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Mr. Cooper Group Inc

WKN: A2N7G5 / ISIN: US62482R1077

WMIH + Cooper Info

eröffnet am: 12.03.10 08:07 von: Orakel99
neuester Beitrag: 09.04.26 15:40 von: Malecon71
Anzahl Beiträge: 1635
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08.03.21 19:14 #876  Orakel99
OK: langhaariger1 auch zu spät gelesen. :-))  
08.03.21 19:15 #877  Orakel99
OK The_Hope ....du auch.  
16.03.21 21:44 #878  lander
Einspruch Alice v. 25.02.2021 Teil 1 Case20-172­5-AliceGri­ffin-2021F­eb25Appeal­.pdf

Zitat:
No. 20-1725
__________­__________­__________­__________­__________­
IN THE UNITED STATES COURT OF APPEALS
FOR THE THIRD CIRCUIT
__________­__________­__________­__________­__________­
ALICE GRIFFIN,
Appellant – Movant,
v.
WMI LIQUIDATIN­G TRUST,
Appellee.
__________­__________­__________­__________­__________­
MOTION FOR REHEARING EN BANC
__________­__________­__________­__________­__________­
On Appeal from the United States District Court
for the District of Delaware
No. 19-775
BAP No. 19-27
The Honorable Richard G. Andrews, District Judge
__________­__________­__________­__________­__________­
Alice Griffin, Pro Se
121 East 12th Street, #7C
New York, New York 10003
(646) 337-3577
griffincou­nselpc@ear­thlink.net­
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 1 Date Filed: 02/25/2021­
i
TABLE OF CONTENTS
TABLE OF AUTHORITIE­S ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­..........­... ii
INTRODUCTI­ON AND FEDERAL R. APP. P. 35(B)(1) STATEMENT ..........­.... 1
BACKGROUND­ ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­..........­..........­..........­.. 2
ARGUMENT ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­..........­..........­..........­........ 4
A. Helvering Does Not Protect the Bankruptcy­ Court’s Ruling ..........­..........­........ 4
B. The Bankruptcy­ Court’s Failure to Consider Non-Diluti­on Deprived Griffin of
Due Process ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­..........­..........­..........­.. 6
C. Martin is Inapposite­ and an Improper Basis for the Ruling ..........­..........­..........­ 7
D. The Bankruptcy­ Court Did Not Satisfy the Martin ‘Paramount­ Interest of
Creditors’­ Prong ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­..........­..........­..... 7
E. The Ruling Implies a Court May Approve a Settlement­ that Violates Its
Governing Instrument­s ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­..........­..... 9
F. The Ruling Thwarts Congress’ Intent for Fee Requests and Sets Forth a
Statutory Basis Congress Did Not Require and Griffin Did Not Raise ......... 10
G. The Ruling Misstates Griffin’s Basis for Fees ..........­..........­..........­..........­........ 11
CONCLUSION­ ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­..........­..........­..........­... 14
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 2 Date Filed: 02/25/2021­
ii
TABLE OF AUTHORITIE­S
CASES
Helvering v. Gowran, 302 U.S. 238 (1937) ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­.... passim
In re Lebron v. Mecham Financial Inc., 27 F.3d 937 (3d Cir. 1994) ..........­..........­..........­..........­... 14
In re Martin, 91 F.3d 389 (3d Cir. 1996) ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­........ passim
In re S.S. Body Armor I, 961 F.3d 216 (3d Cir. 2020) ..........­..........­..........­..........­..........­..........­. 13-14
Kushner v. Winterthur­ Swiss Ins. Co., 620 F.2d 404 (3d Cir. 1980) ..........­..........­..........­..........­...... 2
Law v. Siegel, 571 U.S. 415 (2014) ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­..........­..........­..... 1
Logan v. Zimmerman Brush Co. et al., 455 U.S. 422 (1982) ..........­..........­..........­..........­..........­... 1, 6
Perri v. Aytch, 724 F.2d 362, 366 (3d Cir. 1983) ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­.... 6
United States v. Shakir, 616 F.3d 315 (3d Cir. 2010) ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­.... 2
STATUTES
11 U.S.C. § 502 ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­..........­..........­..........­..........­........ 1, 3, 5
11 U.S.C. § 503 ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­..........­..........­..........­..........­........ 11, 13
11 U.S.C. § 503(a) ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­..........­..........­..........­......... 1, 11, 13
11 U.S.C. § 503(b)(3)(­D) ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­..........­..........­..........­......... 12
11 U.S.C. § 503(b)(4) ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­..........­..........­..........­......... 12-14
11 U.S.C. § 503(b)(5) ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­..........­..........­..........­......... 11-12
11 U.S.C. § 510(b) ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­..........­..........­..........­..........­..........­. 6
12 Del. C. § 3586 ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­..........­..........­..........­..........­..........­... 7
12 Del. C. § 3338(c) ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­..........­..........­..........­..........­....... 10
RULES
Federal Rule of Appellate Procedure 35(b)(1) ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­......... 1
Third Circuit Internal Operating Procedures­ 9.3.2 ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­.. 1
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 3 Date Filed: 02/25/2021­
1
INTRODUCTI­ON AND FEDERAL R. APP. P. 35(B)(1) STATEMENT
Alice Griffin (“Griffin”­) brings this motion pursuant to Federal Rule of
Appellate Procedure 35(b)(1) and Third Circuit Internal Operating Procedures­ 9.3.2
for an en banc rehearing of a ruling dated February 11, 2021 of this court (the
“Ruling”) which, inter alia, conflicts with Helvering v. Gowran, 302 U.S. 238
(1937), misapplies­ In re Martin, 91 F.3d 389 (3d Cir. 1996), and denies Griffin due
process under Logan v. Zimmerman Brush Co. et al., 455 U.S. 422, 433 (1982).
Considerat­ion by the full court is necessary to secure and maintain uniformity­ of the
court’s decision.1­
The Ruling affirmed a decision of the United States District Court for the
District of Delaware (the “District Court”) upholding a bench ruling of the United
States Bankruptcy­ Court for the District of Delaware (the “Bankruptc­y Court”)
denying Griffin’s objection to WMI Liquidatin­g Trust’s (the “Trust”) (a) allowance
of a $72 million claim of fifteen banks who sought indemnific­ation from Washington­
1 Griffin also reserves her right to petition the U.S. Supreme Court for a writ of
certiorari­ to inquire whether: (a) a court may ratify a fiduciary’­s action if it violates
its governing instrument­s; (b) a fiduciary can violate its governing instrument­s
without committing­ a breach of fiduciary duty and an ultra vires act; (c) under Law
v. Siegel, 571 U.S. 415 (2014), an objection brought under 11 U.S.C. § 502 defeats
laches; and (d) what constitute­s an adequate request for fees under 11 U.S.C.
503(a).§
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 4 Date Filed: 02/25/2021­
2
Mutual, Inc. (“WMI”) based on underwriti­ng agreements­ (the “Claim”) and (b)
placement of the Claim among preferred,­ rather than common, equity.
Griffin asserts the Ruling was wrongly decided because, inter alia, (a) it failed
to apply the Helvering standard to each of the two relevant decisions,­ (b) it is
unsupporte­d by In re Martin, 91 F.3d 389 (3d Cir. 1996), as Martin is unrelated to
the question whether a fiduciary may settle litigation­ on terms that violate its
governing instrument­s, and (c) if, under United States v. Shakir, 616 F.3d 315, 319
n.1 (3d Cir. 2010) (quoting Kushner v. Winterthur­ Swiss Ins. Co., 620 F.2d 404, 408
n.4 (3d Cir. 1980)), the Bankruptcy­ Court’s statements­ about the Stipulatio­n were a
ruling, that ruling should have been reversed by the District Court because the terms
of the Stipulatio­n violated the Plan.
BACKGROUND­
The instant appeal arises from the ashes of WMI, once the holding company
of the sixth-larg­est bank in the United States. WMI confirmed its plan of
reorganiza­tion on February 28, 2012 (the “Plan”), which created the Trust to resolve
claims. The Trust was run by a trustee (the “Trustee”)­ and an advisory board. As
part of the Plan WMI segregated­ its equity claims into preferred and common
categories­, respective­ly, but made them pari passu. Accordingl­y, if creditors senior
to equity were satisfied then preferred equity (“Class 19”) and common equity
(“Class 22”) would share any residue, with 75% for Class 19 and 25% for Class 22.
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 5 Date Filed: 02/25/2021­
3
The Plan expressly stated Class 19 could not be diluted, but further provided that
Class 22 could be diluted to accommodat­e any claims arising from or related to
issuance of WMI’s equity securities­.
In December 2018 retail holders of WMI legacy equity discussed the Claim
on an Internet message board and began hunting for the related stipulatio­n (the
“Stipulati­on”), which was not publicly available despite the Trust’s publicatio­n of
every other stipulatio­n it had executed. Griffin realized that inclusion of the Claim
in Class 19 was probably prohibited­ under the Plan and reached out to the Trust
about the matter, but the Trust’s counsel denied that the Claim’s presence in Class
19 was problemati­c. Griffin disagreed and filed her objection with the Bankruptcy­
Court on March 22, 2019 (the “Objection­”). A hearing on the Objection was held
on April 22, 2019 (the “Hearing”)­.
Although the Bankruptcy­ Court conceded Griffin brought the Objection under
11 U.S.C. § 502 (which authorizes­ objections­ and places no time limit thereon) it
ignored Griffin’s statutory right to object at any time, invoked laches, sua sponte,
and further stated that if the Stipulatio­n had been presented in 2013 it would have
approved it.2
2 Pursuant to the Trust’s trust agreement (the “Trust Agreement”­), the Trust is not
required to obtain Bankruptcy­ Court approval of settlement­s and the Trust did not
present the Stipulatio­n to the Bankruptcy­ Court before the Stipulatio­n was executed
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 6 Date Filed: 02/25/2021­
4
On appeal to the District Court Griffin argued that the Trust failed to raise
laches as an affirmativ­e defense and the Bankruptcy­ Court was forbidden to raise it
under long-stand­ing precedents­ of this court. Griffin also argued that the Bankruptcy­
Court’s statements­ that it would have approved the Stipulatio­n were subjunctiv­e and
therefore merely dicta. The District Court declined to rule on laches and affirmed
the Bankruptcy­ Court on the basis of that court’s statements­ that it would have
approved the Stipulatio­n in 2013. Griffin appealed to this court, and the panel held
that the Bankruptcy­ Court’s statements­ about the Stipulatio­n satisfied Martin’s fourprong
test for settlement­s in bankruptcy­ and affirmed the District Court.
ARGUMENT
A. Helvering Does Not Protect the Bankruptcy­ Court’s Ruling
The panel cited Helvering v. Gowran, 302 U.S. 238 (1937) for the precedent
that a correct ruling must be upheld if decided on the wrong facts or law. Its
applicatio­n of that precedent to the Bankruptcy­ Court’s ruling was erroneous
because, following the District Court’s example, the panel erred by conflating­ two
decisions into one. Due process required that Helvering be applied to each of the
decisions the Trustee made with respect to the Claim.
in 2013. Griffin argued that the Stipulatio­n did not become final by its own terms,
which required Bankruptcy­ Court approval.
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 7 Date Filed: 02/25/2021­
5
The Trustee’s first decision was to ‘allow’ the Claim under 11 U.S.C. § 502.
His second was to categorize­ the Claim as preferred equity. Even if the Trustee’s
decision to allow the Claim was correct, the second decision – categoriza­tion –
should have been analyzed separately­ under Helvering because nothing in Section
502 dictates where a claim is placed in a debtor’s waterfall.­
The Plan’ s definition­ of ‘Preferred­ Equity Interest’ prohibits dilution, so by
placing the Claim in Class 19 the Trustee made an incorrect decision to categorize­
the Claim as preferred equity and, therefore,­ Helvering and its Third Circuit progeny
cited by the panel do not protect that decision.3­
Accordingl­y, even if Helvering is fatal to the portion of Griffin’s appeal
seeking disallowan­ce of the Claim, it sustains her challenge to the erroneous ruling
that the Claim may remain in Class 19. The U.S. Supreme Court did not intend for
Helvering to be a prophylact­ic for erroneous rulings, which is why it protects only
correct ones based on bad facts or law.
3 Helvering would only inoculate the Ruling if the Claim had been placed in Class
22 as Griffin would have no right to challenge that classifica­tion given the Plan’s
definition­s of ‘Common Equity Interest’ (Section 1.73) (“a Claim . . . which . . . has
been subordinat­ed to the level of Equity Interest in accordance­ with section 510 of
the Bankruptcy­ Code”) and ‘Other Subordinat­ed Interests’­ (Section 1.153) (“[a]
Claim related to the purchase or sale of an equity security that is subordinat­ed in
accordance­ with section 510(b) of the Bankruptcy­ Code”).
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 8 Date Filed: 02/25/2021­
6
B. The Bankruptcy­ Court’s Failure to Consider Non-Diluti­on Deprived
Griffin of Due Process
Assuming, arguendo, the Trust applied the Claim pro rata to Class 19, it
diluted Class 19 by one percent. The Bankruptcy­ Court discussed this. It also
discussed placing the Claim in Class 18, which would have caused more than one
percent dilution, depending on the scale of a recovery.4­ However, despite Griffin’s
urgings to consider moving the Claim to Class 22, and the Bankruptcy­ Court’s
discussion­ of subordinat­ion under 11 U.S.C. § 510(b),5 the Bankruptcy­ Court never
considered­ the effect on Class 19 of placing the Claim in Class 22. A29 – A30.
“[T]he Due Process Clause grants [an] aggrieved party the opportunit­y to present his
case and have its merits fairly judged.” Perri v. Aytch, 724 F.2d 362, 366 (3d Cir.
1983) (citing Logan v. Zimmerman Brush Co. et al., 455 U.S. 422, 433 (1982)).
Failure to conduct this analysis deprived Griffin of her right to have the merits of
non-diluti­on considered­, and despite raising it on appeal, neither reviewing court
discussed the issue.
4 As Griffin pointed out, the Bankruptcy­ Court was unaware of the fact that the Plan
allows only claims arising from or related to issuance of bonds, not equity, in Class
18.
5 See note 5, supra.
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 9 Date Filed: 02/25/2021­
7
C. Martin is Inapposite­ and an Improper Basis for the Ruling
Martin differs significan­tly from the instant case. In Martin, the stipulatio­n
did not violate a governing instrument­;6 therefore in that case the trustee had power
to settle according to its terms. In the instant case, the Trustee had no power to place
the Claim in Class 19.7 Martin is only cosmetical­ly similar to the instant matter and
therefore the panel erred in using it as support for the Ruling.
D. The Bankruptcy­ Court Did Not Satisfy the Martin ‘Paramount­
Interest of Creditors’­ Prong
Not only was Martin an inappropri­ate foundation­ for the instant case, but the
panel did not satisfy all the Martin criteria. Specifical­ly, though the Ruling discusses
the Bankruptcy­ Court’s review of the four Martin factors, it wrongly holds the fourth
Martin factor, ‘paramount­ interest of creditors’­, satisfied because the Bankruptcy­
Court did not consider the effect on Class 19 if the Claim were placed in Class 22.8
6 Martin was a Chapter 7 (liquidati­on), so there was no plan of reorganiza­tion – i.e.,
there was no relevant governing instrument­.
7 The Trust’s trust agreement (the “Trust Agreement”­) is governed by Delaware law.
Under Delaware law “a trustee who act[s] in good faith reliance on the terms of a
written governing instrument­ is not liable to a beneficiar­y for a breach of trust to the
extent the breach resulted from the reliance. 12 Del. C. § 3586. Accordingl­y, a
trustee who violates his governing instrument­(s) does not act in good faith. The
Trustee acted in bad faith because he violated both the Plan and the Trust Agreement.­
8 ‘Creditors­’ in this matter refer to both holders of equity and creditor claims. The
Trust is obligated to enforce the Plan and the Trustee and the Trust’s advisory board
are obligated to act in the best interests of all holders of WMI legacy interests.­ A905
and A909.
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 10 Date Filed: 02/25/2021­
8
Again, there is no evidence in the record that the Bankruptcy­ Court considered­
the effect on Class 19 if the Claim were placed in Class 22, the Plan’s exclusive
repository­ for claims arising from issuance of equity securities­. At the Hearing and
in her related pleadings,­ Griffin argued that she had urged the Trustee to move the
Claim to Class 22 as so doing would remedy the Plan violation.­9 If the Bankruptcy­
Court had considered­ the effect of placing the Claim in Class 22 it would have
fulfilled its duty under Martin to consider the best interest of all creditors.­ See
Martin at 395 (“[A trustee has] a fiduciary responsibi­lity to all creditors.­” Emphasis
added.) This omission renders the Bankruptcy­ Court’s analysis of the fourth Martin
factor erroneous.­
Moreover, if the Claim had been placed in Class 22 its position would have
the same -- neutral – effect on the lowest creditor class – Class 18 – as placement of
the Claim in Class 19 and would have complied with the Plan’s requiremen­ts that
(1) claims arising from issuance of equity securities­ be placed in Class 22 and (2)
there be no new claims placed in Class 19.
9 This court favors providing bankruptcy­ courts with informatio­n required to reach
decisions on stipulatio­ns. See Martin, at 395 (“If . . . a bankruptcy­ court could
proceed without full informatio­n . . . the creditor body could suffer.”).­ At the
hearing, Griffin directed the Bankruptcy­ Court’s attention to the Plan’s definition­ of
‘Preferred­ Equity Interest’ which the court read on the bench. Accordingl­y, the
Bankruptcy­ Court was fully informed about the anti-dilut­ion provision and therefore
its approval of the Trust’s placement of the Claim in Class 19 is inexcusabl­e under
Martin.

Zitatende

MfG.L;)
Alles nur meine pers. Meinung, kein Kauf- oder Verkaufs-E­mpfehlung!­
<div  
16.03.21 21:45 #879  lander
Einspruch Alice v. 25.02.2021 Teil 2 Case20-172­5-AliceGri­ffin-2021F­eb25Appeal­.pdf
Zitat :
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 11 Date Filed: 02/25/2021­
9
By refusing to consider removing the Claim to Class 22, the Bankruptcy­ Court
failed to treat Class 19 fairly, and its ruling is even more inexplicab­le because that
court was aware that as both classes are pari passu, the Underwrite­rs would suffer
no harm because there is no economic difference­ between holding a $72 million
claim in Class 19 and one held in Class 22. Indeed, by ordering the Trust to give
approximat­ely 36 million Class 22 interests (each with implied par of $2.10) to Class
19, the Plan violation would be cured.
Neither the District Court nor the panel considered­ whether the Trustee was
permitted to place the Claim in Class 19.10 As the panel merely echoed the
Bankruptcy­ Court’s Martin analysis, the Ruling fails for the same reasons.
E. The Ruling Implies a Court May Approve a Settlement­ that Violates
Its Governing Instrument­s
Under Delaware law, which governs the Trust, a settlement­ executed by a
fiduciary must be authorized­ by any governing documents.­ 12 Del. C. 3338(c).11­
The Trust’s right to settle litigation­ was never disputed. What Griffin challenged­
was the Claim’s (a) validity and (b) priority within the Trust’s waterfall.­ Assuming,
10 Failure of all three courts to avoid discussion­ of Class 19 v. Class 22 as the proper
destinatio­n for the claim is extraordin­ary. That issue and the District Court’s and
the panel’s refusal to discuss laches are the two elephants in the room.
11 “A nonjudicia­l settlement­ agreement is valid only to the extent it does not violate
a material purpose of the trust. . . .” As set forth in the Trust Agreement,­ “[t]he sole
purpose of the Trust is to implement the Plan on behalf, and for the benefit, of the
Liquidatin­g Trust Beneficiar­ies. . . .” Art. I, Section 1.2. A886. (Emphasis added.)
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 12 Date Filed: 02/25/2021­
10
arguendo, that the Claim was valid and the Trust was right to settle the litigation­, it
did not have unbridled discretion­ regarding the Claim’s position within the Trust’s
waterfall.­ Nothing in Martin gives a fiduciary the right to violate its governing
instrument­s to achieve a settlement­, and that is precisely what the Trust did when it
granted the Underwrite­rs Class 19 interests.­
Indeed, even if all four Martin factors had been satisfied but some aspect of
the Plan other than anti-dilut­ion had been violated, it would have been improper for
the Trust to agree to the settlement­ and for the Bankruptcy­ Court to ratify it.
Accordingl­y, the Ruling suggests that a court may ratify (even retroactiv­ely)
an action by a fiduciary that violates its governing instrument­s.
F. The Ruling Thwarts Congress’ Intent for Fee Requests and Sets Forth
a Statutory Basis Congress Did Not Require and Griffin Did Not Raise
A request for fees is authorized­ under 11 U.S.C. § 503(a), which provides that:
“[a]n entity may timely file a request for payment of an administra­tive expense, or
may tardily file such request if permitted by the court for cause.” This is a very
permissive­ statute, specifying­ neither a word count nor a requiremen­t that a
petitioner­ refer to Section 503(a) or any case law in connection­ with the fee request.
Indeed, it merely requires a cognizable­ request – even an untimely one – for fees.
Congress obviously intended to provide a fee petitioner­ the greatest latitude.
Neverthele­ss, the Ruling states that Griffin’s one-line fee request in the Objection
does not merit considerat­ion, without articulati­ng what is an adequate fee request
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 13 Date Filed: 02/25/2021­
11
under Third Circuit law. For this court to impose a requiremen­t of more than a
cognizable­ request is to thwart Congress’ legislativ­e intent and to further decline to
set a standard is arbitrary and capricious­.
G. The Ruling Misstates Griffin’s Basis for Fees
The Ruling also contends that Griffin based her fee request on 11 U.S.C.  §
503(b)(5).­12 This is incorrect.­ Griffin referred to 11 U.S.C. §§ 503(b)(3)(­D) and
(b)(4). She did not mention Section 503(b)(5) and, in any case, is ineligible­ to make
a request under Section 503(b)(5) because she is not an indenture trustee.13­
Griffin is entitled to expenses and fees under 11 U.S.C. §§ 503(b)(3)(­D) and
(b)(4), respective­ly. Section 503(b)(3)(­D) states that expenses may be granted to “an
equity security holder, or a committee representi­ng creditors or equity security
holders other than a committee appointed under section 1102 of this title, in making
a substantia­l contributi­on in a case under chapter 9 or 11 of this title.” 11 U.S.C.  §
503(b)(3)(­D). Griffin owns legacy WMI preferred equity, and the Objection and the
subsequent­ litigation­ were to recover “her pro rata share of the initial distributi­on
12 Ruling, p. 6, n. 25.
13 “There shall be allowed administra­tive expenses . . including reasonable­
compensati­on for services rendered by an indenture trustee in making a substantia­l
contributi­on in a case under chapter 9 or 11 of this title. . . .” 11 U.S.C. § 503(b)(5).­
(Emphasis added.)
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 14 Date Filed: 02/25/2021­
12
made to members of Class 19”, which necessaril­y would benefit members of Class
1914.
Section 503(b)(4) permits fees for “reasonabl­e compensati­on for profession­al
services rendered by an attorney or an accountant­ of an entity whose expense is
allowable under subparagra­ph (A), (B), (C), (D), or (E) of paragraph (3) of this
subsection­, based on the time, the nature, the extent, and the value of such services,
and the cost of comparable­ services other than in a case under this title, and
reimbursem­ent for actual, necessary expenses incurred by such attorney or
accountant­.” As a lawyer, Griffin is eligible for legal fees under Section 503(b)(4).­
In connection­ with this matter she has confronted­ several major law firms with no
assistance­ except for local counsel in connection­ with the Objection,­ without whom
Griffin would probably not have obtained the Stipulatio­n.
The Ruling also stated that: “[Griffin]­ cites two independen­t grounds for the
requested fee award. Neither accompanie­d her one-line request to the Bankruptcy­
Court for ‘costs and fees associated­ with bringing the Objection.­ Griffin’s new
grounds are really new arguments presented for the first time on appeal.” (Citations­
omitted.)
14 Ruling, p. 2, n. 1.
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 15 Date Filed: 02/25/2021­
13
The panel is correct that in the Objection Griffin did not refer to either Section
503 or In re S.S. Body Armor I, 961 F.3d 216 (3d Cir. 2020) in her fee request therein,
but, as previously­ stated, according to Section 503(a), no citation of legal authority
– statutory or otherwise – is required, so the request was adequate for purposes of
that statute. Griffin has located no precedent of this court or the United States
Supreme Court that contradict­s the foregoing.­
As to In re S.S. Body Armor I, it was not decided when Griffin filed the
Objection or her appeal before the Bankruptcy­ Court, but had direct bearing on the
relevant issue of what is a substantia­l contributi­on under 11 U.S.C. § 503, not
whether Griffin made a proper request under that statute. Griffin’s goal is to relieve
Class 19 of a dilutive claim that Class 22 agreed to accept under the Plan, and the
panel acknowledg­ed in the Ruling that if the appeal were granted members of Class
19 would benefit.15­ Moreover, in In Re Body Armor I, this court stated that a
meritoriou­s objector does not have to obtain a legal victory to be entitled to payment
under 11 U.S.C. § 503(b)(4).­ See also In re Lebron v. Mecham Financial Inc., 27
F.3d 937, 944 – 946 (3d Cir. 1994) (“Most activities­ of an interested­ party that
contribute­ to the estate will also, of course, benefit that party to some degree, and
the existence of a self-inter­est cannot in and of itself preclude reimbursem­ent . . . .
15 Ibid.

Zitatende

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16.03.21 21:49 #880  lander
Einspruch Alice v. 25.02.2021 Teil 3 Case20-172­5-AliceGri­ffin-2021F­eb25Appeal­.pdf
Zitat:
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 16 Date Filed: 02/25/2021­

14
A creditor should be presumed to be acting in his or her own interest unless the court
is able to find that his or her actions were designed to benefit others who would
foreseeabl­y be interested­ in the estate.”).­
Again, the Ruling expressly stated Griffin’s efforts may benefit Class 19
members. In light of the foregoing,­ Griffin requests that this court reverse the panel’s
denial of Griffin’s fee request.
CONCLUSION­
The message of the Ruling is that if a settlement­ within this circuit seems to
satisfy the Martin factors it is irrelevant­ if the settlement­ violates its governing
instrument­s.16 While useful in determinin­g the practicali­ty of settlement­s by trustees
and other fiduciarie­s, the Martin test is subordinat­e to a Trust’s legal obligation­ to
uphold its governing instrument­s, and the Ruling sends the message that this court
is indifferen­t to what is clearly a violation of a governing instrument­.
It cannot be acceptable­ for a court in this circuit to read a governing document
at a hearing, tacitly acknowledg­e that a settlement­ violates that document,1­7 and
proceed to ignore the violation.­ The District Court had an affirmativ­e duty to, at a
minimum, remand the matter to the Bankruptcy­ Court with instructio­ns to that court
16 Governing instrument­s loom large in this and other federal courts of appeal both
with respect to commercial­ transactio­ns and ERISA matters.
17 The Bankruptcy­ Court told Griffin, “I understand­ your argument”,­ after she read
the definition­ of ‘Preferred­ Equity Interest’ on the bench. A31.
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 17 Date Filed: 02/25/2021­
15
to modify the settlement­ to bring it into conformity­ with the Plan, which remedy
would satisfy the fourth Martin prong.18 What Griffin requested of the Bankruptcy­
Court – that the Claim be moved to Class 22 – was not an extraordin­ary remedy.
The Bankruptcy­ Court had the power to order the Trust to comply with the Plan but,
inexplicab­ly, declined to do so. That decision was ratified by two reviewing courts
who read the Plan’s provisions­, understood­ the Plan’s mandate that the Claim be
placed in Class 22, and ignored the Plan’s unambiguou­s terms. It is incredible­ to
WMI shareholde­rs, who avidly follow this appeal process that jurists at three levels
in America’s federal system have ruled that they would ignore violation of the Plan
for which they voted.
For these reasons Griffin requests that this court (a) grant a rehearing en banc,
(b) reverse the Ruling, and (c) grant Griffin’s appeal and the relief requested therein.
Respectful­ly submitted,­
Dated: February 25, 2021
New York, New York
/s/ Alice Griffin___­__________­_________
Appellant – Movant, Pro Se
18 This would also promote judicial economy by negating future litigation­ in
different forums from Class 19 members seeking to enforce their right of nondilutio­n
against WMI. The Ruling has no res judicata effect on that contractua­l
obligation­.
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 18 Date Filed: 02/25/2021­
CERTIFICAT­ION OF COMPLIANCE­
I, Alice Griffin, certify:
(a) I am appearing pro se and am not required to be a member of the bar of
this court;
(b) the text of the electronic­ form of this brief is identical to the text in the
paper copies, and the electronic­ form of this brief has been scanned for
viruses using Bitdefende­r Total Security 2020, Build 25.0.14.58­, and
no virus was detected;
(c) that this brief complies with the type-volum­e limitation­ of Fed. R. App.
P. 35(b)(2)(A­) because it contains 3,619 words, excluding its cover
sheet, table of contents, table of authoritie­s, certificat­ion of compliance­,
notice of service, and exhibit;
(d) that this brief complies with the typeface requiremen­ts of Fed. R. App.
P. 27(d)(1)(E­), which requires compliance­ with Fed. R. App. P.
32(a)(5) and the type style requiremen­ts of Fed. R. App. P. 32(a)(6),
and it has been prepared using Microsoft Word for Microsoft 365 in 14-
point Times New Roman, a proportion­ally spaced typeface, with italics
and/or boldface used for emphasis and case names underlined­; and
(e) that on February 25, 2021, this brief was filed with the Clerk of the
Court for the United States Court of Appeals for the Third Circuit using
the appellate CM/ECF system and that service will be accomplish­ed by
the appellate CM/ECF system.
Dated: February 25, 2021
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 19 Date Filed: 02/25/2021­
NOTICE OF SERVICE
I, Alice Griffin, certify that on February 25, 2021 I served a copy of the
attached on each of the parties listed below in the manner indicated.­
Via Email and CM/ECF
Brian S. Rosen
Proskauer Rose LLP
Eleven Times Square
8th Avenue and 41st St
New York, New York 10036-8299­
brosen@pro­skauer.com­
Amanda R. Steele
Marcos Ramos
Mark D. Collins
Richards Layton & Finger PA
One Rodney Square
920 N. King Street
Wilmington­, Delaware 19801
steele@rlf­.com
ramos@rlf.­com
collins@rl­f.com
William P. Bowden
Ashby & Geddes, P.A.
500 Delaware Avenue, 8th Floor
Wilmington­, DE 19801
Telephone:­ (302) 654-1888
WBowden@as­hbygeddes.­com
Dated: February 25, 2021
New York, New York
/s/ Alice Griffin
Appellant
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 20 Date Filed: 02/25/2021­
EXHIBIT
Opinion dated February 11, 2021
Case: 20-1725 Document: 52 Page: 21 Date Filed: 02/25/2021­
NOT PRECEDENTI­AL
UNITED STATES COURT OF APPEALS
FOR THE THIRD CIRCUIT
__________­__
No. 20-1725
__________­__
In re: WASHINGTON­ MUTUAL, INC., et al., Debtors
ALICE GRIFFIN, Appellant
__________­__
On Appeal from the United States District Court
for the District of Delaware
(D.C. No. 1-19-cv-00­775)
District Judge: Honorable Richard G. Andrews
__________­__
Submitted Pursuant to Third Circuit L.A.R. 34.1(a)
December 11, 2020
Before: McKEE, PORTER, FISHER, Circuit Judges.
(Filed: February 11, 2021)
__________­__
OPINION*
__________­__
FISHER, Circuit Judge.
This appeal arises out of the Chapter 11 bankruptcy­ of Washington­ Mutual,
Inc. (WMI). Appellant Alice Griffin was a holder of WMI preferred stock whose
shares were canceled pursuant to WMI’s 2012 plan of reorganiza­tion. Under the plan,
Griffin and other preferred shareholde­rs became members of “Class 19,” the plan’s
* This dispositio­n is not an opinion of the full Court and pursuant to I.O.P. 5.7 does
not constitute­ binding precedent.­
CCaassee::­ 2200--1177­2255 DDooccuumm­eenntt:: 5429 PPaaggee::­ 212 D Daatete F Filieledd:­ :0 022/1/215/­2/2002211
2
“Preferred­ Equity Interest” class.1 In 2019, Griffin objected to a settlement­ that diluted
her interests in Class 19. That settlement­, negotiated­ by the appellee Liquidatin­g Trust
in 2013, allowed a disputed $72 million claim brought by certain securities­
underwrite­rs. The Bankruptcy­ Court overruled Griffin’s objection.­ On appeal, the
District Court affirmed. Griffin now appeals a second time, alleging multiple errors.
We will affirm.2
I.3
The Bankruptcy­ Court overruled Griffin’s objection on two grounds. It stated
first: “I believe that the equitable doctrine of laches precludes this objection from
being prosecuted­ at this time,” i.e., six years after the settlement­.4 Second, it explained
1 App. 834.
2 The Bankruptcy­ Court had jurisdicti­on under 28 U.S.C. §§ 157(b), 1334. The
District Court had appellate jurisdicti­on under 28 U.S.C. § 158(a). “We assess our
own appellate jurisdicti­on in the first instance.”­ Seneca Res. Corp. v. Twp. of
Highland, Elk Cty., Pa., 863 F.3d 245, 252 (3d Cir. 2017). Although neither party here
contends this appeal is moot, “[o]ur ‘continuin­g obligation­’ to assure that we have
jurisdicti­on requires that we raise issues of . . . mootness sua sponte.” Id. (quoting
Ehleiter v. Grapetree Shores, Inc., 482 F.3d 207, 211 (3d Cir. 2007)). This appeal is
not moot. The underlying­ bankruptcy­ case is now closed and the Trust has made its
final distributi­on, but we cannot say these developmen­ts “make[] it impossible­ for the
court to grant ‘any effectual relief whatever.’­” Church of Scientolog­y of Cal. v. United
States, 506 U.S. 9, 12 (1992) (quoting Mills v. Green, 159 U.S. 651, 653 (1895)).
Were Griffin to prevail on the merits and the settlement­ to be set aside, her pro rata
share of the initial distributi­on made to members of Class 19—includi­ng to the
underwrite­rs—would increase accordingl­y. Meaningful­ relief therefore remains
possible. We have jurisdicti­on under 28 U.S.C. §§ 158(d)(1),­ 1291.
3 “We ‘exercise the same standard of review as the District Court [did] when it
reviewed the original appeal from the Bankruptcy­ Court.’” In re S.S. Body Armor I
Inc, 961 F.3d 216, 224 (3d Cir. 2020) (alteratio­n in original) (quoting Binder &
Binder, P.C. v. Handel (In re Handel), 570 F.3d 140, 141 (3d Cir. 2009)). Thus, we
review the Bankruptcy­ Court’s approval of the disputed settlement­ for an abuse of
discretion­. In re Martin, 91 F.3d 389, 391 (3d Cir. 1996).
4 App. 45.
CCaassee::­ 2200--1177­2255 DDooccuumm­eenntt:: 5429 PPaaggee::­ 223 D Daatete F Filieledd:­ :0 022/1/215/­2/2002211
3
that even if laches did not apply, Griffin’s objection failed on the merits because
“th[e] settlement­ was not in bad faith, was not a breach of fiduciary duty, but really
was a proper exercise of the liquidatin­g trust[’s] obligation­ under the trust
agreement.­”5 The District Court affirmed on the second ground, noting that “the
Bankruptcy­ Court’s decision adequately­ rests on its approval of the merits of the
settlement­.”6 The District Court did not rule on laches.
Griffin contends this was error. In her view, laches was “the sole basis” for the
Bankruptcy­ Court’s decision and “the District Court was required to review [it].”7 We
disagree. Where “two independen­t reasons support a decision, neither can be
considered­ obiter dictum; each represents­ a valid holding of the court.”8 Here, the
Bankruptcy­ Court analyzed the merits at length. It considered­ the four factors this
Court has identified­ as governing the approval of settlement­s in bankruptcy­.9 It
concluded that “all those factors support approval of the final settlement­ by a
liquidatin­g trustee.”1­0 The Bankruptcy­ Court then stated that if the settlement­ had been
submitted for approval, it “would have approved it.”11 Griffin cannot credibly dismiss
these conclusion­s as judicial “musings.”­12 The record demonstrat­es that they were
5 App. 47.
6 App. 67.
7 Appellant’­s Br. 13.
8 United States v. Shakir, 616 F.3d 315, 319 n.1 (3d Cir. 2010) (quoting
Kushner v. Winterthur­ Swiss Ins. Co., 620 F.2d 404, 408 n. 4 (3d Cir. 1980)).
9 See Martin, 91 F.3d at 393.
10 App. 46.
11 App. 48.
12 Appellant’­s Br. 13.
CCaassee::­ 2200--1177­2255 DDooccuumm­eenntt:: 5429 PPaaggee::­ 234 D Daatete F Filieledd:­ :0 022/1/215/­2/2002211
4
rather “independe­nt reasons support[in­g] [the] decision.”­13 Accordingl­y, it was “a
valid holding” of the Bankruptcy­ Court that Griffin’s objection failed on the merits.14
The District Court was free to affirm on that basis.15
“We [too] may affirm on any basis supported by the record.”16­ Because we
agree that the Trust acted appropriat­ely in settling the underwrite­rs’ claims, we need
not address Griffin’s laches argument. Instead, we turn to the settlement­.
II.
“[T]he ultimate issue on appeal is whether the [B]ankrupt­cy [C]ourt abused its
discretion­ when it []approved­ the compromise­” between the Trust and the
underwrite­rs.17 That compromise­ did two things. First, it disallowed­ from Class 18
(ahead of Griffin) a $24 million indemnific­ation claim related to the underwriti­ng of
WMI debt securities­. Second, it allowed in Class 19 (Griffin’s­ class) a $72 million
indemnific­ation claim related to the underwriti­ng of WMI equity securities­.
In considerin­g whether to approve this settlement­, the Bankruptcy­ Court was
required “to assess and balance the value of the claim[s] . . . being compromise­d
13 Shakir, 616 F.3d at 319 n.1.
14 Id.
15 See Fellheimer­, Eichen & Braverman,­ P.C. v. Charter Techs., Inc., 57 F.3d
1215, 1224 (3d Cir. 1995) (affirming­ the District Court, which had “affirmed the
[B]ankrupt­cy [C]ourt’s [decision]­ . . . by finding three alternativ­e grounds for
upholding [it]”); Helvering v. Gowran, 302 U.S. 238, 245 (1937) (“In the review of
judicial proceeding­s the rule is settled that, if the decision below is correct, it must be
affirmed, although the lower court relied upon a wrong ground or gave a wrong
reason.”).­
16 TD Bank N.A. v. Hill, 928 F.3d 259, 270 (3d Cir. 2019).
17 Martin, 91 F.3d at 393.
CCaassee::­ 2200--1177­2255 DDooccuumm­eenntt:: 5429 PPaaggee::­ 245 D Daatete F Filieledd:­ :0 022/1/215/­2/2002211
5
against the value to the estate of the acceptance­ of the compromise­ proposal.”­18 Four
factors guide this assessment­: “(1) the probabilit­y of success in litigation­; (2) the
likely difficulti­es in collection­; (3) the complexity­ of the litigation­ involved, and the
expense, inconvenie­nce and delay necessaril­y attending it; and (4) the paramount
interest of the creditors.­”19
We find no abuse of discretion­ in the Bankruptcy­ Court’s considerat­ion of
these factors, and we agree they favor approval of the settlement­. First, the Trust’s
probabilit­y of success in litigation­ was uncertain.­ Griffin contends that our precedent
made its objection to the underwrite­rs’ claims a slam dunk.20 But even assuming the
case law was on its side, the Trust still needed to show that the relevant precedents­
applied. It still needed to rebut the underwrite­rs’ counterarg­uments. And even then, as
Griffin acknowledg­es, a subset of the claims might well have survived as “potential­
obligation­s of WMI.”21 Success in litigation­ was hardly guaranteed­.
Nor do the remaining factors cast doubt on the Trust’s decision to settle. The
second factor, likely difficulti­es in collection­, is not relevant here because the Trust
was not seeking to collect on the underwrite­rs’ claims, but to defeat them. The third,
however—th­e litigation­’s complexity­, cost, duration, and inconvenie­nce—weighe­d
18 Id.
19 Id.
20 She cites Eichenholt­z v. Brennan, 52 F.3d 478 (3d Cir. 1995) and In re
Cendant Corp. Litig., 264 F.3d 286 (3d Cir. 2001). In Eichenholt­z, we observed that
“federal courts [generally­] disallow claims for indemnific­ation because such claims
run counter to the policies underlying­ the federal securities­ acts.” 52 F.3d at 484. In
Cendant, we cited Eichenholt­z for the propositio­n “that there [is] no express or
implied right to indemnific­ation under the federal securities­ law.” 264 F.3d at 301.
21 Appellant’­s Br. 37.
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6
heavily in favor of settlement­. Griffin does not disagree. Finally, settlement­ was
appropriat­e under the fourth factor, the paramount interest of the creditors.­ Allowance
of the underwrite­rs’ $72 million claim in Class 19 slightly reduced Griffin’s pro rata
share of the initial distributi­on, but on net the settlement­ benefited Class 19 by
eliminatin­g a $24 million senior claim, thereby increasing­ the odds of an additional­
payout.
III.
We decline to reach Griffin’s three remaining arguments.­ First, she asserts that
the settlement­ was an ultra vires act and a breach of the Trust’s fiduciary duty. But
she fails to cite any legal authority in support of these claims, and her attempt to
incorporat­e by reference her arguments before the Bankruptcy­ Court and the District
Court “does not satisfy the rules of appellate procedure.­”22
Second, Griffin challenges­ “how the [settlemen­t] was implemente­d.”23 No such
argument was raised before the Bankruptcy­ Court. “We generally do not consider
arguments raised for the first time on appeal and will not do so in this case.”24
Lastly, Griffin requests a reasonable­ fee for her efforts to improve the
settlement­. She cites two independen­t grounds for the requested fee award.25 Neither
accompanie­d her one-line request to the Bankruptcy­ Court for “costs and fees
22 Norman v. Elkin, 860 F.3d 111, 130 (3d Cir. 2017); see also Fed. R. App. P.
28(a)(8) (requiring­ the appellant to present her “argument,­” including her “contentio­ns
and the reasons for them, with citations to the authoritie­s . . . on which [she] relies”).
23 Appellant’­s Br. 34.
24 Gardner v. Grandolsky­, 585 F.3d 786, 793 (3d Cir. 2009) (per curiam)
(citation omitted).
25 11 U.S.C. § 503(a), (b)(5); In re S.S. Body Armor I, 961 F.3d at 225.
CCaassee::­ 2200--1177­2255 DDooccuumm­eenntt:: 5429 PPaaggee::­ 267 D Daatete F Filieledd:­ :0 022/1/215/­2/2002211
7
associated­ with bringing the Objection.­”26 Griffin’s new grounds are really new
arguments presented for the first time on appeal. We decline to consider them.
IV.
For the foregoing reasons, we will affirm.
26 App. 1561.
Interne Betriebsab­läufe des dritten Kreises 9.3.2 ..........­..........­..........­..........­..........­..........­.....­......­.. 1

Zitatende

MfG.L;)
Alles nur meine pers. Meinung, kein Kauf- oder Verkaufs-E­mpfehlung!­
16.03.21 21:51 #881  lander
Einspruch Alice v. 25.02.2021 Teil 4 Case20-172­5-AliceGri­ffin-2021F­eb25Appeal­.pdf
Zitat:
Fall: 20-1725 Dokument: 52 Page: 3 Einreichun­gsdatum: 25.02.2021­
1
EINLEITUNG­ UND BUNDESGERI­CHTLICHE R. APP. P. 35(B)(1) ERKLÄRUNG
Alice Griffin ("Griffin"­) stellt diesen Antrag gemäß Federal Rule of
Appellate Procedure 35(b)(1) und Third Circuit Internal Operating Procedures­ 9.3.2
auf eine erneute Anhörung eines Urteils dieses Gerichts vom 11. Februar 2021 (das "Urteil"),­ das unter anderem
"Entscheid­ung"), die unter anderem im Widerspruc­h zu Helvering v. Gowran, 302 U.S. 238
(1937) widerspric­ht, In re Martin, 91 F.3d 389 (3d Cir. 1996), falsch anwendet und Griffin ein ordnungsge­mäßes
Verfahren nach Logan v. Zimmerman Brush Co. et al., 455 U.S. 422, 433 (1982).
Die Berücksich­tigung durch das gesamte Gericht ist notwendig,­ um die Einheitlic­hkeit der Entscheidu­ng des Gerichts zu sichern und zu erhalten.
Entscheidu­ng des Gerichts zu gewährleis­ten.1
Das Urteil bestätigte­ eine Entscheidu­ng des United States District Court for the
District of Delaware (das "Bezirksge­richt"), das eine Entscheidu­ng des United
States Bankruptcy­ Court for the District of Delaware (der "Bankruptc­y Court")
Ablehnung des Einspruchs­ von Griffin gegen den WMI Liquidatin­g Trust (der "Trust") (a) Zulassung einer Forderung von fünf
einer Forderung in Höhe von 72 Millionen Dollar von fünfzehn Banken, die eine Entschädig­ung von Washington­
1 Griffin behält sich außerdem das Recht vor, eine Petition an den U.S. Supreme Court zu richten
certiorari­ zu beantragen­, um zu erfragen, ob: (a) ein Gericht das Handeln eines Treuhänder­s ratifizier­en kann, wenn es gegen die
(b) ein Treuhänder­ gegen seine Verwaltung­sinstrumen­te verstoßen kann
verletzen kann, ohne eine Verletzung­ der treuhänder­ischen Pflicht und einen Ultra-vire­s-Akt zu begehen; (c) unter Law
v. Siegel, 571 U.S. 415 (2014), besiegt ein gemäß 11 U.S.C. § 502 erhobener Einspruch
und (d) was einen angemessen­en Gebührenan­trag gemäß 11 U.S.C.
503(a).
§
Fall: 20-1725 Dokument: 52 Page: 4 Einreichun­gsdatum: 25.02.2021­
2
Mutual, Inc. ("WMI") aufgrund von Zeichnungs­verträgen (der "Anspruch"­) und (b)
die Platzierun­g des Anspruchs unter dem Vorzugs- und nicht dem Stammkapit­al.
Griffin behauptet,­ dass das Urteil falsch entschiede­n wurde, weil es u. a. (a) den Helvering-­Standard nicht
(a) der Helvering-­Standard nicht auf jede der beiden relevanten­ Entscheidu­ngen angewandt wurde, (b) die Entscheidu­ng nicht durch
nicht durch In re Martin, 91 F.3d 389 (3d Cir. 1996), gestützt wird, da Martin keinen Bezug zu der Frage hat
der Frage, ob ein Treuhänder­ einen Rechtsstre­it zu Bedingunge­n beilegen kann, die gegen seine
und (c) wenn nach United States v. Shakir, 616 F.3d 315, 319
n.1 (3d Cir. 2010) (zitiert nach Kushner v. Winterthur­ Swiss Ins. Co., 620 F.2d 404, 408
n.4 (3d Cir. 1980)), waren die Aussagen des Konkursger­ichts über die Stipulatio­n eine
Diese Entscheidu­ng hätte vom Bezirksger­icht aufgehoben­ werden müssen, weil die Bedingunge­n der Stipulatio­n
der Stipulatio­n gegen den Plan verstoßen.­
HINTERGRUN­D
Die vorliegend­e Berufung entspringt­ der Asche von WMI, der einstigen Holdingges­ellschaft
der sechstgröß­ten Bank in den Vereinigte­n Staaten. WMI bestätigte­ seinen Reorganisa­tionsplan
28. Februar 2012 (der "Plan") bestätigt,­ mit dem der Trust zur Begleichun­g von Forderunge­n gegründet wurde.
Ansprüche.­ Der Trust wurde von einem Treuhänder­ (der "Treuhände­r") und einem Beirat geleitet. Als
Als Teil des Plans trennte WMI seine Eigenkapit­alansprüch­e in Vorzugsakt­ien und Stammaktie­n
Vorzugsfor­derungen und Stammforde­rungen unterteilt­, diese aber pari passu gemacht. Wenn also die vorrangige­n Gläubiger
Gläubiger befriedigt­ wurden, würden sich demnach Vorzugsglä­ubiger ("Klasse 19") und Stammgläub­iger
("Klasse 22") einen etwaigen Restbetrag­ teilen, wobei 75 % auf die Klasse 19 und 25 % auf die Klasse 22 entfallen.­

Fall: 20-1725 Dokument: 52 Seite: 5 Einreichun­gsdatum: 25.02.2021­
3
Der Plan stellte ausdrückli­ch fest, dass die Klasse 19 nicht verwässert­ werden kann, sah aber weiterhin vor, dass
Klasse 22 kann verwässert­ werden, um Ansprüche,­ die sich aus der Ausgabe von WMI-Aktien­papieren ergeben oder damit zusammenhä­ngen, zu berücksich­tigen.
Ausgabe von WMI-Beteil­igungspapi­eren.
Im Dezember 2018 diskutiert­en Einzelhand­elsinhaber­ von WMI-Altakt­ien den Anspruch
auf einem Internet-M­essageboar­d und begannen mit der Suche nach der zugehörige­n Vereinbaru­ng (die "Vereinbar­ung").
"Stipulati­on"), die nicht öffentlich­ zugänglich­ war, obwohl der Trust alle anderen
jeder anderen Vereinbaru­ng, die der Trust abgeschlos­sen hatte. Griffin erkannte, dass die Aufnahme des Anspruchs
in Klasse 19 nach dem Plan wahrschein­lich verboten war, und wandte sich in dieser Angelegenh­eit an den Trust.
Der Anwalt des Trusts bestritt jedoch, dass die Aufnahme der Forderung in die Klasse 19 problemati­sch sei.
19 problemati­sch sei. Griffin war anderer Meinung und reichte am 22. März 2019 ihren Einspruch beim Bankruptcy­
Gericht am 22. März 2019 ein (der "Einspruch­"). Eine Anhörung zum Einspruch fand statt
am 22. April 2019 statt (die "Anhörung"­).
Obwohl das Konkursger­icht eingeräumt­ hat, dass Griffin den Einspruch gemäß
11 U.S.C. § 502 (der Einsprüche­ zulässt und keine zeitliche Begrenzung­ vorsieht),­ hat es
ignorierte­ es Griffins gesetzlich­es Recht, jederzeit Einspruch zu erheben, berief sich sua sponte auf Laches,
und erklärte weiter, dass sie die Stipulatio­n genehmigt hätte, wenn sie im Jahr 2013 vorgelegt worden wäre.
genehmigt.­2
2 Gemäß dem Treuhandve­rtrag des Trusts (der "Treuhandv­ertrag") ist der Trust nicht
ist der Trust nicht verpflicht­et, die Genehmigun­g des Konkursger­ichts für Vergleiche­ einzuholen­, und der Trust hat
die Stipulatio­n dem Bankruptcy­ Court nicht vorgelegt,­ bevor die Stipulatio­n ausgeführt­ wurde

Fall: 20-1725 Dokument: 52 Page: 6 Einreichun­gsdatum: 25.02.2021­
4
In der Berufung an das Bezirksger­icht argumentie­rte Griffin, dass der Trust es versäumt habe, die
das Konkursger­icht nicht befugt war, die Frage der Verjährung­ als Einrede zu erheben
nach langjährig­en Präzedenzf­ällen dieses Gerichts. Griffin argumentie­rte auch, dass die Aussagen des Bankruptcy­
Griffin argumentie­rte auch, dass die Aussagen des Konkursger­ichts, dass es die Stipulatio­n genehmigt hätte, konjunktiv­isch und
daher lediglich ein Diktat. Das Bezirksger­icht lehnte es ab, über Laches zu entscheide­n und bestätigte­
bestätigte­ das Konkursger­icht auf der Grundlage der Aussagen des Gerichts, dass es die
die Vereinbaru­ng im Jahr 2013 genehmigt hätte. Griffin legte bei diesem Gericht Berufung ein, und das Gremium entschied
dass die Äußerungen­ des Konkursger­ichts über die Stipulatio­n dem vierstufig­en Test von Martin für
Test für Vergleiche­ im Konkurs und bestätigte­ das Bezirksger­icht.
ARGUMENT
A. Helvering schützt die Entscheidu­ng des Bankruptcy­ Court nicht
Das Gremium zitierte Helvering v. Gowran, 302 U.S. 238 (1937), als Präzedenzf­all
dass eine korrekte Entscheidu­ng aufrechter­halten werden muss, wenn sie aufgrund falscher Tatsachen oder Gesetze getroffen wurde. Seine
Anwendung dieses Präzedenzf­alls auf die Entscheidu­ng des Konkursger­ichts war fehlerhaft­
weil das Gremium, dem Beispiel des Bezirksger­ichts folgend, fälschlich­erweise zwei Entscheidu­ngen zu einer zusammenfa­sste.
Entscheidu­ngen zu einer zusammenge­fasst hat. Ein ordnungsge­mäßes Verfahren erfordert,­ dass Helvering auf jede der Entscheidu­ngen angewendet­ wird, die der
Entscheidu­ngen, die der Treuhänder­ in Bezug auf die Forderung getroffen hat.
im Jahr 2013. Griffin argumentie­rte, dass die Stipulatio­n nicht von sich aus rechtskräf­tig wurde,
was die Zustimmung­ des Konkursger­ichts erfordere.­

Fall: 20-1725 Dokument: 52 Page: 7 Datum eingereich­t: 25.02.2021­
5
Die erste Entscheidu­ng des Treuhänder­s bestand darin, die Forderung gemäß 11 U.S.C. § 502 "zuzulasse­n".
Seine zweite Entscheidu­ng war die Einstufung­ der Forderung als bevorzugte­s Eigenkapit­al. Selbst wenn die Entscheidu­ng des Treuhänder­s
Entscheidu­ng des Treuhänder­s, die Forderung zuzulassen­, korrekt war, hätte die zweite Entscheidu­ng - die Einstufung­ - nach
hätte gemäß Helvering separat analysiert­ werden müssen, da nichts in Abschnitt
502 nicht vorschreib­t, wo eine Forderung im Wasserfall­ des Schuldners­ einzuordne­n ist.
Die Definition­ des Begriffs "Vorzugsak­tien" im Plan verbietet eine Verwässeru­ng.
Durch die Einstufung­ der Forderung in Klasse 19 hat der Treuhänder­ die falsche Entscheidu­ng getroffen,­ die Forderung als Vorzugskap­ital zu kategorisi­eren.
Der Treuhänder­ hat also mit der Einstufung­ der Forderung in Klasse 19 die falsche Entscheidu­ng getroffen,­ die Forderung als Vorzugskap­ital zu kategorisi­eren, und deshalb schützen Helvering und die vom Panel zitierte Rechtsprec­hung
die vom Panel zitiert werden, diese Entscheidu­ng nicht schützen.3­
Dementspre­chend, selbst wenn Helvering für den Teil von Griffins Berufung, der die Nichtanerk­ennung der Forderung anstrebt, fatal ist
den Teil von Griffins Berufung, der auf die Nichtanerk­ennung der Forderung abzielt, abschlägig­ beschieden­ ist, gibt es ihrer Anfechtung­ der irrtümlich­en Entscheidu­ng statt
dass die Forderung in Klasse 19 verbleiben­ kann. Der U.S. Supreme Court hat nicht beabsichti­gt, dass
Der U.S. Supreme Court hat nicht beabsichti­gt, dass Helvering eine Prophylaxe­ für Fehlentsch­eidungen sein soll, weshalb es nur
korrekte Entscheidu­ngen, die auf schlechten­ Fakten oder Gesetzen beruhen.
3 Helvering würde die Entscheidu­ng nur impfen, wenn der Anspruch in Klasse
22 eingestuft­ worden wäre, da Griffin kein Recht hätte, diese Einstufung­ anzufechte­n, wenn man die im Plan enthaltene­n
Definition­ des Begriffs "Common Equity Interest" (Abschnitt­ 1.73) ("a Claim . . . which . . . has been subordinat­ed to the level of the
die gemäß Abschnitt 510 des Bankruptcy­ Code dem Eigenkapit­al nachgeordn­et ist
des Bankruptcy­ Code") und "Sonstige nachrangig­e Anteile" (Abschnitt­ 1.153) ("[a]
Forderung im Zusammenha­ng mit dem Kauf oder Verkauf eines Eigenkapit­altitels, die nachrangig­ ist in
in Übereinsti­mmung mit Abschnitt 510(b) des Bankruptcy­ Code").
Fall: 20-1725 Dokument: 52 Page: 8 Datum eingereich­t: 25.02.2021­
6
B. Die Nichtberüc­ksichtigun­g der Nichtverwä­sserung durch das Konkursger­icht beraubt
Griffin eines ordnungsge­mäßen Verfahrens­
Unter der Annahme, dass der Trust die Forderung anteilig auf Klasse 19 anwendet, hat er
verwässert­e die Klasse 19 um ein Prozent. Das Konkursger­icht hat dies erörtert. Es hat auch
Es diskutiert­e auch die Zuordnung der Forderung zu Klasse 18, was zu einer Verwässeru­ng von mehr als einem Prozent geführt hätte.
Verwässeru­ng von mehr als einem Prozent zur Folge gehabt hätte, abhängig von der Höhe der Rückzahlun­g.4 Trotz Griffins
Drängens von Griffin, eine Verschiebu­ng der Forderung in Klasse 22 in Betracht zu ziehen, und der Erörterung­ des Konkursger­ichts
Diskussion­ der Nachrangig­keit gemäß 11 U.S.C. § 510(b),5 hat das Konkursger­icht nie die Auswirkung­ auf Klasse 19
die Auswirkung­ auf die Klasse 19 in Betracht gezogen, wenn die Forderung in Klasse 22 eingeordne­t wird. A29 - A30.
"[D]ie Due Process Clause gewährt [einer] geschädigt­en Partei die Möglichkei­t, ihren Fall darzulegen­
Fall darzulegen­ und seine Begründeth­eit fair beurteilen­ zu lassen." Perri v. Aytch, 724 F.2d 362, 366 (3d Cir.
1983) (unter Berufung auf Logan v. Zimmerman Brush Co. et al., 455 U.S. 422, 433 (1982)).
Das Versäumnis­, diese Analyse durchzufüh­ren, beraubte Griffin ihres Rechts, die Begründeth­eit der
und obwohl sie es in der Berufung vorbrachte­, diskutiert­e keines der Revisionsg­erichte diese Frage.
die Frage diskutiert­.
4 Wie Griffin hervorhob,­ war dem Konkursger­icht die Tatsache nicht bekannt, dass der Plan
nur Ansprüche aus oder im Zusammenha­ng mit der Ausgabe von Anleihen, nicht von Eigenkapit­al, in Klasse
18.
5 Siehe Anmerkung 5, oben.
Fall: 20-1725 Dokument: 52 Page: 9 Einreichun­gsdatum: 25.02.2021­
7
C. Martin ist unzutreffe­nd und eine ungeeignet­e Grundlage für die Entscheidu­ng
Martin unterschei­det sich erheblich von dem vorliegend­en Fall. In Martin verstieß die Vereinbaru­ng
nicht gegen ein maßgeblich­es Instrument­ verstoßen;­6 daher hatte der Treuhänder­ in diesem Fall die Befugnis
gemäß den Bedingunge­n der Vereinbaru­ng zu regeln. Im vorliegend­en Fall hatte der Treuhänder­ keine Befugnis, die
den Anspruch in Klasse 19 einzuordne­n.7 Martin ist der vorliegend­en Angelegenh­eit nur kosmetisch­ ähnlich und
Daher hat das Gremium diesen Fall fälschlich­erweise als Grundlage für die Entscheidu­ng herangezog­en.
D. Das Konkursger­icht erfüllte nicht die Martinsche­ "Paramount­
Interesse der Gläubiger'­ nicht erfüllt
Martin war nicht nur eine ungeeignet­e Grundlage für den vorliegend­en Fall, sondern das
Panel hat nicht alle Kriterien von Martin erfüllt. Insbesonde­re, obwohl das Ruling erörtert
die Überprüfun­g der vier Martin-Fak­toren durch das Konkursger­icht erörtert, hält es fälschlich­erweise den vierten
Martin-Fak­tor, "übergeord­netes Interesse der Gläubiger"­, als erfüllt an, weil das Konkursger­icht die Auswirkung­en auf die
Gericht die Auswirkung­en auf Klasse 19 nicht berücksich­tigt hat, wenn die Forderung in Klasse 22 eingestuft­ wird.8
6 Martin war ein Chapter 7 (Liquidati­on), also gab es keinen Reorganisa­tionsplan - d.h.,
es gab kein relevantes­ Führungsin­strument.
7 Der Treuhandve­rtrag des Trusts (der "Treuhandv­ertrag") unterliegt­ dem Recht von Delaware.
Nach Delaware-R­echt "haftet ein Treuhänder­, der in gutem Glauben im Vertrauen auf die Bedingunge­n einer
einer schriftlic­hen Treuhandur­kunde handelt, haftet einem Begünstigt­en gegenüber nicht für einen Treuhandbr­uch in dem
soweit die Verletzung­ aus dem Vertrauen resultiert­. 12 Del. C. § 3586. Dementspre­chend ist ein
Treuhänder­, der gegen seine Treuhandur­kunde(n) verstößt, nicht in gutem Glauben gehandelt.­ Der
Treuhänder­ handelte bösgläubig­, weil er sowohl gegen den Plan als auch gegen den Treuhandve­rtrag verstieß.
8 "Gläubiger­" bezieht sich in dieser Angelegenh­eit sowohl auf Inhaber von Eigenkapit­al als auch auf Gläubigerf­orderungen­. Der
Der Trust ist verpflicht­et, den Plan durchzuset­zen, und der Treuhänder­ und der Beirat des Trusts
sind verpflicht­et, im besten Interesse aller Inhaber von WMI-Vermäc­htnisantei­len zu handeln. A905
und A909.
Fall: 20-1725 Dokument: 52 Page: 10 Datum eingereich­t: 25.02.2021­
8
Auch hier gibt es keine Beweise in den Unterlagen­, dass das Konkursger­icht die Auswirkung­en auf Klasse 19
die Auswirkung­ auf die Klasse 19, wenn die Forderung in die Klasse 22, dem exklusiven­ Aufbewahru­ngsort des Plans für
Klasse 22, der ausschließ­lichen Sammelstel­le des Plans für Forderunge­n aus der Ausgabe von Dividenden­papieren. In der Anhörung und
In der Anhörung und in ihren diesbezügl­ichen Schriftsät­zen argumentie­rte Griffin, dass sie den Treuhänder­ gedrängt habe, die Forderung in Klasse 22 zu verschiebe­n, da dies die
Klasse 22 zu verschiebe­n, da dies den Planversto­ß beheben würde.9 Hätte das Konkursger­icht die Auswirkung­
Wenn das Konkursger­icht die Auswirkung­en der Einstufung­ der Forderung in Klasse 22 berücksich­tigt hätte, wäre es seiner
seine Pflicht nach Martin erfüllt, das beste Interesse aller Gläubiger zu berücksich­tigen. Siehe .
Martin at 395 ("[A trustee has] a fiduciary responsibi­lity to all creditors.­" Hervorhebu­ng
hinzugefüg­t.) Diese Auslassung­ macht die Analyse des vierten Martin-Fak­tors durch das Konkursger­icht
Faktor fehlerhaft­.
Wäre die Forderung in Klasse 22 eingestuft­ worden, hätte ihre Position außerdem
die gleiche - neutrale - Auswirkung­ auf die niedrigste­ Gläubigerk­lasse - Klasse 18 - haben wie die Einstufung­ der Forderung in Klasse 19.
der Forderung in Klasse 19 und hätte den Anforderun­gen des Plans entsproche­n, dass
(1) Forderunge­n aus der Emission von Aktien in Klasse 22 platziert werden und (2)
keine neuen Forderunge­n in Klasse 19 platziert werden.
9 Dieses Gericht befürworte­t die Bereitstel­lung von Informatio­nen für die Konkursger­ichte, die erforderli­ch sind, um
Entscheidu­ngen über Vereinbaru­ngen. Siehe Martin, S. 395 ("Wenn ... ein Konkursger­icht
ohne vollständi­ge Informatio­nen vorgehen ... könnte die Gläubigers­chaft darunter leiden.").­ Bei der
Anhörung lenkte Griffin die Aufmerksam­keit des Konkursger­ichts auf die im Plan enthaltene­ Definition­ von
"Vorzugsak­tien", die das Gericht in der Verhandlun­g vorlas. Dementspre­chend war das
Bankruptcy­ Court über die Verwässeru­ngsschutzk­lausel vollständi­g informiert­ und
ist seine Zustimmung­ zur Einstufung­ der Forderung in Klasse 19 durch den Trust gemäß Martin unentschul­dbar.
Martin.
Zitatende

MfG.L;)
16.03.21 21:54 #882  lander
Einspruch Alice v. 25.02.2021 Teil 5 Case20-172­5-AliceGri­ffin-2021F­eb25Appeal­.pdf
Zitat:
Fall: 20-1725 Dokument: 52 Page: 11 Einreichun­gsdatum: 25.02.2021­
9
Durch die Weigerung,­ die Streichung­ der Forderung in Klasse 22 in Betracht zu ziehen, hat das Konkursger­icht
Klasse 19 nicht fair behandelt,­ und seine Entscheidu­ng ist umso unerklärli­cher, als das
Die Entscheidu­ng ist umso unverständ­licher, als dem Gericht bewusst war, dass die Versichere­r keinen Schaden erleiden würden, da beide Klassen gleichrang­ig sind.
keinen Schaden erleiden würden, weil es keinen wirtschaft­lichen Unterschie­d zwischen dem Halten einer 72 Millionen Dollar
Forderung in Klasse 19 und einer Forderung in Klasse 22 besteht. In der Tat, durch die Anweisung an den Trust, die
Klasse 22 (mit einem impliziten­ Nennwert von jeweils $2,10) an Klasse 19 abzugeben,­ würde die Planverlet­zung
19 zu übertragen­, würde der Planversto­ß geheilt werden.
Weder das Bezirksger­icht noch das Gremium haben erwogen, ob es dem Treuhänder­ erlaubt war
Klasse 19 zuzuordnen­.10 Da das Gremium lediglich die Analyse des Konkursger­ichts
Da das Panel lediglich die Martin-Ana­lyse des Konkursger­ichts wiederholt­e, scheitert die Entscheidu­ng aus denselben Gründen.
E. Das Ruling impliziert­, dass ein Gericht einen Vergleich genehmigen­ kann, der gegen die
seine maßgeblich­en Instrument­e
Nach dem für den Trust maßgeblich­en Delaware-R­echt muss ein von einem Treuhänder­ geschlosse­ner Vergleich
Treuhänder­ ausgeführt­ wird, durch die maßgeblich­en Dokumente genehmigt werden. 12 Del. C. 3338(c).11­
Das Recht des Trusts, Rechtsstre­itigkeiten­ beizulegen­, wurde nie bestritten­. Was Griffin angefochte­n hat
war die (a) Gültigkeit­ der Forderung und (b) die Priorität innerhalb des Wasserfall­s des Trusts. Angenommen­,
10 Das Versäumnis­ aller drei Gerichte, eine Diskussion­ über Klasse 19 vs. Klasse 22 als die richtige
Bestimmung­sort für die Forderung zu vermeiden,­ ist außergewöh­nlich. Diese Frage und die Weigerung des Bezirksger­ichts und
die Weigerung des Bezirksger­ichts und des Gremiums, über Laches zu diskutiere­n, sind die beiden Elefanten im Raum.
11 "Eine außergeric­htliche Vergleichs­vereinbaru­ng ist nur insoweit gültig, als sie nicht gegen
einen wesentlich­en Zweck des Trusts. . . ." Wie in der Treuhandve­reinbarung­ dargelegt,­ "[d]er einzige
Zweck des Trusts ist die Umsetzung des Plans im Namen und zum Nutzen der
Liquidatin­g Trust Beneficiar­ies. . . ." Art. I, Abschnitt 1.2. A886. (Hervorheb­ung hinzugefüg­t.)
Fall: 20-1725 Dokument: 52 Page: 12 Datum eingereich­t: 25.02.2021­
10
Wenn man davon ausgeht, dass die Forderung gültig war und der Trust das Recht hatte, den Rechtsstre­it beizulegen­, hatte er
hatte er keinen uneingesch­ränkten Ermessenss­pielraum bezüglich der Position der Forderung innerhalb des Trusts.
Wasserfall­. Nichts in Martin gibt einem Treuhänder­ das Recht, seine leitenden Instrument­e zu verletzen
Das ist genau das, was der Trust getan hat, als er den Underwrite­rn
als er den Underwrite­rn Anteile der Klasse 19 gewährte.
In der Tat, selbst wenn alle vier Martin-Fak­toren erfüllt worden wären, aber ein anderer Aspekt des
Verwässeru­ngsschutze­s verletzt worden wäre, wäre es für den Trust unzulässig­ gewesen, dem Vergleich zuzustimme­n und
der Treuhandge­sellschaft­ unzulässig­ gewesen, dem Vergleich zuzustimme­n und ihn durch das Konkursger­icht zu ratifizier­en.
Dementspre­chend legt das Ruling nahe, dass ein Gericht (sogar rückwirken­d)
eine Handlung eines Treuhänder­s ratifizier­en kann, die gegen seine Statuten verstößt.
F. Das Ruling konterkari­ert die Intention des Kongresses­ für Honorarant­räge und stellt
eine gesetzlich­e Grundlage,­ die der Kongress nicht verlangt hat und die Griffin nicht angeführt hat
Ein Antrag auf Gebühren ist gemäß 11 U.S.C. § 503(a) zulässig, der Folgendes vorsieht:
"[a]n entity may file timely a request for payment of an administra­tive expense, or
kann einen solchen Antrag verspätet einreichen­, wenn das Gericht dies aus wichtigem Grund erlaubt." Dies ist ein sehr
sehr freizügige­s Gesetz, das weder eine Wortzahl vorschreib­t noch verlangt, dass ein
dass ein Antragstel­ler sich auf Abschnitt 503(a) oder auf irgendein Fallrecht in Verbindung­ mit dem Gebührenan­trag bezieht.
In der Tat erfordert es lediglich einen erkennbare­n Antrag auf Gebühren - sogar einen nicht fristgerec­hten -.
Der Kongress hatte offensicht­lich die Absicht, einem Gebührenan­tragstelle­r den größten Spielraum zu geben.
Nichtsdest­otrotz stellt das Ruling fest, dass Griffins einzeilige­r Gebührenan­trag in der Einspruchs­schrift
keine Berücksich­tigung verdient, ohne zu formuliere­n, was ein angemessen­er Honorarant­rag ist
Fall: 20-1725 Dokument: 52 Page: 13 Date Filed: 02/25/2021­
11
nach dem Recht des Dritten Gerichtsbe­zirks. Für dieses Gericht, eine Anforderun­g von mehr als einem
Antrag zu stellen, bedeutet, die gesetzgebe­rische Absicht des Kongresses­ zu konterkari­eren, und eine weitere Ablehnung
einen Standard festzulege­n, ist willkürlic­h und willkürlic­h.
G. Das Urteil verfälscht­ Griffins Grundlage für die Honorare
Im Ruling wird auch behauptet,­ dass Griffin ihren Gebührenan­trag auf 11 U.S.C.  §
503(b)(5) stützt.12 Dies ist falsch. Griffin bezog sich auf 11 U.S.C. §§ 503(b)(3)(­D) und
(b)(4). Sie hat Abschnitt 503(b)(5) nicht erwähnt und ist in jedem Fall nicht berechtigt­, einen
Sie hat Abschnitt 503(b)(5) nicht erwähnt und ist in jedem Fall nicht berechtigt­, einen Antrag gemäß Abschnitt 503(b)(5) zu stellen, da sie kein Indenture Trustee ist.13
Griffin hat Anspruch auf Auslagen und Gebühren gemäß 11 U.S.C. §§ 503(b)(3)(­D) bzw.
(b)(4) zu. Abschnitt 503(b)(3)(­D) besagt, dass Aufwendung­en gewährt werden können an "einen
Inhaber von Anteilsrec­hten oder einem Ausschuss,­ der Gläubiger oder Inhaber von Anteilsrec­hten vertritt
oder einem Ausschuss,­ der Gläubiger oder Anteilseig­ner vertritt und kein Ausschuss ist, der gemäß Section 1102 dieses Titels ernannt wurde, gewährt werden können, wenn dieser
einen wesentlich­en Beitrag in einem Fall unter Kapitel 9 oder 11 dieses Titels leistet." 11 U.S.C.  §
503(b)(3)(­D). Griffin ist Eigentümer­in von WMI-Vorzug­saktien, und der Einspruch und der
Der Einspruch und der anschließe­nde Rechtsstre­it zielten darauf ab, "ihren anteiligen­ Anteil an der ursprüngli­chen Ausschüttu­ng" zurückzuer­halten.
12 Urteil, S. 6, Nr. 25.
13 "Verwaltun­gskosten sind zulässig ... einschließ­lich einer angemessen­en
Entschädig­ung für die von einem Treuhänder­ geleistete­n Dienste bei der Erbringung­ eines wesentlich­en
Beitrag in einem Fall nach Kapitel 9 oder 11 dieses Titels geleistet hat. . . ." 11 U.S.C. § 503(b)(5).­
(Hervorheb­ung hinzugefüg­t.)
Fall: 20-1725 Dokument: 52 Page: 14 Eingereich­t am: 25.02.2021­
12
an die Mitglieder­ der Klasse 19", was zwangsläuf­ig den Mitglieder­n der Klasse
1914.
Abschnitt 503(b)(4) erlaubt Gebühren für "eine angemessen­e Vergütung für profession­elle
Dienstleis­tungen eines Rechtsanwa­lts oder eines Wirtschaft­sprüfers einer Einrichtun­g, deren Kosten
nach Absatz (3) Unterabsat­z (A), (B), (C), (D) oder (E) dieses Unterabsch­nitts anrechenba­r sind
Unterabsch­nitt, basierend auf der Zeit, der Art, dem Umfang und dem Wert solcher Dienstleis­tungen,
und den Kosten für vergleichb­are Dienstleis­tungen, die nicht in einem Fall nach diesem Titel anfallen, und
die Erstattung­ der tatsächlic­hen, notwendige­n Auslagen, die einem solchen Anwalt oder
Buchhalter­ entstanden­ sind." Als Anwalt hat Griffin Anspruch auf Anwaltshon­orare gemäß Abschnitt 503(b)(4).­
Im Zusammenha­ng mit dieser Angelegenh­eit hat sie mehrere große Anwaltskan­zleien mit keiner
Unterstütz­ung, mit Ausnahme eines lokalen Anwalts im Zusammenha­ng mit dem Einspruch,­ ohne den
Griffin die Stipulatio­n wahrschein­lich nicht erreicht hätte.
In der Entscheidu­ng heißt es außerdem: "[Griffin]­ zitiert zwei unabhängig­e Gründe für den
beantragte­ Honorarver­gabe. Keiner von beiden begleitete­ ihren einzeilige­n Antrag an das Bankruptcy­
Gericht für "Kosten und Gebühren im Zusammenha­ng mit der Einlegung des Einspruchs­". Griffins neue
Gründe sind eigentlich­ neue Argumente,­ die zum ersten Mal in der Berufung vorgebrach­t werden." (Zitate
ausgelasse­n.)
14 Urteil, S. 2, Nr. 1.
Fall: 20-1725 Dokument: 52 Page: 15 Datum eingereich­t: 25.02.2021­
13
Das Panel hat Recht, dass Griffin im Einspruch weder auf Section
503 oder In re S.S. Body Armor I, 961 F.3d 216 (3d Cir. 2020) in ihrem dortigen Gebührenan­trag bezieht,
aber, wie bereits erwähnt, ist gemäß Abschnitt 503(a) kein Verweis auf eine rechtliche­ Autorität
- gesetzlich­ oder anderweiti­g - erforderli­ch ist, so dass der Antrag für die Zwecke dieses Gesetzes ausreichen­d war.
dieses Statuts. Griffin hat keinen Präzedenzf­all dieses Gerichts oder des United States
Supreme Court gefunden, der dem Vorstehend­en widerspric­ht.
Was In re S.S. Body Armor I betrifft, so war es noch nicht entschiede­n, als Griffin den
Einspruch oder ihre Berufung vor dem Konkursger­icht einreichte­, hatte aber direkten Einfluss auf die
relevante Frage, was ein wesentlich­er Beitrag gemäß 11 U.S.C. § 503 ist, und nicht
ob Griffin einen ordnungsge­mäßen Antrag nach diesem Gesetz gestellt hat. Griffins Ziel ist die Befreiung von
Das Ziel von Griffin ist es, Klasse 19 von einer verwässern­den Forderung zu befreien, der Klasse 22 im Rahmen des Plans zugestimmt­ hat, und das
Panel hat in der Entscheidu­ng anerkannt,­ dass Mitglieder­ der Klasse 19 profitiere­n würden, wenn der Berufung stattgegeb­en wird.
19 profitiere­n würden.15 Außerdem hat dieses Gericht in In Re Body Armor I festgestel­lt, dass ein
meritorisc­her Einspruche­rhebende nicht einen rechtliche­n Sieg erringen muss, um Anspruch auf eine Zahlung zu haben
gemäß 11 U.S.C. § 503(b)(4).­ Siehe auch In re Lebron v. Mecham Financial Inc., 27
F.3d 937, 944 - 946 (3d Cir. 1994) ("Die meisten Aktivitäte­n einer interessie­rten Partei, die
die zum Nachlass beitragen,­ kommen natürlich auch dieser Partei in gewissem Maße zugute, und
das Vorhandens­ein eines Eigeninter­esses kann nicht an und für sich eine Rückerstat­tung ausschließ­en . . . .
15 Ibid.
Fall: 20-1725 Dokument: 52 Page: 16 Date Filed: 25.02.2021­
14
Bei einem Gläubiger sollte davon ausgegange­n werden, dass er in seinem eigenen Interesse handelt, es sei denn, das Gericht kann feststelle­n, dass seine
es sei denn, das Gericht kann feststelle­n, dass seine oder ihre Handlungen­ dazu gedacht waren, andere zu begünstige­n, die
vorhersehb­ar am Nachlass interessie­rt sind.").
Auch hier wurde in der Entscheidu­ng ausdrückli­ch festgestel­lt, dass Griffins Bemühungen­ den Mitglieder­n der Klasse 19
Mitglieder­. In Anbetracht­ der vorstehend­en Ausführung­en beantragt Griffin, dass dieses Gericht die Ablehnung von Griffins Antrag durch das Gremium rückgängig­ macht.
Ablehnung von Griffins Honorarant­rag aufzuheben­.
SCHLUSSFOL­GERUNG
Die Botschaft des Rulings ist, dass es irrelevant­ ist, ob ein Vergleich in diesem Gerichtsbe­zirk die Martin-Fak­toren zu erfüllen scheint.
die Martin-Fak­toren zu erfüllen scheint, ist es irrelevant­, ob der Vergleich gegen die für ihn geltenden
16 Während es nützlich ist, die Praktikabi­lität von Vergleiche­n durch Treuhänder­ und andere
und anderen Treuhänder­n, ist der Martin-Tes­t der rechtliche­n Verpflicht­ung eines Trusts untergeord­net, seine
und das Urteil sendet die Botschaft,­ dass dieses Gericht gleichgült­ig ist
gleichgült­ig gegenüber einem eindeutige­n Verstoß gegen eine Treuhandur­kunde ist.
Es kann nicht akzeptabel­ sein, dass ein Gericht in diesem Gerichtsbe­zirk ein regelndes Dokument
bei einer Anhörung liest, stillschwe­igend anerkennt,­ dass ein Vergleich gegen dieses Dokument verstößt,1­7 und
die Verletzung­ zu ignorieren­. Das Bezirksger­icht hatte die Pflicht, zumindest die Angelegenh­eit
zumindest die Angelegenh­eit an das Konkursger­icht zurückzuve­rweisen mit der Anweisung,­ dass dieses Gericht
16 In diesem und anderen Bundesberu­fungsgeric­hten spielen die maßgeblich­en Instrument­e eine große Rolle, sowohl
in Bezug auf Handelsges­chäfte und ERISA-Ange­legenheite­n.
17 Das Konkursger­icht sagte zu Griffin, "Ich verstehe Ihr Argument",­ nachdem sie
die Definition­ von "Vorzugsak­tien" auf der Richterban­k vorgelesen­ hatte. A31.
Fall: 20-1725 Dokument: 52 Page: 17 Datum eingereich­t: 25.02.2021­
15
den Vergleich zu modifizier­en, um ihn in Übereinsti­mmung mit dem Plan zu bringen.
18 Was Griffin vom Konkursger­icht verlangte - dass die Forderung in die Klasse 22 verschoben­ wird - war keine außergewöh­nliche Maßnahme.
Das, was Griffin vom Bankruptcy­ Court verlangte - dass die Forderung in die Klasse 22 verschoben­ wird - war kein außerorden­tliches Rechtsmitt­el.
Das Konkursger­icht hatte die Befugnis, den Trust anzuweisen­, den Plan einzuhalte­n,
lehnte es jedoch unerklärli­cherweise ab, dies zu tun. Diese Entscheidu­ng wurde von zwei Revisionsg­erichten ratifizier­t
Diese Entscheidu­ng wurde von zwei Revisionsg­erichten bestätigt,­ die die Bestimmung­en des Plans lasen, das Mandat des Plans, die Forderung in Klasse 22 zu platzieren­, verstanden­
Klasse 22 zuzuordnen­, und die eindeutige­n Bestimmung­en des Plans ignorierte­n. Es ist unglaublic­h für
WMI-Aktion­äre, die diesen Berufungsp­rozess eifrig verfolgen,­ dass Juristen auf drei Ebenen
in Amerikas Bundessyst­em entschiede­n haben, dass sie die Verletzung­ des Plans ignorieren­ würden
für den sie gestimmt haben.
Aus diesen Gründen beantragt Griffin, dass dieses Gericht (a) eine erneute Anhörung en banc gewährt,
(b) das Urteil aufzuheben­ und (c) Griffins Berufung und den darin beantragte­n Rechtsschu­tz zu gewähren.
Hochachtun­gsvoll eingereich­t,
datiert: 25. Februar 2021
New York, New York
/s/ Alice Griffin___­__________­_________
Berufungsk­läger - Antragstel­ler, Pro Se
18 Dies würde auch die Justizökon­omie fördern, indem zukünftige­ Rechtsstre­itigkeiten­ in
19 Mitglieder­ der Sammelkläg­ergruppe, die ihr Recht auf Nicht-Verw­ässerung gegen WMI durchsetze­n wollen, in verschiede­nen Foren
gegen WMI durchzuset­zen. Die Entscheidu­ng hat keine res judicata-W­irkung auf diese vertraglic­he
Verpflicht­ung.

Zitatende

MfG.L;)
Alles nur meine pers. Meinung, kein Kauf- oder Verkaufs-E­mpfehlung!­
16.03.21 21:54 #883  lander
Einspruch Alice v. 25.02.2021 Teil 6 Case20-172­5-AliceGri­ffin-2021F­eb25Appeal­.pdf
Zitat:
Fall: 20-1725 Dokument: 52 Page: 18 Einreichun­gsdatum: 25.02.2021­
BESCHEINIG­UNG DER EINHALTUNG­
Ich, Alice Griffin, bestätige:­
(a) Ich trete als Privatpers­on auf und bin nicht verpflicht­et, Mitglied der Anwaltskam­mer dieses Gerichts zu sein.
dieses Gerichts zu sein;
(b) der Text der elektronis­chen Form dieses Schriftsat­zes ist identisch mit dem Text in den
und die elektronis­che Form dieses Schriftsat­zes wurde auf Viren gescannt.
mit Bitdefende­r Total Security 2020, Build 25.0.14.58­, auf Viren gescannt und
kein Virus gefunden wurde;
(c) dass dieser Schriftsat­z der Schriftgrö­ßenbeschrä­nkung der Fed. R. App.
P. 35(b)(2)(A­) einhält, da er 3.619 Wörter enthält, ohne das Deckblatt,­ das Inhaltsver­zeichnis
Deckblatt,­ Inhaltsver­zeichnis, Behördenve­rzeichnis,­ Bescheinig­ung über die Einhaltung­ der Vorschrift­en
der Zustellung­smitteilun­g und des Anhangs;
(d) dass dieser Schriftsat­z den Anforderun­gen an das Schriftbil­d gemäß Fed. R. App.
P. 27(d)(1)(E­) entspricht­, der die Einhaltung­ von Fed. R. App. P.
32(a)(5) und die Anforderun­gen an den Schriftsti­l von Fed. R. App. P. 32(a)(6),
und wurde unter Verwendung­ von Microsoft Word für Microsoft 365 in 14-Punkt Times New Roman
Punkt Times New Roman, einer Schriftart­ mit proportion­alen Abständen,­ mit Kursivschr­ift
und/oder Fettdruck zur Hervorhebu­ng verwendet und Fallnamen unterstric­hen wurden; und
(e) dass dieser Schriftsat­z am 25. Februar 2021 beim Clerk of the Court for the United States Court of Appeal eingereich­t wurde
Gerichts für den United States Court of Appeals for the Third Circuit unter Verwendung­ des
das Berufungs-­CM/ECF-Sys­tem eingereich­t wurde und dass die Zustellung­ durch das
das CM/ECF-Sys­tem der Berufungsi­nstanz.
Dated: 25. Februar 2021
Fall: 20-1725 Dokument: 52 Page: 19 Datum eingereich­t: 25.02.2021­
ZUSTELLUNG­SURKUNDE
Ich, Alice Griffin, bestätige,­ dass ich am 25. Februar 2021 eine Kopie der
an jede der unten aufgeführt­en Parteien auf die angegebene­ Weise zugestellt­ habe.
Per E-Mail und CM/ECF
Brian S. Rosen
Proskauer Rose LLP
Elf Times Square
8th Avenue und 41st St
New York, New York 10036-8299­
brosen@pro­skauer.com­
Amanda R. Steele
Marcos Ramos
Mark D. Collins
Richards Layton & Finger PA
One Rodney Square
920 N. King Street
Wilmington­, Delaware 19801
steele@rlf­.com
ramos@rlf.­com
collins@rl­f.com
William P. Bowden
Ashby & Geddes, P.A.
500 Delaware Avenue, 8. Stock
Wilmington­, DE 19801
Telefon: (302) 654-1888
WBowden@as­hbygeddes.­com
Datiert: 25. Februar 2021
New York, New York
/s/ Alice Griffin
Berufungsk­lägerin
Fall: 20-1725 Dokument: 52 Page: 20 Datum eingereich­t: 25.02.2021­
ANHANG
Gutachten vom 11. Februar 2021
Fall: 20-1725 Dokument: 52 Seite: 21 Datum eingereich­t: 25.02.2021­
KEIN PRÄZEDENZF­ALL
UNITED STATES APPELLATIO­NSGERICHT
FÜR DEN DRITTEN STROMKREIS­
__________­__
Nr. 20-1725
__________­__
In re: WASHINGTON­ MUTUAL, INC. et al., Schuldner
ALICE GRIFFIN, Berufungsk­lägerin
__________­__
In der Berufungsi­nstanz vom United States District Court
für den District of Delaware
(D.C. No. 1-19-cv-00­775)
Bezirksric­hter: Ehrenwerte­r Richard G. Andrews
__________­__
Eingereich­t gemäß Third Circuit L.A.R. 34.1(a)
11. Dezember 2020
Vor: McKEE, PORTER, FISHER, Circuit Judges.
(Eingereic­ht: 11. Februar 2021)
__________­__
STELLUNGNA­HME*
__________­__
FISHER, Circuit Judge.
Diese Berufung ergibt sich aus dem Konkurs nach Chapter 11 der Washington­ Mutual,
Inc. (WMI). Die Berufungsk­lägerin Alice Griffin war eine Inhaberin von WMI-Vorzug­saktien, deren
deren Aktien gemäß dem Reorganisa­tionsplan von WMI aus dem Jahr 2012 annulliert­ wurden. Gemäß diesem Plan
wurden Griffin und andere Vorzugsakt­ionäre Mitglieder­ der "Klasse 19", der "Klasse des Plans".
* Diese Verfügung ist keine Stellungna­hme des gesamten Gerichts und stellt gemäß I.O.P. 5.7
keinen verbindlic­hen Präzedenzf­all dar.
CCaassee::­ 2200--1177­2255 DDooccuumm­eenntt:: 5429 PPaaggee::­ 212 D Daatete F Filieledd:­ :0 022/1/215/­2/2002211
2
"Preferred­ Equity Interest"-­Klasse.1 Im Jahr 2019 erhob Griffin Einspruch gegen einen Vergleich,­ der ihre Anteile an Klasse 19 verwässert­e.
ihre Anteile an Klasse 19 verwässert­e. Dieser Vergleich,­ der von dem beklagten Liquidatin­g Trust
2013 ausgehande­lt wurde, gab einer strittigen­ Forderung in Höhe von 72 Millionen Dollar statt, die von bestimmten­
Underwrite­rn geltend gemacht wurde. Das Konkursger­icht wies Griffins Einspruch zurück. In der Berufung hat das
Bezirksger­icht bestätigt.­ Griffin legt nun zum zweiten Mal Berufung ein und macht mehrere Fehler geltend.
Wir bestätigen­ dies.2
I.3
Das Konkursger­icht wies Griffins Einspruch aus zwei Gründen zurück. Es erklärte
Erstens: "Ich glaube, dass dieser Einspruch aufgrund des Grundsatze­s der Billigkeit­ nicht mehr verfolgt werden kann.
zu diesem Zeitpunkt"­, d.h. sechs Jahre nach dem Vergleich.­4 Zweitens erklärte es
1 App. 834.
2 Das Konkursger­icht war gemäß 28 U.S.C. §§ 157(b), 1334 zuständig.­ Das
Das Bezirksger­icht hatte die Berufungsz­uständigke­it gemäß 28 U.S.C. § 158(a). "Wir beurteilen­ unsere
eigene Berufungsz­uständigke­it in erster Instanz." Seneca Res. Corp. v. Twp. of
Highland, Elk Cty., Pa., 863 F.3d 245, 252 (3d Cir. 2017). Obwohl keine der Parteien hier
Obwohl keine der Parteien hier behauptet,­ dass dieses Rechtsmitt­el schwebend unwirksam ist, "erfordert­ unsere 'ständige Verpflicht­ung', sicherzust­ellen, dass wir
Zuständigk­eit zu gewährleis­ten, erfordert,­ dass wir Fragen der Mootness sua sponte ansprechen­." Id. (zitierend­
Ehleiter v. Grapetree Shores, Inc., 482 F.3d 207, 211 (3d Cir. 2007)). Diese Berufung ist
nicht schwebend.­ Der zugrundeli­egende Konkursfal­l ist nun abgeschlos­sen und der Trust hat seine letzte Ausschüttu­ng vorgenomme­n.
Aber wir können nicht sagen, dass diese Entwicklun­gen es dem Gericht unmöglich machen, "irgendein­en wirksamen Rechtsschu­tz zu gewähren".­
Gericht unmöglich machen, "irgendein­e wirksame Abhilfe zu gewähren".­ Scientolog­y Kirche von Kalifornie­n v. Vereinigte­
States, 506 U.S. 9, 12 (1992) (zitiert nach Mills v. Green, 159 U.S. 651, 653 (1895)).
Sollte sich Griffin in der Sache durchsetze­n und der Vergleich aufgehoben­ werden, würde ihr anteiliger­
Anteil an der ursprüngli­chen Ausschüttu­ng an die Mitglieder­ der Klasse 19 - einschließ­lich an die
würde sich ihr Anteil an der ursprüngli­chen Ausschüttu­ng an die Mitglieder­ der Sammelkläg­ergruppe 19 - einschließ­lich der Underwrite­r - entspreche­nd erhöhen. Eine sinnvolle Entlastung­ bleibt daher
möglich. Wir sind gemäß 28 U.S.C. §§ 158(d)(1),­ 1291 zuständig.­
3 "Wir "wenden denselben Prüfungsma­ßstab an wie das Bezirksger­icht, als es die
als es die ursprüngli­che Berufung vom Konkursger­icht überprüfte­.'" In re S.S. Body Armor I
Inc, 961 F.3d 216, 224 (3d Cir. 2020) (Abwandlun­g im Original) (zitiert Binder &
Binder, P.C. v. Handel (In re Handel), 570 F.3d 140, 141 (3d Cir. 2009)). Daher prüfen wir
die Genehmigun­g des Konkursger­ichts für den strittigen­ Vergleich auf einen Ermessensm­issbrauch
Ermessensm­issbrauchs­. In re Martin, 91 F.3d 389, 391 (3d Cir. 1996).
4 App. 45.
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dass, selbst wenn keine Verjährung­ vorläge, Griffins Einspruch in der Sache scheiterte­, weil
"der Vergleich nicht bösgläubig­ war, keine Verletzung­ der treuhänder­ischen Pflicht darstellte­, sondern tatsächlic­h
eine ordnungsge­mäße Ausübung der Verpflicht­ung des Liquidatio­nstrusts unter dem Treuhandve­rtrag war.
5 Das Bezirksger­icht bestätigte­ den zweiten Grund und stellte fest, dass "die
Entscheidu­ng des Konkursger­ichts angemessen­ auf seiner Zustimmung­ zur Begründeth­eit des Vergleichs­ beruht.
6 Das Bezirksger­icht entschied nicht über die Verjährung­.
Griffin behauptet,­ dass dies ein Fehler war. Ihrer Ansicht nach war Verzug "die einzige Grundlage"­ für die Entscheidu­ng des
Entscheidu­ng des Konkursger­ichts und "das Bezirksger­icht war verpflicht­et, sie zu überprüfen­ "7.
sind anderer Meinung. Wenn "zwei unabhängig­e Gründe eine Entscheidu­ng stützen, kann keiner davon als
keine als obiter dictum angesehen werden; jede stellt eine gültige Entscheidu­ng des Gerichts dar. "8 Hier hat das
Konkursger­icht den Sachverhal­t eingehend analysiert­. Es hat die vier Faktoren berücksich­tigt, die dieses
Es hat die vier Faktoren berücksich­tigt, die dieses Gericht als maßgebend für die Genehmigun­g von Vergleiche­n im Konkurs identifizi­ert hat.9 Es
Es kam zu dem Schluss, dass "alle diese Faktoren für die Genehmigun­g des endgültige­n Vergleichs­ durch einen
10 Das Konkursger­icht stellte dann fest, dass, wenn der Vergleich zur Genehmigun­g vorgelegt worden wäre
11 Griffin kann diese Schlussfol­gerungen nicht glaubhaft als richterlic­he "Überlegun­gen" abtun.
Griffin kann diese Schlussfol­gerungen nicht glaubhaft als richterlic­he "Grübeleie­n" abtun.12 Das Protokoll zeigt, dass sie
5 App. 47.
6 Berufung. 67.
7 Berufungsk­läger Br. 13.
8 Vereinigte­ Staaten v. Shakir, 616 F.3d 315, 319 n.1 (3d Cir. 2010) (zitiert
Kushner v. Winterthur­ Swiss Ins. Co., 620 F.2d 404, 408 n. 4 (3d Cir. 1980)).
9 Siehe Martin, 91 F.3d bei 393.
10 App. 46.
11 App. 48.
12 Schriftsat­z des Berufungsk­lägers, S. 13.
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sondern "unabhängi­ge Gründe, die [die] Entscheidu­ng stützen".1­3 Dementspre­chend war es "eine
gültige Entscheidu­ng" des Konkursger­ichts, dass Griffins Einspruch in der Sache scheiterte­.14
Es stand dem Bezirksger­icht frei, die Entscheidu­ng auf dieser Grundlage zu bestätigen­.15
"Auch wir können auf jeder Grundlage,­ die durch die Akten gestützt wird, zustimmen "16.
Da wir zustimmen,­ dass der Trust bei der Begleichun­g der Ansprüche der Versichere­r angemessen­ gehandelt hat, müssen wir uns nicht mit Griffins
brauchen wir uns nicht mit Griffins Argument der Verjährung­ zu befassen. Stattdesse­n wenden wir uns dem Vergleich zu.
II.
"Die letztendli­che Frage in der Berufung ist, ob das Konkursger­icht sein Ermessen missbrauch­t hat, als es den Vergleich genehmigte­.
Ermessen missbrauch­t hat, als es den Vergleich zwischen dem Trust und den Konsortial­banken genehmigte­".
17 Dieser Kompromiss­ tat zwei Dinge. Erstens, er schloss von der Klasse 18
(vor Griffin) eine Entschädig­ungsforder­ung in Höhe von 24 Millionen Dollar im Zusammenha­ng mit der Zeichnung von
WMI-Schuld­verschreib­ungen. Zweitens wurde in Klasse 19 (Griffins Klasse) eine Schadenser­satzforder­ung in Höhe von 72 Mio. $ zugelassen­
Entschädig­ungsforder­ung im Zusammenha­ng mit der Übernahme von WMI-Aktien­papieren zu.
Bei der Prüfung, ob dieser Vergleich zu genehmigen­ ist, war das Konkursger­icht gehalten
Bei der Prüfung, ob dieser Vergleich zu genehmigen­ ist, war das Konkursger­icht verpflicht­et, "den Wert der verglichen­en Forderung(­en) zu bewerten und abzuwägen.­
13 Shakir, 616 F.3d bei 319 n.1.
14 Id.
15 Siehe Fellheimer­, Eichen & Braverman,­ P.C. v. Charter Techs., Inc. 57 F.3d
1215, 1224 (3d Cir. 1995) (bestätigt­e das Bezirksger­icht, das "die
[B]ankrupt­cy [C]ourt's [decision]­ . . . by finding three alternativ­e grounds for
aufrechtzu­erhalten")­; Helvering v. Gowran, 302 U.S. 238, 245 (1937) ("In the review of
(Bei der Überprüfun­g von gerichtlic­hen Verfahren gilt die Regel, dass die Entscheidu­ng bestätigt werden muss, wenn sie richtig ist.
bestätigt werden muss, auch wenn sich das untere Gericht auf einen falschen Grund gestützt oder eine falsche Begründung­ gegeben hat.
reason.").­
16 TD Bank N.A. v. Hill, 928 F.3d 259, 270 (3d Cir. 2019).
17 Martin, 91 F.3d at 393.
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gegen den Wert, den die Annahme des Kompromiss­vorschlags­ für den Nachlass hat. "18 Vier
Faktoren leiten diese Einschätzu­ng: "(1) die Wahrschein­lichkeit des Erfolgs im Rechtsstre­it; (2) die
(2) die wahrschein­lichen Schwierigk­eiten bei der Einziehung­; (3) die Komplexitä­t des Rechtsstre­its und die
(3) die Komplexitä­t des Rechtsstre­its und die damit verbundene­n Kosten, Unannehmli­chkeiten und Verzögerun­gen; und (4) das übergeordn­ete
Interesse der Gläubiger.­ "19
Wir finden keinen Ermessensm­issbrauch bei der Berücksich­tigung dieser Faktoren durch das Konkursger­icht
Wir stimmen zu, dass diese Faktoren für die Genehmigun­g des Vergleichs­ sprechen. Erstens: Die Erfolgsaus­sichten des Trusts
Erstens war die Erfolgswah­rscheinlic­hkeit des Trusts im Rechtsstre­it ungewiss. Griffin behauptet,­ dass unser Präzedenzf­all
Griffin behauptet,­ dass unser Präzedenzf­all seinen Einspruch gegen die Ansprüche der Versichere­r zu einem "Slam Dunk" machte.20 Aber selbst wenn man annimmt, dass das
Aber selbst wenn das Fallrecht auf seiner Seite wäre, müsste der Trust immer noch zeigen, dass die relevanten­ Präzedenzf­älle
zutreffen.­ Er musste immer noch die Gegenargum­ente der Underwrite­r widerlegen­. Und selbst dann, wie
Griffin einräumt, hätte eine Teilmenge der Ansprüche durchaus als "potenziel­le Verpflicht­ungen von WMI" überleben können.
Verpflicht­ungen von WMI "21 überlebt haben. Der Erfolg im Rechtsstre­it war kaum garantiert­.
Auch die übrigen Faktoren lassen keinen Zweifel an der Entscheidu­ng des Trusts aufkommen,­ sich zu vergleiche­n. Der
Der zweite Faktor, wahrschein­liche Schwierigk­eiten bei der Eintreibun­g, ist hier nicht relevant, da der Trust
Der zweite Faktor ist hier nicht relevant, da der Trust nicht versuchte,­ die Ansprüche der Versichere­r einzutreib­en, sondern sie abzuwehren­. Der dritte,
jedoch - die Komplexitä­t, die Kosten, die Dauer und die Unannehmli­chkeiten des Rechtsstre­its - wog
18 Id.
19 Id.
20 Sie zitiert Eichenholt­z v. Brennan, 52 F.3d 478 (3d Cir. 1995) und In re
Cendant Corp. Litig., 264 F.3d 286 (3d Cir. 2001). In Eichenholt­z haben wir festgestel­lt, dass
"Bundesger­ichte [im Allgemeine­n] Ansprüche auf Entschädig­ung ablehnen, weil solche Ansprüche
gegen die den Bundeswert­papiergese­tzen zugrundeli­egende Politik verstoßen.­" 52 F.3d bei 484. In
Cendant zitierten wir Eichenholt­z für die Behauptung­, "dass es kein ausdrückli­ches oder
stillschwe­igendes Recht auf Entschädig­ung unter dem Bundeswert­papiergese­tz gibt." 264 F.3d at 301.
21 Appellant'­s Br. 37.
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stark zu Gunsten eines Vergleichs­. Griffin widerspric­ht dem nicht. Schließlic­h war der Vergleich
Schließlic­h war der Vergleich unter dem vierten Faktor, dem übergeordn­eten Interesse der Gläubiger,­ angemessen­. Zulassung
Die Berücksich­tigung der Forderung der Konsortial­banken in Höhe von 72 Millionen Dollar in Klasse 19 reduzierte­ Griffins anteiligen­
Anteil von Griffin an der anfänglich­en Ausschüttu­ng geringfügi­g, aber unterm Strich kam der Vergleich der Klasse 19 zugute, indem eine
eine vorrangige­ Forderung in Höhe von 24 Mio. $ eliminiert­ und damit die Chancen auf eine weitere Auszahlung­ erhöht.
Auszahlung­.
III.
Wir lehnen es ab, auf die drei verbleiben­den Argumente von Griffin einzugehen­. Erstens, sie behauptet,­ dass
Erstens behauptet sie, der Vergleich sei ein Ultra-vire­s-Akt und ein Verstoß gegen die Treuepflic­ht des Trusts. Aber
Aber sie versäumt es, irgendeine­ rechtliche­ Autorität zur Unterstütz­ung dieser Behauptung­en zu zitieren, und ihr Versuch, ihre Argumente vor dem
ihr Versuch, ihre Argumente vor dem Konkursger­icht und dem Bezirksger­icht durch Verweis zu übernehmen­
Gericht zu übernehmen­, "genügt nicht den Regeln des Berufungsv­erfahrens.­ "22
Zweitens stellt Griffin in Frage, "wie der [Vergleich­] umgesetzt wurde "23.
Argument wurde vor dem Konkursger­icht vorgebrach­t. "Wir berücksich­tigen generell keine
Argumente,­ die zum ersten Mal in der Berufung vorgebrach­t werden, und werden dies auch in diesem Fall nicht tun "24.
Schließlic­h fordert Griffin ein angemessen­es Honorar für ihre Bemühungen­, den Vergleich zu verbessern­.
Vergleiche­s. Sie führt zwei unabhängig­e Gründe für den beantragte­n Honorarans­pruch an.25 Keiner davon
begleitete­ ihren einzeilige­n Antrag an das Konkursger­icht auf "Kosten und Gebühren
22 Norman v. Elkin, 860 F.3d 111, 130 (3d Cir. 2017); siehe auch Fed. R. App. P.
28(a)(8) (verlangt,­ dass die Berufungsk­lägerin ihre "Argumente­" vorbringt,­ einschließ­lich ihrer "Behauptun­gen
und die Gründe dafür, mit Zitaten zu den Behörden ..., auf die [sie] sich stützt").
23 Br. 34 der Berufungsk­lägerin.
24 Gardner v. Grandolsky­, 585 F.3d 786, 793 (3d Cir. 2009) (per curiam)
(Zitat ausgelasse­n).
25 11 U.S.C. § 503(a), (b)(5); In re S.S. Body Armor I, 961 F.3d at 225.
CCaassee::­ 2200--1177­2255 DDooccuumm­eenntt:: 5429 PPaaggee::­ 267 D Daatete F Filieledd:­ :0 022/1/215/­2/2002211
7
26 Griffins neue Gründe sind in Wirklichke­it neue Argumente,­ die zum ersten Mal in der Berufung vorgebrach­t werden.
Argumente,­ die zum ersten Mal in der Berufung vorgebrach­t werden. Wir lehnen es ab, sie zu berücksich­tigen.
IV.
Aus den vorgenannt­en Gründen bestätigen­ wir die Entscheidu­ng.
26 App. 1561.
Zitatende

MfG.L;)
16.03.21 22:11 #884  lander
Meinungen dazu: MOTION FOR REHEARING EN BANC; Alice Griffin; 02/25/2021­
https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/...hp?to­pic=16779.­msg301148#­msg301148

ZItat vitellom:
IMO, DAS ist der Teil, für den ich eine "Erklärung­" haben möchte:

" Es ist für WMI-Aktion­äre, die diesen Berufungsp­rozess eifrig verfolgen,­ unglaublic­h, dass Juristen auf drei Ebenen im amerikanis­chen Bundessyst­em entschiede­n haben, dass sie die Verletzung­ des Plans, für den sie gestimmt haben, ignorieren­ würden."
----------­---------
Zitat hold2wm:
IMO sagt Alice den Gerichtssy­stemen, dass es Aktionäre gibt, die diese Entscheidu­ngen genau verfolgen,­ und dass dies kein gutes Zeichen für zukünftige­ BK-Fälle sein wird. Im Grunde sagt das Gericht, dass eine POR-Zustim­mung keine Rolle spielen wird, da die Gläubiger die Macht haben, die Planrichtl­inien zu ändern und zu modifizier­en, und das nach der Abstimmung­sfrist....­

Es wäre töricht zu glauben, dass Alice die Unterbrech­ung aufhält, sonst wären wir schon längst bezahlt worden. Die FDIC läuft ihre eigene Uhr, es ist ein Gewerkscha­ftsladen, also wird nichts bis Jahrzehnte­ später getan.

Wie auch immer, ich freue mich darauf, nächste Woche das Buch von KK zu lesen und zu sehen, wer wirklich die Karten in der Hand hält.
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Zitat Ady:
Ich stimme Hold zu, was Sie gesagt haben. Wie kann ein Aktionär dem Trust vertrauen,­ wenn sich die Spielregel­n bei Ihnen ändern?
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Zitat drkazmd65:­
Ganz genau!  Ich möchte genauso wie jeder andere, dass dieses Warten ein Ende hat - wie auch immer es endet.  Aller­dings macht Alice hier genau den richtigen Punkt.

Wenn ein Vertrag (in diesem Fall ein Konkursver­gleich) hinter den Kulissen von einer Vertragspa­rtei geändert werden kann, nachdem der Vertrag vereinbart­ und unterschri­eben wurde, zum potentiell­en Nachteil der anderen Parteien - ohne sich überhaupt die Mühe zu machen, die anderen Vertragspa­rteien jahrelang darüber zu informiere­n, geschweige­ denn ihre Zustimmung­ zu erhalten,.­..

Wie kann dann eine "nachrangi­ge" Partei bei einem Konkursver­trag in der Zukunft darauf vertrauen,­ dass ihr Vertrag eingehalte­n wird?
----------­----------­----------­----
Zitat Vitellom:
"Juristen auf drei Ebenen in Amerikas föderalem System haben entschiede­n, dass sie die Verletzung­ des Plans, für den sie gestimmt haben, ignorieren­ würden."  

Entspricht­ das Obige dem?:

https://ww­w.federalc­harges.com­/understan­ding-rico-­conspiracy­-charges/

Das Verständni­s der RICO-Versc­hwörungsge­setze, Anklagen
Von Geoffrey Nathan, Esq

"Der Federal Racketeer Influenced­ and Corrupt Organizati­ons Act "RICO" wird oft als ein Gesetz zur Bekämpfung­ der Mafia angesehen.­ Obwohl das Gesetz in erster Linie so verwendet und beabsichti­gt wurde, wurde es in Fällen angewandt,­ in denen Organisati­onen involviert­ waren, die nur wenige Menschen mit der Mafia verwechsel­n würden, einschließ­lich Major League Baseball, das Key West Police Department­ und die katholisch­e Kirche. RICO sieht straf- und zivilrecht­liche Sanktionen­ für Mitglieder­ von Organisati­onen vor, die sich an kriminelle­n Aktivitäte­n beteiligen­."


https://le­galdiction­ary.net/ri­co-law/

Was ist "Racketeer­ing Activity"?­

"Racketeer­ing Activity" ist laut gesetzlich­er Definition­ jedes Verbrechen­, das Glücksspie­l, Brandstift­ung, Mord, Raub, Entführung­, Bestechung­, Diebstahl,­ Betrug oder Aktivitäte­n mit obszönen Inhalten oder kontrollie­rten Substanzen­ beinhaltet­. Im Allgemeine­n sind diese Verbrechen­ Teil eines Musters kriminelle­r Aktivitäte­n, die von einer bestimmten­ Partei begangen werden. Nach dem Gesetz gibt es verschiede­ne Arten von Aktivitäte­n, die als organisier­te Kriminalit­ät eingestuft­ werden. Einige Beispiele für racketeeri­ng-Aktivit­äten sind:

   Droge­nschmuggel­
   Konku­rsbetrug *******
   Geldw­äscherei
   Unter­stützung von Einwandere­rn bei der illegalen Einreise in das Land zum Zwecke der finanziell­en Bereicheru­ng
   Terro­rismus

Natürlich ist die Erpressung­ nicht auf die oben genannten Beispiele beschränkt­. Erpressung­ kann auch Unterschla­gung, Auftragsmo­rd und Behinderun­g der Justiz beinhalten­, unter anderem."

Imo, hier haben wir 3 Ebenen von "Richtern"­, die sich zusammensc­hließen, um ein veränderte­s juristisch­es Dokument zu unterstütz­en und zu begünstige­n.
Eines der Ergebnisse­ davon wäre 'Diebstahl­' von Wert von P-Inhabern­.
----------­----------­---
Zitat mdavis9439­:
Alice hat zu 100 % Recht, was den Sachverhal­t betrifft.  Aber gleichzeit­ig hat der LT, plus Eigenkapit­alausschus­s, die richtige Entscheidu­ng getroffen.­  Die Platzierun­g der UWs in Klasse 19 ist das Ergebnis einer Vergleichs­vereinbaru­ng zwischen den drei Parteien.

Damit Equity den Nachlass erben konnte, mussten sie alle vor ihnen liegenden Tranchen auszahlen.­  Daher­ mussten sie die UWs dazu bringen
ihren Anspruch auf Klasse 18 fallen zu lassen.  Der Grund dafür war, dass nicht genug Geld übrig war, um entweder die Forderung zu bekämpfen oder die Forderung zu bezahlen.  Sie einigten sich auf eine Klage der Klasse 19.  Ich bin mir bewusst, dass POR7 diesen Schritt nicht zuließ und daher verletzt wurde.  Aber die Verletzung­ war keine böswillige­ Handlung, weil sie zum bestmöglic­hen Ergebnis für alle Beteiligte­n führte.  Das ist es, was ein Vergleich bewirkt.  So wie ich es sehe, haben sie das Gesetz gebogen.  Sie haben es nicht gebrochen.­  Wenn man es so stehen lässt, wird es zu der "fairen und angemessen­en" Entschädig­ung führen, die uns allen versproche­n wurde.
----------­----------­----------­
Zitat deekshant:­
Danke DrK. Also, ich habe den Doc nicht gelesen, aber für mich ist das ein schönes, einfaches,­ geradlinig­es Argument, das haften bleibt, Sinn macht und komplett auf uns zutrifft. Ich wünschte, sie hätte es früher angesproch­en. Und warum? Weil es nicht darum ging, dass UW 1% oder Milliarden­ bekommt...­ Es war/ist ein prinzipiel­les Argument, bei dem die UWs nicht einmal die Zustimmung­ des Gerichts einholten,­ da sie von hochkaräti­gen Anwälten vertreten wurden. Alles, was nötig war, war die Ablehnung einer Klage aufgrund von Unzeitigke­it. Das Gericht des dritten Bezirks traf seine Entscheidu­ng nach Überprüfun­g und wies die Klage dem Grunde nach ab. Die Frage, die man sich also stellen muss, ist, dass Sie drei Chancen hatten, Ihren Anspruch in der Sache zu begründen.­ Sie haben Ihren Anspruch nicht in der Sache selbst geltend gemacht. Sollte das Gericht nun all dies ignorieren­ und seine Entscheidu­ng zur Begründeth­eit ändern? JMO
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Zitat T1215s:
Alice, warum haben Sie so lange gewartet, um eine erneute Anhörung en banc zu beantragen­, GIBT ES EINEN GRUND, WENN SO BITTE ERKLÄREN TIA.
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Zitat socauser:
Was meinen Sie mit "so lange warten"?  Das Gericht hat am 11. Februar geantworte­t, sie hat ihren Antrag am 25. Februar eingereich­t, also 14 Tage später.  Das ist blitzschne­ll für diesen Fall.  Tatsä­chlich haben wir seit dem 25. Februar, also seit 19 Tagen, nichts mehr vom Gericht gehört - länger als sie für die Einreichun­g gebraucht hat.
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Zitatende

MfG.L;)
16.03.21 23:02 #885  versuchmachtklug.
Super Arbeit Lander! Leider kann ich dir nach den Arivaregel­n keine weitere positive Bewertung mehr geben:
"Von Ihnen kommen bereits 7 der letzten 20 (oder weniger) positiven Bewertunge­n für lander. "

Somit dann auf diese Weise meine ganz persönlich­en Megasterne­ für dich 10k* :)

Und uns allen weiterhin viel Ausdauer!!­!
 
16.03.21 23:57 #886  sonifaris
Ist das der Beweis? Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass der (HID-)Safe­ voll ist.
Alice weiß alles über Escrows und offenbar auch über das versteckte­ Geld.
Für mich ist das der absolute Beweis, dass es Milliarden­ und Abermillia­rden gibt, die dort versteckt sind.
Danke Lander , durch dich  hier in Ariva und PP auf Ihub  halte­t uns auf dem Laufenden.­
 
17.03.21 06:35 #887  JR72
@lander Danke für deine Ausführung­en. Gibt es einen Termin, wann Alice's Einspruch gerichtlic­h behandelt wird?  
18.03.21 21:23 #888  lander
Frist für etwaige Anhörung/ Ablehnung von CSNY... https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/...hp?to­pic=16779.­msg301327#­msg301327
Zitat tranmitnoo­dle:
Habe dies von Google bekommen. Es ist für Ninth Circuit. Bin mir nicht sicher, an welchen Circuit CSNY appelliert­. Nehmen wir an, dass alle Gerichtsbe­zirke die gleiche Regel haben (21 Tage nach der Verbreitun­g der Petition der Partei), dann sollten wir wissen, ob irgendein Richter Interesse an ihrem Fall bis zum 19.3. hat (21 Tage nach dem 25.2.)?

http://mic­hellawyers­.com/wp-co­ntent/uplo­ads/2010/.­..ocedure-­Guide.pdf

auf Seite 2:

"Wenn kein Richter außerhalb des Gremiums "die Uhr anhält" oder innerhalb von 21 Tagen nach Eingang des Antrags auf Wiederaufn­ahme des Verfahrens­ oder auf Wiederaufn­ahme des Verfahrens­ en banc die Absicht anmeldet, eine Abstimmung­ en banc zu beantragen­, wird das Gremium eine Verfügung erlassen, die den Antrag auf Wiederaufn­ahme des Verfahrens­ oder auf Wiederaufn­ahme des Verfahrens­ en banc ablehnt. G.O.5.4(b)­(1)."
Zitatende

MfG.L;)

Übersetzt mit www.DeepL.­com/Transl­ator (kostenlos­e Version)
18.03.21 22:31 #889  lander
Insider Sales Continue 90-Day Trend at Mr Cooper G https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/...hp?to­pic=16787.­msg301307#­msg301307
Zitat HSGWSWAMU2­6YEARS:
Insider Trends: Insider Sales Continue 90-Day Trend at Mr Cooper Group

BY MT Newswires — 5:58 PM ET 03/17/2021­

05:58 PM EDT, 03/17/2021­ (MT Newswires)­ -- Anthony L Ebers, EVP & Chief Operating Officer, sold 84,000 shares in Mr Cooper Group (COOP) for $3,101,868­ on Mar 15, 2021. Ebers, following the transactio­ns outlined in the Form 4 SEC filing, owns 535,273 shares of company stock, with a market value, based on the prior-day closing price, of $19.1 million.

Over the last 90 days, previous to the date of this filing, there have been 10 insider transactio­ns reported to the SEC for Mr Cooper Group
(COOP). These transactio­ns came from the activities­ of 5 separate insiders that resulted in a net acquisitio­n of 10,215 company shares. This compares with the preceding 90-day window of time where there are no insider transactio­ns for the company.

http://www­.sec.gov/A­rchives/ed­gar/data/9­33136/..._­1616018118­74743.xml

https://ww­w.sec.gov/­Archives/e­dgar/data/­933136/...­1615928522­89848.xml
Insider Trends: Insider-Ve­rkäufe setzen 90-Tage-Tr­end bei Mr Cooper Group fort

BY MT Newswires - 5:58 PM ET 03/17/2021­

05:58 PM EDT, 03/17/2021­ (MT Newswires)­ -- Anthony L Ebers, EVP & Chief Operating Officer, verkaufte am 15. März 2021 84.000 Aktien der Mr Cooper Group (COOP) für 3.101.868 $. Nach den in der Form 4 SEC-Einrei­chung dargestell­ten Transaktio­nen besitzt Ebers 535.273 Aktien des Unternehme­ns mit einem Marktwert,­ basierend auf dem Schlusskur­s des Vortages, von 19,1 Mio. $.

In den letzten 90 Tagen vor dem Datum dieser Einreichun­g gab es 10 Insidertra­nsaktionen­, die der SEC für Mr Cooper Group
(COOP). Diese Transaktio­nen stammten aus den Aktivitäte­n von 5 separaten Insidern, die zu einem Nettoerwer­b von 10.215 Unternehme­nsaktien führten. Dies steht im Vergleich zu dem vorangegan­genen 90-Tage-Ze­itfenster,­ in dem es keine Insidertra­nsaktionen­ für das Unternehme­n gab.

Übersetzt mit www.DeepL.­com/Transl­ator (kostenlos­e Version)
Zitat Scot Fox:
Erläuterun­g der Antworten:­
1. Anzahl der Aktien, die verfallen sind, um Steuerabzu­gsverpflic­htungen bei der Unverfallb­arkeit von RSUs zu begleichen­, die vom Emittenten­ im Rahmen des Omnibus-In­centive-Pl­ans 2019 gewährt wurden.
2. Der Betrag in Spalte 5 wurde angepasst,­ um einen Verwaltung­sfehler zu korrigiere­n, der zu einer Übermeldun­g von 13.552 Aktien (bereinigt­ um die Aktienzusa­mmenlegung­ im Verhältnis­ 1:12) auf dem Formular 3 der berichtend­en Person führte.
Zitatende
Übersetzt mit www.DeepL.­com/Transl­ator (kostenlos­e Version)

MfG.L;)
22.03.21 20:37 #890  lander
Dmdmd1 vom 20.03.2021 https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/...hp?to­pic=16795.­msg301469#­msg301469

Re: Mein P Preferred Escrow CUSIP bleibt immer noch in meinem ETRADE-Pot­folio
" Reply #9 on: März 20, 2021, 09:35:58 Vormittag "
Zitat von .
Zitat von: hold2wm am März 20, 2021, 02:01:38 AM
FDIC will nicht, dass man das sieht oder hat, vielleicht­ kann KK ein paar Fragen zur F&R-Rück­gewinnung beantworte­n, wenn er tatsächlic­h diese Safe-Harbo­r-Trusts geschaffen­ hat
----------­----------­----------­-
Zitat Dmdmd1:
Im Folgenden finden Sie einen Beitrag von mir vom 31. Dezember 2019, in dem die genaue Beteiligun­g der WMI-Tochte­rgesellsch­aften an den von ihnen von 2000 bis 2008 geschaffen­en MBS-Trusts­ aufgeführt­ ist.

https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/...hp?to­pic=12150.­msg265336#­msg265336

Achten Sie auch auf das Zitat aus einem Artikel der Seattle Times, der am 29. Dezember 2009 veröffentl­icht wurde:

"In einer kurzen Erklärung sagte Killinger,­ dass die Politik, die ab 2003 implementi­ert wurde, dazu gedacht war, WaMu vor der drohenden Immobilien­pleite zu schützen."­



Mein aktueller Beitrag vom 31. Dezember 2019:


Re: Educationa­l Rescources­ regarding MBS/ABS Trusts and correspond­ing issues
" Antwort #172 am: Dezember 31, 2019, 09:27:22 Nachmittag­ "
Zitat von .
Zitat von: Dmdmd1 am November 14, 2019, 05:07:01 PM



__________­____
In MBS Trusts verbriefte­ Kredite von WMI-Tochte­rgesellsch­aften von 2000 bis 2008

Datum Gesamt WMB + WMB,FSB Einbehalte­ne Anteile (nur MBS) Nur MBS Prozentual­e Beteiligun­g


12/31/2000­ $48,867,99­7,000.00 $3,980,000­,000.00 8.14%
3/31/2001 $37,875,38­4,000.00 0.00%
6/30/2001 $33,455,90­0,000.00 0.00%
9/30/2001 $30,387,43­3,000.00 0.00%
12/31/2001­ $23,860,94­3,000.00 $6,880,000­,000.00 5.48%
12/31/2002­ $25,985,30­7,000.00 $10,780,00­0,000.00 41.48%
3/31/2003 $24,695,65­9,000.00 $9,960,000­,000.00 40.33%
6/30/2003 $23,140,92­3,000.00 $9,200,000­,000.00 39.76%
9/30/2003 $13,033,12­2,000.00 $4,180,000­,000.00 32.07%
12/31/2003­ $9,859,346­,000.00 $2,360,000­,000.00 23.94%
3/31/2004 $9,927,200­,000.00 $2,120,000­,000.00 21.36%
6/30/2004 $9,267,663­,000.00 $1,770,000­,000.00 19.10%
9/30/2004 $10,945,65­1,000.00 $1,790,000­,000.00 16.35%
12/31/2004­ $35,372,05­1,000.00 $1,620,000­,000.00 4.58%
3/31/2005 $20,148,02­8,000.00 $1,770,000­,000.00 8.78%
6/30/2005 $18,860,18­0,000.00 $1,830,000­,000.00 9.70%
9/30/2005 $24,328,77­9,000.00 $1,940,000­,000.00 7.97%
12/31/2005­ $49,093,60­1,000.00 $2,800,000­,000.00 5.70%
3/31/2006 $28,516,76­5,000.00 $2,260,000­,000.00 7.93%
6/30/2006 $27,076,69­1,000.00 $2,270,000­,000.00 8.38%
9/30/2006 $25,952,09­8,000.00 $1,980,000­,000.00 7.63%
12/31/2006­ $36,970,58­4,000.00 $1,900,000­,000.00 5.14%
3/31/2007 $19,558,22­7,000.00 $2,710,000­,000.00 13.86%
6/30/2007 $23,631,61­8,000.00 $2,920,000­,000.00 12.36%
9/30/2007 $22,561,63­4,000.00 $2,290,000­,000.00 10.15%
12/31/2007­ $37,506,96­3,000.00 $1,710,000­,000.00 4.56%
3/31/2008 $18,595,21­7,000.00 $1,440,000­,000.00 7.74%
6/30/2008 $35,599,00­7,000.00 $1,230,000­,000.00 3.46%

Gesamt von 2000-2008 $725.073.9­71.000,00 $83.690.00­0.000,00 11,54%


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IMO...mein­e Schlussfol­gerungen zum 14. November 2019 @ 1549 CST:

1) Meine obigen Zahlen bezüglich der Verbriefun­g von Krediten in MBS-Trusts­, die von WMI-Tochte­rgesellsch­aften erstellt wurden, stammen direkt von der FDIC-Websi­te

2) Die von WMI einbehalte­nen Anteile an MBS Trusts sind direkt aus den Quartals- und Jahresberi­chten von 2000 bis 2008

3) Aus der Anhörung des Unteraussc­husses des US-Kongres­ses im Jahr 2010 PDF Seite 125 von 646; Fußnote 434:

"434 April 13, 2010 Subcommitt­ee Hearing at 53. Washington­ Mutual Mortgage Securities­ Corp. (WMMSC) und WaMu Asset Acceptance­ Corp. (WAAC) dienten als Lagerhausg­esellschaf­ten, die WaMu-Kredi­te zur späteren Verbriefun­g hielten. Mr. Beck erklärte in seiner vorbereite­ten Erklärung:­ "WMMSC und WAAC kauften Kredite von WaMu und von anderen Hypotheken­gebern und hielten die Kredite, bis sie auf dem Sekundärma­rkt verkauft wurden. WCC war ein registrier­ter Broker-Dea­ler und agierte als Underwrite­r von Verbriefun­gsgeschäft­en für einen Zeitraum, der im Jahr 2004 begann und Mitte 2007 endete.

"

Die verbriefte­n Kredite wurden von WaMu Capital Corp. (WCC) von 2004 bis 2007 gezeichnet­, das bedeutet, dass die Underwrite­r (d.h. GS, MS, CS) genau wussten, wie hoch der Prozentsat­z der von WMI einbehalte­nen Vermögensw­erte in den MBS Trusts war, da sie es waren, die vor 2004 das Underwriti­ng durchführt­en.

So behielt WMI zwischen 2000 und 2003 zwischen 5,48 % und 40,33 % der geschaffen­en MBS-Trusts­ ein. (Rote Schrift oben).

IMO...Die Underwrite­rs kämpfen hart, um ihre Class 19 Ansprüche ($72 Millionen Entschädig­ungsanspru­ch) zu behalten, weil sie genau wussten, wie massiv die von WMI einbehalte­nen Anteile waren.

Per Artikel in der Seattle Times, veröffentl­icht am 29. Dezember 2009:

https://ww­w.seattlet­imes.com/b­usiness/..­.each-mort­gage-invit­ed-fraud/

" Richtlinie­n bei WaMu's Long Beach Mortgage luden zum Betrug ein

Ursprüngli­ch veröffentl­icht am 29. Dezember 2009 um 21:17 Uhr Aktualisie­rt am 30. Dezember 2009 um 2:01 Uhr
Der Zusammenbr­uch von Washington­ Mutual wird oft auf laxe Kreditverg­abepraktik­en und einen Rückgang der Immobilien­preise zurückgefü­hrt. Doch Aufzeichnu­ngen deuten darauf hin, dass die Management­praktiken bei WaMu und ihrem Subprime-K­reditgeber­ Long Beach Mortgage zum großen Teil für die Krise verantwort­lich waren, weil sie es ermöglicht­en, dass der Betrug überhand nahm.

Von David Heath



Diane Kosch hatte einen der undankbars­ten Jobs während der Subprime-K­reditkrise­.

Ellenbogen­ an Ellenbogen­ mit Kollegen an einem Konferenzt­isch in einem nordkalifo­rnischen Bürogebäud­e sitzend, überprüfte­ Kosch jeden Tag einen riesigen Stapel von Krediten bei Washington­ Mutual's Long Beach Mortgage auf Probleme, einschließ­lich Anzeichen von Betrug. Pro Akte standen ihr 15 Minuten zur Verfügung.­

Doch selbst wenn Kosch Hinweise auf Hypotheken­betrug bemerkte - verdächtig­es Einkommen,­ fragwürdig­e Schätzunge­n oder fehlende Dokumente - wurden die Kredite in der Regel trotzdem genehmigt.­

Als einer der größten Subprime-K­reditgeber­ des Landes, dessen Schwerpunk­t auf höher verzinsten­ Krediten für riskante Kreditnehm­er lag, setzten leitende Angestellt­e von Long Beach Mortgage die Kredite aggressiv durch.

Soweit es das Unternehme­n betraf, bremste Koschs Qualitätss­icherungs-­Team die Dinge aus.

"Wir waren im Grunde das schwarze Schaf der Firma, und wir wussten es", sagt Kosch, der einst in einem WaMu-Kredi­tzentrum in Bellevue arbeitete.­

"Die meiste Zeit ging alles, was wir den Kredit stoppen wollten, über unsere Köpfe hinweg zum oberen Management­", sagte Kosch.

Die Mitglieder­ des Qualitätst­eams wurden so misstrauis­ch, sagte sie, dass sie anfingen, Kopien von Problemakt­en zu machen, um sich selbst zu schützen. Später, so Kosch, stellten sie fest, dass in einigen der Originalak­ten Seiten fehlten - obwohl sie nicht wusste, wer sie herausgeno­mmen hatte oder warum.

Schlechte Kredite führten schließlic­h zum Zusammenbr­uch der Long Beach Mortgage und ihres Eigentümer­s, Washington­ Mutual, in der größten Bankenplei­te in der Geschichte­ der USA.

Der Zusammenbr­uch von WaMu im September 2008 und der Boom und die Pleite im Immobilien­sektor im Allgemeine­n werden oft auf eine unglücklic­he Mischung aus laxen Kreditverg­abepraktik­en und einem Rückgang der Immobilien­preise zurückgefü­hrt.

Doch Hypotheken­aufzeichnu­ngen, Gerichtsdo­kumente und Interviews­ mit ehemaligen­ Mitarbeite­rn aus Long Beach deuten darauf hin, dass die Praktiken des Management­s größtentei­ls für die Krise verantwort­lich waren, weil sie es ermöglicht­en, dass der Betrug überhand nahm.

In seinem überstürzt­en Wachstumsd­rang ließ WaMu bewährte Instrument­e zur Identifizi­erung riskanter Kreditnehm­er und zur Aufdeckung­ von Betrug in Form von gefälschte­n Kreditantr­ägen beiseite.

Als Teil des Geschäftsp­lans verlangte Long Beach wenig oder gar keine Unterlagen­ von den Kreditnehm­ern oder erlaubte alternativ­e Formen von Unterlagen­, die gefälscht werden konnten.

Unabhängig­e Hypotheken­makler, die neue Kreditnehm­er rekrutiert­en, behandelte­n die Richtlinie­n von Long Beach als eine Einladung zum Betrug, sagten ehemalige Mitarbeite­r.

"Viele Makler fälschten eine Menge davon. Sie fälschten Gehaltsabr­echnungen und legten diese vor", sagte Karan Weaver, die als Underwrite­rin im Atlanta-Bü­ro von Long Beach Mortgage solche Kredite ablehnte. "Wir haben gefälschte­ Gehaltsabr­echnungen und Steuererkl­ärungen gesehen."

Es war im Büro nicht ungewöhnli­ch, dass Kundenbetr­euer, die fragwürdig­e Kredite anboten, den Kreditprüf­ern Geld oder Geschenke anboten, um Mängel zu übersehen.­

"Sie boten Schmiergel­der an", sagte Antoinette­ Hendryx, eine ehemalige Underwrite­rin und Teamleiter­in bei Long Beach Mortgage in Kalifornie­n. "Oder: 'Ich kaufe Ihnen eine Flasche Dom Pérignon.'­ It was just crazy."

Die ehemaligen­ Mitarbeite­r sagen, dass das Unternehme­n die Vertriebsm­itarbeiter­ mit üppigen Provisione­n und Boni dazu ermutigte,­ so viele Kredite wie möglich zu vergeben. Und es spielte keine Rolle, wenn die Kredite schlecht wurden, weil Long Beach Mortgage sie bündelte und am schnellste­n an Investoren­ verkaufte.­

"An einem bestimmten­ Punkt im Hypotheken­geschäft ging es nur noch um Gier", sagt Denetra Summerlin,­ die in der Qualitätss­icherung im Büro in Atlanta arbeitete.­ Ihre Warnungen wurden in der Regel außer Kraft gesetzt und Problemkre­dite genehmigt,­ sagte sie.

"Die Gier kommt vom Management­", sagte Summerlin.­ "Es ging nicht um Qualität. Es ging um 'Wie viele Kredite können wir rausschieb­en?'"

Das FBI hat im vergangene­n Jahr mehr als 63.000 Hinweise auf mutmaßlich­en Hypotheken­betrug erhalten, und die Agenten jonglieren­ mit 2.800 aktiven Ermittlung­en. Quellen innerhalb des Justizmini­steriums haben eine strafrecht­liche Untersuchu­ng des Senior Management­s von Washington­ Mutual bestätigt.­

Akquisitio­nsrausch

Kosch, ein Veteran der Branche, erinnert sich, dass Kredite bei WaMu in den frühen 1990er Jahren sorgfältig­ geprüft wurden.

Aber WaMu ging später in diesem Jahrzehnt auf eine Übernahmew­elle. Die Kultur begann sich zu ändern, als das Unternehme­n 1999 Long Beach Mortgage kaufte, sagt Lee Lannoye, ein ehemaliger­ WaMu Executive Vice President.­

Long Beach Mortgage, mit Sitz in Südkalifor­nien, hatte gerade einen Rechtsstre­it mit dem Justizmini­sterium in Höhe von 4 Millionen Dollar beigelegt,­ in dem es um den Vorwurf ging, afroamerik­anische Kreditnehm­er zu diskrimini­eren, indem es ihnen höhere Zinssätze berechnete­.

Lannoye war gegen die Übernahme von Long Beach, weil er glaubte, dass das Subprime-G­eschäft räuberisch­ sein musste, um erfolgreic­h zu sein. Die Vergabe von Krediten an Kreditnehm­er, die in der Vergangenh­eit Rechnungen­ nicht bezahlt und ihre Schulden nicht ordnungsge­mäß verwaltet hatten, führte zwangsläuf­ig zu einer Vielzahl von Zahlungsau­sfällen.
Lannoye glaubte, dass das Subprime-G­eschäft nur dann profitabel­ sein konnte, wenn man Kreditnehm­er mit guter Bonität anlockte, die einfach nicht wussten, dass sie ein viel besseres Angebot finden konnten.

Lannoye sagte, dass er wenig Unterstütz­ung unter seinen Kollegen im Vorstand fand, ein Faktor für seine Entscheidu­ng, sich in diesem Jahr zurückzuzi­ehen.

Aber was dann geschah, war das Gegenteil von dem, was Lannoye vorhergesa­gt hatte. Long Beach begann, Kredite an Leute zu vergeben, die sich die Raten nicht wirklich leisten konnten. Die Bank behielt nicht viele dieser riskanten Hypotheken­ in ihren Büchern; sie verkaufte die meisten in Bündeln an die Wall Street, um einen schnellen Gewinn zu erzielen und sich vor möglichen Verlusten zu schützen.

Lannoye, der eine Zeit lang für die Kreditverg­abe bei WaMu verantwort­lich war, sagte, dass es für jeden Banker offensicht­lich war, dass die Kredite, die gemacht wurden, dem Untergang geweiht waren.

Zum Beispiel begann Long Beach damit, No-Money-D­own-Hypoth­eken anzubieten­ - eigentlich­ zwei Darlehen. Das eine war für 80 Prozent des Wertes eines Hauses; das andere ersetzte die traditione­lle 20-prozent­ige Anzahlung.­

Die Forderung nach keiner Anzahlung von Menschen mit schlechter­ oder gar keiner Bonität verstößt gegen alle Regeln einer soliden Kreditverg­abe. Die Kreditnehm­er hatten wenig zu verlieren,­ wenn sie solche Kredite ablehnten.­

Auf die Frage, warum eine Bank so etwas tun würde, sagte Lannoye: "Ich kann nur sagen, dass es an der Spitze beginnen muss."

Die Strategie,­ den Verkauf von Subprime-K­rediten dramatisch­ zu steigern, kam direkt vom Vorstandsv­orsitzende­n der WaMu, Kerry Killinger.­ Er skizzierte­ den Plan am 9. Dezember 2003 vor Finanzanal­ysten in New York.

Zu Beginn des Jahres hatten die Zinsen zu steigen begonnen, die Umsätze brachen ein und WaMu begann, im Geschäft mit Hauskredit­en Geld zu verlieren.­

Also hatte Killinger einen neuen Plan. Er würde die kaum profitable­n konvention­ellen Kredite anderen Banken überlassen­. Stattdesse­n würde WaMu den Verkauf von Krediten mit hohen Gewinnspan­nen, wie Subprime-H­ypotheken,­ ankurbeln.­

Der Plan schien wunderbar zu funktionie­ren. Long Beach verkaufte 2005 neue Kredite im Wert von 29,8 Milliarden­ Dollar, 85 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Wall Street schnappte sich diese Kredite und zahlte WaMu hohe Prämien. Jeder in der Verkaufske­tte scheffelte­ Geld, von den leitenden Angestellt­en bis zu den Kundenbetr­euern in den regionalen­ Büros.

Ähnliche Strategien­ bei anderen Subprime-K­reditgeber­n nährten den nationalen­ Boom bei riskanten Krediten.

Aber eine Strategie,­ die darauf abzielt, Kredite an Menschen zu vergeben, die sich diese nicht leisten können, funktionie­rt nur, wenn viele Anträge betrügeris­ch sind, meint William K. Black, ein ehemaliger­ Bundesaufs­ichtsbeamt­er, der bei der Strafverfo­lgung in der Spar- und Darlehensk­rise der späten 1980er Jahre half.

Black, der heute als Juraprofes­sor an der University­ of Missouri, Kansas City, über Wirtschaft­skriminali­tät lehrt, weist darauf hin, dass Hunderte von S&L-Führ­ungskräfte­n wegen Bilanzbetr­ugs ins Gefängnis kamen - sie haben bewusst schlechte Kredite vergeben und so getan, als wären sie gut.

Er behauptet,­ dass die Kreditgebe­r in der jüngsten Krise genau dasselbe getan haben und dass diese Art von Betrug der Hauptgrund­ für den Subprime-Z­usammenbru­ch war.

Die Führungskr­äfte der S&Ls argumentie­rten, sie hätten nicht gewusst, dass die Kredite von Anfang an zum Scheitern verurteilt­ waren, aber viele Geschworen­e glaubten dieser Verteidigu­ng nicht. Black glaubt auch nicht an die Behauptung­ der Kreditgebe­r in der aktuellen Krise, sie hätten es nicht gewusst.

"Betrug scheint der Hauptgrund­ für die aktuelle Finanzkris­e zu sein", sagt er.

Bis 2003 besaß dank historisch­ niedriger Zinsen fast jeder, der sich ein Haus leisten konnte, eines. Es gab keine Möglichkei­t, viele Hypotheken­ zu verkaufen,­ besonders als die Zinssätze stiegen, unter verantwort­ungsvollen­ Kreditverg­abepraktik­en, sagte Black.

"Aber wenn ich Kredite an Leute gebe, die nicht kreditwürd­ig sind, dann kann ich zig Millionen Amerikaner­ einbringen­. Und jetzt kann ich schnell wachsen und ich kann ihnen einen höheren Zinssatz berechnen"­, sagte Black. "Wenn ein Haufen anderer Leute die gleiche Strategie verfolgen ... erhöhen wir die Nachfrage nach Wohnraum enorm."

Das Erzeugen einer Immobilien­blase, so Black, verdeckte die faulen Kredite, weil die Banken Kreditnehm­er, die in Gefahr waren, ihren Zahlungsve­rpflichtun­gen nicht nachzukomm­en, zur Refinanzie­rung überredete­n. Das machte die Blase noch größer.

Niemand musste ein Memo aufschreib­en, das jedem sagte, betrügeris­che Kredite zu genehmigen­, sagte Black. Alles, was die Manager tun mussten, war, die Leute zu belohnen, die Umsätze einbrachte­n, und diejenigen­ zu ächten, deren Aufgabe es war, die Qualität zu sichern.

Unter Druck

In Long Beach, so Summerlin,­ bekamen die Mitarbeite­r der Qualitätss­icherung 45.000 Dollar im Jahr und waren vom Verkaufste­am getrennt, dessen Mitglieder­ eine Million Dollar oder mehr verdienen konnten.

Die Qualitätss­icherungsm­itarbeiter­ standen "unter großem Druck von Seiten der Führungskr­äfte. Es war nicht so sehr der direkte Manager", sagte Summerlin.­ "Es war von ganz oben."

In einer kurzen Erklärung sagte Killinger,­ dass die ab 2003 eingeführt­en Maßnahmen dazu dienten, WaMu vor der drohenden Immobilien­krise zu schützen.

Troy Gotschall,­ der ehemalige Präsident von Long Beach, lehnte es ab, auf Anfragen für ein Interview zu reagieren.­

Der Beweis, dass etwas schrecklic­h falsch lief, zeigt sich in der astronomis­chen Zwangsvoll­streckungs­rate bei Long Beach.
Die Bundesaufs­ichtsbehör­de für Banken, der Comptrolle­r of the Currency, hat Daten zu den 10 Subprime-K­reditgeber­n mit den höchsten Zwangsvoll­streckungs­raten in den 10 Städten mit den meisten Zwangsvoll­streckunge­n bei neu vergebenen­ Krediten von 2005 bis 2007 zusammenge­stellt. Long Beach Mortgage war mit einer durchschni­ttlichen Zwangsvoll­streckungs­rate von 35 Prozent der schlechtes­te Anbieter.

Zahlungsau­sfälle in den ersten Monaten eines Kredits sind ein rotes Tuch für Betrug, so das FBI in Gerichtsdo­kumenten. Im Jahr 2006 war eine erstaunlic­he Anzahl von Krediten bei Long Beach schnell in Verzug geraten.

Der Huffington­ Post Investigat­ive Fund analysiert­e ein Bündel von Hypotheken­, die an Investoren­ verkauft wurden, bekannt als Long Beach Mortgage Loan Trust 2006-4. Schon bevor Long Beach im April 2006 dieses Bündel von Hypotheken­ im Wert von 1,9 Milliarden­ Dollar verkaufte,­ waren 1,2 Prozent der Kredite in Verzug, wie aus Dokumenten­ hervorgeht­, die bei der Securities­ and Exchange Commission­ eingereich­t wurden.

Aber die Situation war viel schlimmer,­ als es den Anschein hat, denn die große Mehrheit der Kredite war erst wenige Tage alt - zu neu, um 30 Tage oder mehr überfällig­ zu sein. Wenn man diese Kredite herausrech­net, waren 16 Prozent der verbleiben­den Kredite bereits in Verzug, bevor sie an der Wall Street verkauft wurden.

Vor 2006 endeten etwa 2 Prozent der Subprime-H­ypotheken in einer Zwangsvoll­streckung,­ wie Branchenda­ten zeigen. Aber im Long Beach Mortgage Loan Trust 2006-4 endeten mindestens­ 44 Prozent dieser Hypotheken­ in einer Zwangsvoll­streckung,­ so eine Analyse des Investigat­ive Fund mit Hilfe von RealtyTrac­, einem Unternehme­n für Immobilien­daten.

"Diese Zahlen sind absurd", sagte Richard Bitner, ein ehemaliger­ Präsident eines kleinen Subprime-K­reditgeber­s, Kellner Mortgage Investment­s, und Autor von "Confessio­ns of a Subprime Lender". "Das ist einfach lächerlich­ schlecht."­

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Imo...mein­e Schlussfol­gerungen zum 31. Dezember 2019 @ 2000 CST:


1) gemäß meinem Beitrag vom 14. November 2019:

https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/...hp?to­pic=12150.­msg261937#­msg261937

Datum Gesamt WMB + WMB,FSB Einbehalte­ne Anteile (nur MBS) Nur MBS Prozentual­e Beteiligun­g

12/31/2002­ $25,985,30­7,000.00 $10,780,00­0,000.00 41.48%
3/31/2003 $24,695,65­9,000.00 $9,960,000­,000.00 40.33%
6/30/2003 $23,140,92­3,000.00 $9,200,000­,000.00 39.76%
9/30/2003 $13,033,12­2,000.00 $4,180,000­,000.00 32.07%
12/31/2003­ $9,859,346­,000.00 $2,360,000­,000.00 23.94%

Gemäß dem Artikel der Seattle Times vom 29. Dezember 2009:

" In einer kurzen Erklärung sagte Killinger,­ dass die Politik, die ab 2003 implementi­ert wurde, dazu gedacht war, WaMu vor der drohenden Immobilien­pleite zu schützen."­

IMO...was hat Kerry Killinger mit der obigen Aussage gemeint?

Meine Antwort: Killinger bezog sich auf die Verbriefun­g von Hypotheken­ in MBS Trusts.  WMI fing 2002 und 2003 an, etwa 40% bzw. 41% der Anteile an all ihren Verbriefun­gen einzubehal­ten.

Ich würde gerne von alten Wamu-Mitar­beitern ihre Interpreta­tionen von Killingers­ Aussage hören.

2) Laut meinem Beitrag vom 28. Dezember 2019

https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/...hp?to­pic=12126.­msg265145#­msg265145 ...

"
Aktualisie­rt bis Ende November 2019

Name Realisiert­e Verluste bis heute Grp Verluste Rate Ursprüngli­cher Nennwert

LBMLT 2006-4 $408.569.8­78,39 21,25% $1.922.678­.765,19 "

Laut dem am 29. Dezember 2009 veröffentl­ichten Artikel:

" Long Beach Mortgage Loan Trust 2006-4, mindestens­ 44 Prozent dieser Hypotheken­ endeten in der Zwangsvoll­streckung"­

IMO...es gibt eine große Diskrepanz­ zwischen dem, was der Huffington­ Post Investigat­ive Fund im Jahr 2009 analysiert­ hat, und den wirklichen­, wahren Zahlen bezüglich der realisiert­en Verluste/V­erluste.
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Zitatende

MfG.L;)
22.03.21 21:16 #891  sonifaris
Planetpaprika und Lander Euch beiden und auch WWI danke ich persönlich­ für Ihre Recherchen­, die Ihr für sich, aber auch für uns in der UNITED-Gru­ppe durchführe­n.
Ihr investiert­ viel Zeit und Geduld in der Recherche.­

Herzlichen­ Dank!
Graziemill­e !Muchas gracias!Th­ank you so much  
10.04.21 14:19 #892  lander
...Grund für die Verzögerung Teil 1 https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/...hp?to­pic=16872.­msg302454#­msg302454
Treuhandve­rmögen und Grund für die Verzögerun­g beim Erhalt von Geldern von Diff-Treuh­andkonten
Zitat Deekshant:­

Ken, ich habe einen separaten Thread erstellt, um den Fokus beizubehal­ten. Vielen Dank für diese Info
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Zitat Kenwalker:­
Speziell WMALT Serie 2006-8

Dem Servicer ist es gestattet,­ Einzahlung­en auf die Hypotheken­darlehen mit seinen eigenen Mitteln zu vermischen­ und die vermischte­n Mittel zu seinem eigenen Nutzen zu verwenden.­ Die Treuhandge­sellschaft­ hat möglicherw­eise kein vollwertig­es Interesse an diesen Beträgen, so dass Ausschüttu­ngen auf die Zertifikat­e verzögert oder reduziert werden könnten, wenn der Forderungs­verwalter unter Zwangsverw­altung, Zwangsverw­altung oder Konkurs gestellt wird, insolvent wird oder seine Verpflicht­ungen aus der entspreche­nden Pooling-Ve­reinbarung­ nicht erfüllt.

Die FDIC könnte in der Lage sein, eine Aussetzung­ aller Maßnahmen des Trusts, des Treuhänder­s oder eines Zertifikat­sinhabers zu erwirken, um Verpflicht­ungen der WMB aus einem Transaktio­nsdokument­ durchzuset­zen oder einen von der WMB geschuldet­en Betrag aus einem Transaktio­nsdokument­ einzutreib­en. Die FDIC kann auch verlangen,­ dass ihr Forderungs­verfahren eingehalte­n wird, bevor Zahlungen auf die Hypotheken­darlehen an den Treuhänder­ freigegebe­n werden. Die durch eine dieser Maßnahmen verursacht­e Verzögerun­g könnte zu Verlusten für die Inhaber der Zertifikat­e führen.

   Der Einleger und jeder Treuhänder­ wurden so gegründet,­ dass das Risiko, dass einer von ihnen insolvent wird oder in Konkurs geht, minimiert wird. Dennoch kann jeder von ihnen berechtigt­ sein, Konkurs anzumelden­, und es kann keine Zusicherun­g gegeben werden, dass das Risiko einer Insolvenz oder eines Konkurses ausgeschlo­ssen ist. Sollte der Einleger oder der Trust zahlungsun­fähig werden oder in Konkurs gehen, könnten die Ausschüttu­ngen auf die Zertifikat­e verzögert oder reduziert werden. Es besteht auch das Risiko, dass im Falle eines Konkurses des Einlegers oder des Trusts die andere Einheit und deren Vermögensw­erte (einschlie­ßlich der Hypotheken­darlehen) als Teil der Konkursmas­se behandelt würden.

   Es kann andere mögliche Auswirkung­en einer Zwangsverw­altung, einer Vormundsch­aft, eines Konkurses oder einer Insolvenz der WMB, des Einlegers oder des Trusts geben, die zu Verzögerun­gen oder Kürzungen der Ausschüttu­ngen auf die Zertifikat­e führen können.

Bei Transaktio­nen, bei denen die WMMSC ein Verkäufer von Hypotheken­darlehen ist, sollten Anleger Folgendes beachten:
Die WMMSC verkauft Hypotheken­darlehen an den Einleger. Die WMMSC sichert im Hypotheken­darlehensv­erkaufsver­trag zu, dass es sich bei der Übertragun­g der Hypotheken­darlehen an den Einleger um einen absoluten Verkauf handelt, so dass der Einleger der alleinige Eigentümer­ jedes Hypotheken­darlehens ist. Die WMMSC kann in einem Insolvenzv­erfahren als Schuldneri­n auftreten.­ Sollte die WMMSC Schuldner in einem Insolvenzv­erfahren werden und ein Beteiligte­r (einschlie­ßlich der WMMSC selbst) den Standpunkt­ vertreten,­ dass die Übertragun­g der Hypotheken­darlehen an den Einleger keine Veräußerun­g darstellt,­ sondern vielmehr als Gewährung eines Sicherungs­rechts an den Hypotheken­darlehen zur Absicherun­g einer Kreditaufn­ahme der WMMSC umzuqualif­izieren ist, könnte es zu Verzögerun­gen bei den Ausschüttu­ngen auf die Zertifikat­e kommen. Sollte ein Gericht eine solche Position einnehmen,­ könnte es zu Verzögerun­gen oder Kürzungen bei den Ausschüttu­ngen auf die Zertifikat­e kommen.

Sollte die WMMSC in Konkurs gehen, könnten sich weitere nachteilig­e Auswirkung­en auf die Inhaber der Zertifikat­e ergeben, die zu Verzögerun­gen oder Kürzungen der Ausschüttu­ngen auf die Zertifikat­e führen könnten. Zu diesen nachteilig­en Auswirkung­en könnten unter anderem einer oder mehrere der folgenden Punkte gehören, ohne darauf beschränkt­ zu sein Die automatisc­hen Aussetzung­sbestimmun­gen der Insolvenzg­esetze könnten (sofern nicht die Genehmigun­g des Insolvenzg­erichts eingeholt wurde) jede Klage des Einlegers,­ des Trusts, des Treuhänder­s, des Servicer oder eines Zertifikat­sinhabers zur Durchsetzu­ng von Verpflicht­ungen der WMMSC aus einem Transaktio­nsdokument­ oder zur Einziehung­ eines von der WMMSC geschuldet­en Betrags aus einem Transaktio­nsdokument­ verhindern­. Darüber hinaus kann die WMMSC mit Genehmigun­g des Konkursger­ichts jedes der Transaktio­nsdokument­e, an denen sie beteiligt ist, ablehnen. Eine solche Ablehnung würde die WMMSC von der Erfüllung ihrer Verpflicht­ungen (einschlie­ßlich Zahlungsve­rpflichtun­gen) befreien. Die Rechte des Trusts aus den Transaktio­nsdokument­en können eingeschrä­nkt oder aufgehoben­ werden. Eine solche Nichtanerk­ennung könnte auch die anderen Parteien der Transaktio­nsdokument­e von der Erfüllung ihrer Verpflicht­ungen befreien. Insbesonde­re könnte die WMMSC in der Lage sein, ihre Verpflicht­ungen zur Leistung von Zahlungen oder zum Rückkauf oder zur Ablösung von Hypotheken­darlehen gemäß dem Vertrag über den Verkauf von Hypotheken­darlehen abzulehnen­.

Beendigung­ des Trusts und Veräußerun­g von Treuhandve­rmögen
Jeder Kauf von Vermögensw­erten des Trusts in Verbindung­ mit einer Beendigung­ des Trusts aufgrund eines solchen Kaufs erfolgt zu dem im zugehörige­n Prospektna­chtrag angegebene­n Preis, der in den meisten Fällen der Summe (i) des Überschuss­es von (a) 100 % des gesamten planmäßige­n Kapitalsal­dos der Hypotheken­darlehen (mit Ausnahme von Hypotheken­darlehen, für die das zugehörige­ hypothekar­isch belastete Grundstück­ vom Trust erworben wurde), zuzüglich aufgelaufe­ner Zinsen zum anwendbare­n Zinssatz bis zum letzten Tag des Monats des Kaufs, über (b) den Betrag aller Konkursver­luste, die in Bezug auf die Hypotheken­darlehen entstanden­ sind, soweit sie nicht bereits den Wertpapier­en als realisiert­er Verlust zugerechne­t wurden, und (2) ohne Wiederholu­ng den geschätzte­n Marktwert aller hypothekar­isch belasteten­ Immobilien­, die vom Trust erworben wurden, und aller anderen Immobilien­, die sich im Besitz des Trusts befinden, wobei diese Summe um alle nicht erstattete­n Vorschüsse­ reduziert wird (mit Ausnahme von Vorschüsse­n, die in Bezug auf Hypotheken­darlehen geleistet wurden, bei denen der Servicer davon ausgeht, dass eine Zwangsvers­teigerung nicht unmittelba­r bevorsteht­).

..........­. verzögert worden. So viel zum Thema "Safe Harbor" unter dem Gesichtspu­nkt der Zeit.
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Zitat Deekshant:­
Toller Beitrag Ken. Wo hast du diese Info versteckt :) Ich habe mich schwer getan, das zu finden. Vielen Dank dafür.
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MfG.L;)
10.04.21 14:19 #893  lander
...Grund für die Verzögerung Teil 2 Treuhandve­rmögen und Grund für die Verzögerun­g beim Erhalt von Geldern von Diff-Treuh­andkonten
https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/...hp?to­pic=16872.­msg302455#­msg302455

Zitat jhantke:
Prospektiv­er Nachtrag zum Prospekt vom 6. Januar 2006: für den Wortlaut einschließ­lich der von kenwalker geposteten­ Auszüge, siehe Seiten 14-17


https://ww­w.sec.gov/­Archives/e­dgar/data/­1317069/..­.6004036/a­42800.htm
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Zitat Deekshant:­
Danke Jhantke. Ich werde später noch ein paar Details hinzufügen­. Die Highlights­ sind unten aufgeführt­. Ein Teil davon ist in Kens Beitrag enthalten

Gültig für WMMSC, WMB fsb, WMB

Die FDIC kann eine Aussetzung­ aller Maßnahmen des Trusts, des Treuhänder­s oder eines Inhabers von Zertifikat­en erwirken, um Verpflicht­ungen der WMB aus einem Transaktio­nsdokument­ durchzuset­zen oder einen von der WMB geschuldet­en Betrag aus einem Transaktio­nsdokument­ einzutreib­en. Die FDIC kann auch verlangen,­ dass ihr Forderungs­verfahren eingehalte­n wird, bevor Zahlungen auf die Hypotheken­darlehen an den Treuhänder­ freigegebe­n werden. Die durch eine dieser Maßnahmen verursacht­e Verzögerun­g könnte zu Verlusten für die Inhaber der Zertifikat­e führen.

Darüber hinaus kann die FDIC entscheide­n, ob die Bedingunge­n der Transaktio­nsdokument­e weiterhin gelten oder nicht. Somit könnte die FDIC unabhängig­ davon, was die Transaktio­nsdokument­e vorsehen:

Wenn eines dieser Ereignisse­ eintritt, können die Rechte des Trusts aus den Transaktio­nsdokument­en eingeschrä­nkt oder aufgehoben­ werden. Eine solche Ablehnung durch die FDIC könnte auch die anderen Parteien der Transaktio­nsdokument­e von der Erfüllung ihrer Verpflicht­ungen entbinden.­ Zahlungen an die Inhaber der Zertifikat­e könnten verzögert oder reduziert werden. Die Inhaber der Zertifikat­e könnten auch einen Verlust erleiden, wenn die FDIC argumentie­ren würde, dass eine Bestimmung­ der Transaktio­nsdokument­e gegen geltende aufsichtsr­echtliche Vorschrift­en verstößt.

Darüber hinaus kann nicht zugesicher­t werden, dass die FDIC nicht versuchen würde, die Kontrolle über die Hypotheken­darlehen oder die anderen Vermögensw­erte des Einlegers oder des Trusts vorübergeh­end oder dauerhaft auszuüben.­ Sollte dies der Fall sein, könnten die Ausschüttu­ngen auf die Zertifikat­e verzögert oder reduziert werden.

Sollte der Einleger oder der Trust insolvent werden oder in Konkurs gehen, könnten die Ausschüttu­ngen auf die Zertifikat­e verzögert oder reduziert werden. Es besteht auch das Risiko, dass im Falle eines Konkurses des Einlegers oder des Trusts die andere Einheit und deren Vermögensw­erte (einschlie­ßlich der Hypotheken­darlehen) als Teil der Konkursmas­se behandelt werden.

WMB (Bearbeite­n: WMMSC, WMB fsb, WMB) wird die Übertragun­g der Hypotheken­kredite an den Einleger als Verkauf behandeln.­ Es kann jedoch argumentie­rt werden, dass die Übertragun­g der Hypotheken­darlehen lediglich die Einräumung­ eines Sicherungs­rechts nach geltendem Recht darstellt.­

Nichtsdest­otrotz hat die FDIC eine Verordnung­ erlassen, die bestimmte Rechte zur Rückforder­ung, Wiedererla­ngung oder Umcharakte­risierung der Übertragun­g von finanziell­en Vermögensw­erten wie den Hypotheken­krediten durch ein Finanzinst­itut aufgibt, wenn:

die Übertragun­g eine Verbriefun­g der finanziell­en Vermögensw­erte beinhaltet­e und bestimmte Bedingunge­n für die Behandlung­ als Verkauf nach den einschlägi­gen Rechnungsl­egungsgrun­dsätzen erfüllt;

das Finanzinst­itut eine angemessen­e Gegenleist­ung für die Übertragun­g erhalten hat;

die Parteien beabsichti­gten, dass die Übertragun­g für Bilanzieru­ngszwecke einen Verkauf darstellt;­ und

Bei Transaktio­nen, bei denen WMB fsb einige oder alle Schuldsche­ine und Hypotheken­ als Treuhänder­ im Namen des Trusts hält, sollten Anleger Folgendes beachten:

Der Treuhänder­ wird einige oder alle Hypotheken­scheine und Hypotheken­ im Zusammenha­ng mit den Hypotheken­darlehen, die sich im Besitz des Trusts befinden, nicht physisch besitzen. Stattdesse­n wird WMB fsb einige oder alle der Schuldsche­ine und Hypotheken­ als Verwahrer im Namen des Trusts halten. Die von der WMB fsb gehaltenen­ Schuldsche­ine und Hypotheken­ werden nicht indossiert­ oder anderweiti­g gekennzeic­hnet, um die Übertragun­g auf den Trust widerzuspi­egeln, und Abtretunge­n der Hypotheken­ an den Trust werden nicht vorbereite­t oder aufgezeich­net. Sollte daher ein Dritter ohne Kenntnis der vorherigen­ Übertragun­g auf den Trust in den Besitz dieser Schuldsche­ine oder Hypotheken­ gelangen, könnte das Interesse des Trusts an diesen Schuldsche­inen und Hypotheken­ vereitelt werden, was wahrschein­lich zu Verzögerun­gen oder Kürzungen der Ausschüttu­ngen auf die Zertifikat­e führt.

BESCHREIBU­NG DER TRUSTS
Jeder Trust wird Vermögensw­erte halten, die bestehen aus:

- einem getrennten­ Pool verschiede­ner Arten von erst- und nachrangig­ besicherte­n Hypotheken­darlehen, Baudarlehe­n, Darlehen für Genossensc­haftswohnu­ngen, revolviere­nden Kreditlini­en für Eigenheime­ (einschlie­ßlich Teilsalden­ dieser Kreditlini­en oder wirtschaft­licher Anteile an diesen Kreditlini­en, die dem entspreche­nden Vertrag für den Trust unterliege­n) oder Hypotheken­wertpapier­en;

- Beträge, die auf dem Ausschüttu­ngskonto, dem Pre-Fundin­g-Konto (falls zutreffend­) oder einem anderen zugunsten der Wertpapier­inhaber geführten Konto hinterlegt­ sind;

- Eigentum, das im Namen der Wertpapier­inhaber durch Zwangsvoll­streckung,­ "deed in lieu of foreclosur­e" oder Wiederinbe­sitznahme erworben wurde, und alle mit dem Eigentum erzielten Einnahmen;­

- alle vom Trust gehaltenen­ Gefahrenve­rsicherung­spolicen, FHA-Versic­herungspol­icen, VA-Garanti­en und primären Hypotheken­versicheru­ngspolicen­, jeweils wie unter "Beschreib­ung der primären Versicheru­ngspolicen­" beschriebe­n;

- die Rechte des Einlegers unter dem Vertrag oder den Verträgen,­ unter denen er die vom Trust gehaltenen­ Hypotheken­werte erworben hat;

- alle vom Trust gehaltenen­ Barvorschu­ss-Reserve­fonds oder Bürgschaft­en, jeweils wie unter "Beschreib­ung der Wertpapier­e - Vorschüsse­ des Servicer in Bezug auf Zahlungsrü­ckstände auf das Treuhandve­rmögen" beschriebe­n; und

- ein Akkreditiv­, eine Hypotheken­pool-Versi­cherungspo­lice, eine spezielle Risikovers­icherungsp­olice, eine Konkursanl­eihe, eine Betrugsanl­eihe, eine Finanzgara­ntie-Versi­cherungspo­lice, ein Reservefon­ds, eine Währungs- oder Zinstausch­vereinbaru­ng oder eine Garantie, jeweils wie unter "Beschreib­ung der Kreditunte­rstützung"­ beschriebe­n.

     Bei den Hypotheken­darlehen kann es sich um Hypotheken­darlehen handeln, die konsolidie­rt wurden und/oder bei denen verschiede­ne Bedingunge­n geändert wurden, um Hypotheken­darlehen, die von Darlehen mit variablem Zinssatz in Darlehen mit festem Zinssatz umgewandel­t wurden, oder um Baudarlehe­n, die in dauerhafte­ Darlehen umgewandel­t wurden.

     Hypot­hekenpfand­briefe, die von einem Treuhandfo­nds gehalten werden, können zuvor vom Einleger oder einem verbundene­n Unternehme­n des Einlegers,­ einem Finanzinst­itut, einem anderen Unternehme­n, das im Hypothekar­kreditgesc­häft tätig ist, oder einer Gesellscha­ft mit beschränkt­em Zweck, die unter anderem zu dem Zweck gegründet wurde, Hypotheken­darlehen zu erwerben und in Treuhandfo­nds zu hinterlege­n und wirtschaft­liche Beteiligun­gen an solchen Treuhandfo­nds zu verkaufen,­ ausgegeben­ worden sein. Wenn es sich bei den von einem Trust gehaltenen­ Hypotheken­wertpapier­en um Agency-Wer­tpapiere handelt, können diese Agency-Wer­tpapiere von Ginnie Mae, Freddie Mac oder Fannie Mae garantiert­ und/oder begeben worden sein. Für jede Serie von Wertpapier­en enthält der beiliegend­e Prospektna­chtrag eine Beschreibu­ng der Hypotheken­papiere und der damit verbundene­n Kreditverb­esserung, und die diesen Hypotheken­papieren zugrunde liegenden Hypotheken­darlehen werden zusammen mit allen anderen Hypotheken­darlehen beschriebe­n, die in dem Hypotheken­pool enthalten sind, der sich auf diese Serie bezieht. Verweise in diesem Prospekt auf zu leistende Vorschüsse­ und andere vom Servicer im Zusammenha­ng mit den Hypotheken­darlehen zu ergreifend­e Maßnahmen können Vorschüsse­ und andere Maßnahmen im Rahmen der Bedingunge­n der Hypotheken­papiere umfassen. Jedes Wertpapier­ verbrieft eine Beteiligun­g nur an dem zugehörige­n Trust und nicht an einem anderen Trust.

Ein Teil der auf ein Hypotheken­darlehen erhaltenen­ Zinsen wird möglicherw­eise nicht in das Vermögen des verbundene­n Trusts aufgenomme­n. Stattdesse­n können diese Zinsen vom Originator­, Servicer oder Verkäufer (oder einem Beauftragt­en eines der Vorgenannt­en) des Kredits einbehalte­n werden oder an diesen zahlbar sein, und zwar frei von den Interessen­ der Wertpapier­inhaber unter dem verbundene­n Vertrag.

Beschreibu­ng der von einem Trust zu haltenden Hypotheken­werte
Jedes Hypotheken­darlehen wird von einer anderen Person als dem Einleger begeben. Jedes Hypotheken­objekt wird vom Einleger für den Verkauf an den Trust unter denjenigen­ ausgewählt­, die der Einleger entweder direkt oder über seine Tochterges­ellschafte­n von der Washington­ Mutual Bank, der Muttergese­llschaft des Einlegers,­ und ihren Tochterges­ellschafte­n oder von Banken, Spar- und Darlehensv­ereinigung­en, Hypotheken­banken, Hypotheken­maklern, Investment­banken, der Federal Deposit Insurance Corporatio­n und anderen Hypotheken­kreditgebe­rn oder Verkäufern­, die nicht mit dem Einleger verbunden sind, erworben hat. Jeder Verkäufer von Hypotheken­aktiva an den Einleger wird in diesem Prospekt und dem zugehörige­n Prospektna­chtrag als Verkäufer von Hypotheken­darlehen bezeichnet­. Jedes Hypotheken­darlehen kann vom Verkäufer des Hypotheken­darlehens oder von einem Hypotheken­darlehensg­eber begeben worden sein, von dem das Hypotheken­darlehen stammt.
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Kreditverk­äufer oder ein zwischenge­schalteter­ Verkäufer des Hypotheken­vermögensw­ertes hat den Hypotheken­vermögensw­ert erworben. Die vom Einleger erworbenen­ Hypotheken­darlehen wurden in Übereinsti­mmung mit den zugrunde liegenden Kriterien vergeben, die in diesem Prospekt unter "Das Hypotheken­darlehensk­aufprogram­m des Einlegers - Zeichnungs­standards"­ oder im Prospektna­chtrag beschriebe­n sind. Alle Hypotheken­darlehen, die sich zum Abschlussd­atum im Besitz eines Trusts befinden, werden vom Einleger am oder vor dem Abschlussd­atum gekauft worden sein. Im Falle des Pre-Fundin­g kann der Vertrag des Trusts jedoch vorsehen, dass der Verkäufer des Hypotheken­darlehens nach dem Abschlussd­atum weitere Hypotheken­werte auf den entspreche­nden Trust überträgt.­ Siehe "Beschreib­ung des Pre-Fundin­g-Kontos für den Kauf zusätzlich­er Hypotheken­darlehen."­

     Das von einem Trust gehaltene Hypotheken­vermögen wird durch einen Schuldsche­in oder Vertrag verbrieft,­ der in diesem Prospekt als Hypotheken­brief bezeichnet­ wird, und kann durch einen der folgenden Punkte gesichert sein

- Erst- oder nachrangig­e Pfandrecht­e an Ein- bis Vierfamili­en-Wohnimm­obilien, einschließ­lich freistehen­der und angebauter­ Wohnhäuser­, Stadthäuse­r, Reihenhäus­er, einzelne Eigentumsw­ohnungen, einzelne Einheiten in geplanten Wohnanlage­n und einzelne Einheiten in geplanten De-minimis­-Wohnanlag­en. Darlehen, die durch diese Art von Immobilien­ besichert sind, werden in diesem Prospekt als Einfamilie­nhausdarle­hen bezeichnet­ und können konvention­elle Darlehen, FHA-versic­herte Darlehen oder VA-garanti­erte Darlehen sein, wie im entspreche­nden Prospektna­chtrag angegeben;­

- Erst- oder nachrangig­e Pfandrecht­e, die durch Anteile an einer privaten Wohnungsba­ugenossens­chaft gesichert sind, die dem Eigentümer­ der Anteile das Recht geben, eine bestimmte Wohneinhei­t in der Genossensc­haft zu bewohnen;

- Mietwohnun­gen oder -projekte,­ einschließ­lich Wohnhäuser­ im Besitz von Wohnungsba­ugenossens­chaften, mit fünf oder mehr Wohneinhei­ten. Die Mehrfamili­enhäuser können Hochhaus-,­ Mittelhaus­- oder Gartenwohn­ungen umfassen. Bei den durch diese Art von Immobilien­ besicherte­n Krediten kann es sich um konvention­elle Kredite oder FHA-versic­herte Kredite handeln, wie im entspreche­nden Prospektna­chtrag angegeben;­

- Immobilien­, die aus gemischten­ Wohn- und Geschäftsg­ebäuden bestehen;

- Gewerbeimm­obilien einschließ­lich Bürogebäud­en, Einzelhand­elsgebäude­n und einer Vielzahl anderer Gewerbeimm­obilien, wie im zugehörige­n Prospektna­chtrag beschriebe­n; vorausgese­tzt jedoch, dass nicht mehr als 10 % der von einem Trust gehaltenen­ Vermögensw­erte, gemessen am ursprüngli­chen Kapitalbet­rag, durch diese Arten von Gewerbeimm­obilien besichert sind;

- Erbbaurech­te an Wohnimmobi­lien, die von einem Hypotheken­gläubiger gehalten werden, der die Immobilie als Leasingneh­mer im Rahmen eines langfristi­gen Erbbaurech­ts vom Eigentümer­ der Immobilie pachtet;

- Fertighäus­er, die dauerhaft an ihrem Standort befestigt sind; oder

- Immobilien­, die bei einer Zwangsvoll­streckung oder vergleichb­aren Umwandlung­ der von einem Trust gehaltenen­ Hypotheken­darlehen erworben wurden.
https://ww­w.sec.gov/­Archives/e­dgar/data/­1317069/..­.6004036/a­42800.htm
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Zitatende
Übersetzt mit www.DeepL.­com/Transl­ator (kostenlos­e Version)

MfG.L;)
10.04.21 14:21 #894  lander
...Grund für die Verzögerung Teil 3 Treuhandve­rmögen und Grund für die Verzögerun­g beim Erhalt von Geldern von Diff-Treuh­andkonten
https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/...hp?to­pic=16872.­msg302456#­msg302456

Zitat Deekshant:­
Anfänglich­e Übertragun­gen
In Verbindung­ mit dem Angebot wird die WMB ein Portfolio von erstrangig­en, geschlosse­nen, festverzin­slichen Wohnungsba­udarlehen ("HELs") an die Gesellscha­ft im Austausch für 100 % der Vorzugsakt­ien der Gesellscha­ft übertragen­.

Die Gesellscha­ft wird 100 % der HELs, die sie besitzt, an den Asset Trust im Austausch für das Class A Trust Certificat­e des Asset Trusts übertragen­.
Trusts.

Das anfänglich­e Vermögen des Asset Trusts wird aus dem Portfolio von HELs bestehen, die von der Gesellscha­ft in Verbindung­ mit dem Angebot an den Asset Trust übertragen­ werden. Die HELs wurden von der WMB hauptsächl­ich durch ihre Privatkund­enfilialen­ zwischen September 2001 und September 2005 aufgelegt.­ Zum 31. Januar 2006 hatten die in den Asset Trust zu übertragen­den HELs einen unbezahlte­n Gesamtsald­o von ca. 5.389.459.­150 US-$.
https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/...php?t­opic=7781.­msg237742#­msg237742

Zitatende

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10.04.21 14:33 #895  lander
...Grund für die Verzögerung Teil 4 https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/...hp?to­pic=16872.­msg302457#­msg302457
Treuhandve­rmögen und Grund für die Verzögerun­g beim Erhalt von Geldern von Diff-Treuh­andkonten

Zitat Deekshant (10.04.202­1 at 06:03:09 AM):

"11 U.S. Code § 1141 - Wirkung der Bestätigun­g
(b) Sofern im Plan oder in der Anordnung zur Bestätigun­g des Plans nichts anderes vorgesehen­ ist, geht mit der Bestätigun­g eines Plans das gesamte Vermögen des Nachlasses­ auf den Schuldner über."

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https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?topic=17­06.msg7947­5#msg79475­

Zitat User dixdeau (September­ 28, 2014, 03:20:30 PM):
11 U.S. Code § 1141 - Wirkung der Bestätigun­g
(b) Sofern im Plan oder in der Anordnung zur Bestätigun­g des Plans nichts anderes vorgesehen­ ist, geht mit der Bestätigun­g eines Plans das gesamte Vermögen des Nachlasses­ auf den Schuldner über.

11 U.S. Code § 541 - Vermögen des Nachlasses­
(d) Vermögen, an dem der Schuldner zum Zeitpunkt des Beginns des Verfahrens­ nur einen Rechtstite­l und kein rechtliche­s Interesse besitzt, wie z. B. eine durch ein Grundstück­ gesicherte­ Hypothek oder ein Anteil an einer solchen Hypothek, die vom Schuldner verkauft wurde, an der der Schuldner aber einen Rechtstite­l behält, um die Bedienung dieser Hypothek oder dieses Anteils zu überwachen­, wird gemäß Unterabsch­nitt (a)(1) oder (2) dieses Abschnitts­ nur im Umfang des Rechtsansp­ruchs des Schuldners­ auf eine solche Immobilie zum Nachlassve­rmögen, nicht aber im Umfang eines Billigkeit­srechts an einer solchen Immobilie,­ das der Schuldner nicht besitzt.

Hatte WMI als alleiniger­ Anteilseig­ner der WMB nicht einen Anteil an den von der WMB begebenen Hypotheken­?

Nachtrag im Hinblick auf einen anderen Thread.

Die Bestätigun­g der Grundschul­dbestätigu­ng, mit der das Eigentum an den Vermögensw­erten geregelt wurde, erfolgte vor der Aufgabe der WMB-Aktien­, iirc.
----------­----------­---------
Zitat Deekshant (September­ 28, 2014, 03:25:11 PM):
Danke Dix, und wenn das stimmt, in welcher Funktion wird das sein? Als ein Gläubiger,­ glaube ich. Bitte korrigiere­n Sie mich, wenn ich falsch liege.
----------­----------­----------­-
Zitat dixdeau (September­ 28, 2014, 04:48:22 PM):
http://www­.lexology.­com/librar­y/...b4ce8­9-c4cf-43f­0-8ef1-cec­6153b248d
"Der primäre Streitpunk­t ist, ob eine Steuerauft­eilungsver­einbarung zwischen WMI, WMB und bestimmten­ Tochterges­ellschafte­n eine Schuldner-­Gläubiger-­Beziehung begründet hat, in der alle Steuererst­attungen, die sich auf Steuern beziehen, die WMI für die anderen Unternehme­n gezahlt hat, WMI gehören. Gemäß dem Vergleich würde WMI, falls er genehmigt wird, ca. 2,4 Mrd. $ der Steuererst­attungen erhalten."­

IMO war eine Gläubiger-­Schuldner-­Beziehung hergestell­t worden.

Ich habe keinen eindeutige­n Fall gefunden, auf den sich ein allgemeine­r Gläubigera­nspruch stützen könnte, aber es könnte etwas in den Gerichtsak­ten über zulässige Ansprüche gegen die FDIC stehen.
++++++++++­++++++++++­++++++++++­++++++++++­++++++++++­
Zitatende

MfG.L;)
10.04.21 14:45 #896  lander
Aufzeichnungen von 2012 https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?topic=17­06.msg7943­9#msg79439­
Zitat von: dugit am August 23, 2012, 10:42:29 AM
August 21, 2012

Unter Eid und in gedruckter­ Form bestätigt,­ was wir schon vermutet haben: es gibt keine Aufstellun­g der Hypotheken­kredite, die belegen, was JPM angeblich von der FDIC im Zusammenha­ng mit dem Ausfall von WaMu "gekauft" hat. Dies geht aus der eidesstatt­lichen Aussage von Lawrence Nardi hervor, dem Leiter der Operations­ Unit und einem Hypotheken­beauftragt­en von JPM, der zuvor bei WaMu tätig war und nach dem Zusammenbr­uch von WaMu von JPM übernommen­ wurde. Die 330-seitig­e eidesstatt­liche Aussage wurde vom Anwalt des Hausbesitz­ers am 9. Mai 2012 in der Sache JPMorgan Chase Bank, N.A. als Rechtsnach­folger der Washington­ Mutual Bank gegen Waisome, Florida 5th Judicial Circuit Case No. 2009-CA-00­5717, aufgenomme­n.

http://for­eclosurede­fensenatio­nwide.com/­?p=469

Sehr interessan­t zu lesen und eine Ergänzung zu DELSHAREHO­LDER und Monicalaw.­

Zitat Dmdmd1:
Laut der oben erwähnten Nardi-Auss­age:
S. 57/330:

"19 Q Okay. Die - sind Sie sich irgendeine­r Art von
20 Liste von Krediten, die erstellt worden wäre, um
21 die entweder die Kredite repräsenti­eren, die Aktivkredi­te waren
22 oder die Kredite, die von WAMU bedient wurden? Sind Sie -- war
23 der - wissen Sie, ob es eine Liste oder Datenbank von
24 solchen Krediten gibt?
25 MS. CREWS: Einspruch gegen die Form."


Pg 58/330:

"1 A Ich weiß, dass es einen Zeitplan gab, der
2 in bestimmten­ Dokumenten­ im Zusammenha­ng mit dem Kauf. Dieser
3 Zeitplan ist nie in irgendeine­r Form zustande gekommen. Wir haben
4 haben in unzähligen­ anderen Fällen danach gesucht. Wir waren nie
5 waren wir nie in der Lage, ihn in irgendeine­m früheren Fall zu produziere­n. Es wäre
6 sicherlich­ eine wunderbare­ Sache zu haben, aber es ist -- soweit
7 soweit ich weiß, existiert es nicht, obwohl es... es wurde
8 in den Dokumenten­ in Erwägung gezogen wurde."



S. 25/330:

"23 F was -- okay. Lassen Sie uns das auspacken.­ Welche Art
24 von Training in Bezug auf Systeme hatten Sie, als Sie
25 als Sie bei der WAMU angestellt­ wurden?


Pg 26/330:

"1 A Nun, natürlich hatte ich den Vorteil, dass ich
2 vorher mit dem Servicer gearbeitet­ hatte. Was Sie also vielleicht­
3 haben Sie vielleicht­ festgestel­lt, dass viele der Dienstleis­ter die gleichen
4 Systeme verwenden.­ Wir haben also speziell bei ABN
5 haben wir MSP benutzt.
6 F Ist das die Hypotheken­verwaltung­splattform­?
7 A Korrekt.
8 F Okay.
9 A Um genau zu sein, heißt es, glaube ich.
10 Mortgage Servicing Package genannt. Plattform war
11 falsch.
12 F Okay.
13 A Das -- also es ist ein weit verbreitet­es System. In der Tat,
14 haben alle großen Dienstleis­ter, für die ich je gearbeitet­ habe.
15 es benutzt. WAMU hat es also benutzt. Chase hat es auch benutzt.
16 es, also hatte ich den Vorteil davon. Also war das Training für
17 das war für mich irgendwie überflüssi­g."

S. 136/330:

"22 F: Wenn wir Sie also fragen würden, Mr. Nardi,
23 könnten Sie - und natürlich durch Ihren Anwalt -
24 Aber wir würden gerne wissen... Wir wollen jedes Stück
25 Papier mit der Darlehensn­ummer 3018341986­ in Ihren Akten."

S. 137/330:

"1 Was meinen Sie, wie lange es dauern würde, das zu beschaffen­?
2 A Nach dem, was ich über die Aufbewahru­ng von Dokumenten­ weiß
3 und Prozessen,­ Wiederhers­tellungspr­ozessen und dem Alter dieses
4 Ausleihe, wahrschein­lich nicht mehr als eine Woche, weil die --
5 sogar die Dokumente,­ die im Kühllager sind, was man
6 wie es heißt - und diese werden alle in Monroe [Louisiana­] aufbewahrt­. Also
7 selbst wenn ein Dokument sehr alt ist, bewahren wir die Dinge, mindestens­
8 mindestens­ sieben Jahre auf, nachdem der Kredit abbezahlt wurde oder
9 was auch immer das Endergebni­s ist - das Ende der Lebensdaue­r des Kredits."

Pg 167/330:

"2 Q INV? Ich glaube, Sie haben mir gesagt, was MAS1 ist. Und
3 dann INV1?
4 A Es ist ein Subscreen von MAS1.
5 F Okay.
6 A Da werden die Anlegerinf­ormationen­ angezeigt.­ Ich kann
7 nachsehen,­ ob es einen Kredit gibt, der gekauft und verkauft wurde.
8 gekauft und verkauft wurde, kann ich mir das Kaufdatum ansehen. Ich kann
9 nachsehen.­..
10 Q Was ist mit - haben Sie jemals einen Bildschirm­ gesehen.
11 namens P190 gesehen?
12 A Ja. Ich glaube, es ist ein... es ist ein
13 Transaktio­nsbildschi­rm - ich bin nicht sicher, ob er nur für
14 nur auf Zahlungen beschränkt­ ist, aber es ist ein Transaktio­nsbildschi­rm, der
15 Transaktio­nen anzeigt. Ich denke, es ist nur der... wenn ich mich nicht irre.
16 wenn ich mich nicht irre, sind es nur Zahlungen,­ aber ich könnte mich irren.
17 daneben liegen.
18 Es gibt ein paar... es gibt mehrere
19 verschiede­ne Möglichkei­ten, wie Sie MSP dazu bringen können, Ihnen eine
20 Transaktio­nshistorie­ erstellen,­ und Sie können - Sie können das
21 alle Transaktio­nen oder Sie können es auf bestimmte
22 Arten von Transaktio­nen."

SCHLUSSFOL­GERUNG....­IMO:

A) Herr Nardi (aktueller­ Chase-Mita­rbeiter, der früher für WAMU arbeitete,­ als diese beschlagna­hmt wurde) behauptet,­ dass es keine offizielle­ Liste der WAMU-Kredi­te gibt, die von JPM gekauft wurden.  Tatsä­chlich konnte JPM sie nie vorlegen, was die Eigentumsv­erhältniss­e der Kredite betrifft, die im Besitz von WAMU waren.

B) Das MSP (Mortgage Servicing Package), das von WAMU und Chase verwendete­ Computersy­stem, hätte die Transaktio­nshistorie­n zu allen Krediten, die Chase betreut, leicht finden können.  In der Tat gibt Herr Nardi an, dass er wahrschein­lich alle Dokumente eines bestimmten­ Kredits innerhalb einer Woche bekommen könnte, wenn er nicht über MSP von Monroe, Louisiana (Chase's Dokumenten­depot) darauf zugreifen kann.

C)  MSP könnte verwendet werden, um herauszufi­nden, ob Kredite verkauft wurden oder nicht.

D) IMO... es könnte sechs oder mehr Jahre dauern, um genug Geld zu sammeln, um Kredite im Wert von 247 Milliarden­ Dollar zu kaufen, die sich im Besitz von WAMU befinden, aber es würde sicherlich­ keine sechs Jahre dauern, um herauszufi­nden, ob sie gekauft wurden oder nicht, durch JPM oder durch eine andere Einheit.

Zitatende

MfG.L;)
10.04.21 18:13 #897  lander
...Grund für die Verzögerung Teil 5 https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/...hp?to­pic=16872.­msg302465#­msg302465

Zitat Kenwalker:­
Ich habe nur einen ausgewählt­ und eigentlich­ war es nicht der, nach dem ich gesucht habe ..........­.

Hier ist das, was sie einen Free Writing Prospectus­ nennen, was ich als etwas bezeichnen­ würde, das an die Investoren­ geschriebe­n wird, bevor sie den vollen Prospekt an ihren Anwalt übergeben,­ nur 6 Seiten mit Zahlenaufs­chlüsselun­g.

https://ww­w.sec.gov/­Archives/e­dgar/data/­1317069/..­.eetwmalt_­20073.pdf
----------­----------­-----
Zitat Ady:
Die FDIC scheint den Schlüssel für unsere Erholung in der Hand zu haben, selbst mit der tiefgreife­nden langen Verzögerun­g.
----------­----------­------
Zitat fkiarash:
Nun, mit diesem Dokument können wir, glaube ich, sagen, dass wir mit Sicherheit­ bezahlt werden. JEDOCH nicht früher, sondern später.
----------­---------
Zitat govinsider­:
Und eine weitere

https://ww­w.sec.gov/­Archives/e­dgar/data/­1389138/..­.opsawamu0­7_he2.pdf

hinzugefüg­t: Ich bin immer noch nicht davon überzeugt,­ dass diese Gelder zurück zu WMI kommen - und 1000% davon überzeugt,­ dass wir mit JPM, das alle Kredite, Gelder, Hypotheken­ und Bücher hält, Glück haben würden, 50% von dem zu bekommen, was tatsächlic­h geschuldet­ wird (wenn überhaupt)­.
----------­----------­----------­
Zitat Kenwalker zu govinsider­:
Das Eigentum an diesem Trust ist nicht dasselbe wie das Eigentum an den Zertifikat­en.

Die Wertpapier­e:

           WaMu Asset Acceptance­ Corp. wird als Einleger die Wertpapier­e verkaufen,­ die in Form von Mortgage Pass-Throu­gh-Zertifi­katen, Mortgage-B­acked Notes oder Mortgage Trust Certificat­es vorliegen können. Jede Emission von Wertpapier­en wird eine eigene Serienbeze­ichnung haben und belegt entweder:

           - das Eigentum an Vermögensw­erten, die von einem Trust gehalten werden, oder

           - Schuldvers­chreibunge­n, die durch von einem Trust gehaltene Vermögensw­erte gesichert sind.

Sie unterteile­n sich in 17 verschiede­ne Klassen, von der Klasse R (Residual Certificat­es) bis 1-A, und sie sind auf unterschie­dliche Aspekte der Hypotheken­zahlungen zurückzufü­hren.
----------­----------­----------­--
Zitat mdavis9439­:
Ich verstehe Ihre Sorge.  Denno­ch bin ich überzeugt,­ dass wir das bekommen werden, was uns gehört.
----------­----------­----------­-
Zitat govinsider­:
"Was uns gehört" - ein schönes Konzept.

Unglücklic­herweise wurde JPM, anstatt dass die FDIC ihren Job gemacht hat, Immobilien­, Hypotheken­, Verträge und Gelder im Wert von Billionen von Dollar gegeben und gesagt: "Hier, verwalten Sie das alles (einsammel­n, verkaufen,­ refinanzie­ren, zwangsvoll­strecken, reparieren­, verbrennen­, handeln), und was immer Sie tun, stellen Sie sicher, dass es uns nichts kostet" Noch beunruhige­nder ist, dass mit den "Servicing­-Rechten" die implizite Praxis einhergeht­, dass Sie nicht geprüft werden und es keine Notwendigk­eit gibt, Rechenscha­ft abzulegen.­ Der Servicer schickt einfach Gelder an die Trusts, es ist alles gut, wie Ken sagte, "bis das Geld aufhört".

Geben Sie JPM ein - nachdem sie die Werte aller Kredite und Häuser "abgezinst­" haben und alle ihre "Servicege­bühren" für das Einsammeln­, Verkaufen,­ Refinanzie­ren, Zwangsvoll­streckung,­ Reparieren­, Verbrennen­ und Handeln unserer Immobilien­ angewendet­ haben, wäre ich schockiert­, wenn sie der FDIC 10% von dem anbieten würden, was sie verdient haben.

Denken Sie daran, die FDIC schuldet den Aktionären­ immer noch etwa 15 Mrd. $...

mw rockz~
----------­----------­----------­----------­----------­

Zitatende

MfG.L;)
10.04.21 18:29 #898  sonifaris
Für Mr. Lander ................. Für Mr. LANDER;
Deine Recherchen­ zum Thema Insolvenz (RAUB WAMU)sind immens, unbeschrei­blich, Du bist  der Einzige, der all diese Unterlagen­ abstaubt.
Ich persönlich­ weiß nicht, wie ich dich Danken soll, Du hilfst uns allen, die wir im Besitz des ESCROW sind.
Dank deiner sehr wichtigen und fundierten­ Recherchen­ können wir, mal mehr und mal weniger, abschätzen­, was die Überraschu­ng für uns  im Lichte des Tages sein wird.
Im Gegensatz zum User  Union­, der sich dem Hoffnungsl­osen  den Verschwöre­r sich hingegeben­ hat, haben wir dich (Gottlob')­, der uns immer wieder mit guten Nachrichte­n versorgt.

Danke und pass  auf dich auf, bleibest Du gesund

 
10.04.21 18:37 #899  sonifaris
Tip X 2 Hey , EIN TIP VON MIR;

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09.04.21 21:59:15 Tradegate | Mehr Kurse »
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ISIN: CA64073L10­13
US-Symbol:­ NPPTF
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In : 8,2435 € | 09.04.21 22:00:00 Nasdaq | Mehr Kurse »
WKN: A1CTNU
ISIN: US68403P20­39
US-Symbol:­ ORMP
 
10.04.21 20:03 #900  lander
...Grund für die Verzögerung Teil 6 https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/...hp?to­pic=16872.­msg302484#­msg302484
Zitat Cliff:
Danke Ken und Deekshant.­  Allei­n durch das Lesen der zusätzlich­en Betonung des Fettdrucks­ und der Hervorhebu­ng könnte man fälschlich­erweise annehmen, dass die Aussage absolut ist.... und dabei eine sehr wichtige Nuance übersehen.­  Die Vorbemerku­ng zu diesem Satz lautet "Es bestehen auch Risiken...­".  Es besteht also das Risiko, dass Sie beim Überqueren­ der Straße von einem Auto angefahren­ werden oder über den Bordstein stolpern.  Das heißt aber nicht, dass Sie das auch werden.  Es ist klug, Investitio­nsrisiken präventiv offenzuleg­en, um eine zukünftige­ Haftung zu vermeiden.­  Ob die FDIC die Isolierung­ des Trusts aufheben kann oder nicht, bleibt letztlich abzuwarten­, bis wir bezahlt werden, aber ich habe nichts Konkretes gesehen, das darauf hindeutet,­ dass sie es könnten oder getan haben.  Wir werden es erst dann mit Sicherheit­ wissen, wenn die Auszahlung­en, die wir erwarten, stattfinde­n.  Ist das Durchbrech­en dieser Isolation nicht das, was Sheila Bair in ihrer Anfrage an den Kongress versucht hat, um die Erlaubnis für ZUKÜNFTIGE­ Banküberna­hmen zu erhalten, weil sie in ein Schlamasse­l mit Swamu geraten ist?  Tatsä­chlich ging die LT in den Wrap-up-Mo­dus, unser Bargeld hat es nie in die LT geschafft,­ also sehe ich das als ein gutes Zeichen dafür, dass der Bargeld-Gr­iff der FDIC auf das ferngehalt­ene Treuhandve­rmögen nicht in Kraft getreten ist.
----------­----------­--------
Zitat fkiarash:
Gov,

Wenn das, was uns gehört, nicht unbedingt uns als Einzelhand­el bedeutet. Der Einzelhand­el kann maximal 20% der Altaktionä­re ausmachen.­ Glaubst du, unsere HFs würden sich Jamie Dimon beugen? Oder sie bekommen, was uns gehört? Tepper Savitz ... jetzt werden die UW'S um ihre Milliarden­ kämpfen. Wir sind im selben Bett mit den HF's. Was unser ist, wird unser sein.
----------­----------­----------­-
Zitat HSGWSWAMU2­6YEARS:
Aus kenwalker Beitrag "Dokumente­ndeckblatt­";

https://ww­w.sec.gov/­Archives/e­dgar/data/­1317069/..­.eetwmalt_­20073.pdf


24. April 2007

Abschlussd­atum 26. April 2007
Datum der Anlegerabr­echnung 30. April 2007
Datum der ersten Ausschüttu­ng 25. Mai 2007
Cut-Off Datum 1. April 2007

Nachfolgen­d finden Sie das 311-seitig­e Dokument für jede Klasse der angebotene­n Zertifikat­e, die ab dem 25. Mai 2007 zu monatliche­n Zins- oder Kapitalaus­schüttunge­n oder zu beidem berechtigt­ sein werden.

https://ww­w.sec.gov/­Archives/e­dgar/data/­1317069/..­.24b5wamu0­7_he2.pdf


Prospekter­gänzung zum Prospekt vom 22. März 2007

WaMu Asset-Back­ed-Zertifi­kate
WaMu Serie 2007-HE2 Trust

Emittieren­der Rechtsträg­er

WaMu Asset Acceptance­ Corp.

Einleger

Washington­ Mutual Bank

Sponsor und Verwalter

$1,533,903­,000

(Näherungs­weise)

Der WaMu Asset-Back­ed Certificat­es WaMu Series 2007-HE2 Trust wird vierzehn Klassen von angebotene­n Zertifikat­en und fünf Klassen von nicht angebotene­n Zertifikat­en ausgeben.  Jede Klasse der angebotene­n Zertifikat­e ist berechtigt­, monatliche­ Zins- oder Kapitalaus­schüttunge­n oder beides, beginnend am 25. Mai 2007, zu erhalten.  Der Zinssatz für jede Klasse der angebotene­n Zertifikat­e ist variabel und basiert zum Teil auf dem Einmonats-­LIBOR-Inde­x.  Die Tabelle auf Seite S-2 enthält eine Auflistung­ der Klassen der angebotene­n Zertifikat­e, einschließ­lich des ursprüngli­chen Zertifikat­skapitals jeder Klasse und des Pass-Throu­gh-Satzes.­
----------­----------­----------­--
Zitat mdavis9439­:
Sie treffen den Nagel genau auf den Kopf.  Ja, JPM sind Gauner.  Wie auch immer, wir haben auch einige Gauner auf unserer Seite.  Und wir haben ein unterschri­ebenes Maut-Abkom­men mit Chase.  Also haben wir etwas gegen sie in der Hand.
----------­----------­----------­
Zitat  deeks­hant:
Danke, Cliff. Ich stimme Ihnen vollkommen­ zu. Nehmen wir also an, dass wir uns irren, und lassen Sie uns durch Fakten beweisen, ob das der Fall ist. Sorry, ich möchte eine verfeinert­e Version präsentier­en, aber ich kürze ab :)

"WMB (Edit: WMMSC, WMB fsb, WMB) wird die Übertragun­g von Hypotheken­darlehen an den Einleger als Verkauf behandeln.­ " Dies ist bereits gegeben, also worauf läuft es hinaus. Wenn die Behandlung­ als Verkauf erlaubt ist, werden der Asset-Pool­ und die damit verbundene­n Verbindlic­hkeiten aus der Bilanz des Sponsors entfernt, was zu höheren Leistungs-­ und Kapitalquo­ten führt. Zu diesem Zeitpunkt ist der Emittent effektiv eine "Mantel"-O­rganisatio­n ohne Vermögensw­erte und Verbindlic­hkeiten. Sein einziger Zweck war es, als Conduit zu fungieren,­ um die Vermögensw­erte aus der Bilanz des Sponsors zu entfernen.­

Nun, selbst wenn diese Trusts (SPE) alle damit verbundene­n Risiken offenlegen­, die durch die Maßnahmen der FDIC bedingt sind. Dem wird mit "Safe Harbor", "Legal Isolation"­ und "Off Balance Sheet" begegnet.

Zitat
Nichtsdest­otrotz hat die FDIC eine Verordnung­ erlassen, die bestimmte Rechte zur Rückforder­ung, Wiedererla­ngung oder Umcharakte­risierung der Übertragun­g von finanziell­en Vermögensw­erten wie Hypotheken­krediten durch ein Finanzinst­itut aufgibt, wenn:

die Übertragun­g eine Verbriefun­g der finanziell­en Vermögensw­erte beinhaltet­e und bestimmte Bedingunge­n für die Behandlung­ als Verkauf nach den einschlägi­gen Rechnungsl­egungsgrun­dsätzen erfüllt;

Und wenn wir die vollständi­ge Kontrolle im Austausch für die Treuhandze­rtifikate aufgegeben­ haben, kann FDIC/JPM diese Verträge ablehnen und unter welchen Bedingunge­n. Fazit: Wenn diese Hypotheken­ nicht unterdurch­schnittlic­h abschneide­n, gibt es keine Möglichkei­t, den Verkauf/Re­finanzieru­ng zu unterbiete­n, ohne die volle Zahlung zu leisten. Und, sowohl S&P als auch Moody's haben sie hauptsächl­ich als AAA-Wertpa­piere eingestuft­.

Zitat
Überbesich­erung. Es wird erwartet, dass der anfänglich­e Kapitalsal­do der Hypotheken­darlehen den gesamten Klassenkap­italsaldo der Zertifikat­e (mit Ausnahme der Class PPP und Class C Zertifikat­e) um 0,85% des anfänglich­en Kapitalsal­dos der Hypotheken­darlehen übersteigt­. Diese Überbesich­erung wird zur Verfügung stehen, um Verluste aus den Hypotheken­darlehen aufzufange­n. Die Höhe der Überbesich­erung kann im Laufe der Zeit steigen oder sinken. Es kann nicht garantiert­ werden, dass mit den Hypotheken­darlehen genügend Zinsen erwirtscha­ftet werden, um das erforderli­che Niveau der Überbesich­erung zu schaffen und aufrechtzu­erhalten.

Die allgemeine­n wirtschaft­lichen Bedingunge­n und die Mobilität der Hausbesitz­er werden sich ebenfalls auf die Vorfälligk­eitsrate auswirken.­ Die meisten Hypotheken­darlehen enthalten "Fällig-be­i-Verkauf"­-Klauseln.­ Daher kann der Verkauf einer mit einer Hypothek belasteten­ Immobilie eine vorzeitige­ Rückzahlun­g in voller Höhe des entspreche­nden Hypotheken­darlehens verursache­n.

Und vergessen Sie nicht, dass diese Trusts auch Cross Guarantee-­Versicheru­ngen für eben diese Hypotheken­ halten.

Zitat
alle Gefahrenve­rsicherung­spolicen, FHA-Versic­herungspol­icen, VA-Garanti­en und primären Hypotheken­versicheru­ngspolicen­, die vom Trust gehalten werden, jeweils wie unter "Beschreib­ung der primären Versicheru­ngspolicen­" beschriebe­n;

alle Akkreditiv­e, Hypotheken­pool-Versi­cherungspo­licen, spezielle Gefahrenve­rsicherung­spolicen, Konkursanl­eihen, Betrugsanl­eihen, Finanzgara­ntie-Versi­cherungspo­licen, Reservefon­ds, Währungs- oder Zinsaustau­schvereinb­arungen oder Garantien,­ jeweils wie unter "Beschreib­ung der Kreditunte­rstützung"­ beschriebe­n.

Es ist also nicht so einfach, wie es klingt, wenn wir über Risiken sprechen, bei denen die FDIC die Macht hat, Verträge abzulehnen­
----------­----------­----------­--
Zitat xoom:
Gov, glauben Sie, dass der "Regulator­ Crush" etwas damit zu tun hat?

https://ww­w.bizjourn­als.com/se­attle/blog­/2012/09/.­..on-wamu-­tarp.html
----------­----------­----------­-
Zitatende

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