Volkswagen Gesetz auf der Kippe
05.03.03 14:03
BoersenMan.de
Alle Aktionäre sind gleich - manche Aktionäre sind gleicher: zumindest bei Volkswagen (WKN 766400), berichten die Experten von "BoersenMan.de".
Ein Gesetz aus dem Jahre 1960 sichere dem Land Niedersachsen zwei Aufsichtsratposten zu und beschränke gleichzeitig die Macht anderer Investoren. Mit 18,2 Prozent der stimmberechtigten Stammaktien sei das Land der größte Einzelaktionär. Selbst wenn es einem anderen Aktionär gelinge mehr als 20 Prozent der Aktien zu erwerben, durch das sogenannte "VW-Gesetz" bleibe sein Stimmrecht auf maximal 20 Prozent beschränkt.
Entscheidungen gegen den Willen Niedersachsens seien damit so gut wie unmöglich. Und genau das sei den EU-Wettbewerbshütern in Brüssel ein Dorn im Auge. Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein sehe in dem VW-Gesetz einen Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr in der EU und wolle daher ein entsprechendes Verfahren einleiten. Eine Entscheidung darüber sei heute Mittag kurzfristig um zwei Wochen verschoben worden. Einer der größten Verfechter des VW-Gesetzes sei Bundeskanzler Schröder. Er habe den Wolfsburger Autobauern versprochen, dass es unter seiner Führung keine Änderung an der rechtlichen Sonderstellung geben werde. Auch der neue CDU-Ministerpräsident in Niedersachsen, Christian Wulff, wolle alles beim alten lassen.
Und warum das alles: Bund und Land hätten Angst, dass fremde, böswillige Großkapitalisten VW erobern und ausschlachten könnten. Volkswagen sei anders als andere Unternehmen und bedürfe daher des staatlichen Schutzes. Komme es zu keiner gütlichen Einigung mit Brüssel, könnte in ca. zwei Jahren der Europäische Gerichtshof sein Urteil fällen - es gelte als sehr wahrscheinlich, dass er das VW-Gesetz kippen könnte. Dann bleibe VW nur noch ein Mittel gegen eine feindliche Übernahme: gute Geschäfte und entsprechend wertvolle Aktien. Für Raubritter wäre eine Attacke dann schlicht zu teuer - und die kleinen Aktionäre hätten auch was davon. Die VW-Aktie stehe bei 35 Euro und verliere damit zwei Prozent.
Ein Gesetz aus dem Jahre 1960 sichere dem Land Niedersachsen zwei Aufsichtsratposten zu und beschränke gleichzeitig die Macht anderer Investoren. Mit 18,2 Prozent der stimmberechtigten Stammaktien sei das Land der größte Einzelaktionär. Selbst wenn es einem anderen Aktionär gelinge mehr als 20 Prozent der Aktien zu erwerben, durch das sogenannte "VW-Gesetz" bleibe sein Stimmrecht auf maximal 20 Prozent beschränkt.
Entscheidungen gegen den Willen Niedersachsens seien damit so gut wie unmöglich. Und genau das sei den EU-Wettbewerbshütern in Brüssel ein Dorn im Auge. Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein sehe in dem VW-Gesetz einen Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr in der EU und wolle daher ein entsprechendes Verfahren einleiten. Eine Entscheidung darüber sei heute Mittag kurzfristig um zwei Wochen verschoben worden. Einer der größten Verfechter des VW-Gesetzes sei Bundeskanzler Schröder. Er habe den Wolfsburger Autobauern versprochen, dass es unter seiner Führung keine Änderung an der rechtlichen Sonderstellung geben werde. Auch der neue CDU-Ministerpräsident in Niedersachsen, Christian Wulff, wolle alles beim alten lassen.
Und warum das alles: Bund und Land hätten Angst, dass fremde, böswillige Großkapitalisten VW erobern und ausschlachten könnten. Volkswagen sei anders als andere Unternehmen und bedürfe daher des staatlichen Schutzes. Komme es zu keiner gütlichen Einigung mit Brüssel, könnte in ca. zwei Jahren der Europäische Gerichtshof sein Urteil fällen - es gelte als sehr wahrscheinlich, dass er das VW-Gesetz kippen könnte. Dann bleibe VW nur noch ein Mittel gegen eine feindliche Übernahme: gute Geschäfte und entsprechend wertvolle Aktien. Für Raubritter wäre eine Attacke dann schlicht zu teuer - und die kleinen Aktionäre hätten auch was davon. Die VW-Aktie stehe bei 35 Euro und verliere damit zwei Prozent.
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