PixelNet vorl. Verwaltung angeordnet
04.07.02 08:59
Ad hoc
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PixelNet AG (WKN 527980), Röntgenstraße Gebäude 415, 06766 Wolfen, wurde am 04.07.2002 gemäß § 21 Abs. 2 Ziffer 1 InsO die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziffer 2 InsO wurde angeordnet, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Dr. Nikolaus Schmidt, Magdeburger Straße 23, 06112 Halle, wirksam sind. Der vorläufige Verwalter führt gemäß § 22 Abs. 1 InsO das Unternehmen fort. Sämtliche eingehende Aufträge werden ordnungsgemäß ausgeführt.
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