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Sa, 25. April 2026, 23:50 Uhr

Micrologica

WKN: 662300 / ISIN: DE0006623002

Micrologica Insolvenzplan zugelassen


09.01.02 19:02
Ad hoc

Der Insolvenzverwalter Berthold Brinkmann setzt gemeinsam mit den Organen der Micrologica AG (WKN 662300) den Weg zur Beendigung der Insolvenz fort.

Nun ist der im Dezember eingereichte Insolvenzplan (früher genannt: Forderungs-Vergleich) vom Amtsgericht Reinbek zugelassen worden. Es wird diesen der Gläubigerversammlung am 25. Februar zur Abstimmung vorlegen. Nach Ablauf von Rechtsmittelfristen könnte bestenfalls Ende März 2002 das Insolvenzverfahren der Micrologica AG durch Entschuldung beendet sein und die Gesellschaft fortgesetzt werden. Gem. Insolvenzplan würden die Gläubiger mit einer erheblichen Quote befriedigt. Auch erhielte der Insolvenzverwalter treuhänderisch zusätzlich Aktien von Altaktionären zur zukünftigen Nachverteilung an die Gläubiger übertragen. Dieses Ergebnis wäre vorteilhafter als eine Regelabwicklung nach Zerschlagung mit der üblichen mehrjährigen Laufzeit.

Die Gesellschaft wird nun nach Vorlage des Insolvenzplans die verbleibenden drei Geschäftsaktivitäten im Service-Bereich, als Holding im Software-Bereich sowie als Immobilienverwalter erneut überprüfen. Dies geschieht auch wegen wiederholt laufender Investorengespräche, deren Umfang und Verlauf allerdings durch die aktuelle Wirtschaftslage beeinträchtigt ist.

Bereits im Mai 2001 war der Geschäftsbereich MCC mit Kunden, Aufträgen, Produkten und 85% der Mitarbeiter von Tenovis übernommen worden. Über den Geschäftsverlauf wurde im Neunmonatsberichts berichtet: ein positiv verlaufenes, wenn auch kleines operatives Restgeschäft war bilanziell gleichzeitig belastet aus der konkretisierten Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Geschäftszahlen zu 2001 werden Ende Februar veröffentlicht.

Micrologica ist mindestens solange weiter im Neuen Markt notiert bis das Schiedsgericht über den Beschluß der Deutschen Börse AG vom November zum Delisting wegen des Insolvenzverfahrens entschieden hat. Sollte trotz Rechtsmittel ein Verbleiben am Neuen Markt nicht möglich oder sinnvoll sein, so ist eine Notierung im Geregelten Markt vorgesehen. Dabei sind auch relevant: Kurswert, Börsenkapitalisierung und die Designated Sponsorship von zwei Banken eine Rolle. Eine der bisherigen Banken hatte fristgerecht gekündigt. Der Vorstand hat die Kontaktaufnahme mit möglichen Sponsors eingeleitet.





 
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