Contigas Gewinnabführungsvertrag
22.11.01 09:52
Ad hoc
Zwischen der ehemaligen Bayernwerk AG als herrschendem Unternehmen und der CONTIGAS Deutsche Energie-AG (WKN 550400) als beherrschtem Unternehmen wurde am 8. September 1998 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet die E.ON Energie AG als Rechtsnachfolgerin der Bayernwerk AG, den außenstehenden Aktionären der Gesellschaft als angemessenen Ausgleich für jedes volle Geschäftsjahr der Gesellschaft eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 5,08 DM je Stückaktie zu leisten und alternativ die Aktien der außenstehenden Aktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 109,70 DM je Stückaktie zu übernehmen.
Die Höhe des Ausgleichs und der Barabfindung sind zur Zeit Gegenstand eines Spruchstellenverfahrens vor dem Landgericht München I. Das Landgericht München I hat mit Beweisbeschluss vom 5. August 1999 Herrn Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dr. M. Ellerich von Fasselt & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie Herrn Prof. Dr. W. Schulz vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität Köln als Sachverständige bestellt und den Auftrag erteilt, eine gutachterliche Stellungnahme über den Wert der Anteile der CONTIGAS Deutsche Energie-AG zu erstellen. Die gutachterliche Stellungnahme vom 2. November 2001 liegt nunmehr vor.
Nach dem Gutachten wurde für die CONTIGAS Deutsche Energie-AG zum 23. Oktober 1998 ein Unternehmenswert in Höhe von 4.879,50 Mio. DM unter Zugrundelegung von differenzierten Basiszinssätzen für die Planungsphasen (4,6 % für die erste Planungsphase bzw. 7,45 % für das Jahr der ewigen Rente) und damit ein Wert in Höhe von 122,00 DM je Stückaktie der Gesellschaft ermittelt. Unter Zugrundelegung eines einheitlichen Basiszinssatzes für die Planungsphasen (7,45 %) wurde für die Gesellschaft zum 23. Oktober 1998 ein Unternehmenswert von 4.463,40 Mio. DM und damit ein Wert in Höhe von 111,60 DM je Stückaktie der Gesellschaft ermittelt.
Eine Entscheidung des Gerichts steht derzeit noch aus.
Die Höhe des Ausgleichs und der Barabfindung sind zur Zeit Gegenstand eines Spruchstellenverfahrens vor dem Landgericht München I. Das Landgericht München I hat mit Beweisbeschluss vom 5. August 1999 Herrn Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dr. M. Ellerich von Fasselt & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie Herrn Prof. Dr. W. Schulz vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität Köln als Sachverständige bestellt und den Auftrag erteilt, eine gutachterliche Stellungnahme über den Wert der Anteile der CONTIGAS Deutsche Energie-AG zu erstellen. Die gutachterliche Stellungnahme vom 2. November 2001 liegt nunmehr vor.
Nach dem Gutachten wurde für die CONTIGAS Deutsche Energie-AG zum 23. Oktober 1998 ein Unternehmenswert in Höhe von 4.879,50 Mio. DM unter Zugrundelegung von differenzierten Basiszinssätzen für die Planungsphasen (4,6 % für die erste Planungsphase bzw. 7,45 % für das Jahr der ewigen Rente) und damit ein Wert in Höhe von 122,00 DM je Stückaktie der Gesellschaft ermittelt. Unter Zugrundelegung eines einheitlichen Basiszinssatzes für die Planungsphasen (7,45 %) wurde für die Gesellschaft zum 23. Oktober 1998 ein Unternehmenswert von 4.463,40 Mio. DM und damit ein Wert in Höhe von 111,60 DM je Stückaktie der Gesellschaft ermittelt.
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