Meinungsfreiheit Art 19 Menschenrechtskonvention
| eröffnet am: | 25.12.19 22:24 von: | wilhelmo1 |
| neuester Beitrag: | 25.04.21 13:27 von: | Jessikatspta |
| Anzahl Beiträge: | 12 | |
| Leser gesamt: | 6723 | |
| davon Heute: | 1 | |
bewertet mit 3 Sternen |
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25.12.19 22:24
#1
wilhelmo1
Meinungsfreiheit Art 19 Menschenrechtskonvention
Aertikel 19 Mnschenrechtskonvention:
Im Zitat:
"Artikel 19 - Meinungs- und Informationsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."
Im Zitat:
"Artikel 19 - Meinungs- und Informationsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."
25.12.19 22:38
#2
wilhelmo1
Unser "Bundespräsident" Steinmeier
hat damit ein Problem Er meint es sei zu unterscheiden zwischen Meinung und "Resentiment".
Ich setze die derzeitige dieses Mannes in Anführungsstriche weil er gleichzeitig einer der maßgeblichen Konstrukteure der sogenanten Agenda 2010 -(Zwangsarbeit) - war und diese weiterhin mit allen legalen und illegalen Mitteln verteidigt.
Ein geäußertes Resentiment sei also keine Meinung.
Jurist kann dieser Mensch nicht sein, ohne zu wissen was er überhaupt vorgibt gelernt zu haben.
Er hat ja auch schon behauptet Doktor zu sein.
Es gab daran begründete Zweifel seine * Freunde* haben ihm da geholfen, so wie er jetzt seinen *Freunden* hilft.
"OHNE GRENZEN"
was ist daran so schwer verständlich?
Ich setze die derzeitige dieses Mannes in Anführungsstriche weil er gleichzeitig einer der maßgeblichen Konstrukteure der sogenanten Agenda 2010 -(Zwangsarbeit) - war und diese weiterhin mit allen legalen und illegalen Mitteln verteidigt.
Ein geäußertes Resentiment sei also keine Meinung.
Jurist kann dieser Mensch nicht sein, ohne zu wissen was er überhaupt vorgibt gelernt zu haben.
Er hat ja auch schon behauptet Doktor zu sein.
Es gab daran begründete Zweifel seine * Freunde* haben ihm da geholfen, so wie er jetzt seinen *Freunden* hilft.
"OHNE GRENZEN"
was ist daran so schwer verständlich?
25.12.19 22:43
#3
wilhelmo1
Ach ja
das ist ein Menschenrecht, kein Bot ( Roboter) recht....
Es sei den diese Bots wären in der Lage nachzuweisen, daß sie mental und inteletuell mindestens auf menschlichem Niveau agierten...
Aber das wäre dann ein ganz neues Faß... das man gegebenenfalls öffnen müßte...
Es sei den diese Bots wären in der Lage nachzuweisen, daß sie mental und inteletuell mindestens auf menschlichem Niveau agierten...
Aber das wäre dann ein ganz neues Faß... das man gegebenenfalls öffnen müßte...
25.12.19 23:00
#5
wilhelmo1
Art 18 mMenschenrechtskonvention
Und weil ich ein Mensch bin, der ganz gerne mal über den gerade aktuellen Tellerrrand schaut hier noch Art 18 Menschenrechtskonvention in Ergänzung:
Artikel 18 - Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
"Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden."
Artikel 18 - Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
"Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden."
25.12.19 23:06
#6
wilhelmo1
Juristisch interessierte erkennen auf Anhieb
das Spannungsverhältnis zu Artikel 19,
insbesondere insoweit es " Lehre, Ausübung und Vollziehung" von sogenannten Riten betrifft und ganz besonders wenn diese die Unterwerfung hinsichtlich eines bestimmtem "Gottes" erfordern.
insbesondere insoweit es " Lehre, Ausübung und Vollziehung" von sogenannten Riten betrifft und ganz besonders wenn diese die Unterwerfung hinsichtlich eines bestimmtem "Gottes" erfordern.
25.12.19 23:12
#7
wilhelmo1
Mein Vorschlag wäre die sogennante
Religionsfreiheit ins private zurücktreten zu lassen, zugunsten einer echten Religionsfreiheit im öffentlichen, in dem Sinne, daß öffentlich rechtlich KEINER Religion ( Meinung, Weltanschauung) mehr irgenwelche Vorteile zu gewähren sind. Essei denn sie wären im Rahmen einer verfassten direkten Demokratie (volks-)mehrheitlich abgesegnet worden.
25.12.19 23:23
#8
wilhelmo1
Abgesehen davon
wäre natürlich jede Ausübung und Vollziehung von Riten zu untersagen, die die Menschenrechte Andersgläubiger beinträchtigen.
27.12.19 13:39
#9
Grinch
Kann dem mal einer helfen?
Wer an Weihnachten so Gedanken hat... der gehört irgendwie ernsthaft betreut...
27.12.19 15:38
#11
der boardaufpasse.
#9 - frag doch selbst deine Betreuer
und teile uns allen mit, was die so vorschlagen
27.12.19 16:01
#12
Pankgraf
#1 Ein Gedanke, der im Begriff ist
vergessen zu werden...besinnliche Weihnachten hier richtig plaziert !
