Pongs & Zahn: Noch keine endgültige Entscheidung über eine Ausschüttung für Genussscheine
17.09.08 14:14
aktiencheck.de
Berlin (aktiencheck.de AG) - Die Pongs & Zahn AG (ISIN DE0006954001 / WKN 695400) hat noch keine endgültige Entscheidung darüber getroffen, ob eine Ausschüttung auf die Genussscheine (ISIN DE000A0F52H5 / WKN A0F52H) für das Geschäftsjahr 2007 im laufenden Geschäftsjahr 2008 vorgenommen werden soll.
Wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung hervorgeht, bestünden für den oben genannten Genussschein vor dem Hintergrund des Bilanzverlustes der Pongs&Zahn Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2007 keine Ausschüttungsverpflichtung im laufenden Geschäftsjahr 2008. In diesem Zusammenhang wurde auf dem Vorstand vorliegende entsprechende Rechtsgutachten verwiesen.
Gleichwohl habe man noch nicht abschließend darüber befunden, ob dennoch eine freiwillige, ggf. auch nur teilweise, Ausschüttung im Geschäftsjahr 2008 vorgenommen werden solle. Zur Beratung und abschließenden Behandlung dieser Frage sei für den 27. September 2008 eine Aufsichtsratssitzung der Pongs&Zahn Aktiengesellschaft einberufen worden.
Für den Fall, dass im Geschäftsjahr 2008 keine Ausschüttung auf die Genussscheine vorgenommen werden sollte, wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der nicht ausgeschüttete Betrag gemäß den Bedingungen der Genussscheine in den folgenden Geschäftsjahren nachzuzahlen ist, soweit kein neuer Bilanzverlust entsteht.
Die Aktie von Pongs & Zahn verliert aktuell 9,57 Prozent auf 0,85 Euro.
(17.09.2008/ac/n/nw)
Wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung hervorgeht, bestünden für den oben genannten Genussschein vor dem Hintergrund des Bilanzverlustes der Pongs&Zahn Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2007 keine Ausschüttungsverpflichtung im laufenden Geschäftsjahr 2008. In diesem Zusammenhang wurde auf dem Vorstand vorliegende entsprechende Rechtsgutachten verwiesen.
Für den Fall, dass im Geschäftsjahr 2008 keine Ausschüttung auf die Genussscheine vorgenommen werden sollte, wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der nicht ausgeschüttete Betrag gemäß den Bedingungen der Genussscheine in den folgenden Geschäftsjahren nachzuzahlen ist, soweit kein neuer Bilanzverlust entsteht.
Die Aktie von Pongs & Zahn verliert aktuell 9,57 Prozent auf 0,85 Euro.
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