AVA Sqeeze-Out angekündigt
23.02.05 09:37
Ad hoc
Die Hauptaktionärin der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG (AVA AG") (ISIN DE0005088504 / WKN 508850), Fuggerstraße 11, 33689 Bielefeld, die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG (EDEKA"), beabsichtigt, die Aktien der außenstehenden Aktionäre der AVA AG im Wege eines Squeeze-out-Verfahrens (§§ 327a ff. AktG) zu übernehmen.
Die EDEKA hat dem Vorstand der AVA AG am 22.02.2005 mitgeteilt, dass sie derzeit unmittelbar 95,025% der Aktien der AVA AG hält. Die restlichen 4,975% des gesamten Aktienkapitals befinden sich im Streubesitz. Die EDEKA hat dem Vorstand der Gesellschaft das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG zugeleitet, einen Beschluss der Hauptversammlung der AVA AG herbeizuführen, mit dem die Aktien der übrigen Aktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die EDEKA übertragen werden. Die EDEKA hat dem Vorstand des Weiteren mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den außenstehenden Aktionären der AVA AG eine Barabfindung in Höhe von EUR 44,97 je Stückaktie zu zahlen.
Dies entspricht dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung zuletzt für den 11.02.2005 (Stand 19.02.2005) für die Stückaktien der AVA AG veröffentlichten gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der vergangenen drei Monate. Sollte die Unternehmensbewertung der AVA AG oder der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung für den 22. Februar 2005 veröffentlichte gewichtete durchschnittliche Börsenkurs der vorangegangenen drei Monate für die Stückaktien der AVA AG einen höheren Wert je Stückaktie ergeben, wird die EDEKA jeweils eine entsprechende höhere Barabfindung zahlen.
AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG Fuggerstraße 11 33689 Bielefeld Deutschland.
Die EDEKA hat dem Vorstand der AVA AG am 22.02.2005 mitgeteilt, dass sie derzeit unmittelbar 95,025% der Aktien der AVA AG hält. Die restlichen 4,975% des gesamten Aktienkapitals befinden sich im Streubesitz. Die EDEKA hat dem Vorstand der Gesellschaft das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG zugeleitet, einen Beschluss der Hauptversammlung der AVA AG herbeizuführen, mit dem die Aktien der übrigen Aktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die EDEKA übertragen werden. Die EDEKA hat dem Vorstand des Weiteren mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den außenstehenden Aktionären der AVA AG eine Barabfindung in Höhe von EUR 44,97 je Stückaktie zu zahlen.
Dies entspricht dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung zuletzt für den 11.02.2005 (Stand 19.02.2005) für die Stückaktien der AVA AG veröffentlichten gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der vergangenen drei Monate. Sollte die Unternehmensbewertung der AVA AG oder der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung für den 22. Februar 2005 veröffentlichte gewichtete durchschnittliche Börsenkurs der vorangegangenen drei Monate für die Stückaktien der AVA AG einen höheren Wert je Stückaktie ergeben, wird die EDEKA jeweils eine entsprechende höhere Barabfindung zahlen.
AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG Fuggerstraße 11 33689 Bielefeld Deutschland.
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