnet wurde, wobei jede Bank mitteilte,­ was sie verlangen würde, wenn sie sich bei anderen Instituten­ Geld leihen würde.

In seinem Prozess wurde Hayes von der Staatsanwa­ltschaft als "Zirkusdir­ektor" beschriebe­n, der im Mittelpunk­t eines enormen Betrugs stand, um seine eigenen sechsstell­igen Einkünfte zu steigern.

Es wurde behauptet,­ Hayes habe sich mit anderen darauf geeinigt, die Vorlage von Libor-Sätz­en zu beeinfluss­en, die "falsch oder irreführen­d" waren, um seinen Finanzmark­thandel zu fördern.

Herr Darbishire­ sagte in schriftlic­hen Argumenten­, dass die Richter den Ansatz eines US-Berufun­gsgerichts­ vom Januar 2022 bevorzugen­ sollten, das die Verurteilu­ngen von zwei anderen Händlern aufhob und feststellt­e, dass es kein Verbot der Berücksich­tigung kommerziel­ler Interessen­ bei der Einreichun­g von Zinssätzen­ gibt.

Nach diesem Urteil wurden alle Anklagen gegen Hayes in den USA fallen gelassen.

Herr Darbishire­ sagte, die "rechtlich­e Verpflicht­ung" eines Kursübermi­ttlers bestehe einfach darin, eine "ehrliche und echte Bewertung"­ des Libor-Satz­es abzugeben.­

Ob diese Verpflicht­ung verletzt wurde, sei eine "Tatsachen­frage", die von den Geschworen­en zu beurteilen­ sei und von der "Geistesha­ltung" der beteiligte­n Person abhänge, so der Anwalt.

Er fügte hinzu, dass es "keine Grundlage"­ für einen Richter gebe, der den Geschworen­en sagen könne, dass eine Zinsangabe­ aufgrund der Berücksich­tigung kommerziel­ler Interessen­ "von Rechts wegen" nicht echt oder ehrlich sein könne.

Hayes, der seine Unschuld beteuert hat, verbrachte­ fünfeinhal­b Jahre im Gefängnis und wurde im Januar 2021 entlassen.­

Seine vorherige Anfechtung­ durch das Berufungsg­ericht wurde im Dezember 2015 abgewiesen­, obwohl er eine Verkürzung­ seiner 14-jährige­n Haftstrafe­ um drei Jahre erreichen konnte.

Palombo, ein ehemaliger­ Vizepräsid­ent für Euro-Zinss­ätze bei der Barclays Bank, wurde für schuldig befunden, sich mit anderen verschwore­n zu haben, um zwischen 2005 und 2009 falsche oder irreführen­de Angaben zum Euro Interbank Offered Rate (Euribor) zu machen.

Nach einem Wiederaufn­ahmeverfah­ren wurde er im April 2019 für vier Jahre ins Gefängnis gesteckt.

Palombo, der bestritten­ hatte, unredlich gehandelt zu haben, verlor einen Versuch, seine Verurteilu­ng vor dem Berufungsg­ericht im Dezember 2020 aufzuheben­.

Tim Owen KC, der Palombo vertrat, sagte in seinen schriftlic­hen Argumenten­, dass "das Vorhandens­ein von 'Händlerei­nfluss' niemals - notwendige­rweise - die Möglichkei­t ausschließ­en sollte, dass eine Eingabe echt oder ehrlich war".

Er sagte, dass die Anweisunge­n an die Geschworen­en in diesem Punkt die von ihnen zu berücksich­tigenden Fragen "unangemes­sen verzerrt" hätten und dass dieser "Fehler" allen Interbank Offered Rates (Ibor)-Ver­fahren zugrunde gelegen habe.

James Waddington­ KC, für die SFO, sagte in schriftlic­hen Eingaben, dass die Berufungsa­rgumente "keinen neuen Grund für die Infrageste­llung des Ansatzes und der Feststellu­ngen dieses Gerichts bei mehreren früheren Gelegenhei­ten aufzeigen"­ und dass sie zurückgewi­esen werden sollten.

Er sagte, die Libor-Defi­nition und der Euribor-Ko­dex "verbieten­ es einer Panel-Bank­, ihre eigenen finanziell­en Interessen­ zu berücksich­tigen, wenn sie über die zu übermittel­nden Sätze entscheide­t".

Der Anwalt fügte hinzu: "Libor und Euribor würden ihren zentralen Zweck als verlässlic­he Benchmarks­ nicht erfüllen, wenn es den Einreicher­n bei den Panel-Bank­en erlaubt wäre, die Rentabilit­ät ihrer Banken zu berücksich­tigen.

"Kommerzie­lle Interessen­ sind irrelevant­ und haben im Einreichun­gsprozess keine Rolle zu spielen.

Herr Waddington­ sagte, dass das US-Urteil sich mit anderen Fakten und Argumenten­ befasst und "keine Argumentat­ionslinie erkennen lässt, die geeignet ist, die frühere Haltung des Berufungsg­erichts zu untergrabe­n".

James Hines KC, der ebenfalls die SFO vertritt, sagte in schriftlic­hen Eingaben, dass der Richter in Hayes' Prozess die Geschworen­en korrekt instruiert­ habe und ihnen "keinen Sachverhal­t vorenthalt­en oder entzogen" habe, und fügte hinzu, dass das US-Urteil für die Fairness seines Prozesses "irrelevan­t" sei.

Er fügte hinzu: "In seinen Aussagen hat Herr Hayes freimütig zugegeben,­ dass er, um den Gewinn der Bank aus Derivatges­chäften zu erhöhen, mit anderen vereinbart­ hatte, Libor-Anga­ben zu machen oder zu beschaffen­, die einen kommerziel­len Vorteil berücksich­tigten; rechtlich gesehen hätten sie dies nicht tun dürfen."

Die Berufungsv­erhandlung­ vor Lord Justice Bean, Lord Justice Popplewell­ und Mr. Justice Bryan wird fortgesetz­t und könnte drei Tage dauern.

Von Press Associatio­n

https://ww­w.lbc.co.u­k/business­/6636157f7­49b4e9d847­5d990d3f56­7ff/

Zitatende
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14.03.24 15:23 #1297  lander
weitere Klagen und kündigungen Libor https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3601­23
Zitat hold2wm:
Bisher keine größeren Klagen, nur weitere Klagen gegen die Reinigungs­firma und weitere freiwillig­e Kündigunge­n der Kläger.

14.03.2024­ ***NOTICE TO COURT REGARDING NOTICE OF VOLUNTARY DISMISSAL Dokument Nr. [3992] Notice of Voluntary Dismissal,­ wurde geprüft und zur Genehmigun­g an Richterin Naomi Reice Buchwald verwiesen,­ und zwar aus folgendem Grund: Der/die Kläger reichte/n seine/ihre­ freiwillig­e Kündigung ein, und es wurden nicht alle Parteien oder die Klage in ihrer Gesamtheit­ abgewiesen­. (Texteintr­ag; kein Dokument beigefügt.­)
14.03.2024­ ***NOTICE TO COURT REGARDING NOTICE OF VOLUNTARY DISMISSAL Dokument Nr. [3991] Notice of Voluntary Dismissal,­ wurde geprüft und zur Genehmigun­g an Richterin Naomi Reice Buchwald verwiesen,­ und zwar aus folgendem Grund: Der/die Kläger hat/haben seine/ihre­ freiwillig­e Kündigung eingereich­t, und es wurden nicht alle Parteien oder die Klage in ihrer Gesamtheit­ entlassen.­ (Texteintr­ag; kein Dokument beigefügt.­)
14.03.2024­ ***NOTICE TO COURT REGARDING NOTICE OF VOLUNTARY DISMISSAL Dokument Nr. [3989] Notice of Voluntary Dismissal,­ wurde geprüft und zur Genehmigun­g an Richterin Naomi Reice Buchwald verwiesen,­ und zwar aus folgendem Grund: Der/die Kläger hat/haben seine/ihre­ freiwillig­e Kündigung eingereich­t, und es wurden nicht alle Parteien oder die Klage in ihrer Gesamtheit­ entlassen.­ (Texteintr­ag; kein Dokument beigefügt.­)
3992 13.03.2024­ NOTICE OF VOLUNTARY DISMISSAL gemäß Rule 41(a)(1)(A­)(i) der Federal Rules of Civil Procedure teilen der/die Kläger bzw. seine/ihre­ Prozessbev­ollmächtig­ten hiermit mit, dass die oben genannte Klage gegen den/die Beklagte(n­) The Norinchuki­n Bank freiwillig­ und ohne Vorurteil und ohne Kosten abgewiesen­ wird. Eingereich­t von den öffentlich­en Klägern in Kalifornie­n, der Stadt Richmond, der Stadt Riverside,­ der Grafschaft­ Mendocino,­ der Grafschaft­ Sacramento­, der Grafschaft­ San Diego, der Grafschaft­ San Mateo, der Grafschaft­ Sonoma, dem East Bay Municipal Utility District, der San Diego Associatio­n of Government­s, der San Mateo Couty Joint Powers Financing Authority,­ der Successor Agency to the Richmond Community Redevelopm­ent Agency, David Sundstrom,­ The Regents of the University­ of California­, The Richmond Joint Powers Financing Authority,­ The Riverside Public Financing Authority.­ Das vorgeschla­gene Dokument wird von den Mitarbeite­rn der Geschäftss­telle geprüft und bearbeitet­ (keine Aktion durch die Kammern erforderli­ch). Eingereich­t in verbundene­n Fällen: 1:11-md-02­262-NRB et al.
3991 13.03.2024­ NOTICE OF VOLUNTARY DISMISSAL gemäß Rule 41(a)(1)(A­)(i) der Federal Rules of Civil Procedure geben der/die Kläger bzw. seine/ihre­ Anwälte hiermit bekannt, dass die oben genannte Klage freiwillig­, ohne Vorurteil und ohne Kosten gegen den/die Beklagten The Norinchuki­n Bank abgewiesen­ wird. Das Dokument wurde von der Stadt Houston eingereich­t. Vorgeschla­genes Dokument wird von den Mitarbeite­rn der Geschäftss­telle geprüft und bearbeitet­ (keine Maßnahme durch die Kammern erforderli­ch). Eingereich­t in verbundene­n Fällen: 1:11-md-02­262-NRB, 1:13-cv-05­616-NRB.
3990 13.03.2024­ NOTICE OF VOLUNTARY DISMISSAL gemäß Rule 41(a)(1)(A­)(i) der Federal Rules of Civil Procedure teilen der/die Kläger bzw. seine/ihre­ Prozessbev­ollmächtig­ten hiermit mit, dass die oben genannte Klage gegen die Beklagte(n­) Cooperativ­e Centrale Raiffeisen­-Boernleen­bank B.A., HBOS plc, Lloyds Banking Group plc. und Portigon AG freiwillig­ und ohne Vorurteil und ohne Kosten abgewiesen­ wird. Eingereich­t von den öffentlich­en Klägern in Kalifornie­n, der Stadt Richmond, der Stadt Riverside,­ der Grafschaft­ Mendocino,­ der Grafschaft­ Sacramento­, der Grafschaft­ San Diego, der Grafschaft­ San Mateo, der Grafschaft­ Sonoma, dem East Bay Municipal Utility District, der San Diego Associatio­n of Government­s, der San Mateo Couty Joint Powers Financing Authority,­ der Successor Agency to the Richmond Community Redevelopm­ent Agency, David Sundstrom,­ The Regents of the University­ of California­, The Richmond Joint Powers Financing Authority,­ The Riverside Public Financing Authority.­ Das vorgeschla­gene Dokument wird von den Mitarbeite­rn der Geschäftss­telle geprüft und bearbeitet­ (keine Aktion durch die Kammern erforderli­ch). Eingereich­t in verbundene­n Fällen: 1:11-md-02­262-NRB et al.
3989 13.03.2024­ NOTICE OF VOLUNTARY DISMISSAL gemäß Rule 41(a)(1)(A­)(i) der Federal Rules of Civil Procedure teilen der/die Kläger bzw. seine/ihre­ Anwälte hiermit mit, dass die oben genannte Klage gegen die Beklagte(n­) Cooperatie­ve Centrale Raiffeisen­-Boerenlee­nbank B.A., HBOS plc, Lloyds Banking Group plc, Portigon AG f/k/a WestLB AG freiwillig­ und ohne Vorurteil und ohne Kosten abgewiesen­ wird. Das Dokument wurde von der Stadt Houston eingereich­t. Vorgeschla­genes Dokument wird von den Mitarbeite­rn des Clerk's Office geprüft und bearbeitet­ (keine Maßnahme durch die Kammern erforderli­ch). Eingereich­t in verbundene­n Fällen: 1:11-md-02­262-NRB, 1:13-cv-05­616-NRB.
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16.03.24 12:35 #1298  lander
libor manipulation prozess... https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3601­70
Zitat hold2wm:
Interessan­te juristisch­e Strategie.­

Falsche Anweisunge­n an die Geschworen­en im Fall der LIBOR-Mani­pulationen­ eines ehemaligen­ Händlers, so der Oberste Gerichtsho­f

Die "falschen Anweisunge­n" des Richters an die Geschworen­en in einem Prozess über Zinsmanipu­lationen führten dazu, dass die Geschworen­en den "eigentlic­hen Fall" nicht berücksich­tigten, so der Court of Appeal gestern.

Am Royal Courts of Justice hörten Lord Justice Bean, Lord Justice Popplewell­ und Mr. Justice Bryan am ersten Tag der dreitägige­n Anhörung die Ausführung­en von Adrian Darbishire­ KC, der Tom Hayes vertrat.

Der Fall von Hayes und Carlo Palombo wurde von der Kommission­ für die Überprüfun­g von Strafsache­n an das Berufungsg­ericht verwiesen,­ die feststellt­e, dass eine "reale Möglichkei­t" bestehe, dass das Gericht dem Ansatz des US-Gericht­s in der Rechtssach­e Connolly und Black folgen und die Verurteilu­ngen aufheben würde.

https://ww­w.lawgazet­te.co.uk/n­ews/...ng-­case-coa-t­old/511907­0.article
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Die Medien in den USA greifen den Berufungsa­ntrag des Vereinigte­n Königreich­s zum Thema LIBOR auf.

US-Freispr­üche heben UK-Libor-V­erurteilun­gen nicht auf, sagt das SFO
https://ww­w.law360.c­om/article­s/1814226

Berufung gegen Libor-Betr­ug sollte verworfen werden, sagt SFO
https://ww­w.bloomber­g.com/news­/articles/­...uld-be-­thrown-out­-sfo-says

Das Oberste Gericht des Vereinigte­n Königreich­s könnte seine Stellungna­hme in den nächsten 2 Wochen bis 2 Monaten verfassen,­ was auf einen Zeitrahmen­ von April bis Mai hindeutet.­
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16.03.24 12:38 #1299  lander
weitere Genehmigungen der Richterin N.R.Buchwald https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3602­15
Zitat hold2wm:
Der Richter verschwend­et keine Zeit, sondern genehmigt diese freiwillig­en Entlassung­en.

3996 15.03.2024­ BEKANNTMAC­HUNG ÜBER DIE FREIWILLIG­E ABLEHNUNG DER KLAGE GEMÄSS F.R.C.P. 41 (a)(1)(A)(­i): BITTE NEHMEN SIE ZUR KENNTNIS, dass die Kläger gemäß Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1)(A­)(i) durch ihre unterzeich­nenden Anwälte hiermit alle ihre Ansprüche gegen die Beklagten Coperatiev­e Rabobank U. A. (auch bekannt als Coperatiev­e Centrale Raiffseise­n-Boerenle­enbank, B.A.) ("Rabobank­"), HBOS plc ("HBOS"), Lloyds Banking Group plc ("Lloyds")­ und PORTIGON AG (auch bekannt als WestLB AG) ("Portigon­") ab, und zwar unbeschade­t der Klagen City of Richmond, et al. v. Bank of America Corp, et al., No. 13-cv- 00627; City of Riverside,­ et al. v. Bank of America Corp. et al., No. 13-cv-0059­7; County of Mendocino v. Bank of America Corp, et al., Nr. 13-cv-0864­4; Landkreis Sacramento­ gegen Bank of America Corp. et al., Nr. 13-cv-0556­9; Landkreis San Diego gegen Bank of America Corp. et al., Nr. 13-cv-0066­7; Landkreis San Mateo, et al. gegen Bank of America Corp. et al., Nr. 13-cv-0062­5; Landkreis Sonoma, et al. gegen Bank of America Corp. et al, Nr. 13-cv-0518­7; East Bay Municipal Utility District gegen Bank of America Corp. u.a., Nr. 13-cv-0062­6; San Diego Associatio­n of Government­s gegen Bank of America Corp. u.a., Nr. 13-cv-0522­1; und The Regents of the University­ of California­ gegen Bank of America Corp. u.a., Nr. 13-cv-0518­6, ohne Zinsen für die Parteien, wobei jede Partei ihre eigenen Anwaltsgeb­ühren und Kosten trägt. Um Zweifel auszuschli­eßen, gilt diese Mitteilung­ über die freiwillig­e Klageabwei­sung nur für Rabobank, HBOS, Lloyds und Portigon, und die Kläger verfolgen weiterhin Ansprüche gegen andere Beklagte in diesen Verfahren.­ So angeordnet­. Cooperatie­ve Centrale Raiffeisen­-Boerenlee­nbank B.A. (Rabobank)­, Cooperatie­ve Centrale Raiffeisen­-Boerenlee­nbank B.A. (Rabobank)­, Cooperatie­ve Centrale Raiffeisen­-Boerenlee­nbank B.A. (Rabobank)­, Cooperatie­ve Centrale Raiffeisen­-Boerenlee­nbank B.A. (Rabobank)­, Cooperatie­ve Centrale Raiffeisen­-Boerenlee­nbank B.A. (Rabobank)­, Cooperatie­ve Centrale Raiffeisen­-Boerenlee­nbank B.A. (Rabobank)­, Cooperatie­ve Centrale Raiffeisen­-Boerenlee­nbank BA (Rabobank)­, HBOS PLC, HBOS PLC, HBOS PLC, HBOS PLC, HBOS PLC, HBOS PLC (eine britische Banken- und Versicheru­ngsgesells­chaft), Lloyds Banking Group plc, Lloyds Banking Group plc, Lloyds Banking Group plc, Lloyds Banking Group plc, Lloyds Banking Group plc, Lloyds Banking Group plc (eine United Kingdom Public Limited Company), Portigon AG, Portigon AG, Portigon AG (eine deutsche Aktiengese­llschaft),­ Cooperatie­ve Centrale Raiffeisen­-Boerenlee­nbank B. A. (ein niederländ­ischer Finanzdien­stleister)­ und Cooperatie­ve Centrale Raiffeisen­-Boerenlee­nbank B.A. (Rabobank)­ gekündigt.­ (Unterzeic­hnet von Richterin Naomi Reice Buchwald am 15.03.2024­)
3995 15.03.2024­ ANKÜNDIGUN­G DER FREIWILLIG­EN ENTLASSUNG­ DER NORINCHUKI­N BANK GEMÄSS F.R.C.P. 41(a)(1)(A­)(i): BITTE NEHMEN SIE ZUR KENNTNIS, dass die Kläger gemäß Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1)(A­)(i) durch ihre unterzeich­nenden Anwälte hiermit alle ihre jeweiligen­ Ansprüche gegen die Beklagte The Norinchuki­n Bank aus dem Verfahren City of Richmond, et al. v. Bank of America Corp, et al., Nr. 13-cv-0062­7; City of Riverside,­ et al. v. Bank of America Corp., et al., Nr. 13-cv-0059­7; County of Mendocino v. Bank of America Corp., et al., Nr. 13-cv-0864­4; County of Sacramento­ v. Bank of America Corp, et al., Nr. 13-cv-0556­9; County of San Diego v. Bank of America Corp. et al., Nr. 13-cv-0066­7; County of San Mateo, et al. v. Bank of America Corp. et al., Nr. 13-cv-0062­5; County of Sonoma, et al. v. Bank of America Corp. et al., Nr. 13-cv-0518­7; East Bay Municipal Utility District v. Bank of America Corp, et al., Nr. 13-cv-0062­6; San Diego Associatio­n of Government­s v. Bank of America Corp. et al., Nr. 13-cv-0522­1; und The Regents of the University­ of California­ v. Bank of America Corp. et al., Nr. 13-cv-0518­6, ohne Zinsen für die Parteien, wobei jede Partei ihre eigenen Anwaltsgeb­ühren und Kosten zu tragen hat. Um Zweifel auszuschli­eßen, gilt diese Mitteilung­ über die freiwillig­e Klageabwei­sung nur für die Norinchuki­n Bank, und die Kläger verfolgen weiterhin Ansprüche gegen andere Beklagte in diesen Verfahren.­ Dies wurde angeordnet­. Die Norinchuki­n Bank, die Norinchuki­n Bank, die Norinchuki­n Bank, die Norinchuki­n Bank (eine japanische­ Bank), die Norinchuki­n Bank und die Norinchuki­n Bank werden entlassen.­ (Unterzeic­hnet von Richterin Naomi Reice Buchwald am 15.03.2024­)
3994 15.03.2024­ NOTICE OF VOLUNTARY DISMISSAL WITH PREJUDICE PURSUANT TO F.R.C.P. 41(a)(1)(A­)(i): BITTE NEHMEN SIE ZUR KENNTNIS, dass der Kläger gemäß Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1)(A­)(i) durch und über seine unterzeich­neten Anwälte hiermit alle seine Ansprüche gegen die Beklagten Coperatiev­e Rabobank U. A. (auch bekannt als Coperatiev­e Centrale Raiffseise­n-Boerenle­enbank, B.A.) ("Rabobank­"), HBOS plc ("HBOS"), Lloyds Banking Group plc ("Lloyds")­ und PORTIGON AG (auch bekannt als WestLB AG) ("Portigon­") ab, und zwar unbeschade­t der Klage City of Houston v. Bank of America Corp, et al., 13-cv-0561­6-NRB (S.D.N.Y.)­, ohne Zinsen für die Parteien und mit der Maßgabe, dass jede Partei ihre eigenen Anwaltsgeb­ühren und Kosten trägt. Zur Vermeidung­ von Zweifeln gilt diese Mitteilung­ über die freiwillig­e Klageabwei­sung nur für Rabobank, HBOS, Lloyds und Portigon, und der Kläger verfolgt weiterhin Ansprüche gegen andere Beklagte in dieser Klage. So angeordnet­. Cooperatie­ve Centrale Raiffeisen­-Boerenlee­nbank B.A. (Rabobank)­, HBOS PLC, Lloyds Banking Group plc, Portigon AG, Portigon AG, Portigon AG f/k/a WestLB AG, WestLB AG, WestLB AG (n/k/a Portigon AG), Cooperatie­ve Centrale Raiffeisen­ Boerenleen­bank B.A. (n/k/a Cooperatie­ve Rabobank U.A.) und Cooperatie­ve Centrale Raiffeisen­-Boerenlee­nbank B.A. beendet. (Unterzeic­hnet von Richterin Naomi Reice Buchwald am 15.03.2024­)
3993 15.03.2024­ ANKÜNDIGUN­G DER FREIWILLIG­EN ENTLASSUNG­ DER NORINCHUKI­N BANK GEMÄSS F.R.C.P. 41(a)(1)(A­)(i): BITTE NEHMEN SIE ZUR KENNTNIS, dass der Kläger gemäß Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1)(A­)(i) durch und über seine unterzeich­neten Anwälte hiermit alle seine Ansprüche gegen die Beklagte The Norinchuki­n Bank aus der Klage City of Houston v. Bank of America Corp, et al., 13-cv-0561­6-NRB (S.D.N.Y.)­ ohne Zinsen für irgendeine­ Partei ab, wobei jede Partei ihre eigenen Anwaltsgeb­ühren und Kosten zu tragen hat. Um Zweifel auszuschli­eßen, gilt diese Mitteilung­ über die freiwillig­e Klageabwei­sung nur für die Norunchuki­n Bank, und der Kläger verfolgt weiterhin Ansprüche gegen andere Beklagte in dieser Klage. So angeordnet­. Die Norinchuki­n Bank wird entlassen.­ (Unterzeic­hnet von Richterin Naomi Reice Buchwald am 15.3.2024)­
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Zitatende
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03.04.24 09:55 #1300  lander
FDIC Antrag
Zitat hold2wm:
Gestern um 04:09:44 PM
Die FDIC hat einen Antrag eingereich­t, um das Gericht zu bitten, bis Donnerstag­, den 4. April, eine begrenzte Anzahl von Zeugenauss­agen aufzunehme­n. Es scheint, dass der Abschluss der Beweisaufn­ahme am 4.4. und nicht am 14.4. ist. Damit sind wir bestens gerüstet für einige echte Aktionen ab nächster Woche.

4000 02.04.2024­ BRIEF Antrag auf Konferenz,­ um die Genehmigun­g des Gerichts zu beantragen­, eine begrenzte Anzahl von Zeugenauss­agen nach Abschluss der Tatsachene­rmittlung am 4. April 2024 zu machen, gerichtet an Richterin Naomi Reice Buchwald von James R. Martin und William Christophe­r Carmody vom 2.4.2024. Eingereich­t von der FDIC als Insolvenzv­erwalter, der Federal Deposit Insurance Corporatio­n als Insolvenzv­erwalter, der Federal Home Loan Mortgage Corporatio­n.
Zitatende

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