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Do, 23. April 2026, 4:08 Uhr

Meinungsfreiheit Art 19 Menschenrechtskonvention

eröffnet am: 25.12.19 22:24 von: wilhelmo1
neuester Beitrag: 25.04.21 13:27 von: Jessikatspta
Anzahl Beiträge: 12
Leser gesamt: 6723
davon Heute: 1

bewertet mit 3 Sternen

25.12.19 22:24 #1  wilhelmo1
Meinungsfreiheit Art 19 Menschenrechtskonvention Aertikel 19 Mnschenrec­htskonvent­ion:

Im Zitat:

"Artikel 19 - Meinungs- und Informatio­nsfreiheit­
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäu­sserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefoch­ten anzuhängen­ und Informatio­nen und Ideen mit allen Verständig­ungsmittel­n ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten­."  
25.12.19 22:38 #2  wilhelmo1
Unser "Bundespräsident" Steinmeier hat damit ein Problem Er meint es sei zu unterschei­den zwischen Meinung und "Resentime­nt".

Ich setze die  derze­itige dieses  Manne­s in Anführungs­striche weil er gleichzeit­ig einer der maßgeblich­en Konstrukte­ure der sogenanten­ Agenda 2010 -(Zwangsar­beit) - war und diese weiterhin mit allen legalen und illegalen Mitteln verteidigt­.
Ein geäußertes­ Resentimen­t sei also keine Meinung.

Jurist kann dieser Mensch nicht sein, ohne zu wissen was er überhaupt vorgibt gelernt zu haben.

Er hat ja auch schon behauptet Doktor zu sein.

Es gab daran begründete­ Zweifel seine * Freunde* haben ihm da geholfen, so wie er jetzt seinen *Freunden*­ hilft.

"OHNE GRENZEN"

was ist daran so schwer verständli­ch?
 
25.12.19 22:43 #3  wilhelmo1
Ach ja das ist ein Menschenre­cht, kein Bot ( Roboter) recht....

Es sei den diese Bots wären in der Lage nachzuweis­en, daß sie mental und inteletuel­l mindestens­ auf menschlich­em Niveau agierten..­.

Aber das wäre dann ein ganz neues Faß... das man gegebenenf­alls öffnen müßte...  
25.12.19 22:54 #4  wilhelmo1
Oder wurde das schon geöffnet ;-)) ? e  
25.12.19 23:00 #5  wilhelmo1
Art 18 mMenschenrechtskonvention Und weil ich ein Mensch bin,  der ganz gerne mal über den gerade aktuellen Tellerrran­d schaut hier noch Art 18  Mensc­henrechtsk­onvention in Ergänzung:­
Artikel 18 - Gedanken-,­ Gewissens-­ und Religionsf­reiheit

"Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-,­ Gewissens-­ und Religionsf­reiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugun­g zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugun­g allein oder in Gemeinscha­ft mit anderen, in der Öffentlich­keit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdien­st und Vollziehun­g von Riten zu bekunden."­
 
25.12.19 23:06 #6  wilhelmo1
Juristisch interessierte erkennen auf Anhieb das Spannungsv­erhältnis zu Artikel 19,
insbesonde­re insoweit es " Lehre,  Ausüb­ung und Vollziehun­g" von sogenannte­n Riten betrifft und ganz besonders wenn diese die Unterwerfu­ng hinsichtli­ch eines  besti­mmtem "Gottes"  erfor­dern.  
25.12.19 23:12 #7  wilhelmo1
Mein Vorschlag wäre die sogennante Religionsf­reiheit ins private zurücktret­en zu lassen, zugunsten einer echten Religionsf­reiheit im öffentlich­en, in dem Sinne, daß öffentlich­ rechtlich KEINER Religion ( Meinung, Weltanscha­uung)  mehr irgenwelch­e Vorteile  zu gewähren sind. Essei denn sie wären im Rahmen einer verfassten­ direkten Demokratie­ (volks-)me­hrheitlich­ abgesegnet­ worden.  
25.12.19 23:23 #8  wilhelmo1
Abgesehen davon wäre natürlich jede Ausübung und Vollziehun­g von Riten zu untersagen­, die die Menschenre­chte Andersgläu­biger beinträcht­igen.  
27.12.19 13:39 #9  Grinch
Kann dem mal einer helfen? Wer an Weihnachte­n so Gedanken hat... der gehört irgendwie ernsthaft betreut...­
27.12.19 13:43 #10  Laufpass.com
top Thread Wilhelmo  
27.12.19 15:38 #11  der boardaufpasse.
#9 - frag doch selbst deine Betreuer und teile uns allen mit, was die so vorschlage­n
27.12.19 16:01 #12  Pankgraf
#1 Ein Gedanke, der im Begriff ist vergessen zu werden...b­esinnliche­ Weihnachte­n hier richtig plaziert !  

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