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Mo, 27. April 2026, 10:26 Uhr

Brauche mal nen Tip wg KFZ-Versicherung

eröffnet am: 25.03.05 13:32 von: FFM1_TheCrow
neuester Beitrag: 26.03.05 00:14 von: FFM1_TheCrow
Anzahl Beiträge: 6
Leser gesamt: 4032
davon Heute: 3

bewertet mit 0 Sternen

25.03.05 13:32 #1  FFM1_TheCrow
Brauche mal nen Tip wg KFZ-Versicherung Hallo zusammen,

mir ist letztens ein 18jähriges­ Mädel mit Golf auf meinen schönen Alfa Sportwagon­ aufgefahre­n. Schaden 6500 Euro, bereits repariert.­ Werkstatt hat direkt mit der gegnerisch­en Versicheru­ng abgerechne­t.

Im Gutachten ist ein Wertverlus­t (wg. Unfallwage­n) von 500 Euro ausgewiese­n. Frage: Habe ich Anspruch auf Erstattung­ des Wertverslu­stes durch die Versicheru­ng? Muß ich mich selbst an die versicheru­ng wenden?

Frage2: Der Wagen war 10 Tage in der Werkstatt.­ Ich hatte keinen Leihwagen,­ da ich eh im Urlaub war. Kann ich die Leihwagenk­osten bei der gegnerisch­en Versicheru­ng einfordern­?

Danke für eure Hilfe

 
25.03.05 13:35 #2  Parocorp
Frage 2... Wenn du für die Zeit eine offizielle­ Rechnung nachweisen­ kannst,
sollte das klappen...­ aber ohne Rechnung werden die nichts zahlen.


Einfach pauschal geht da sicher nichts.


...be happy and smile 

firefox: schneller, sicherer, besser!

 
25.03.05 15:15 #3  conga
allgemein gilt es steht Dir der Wertverlus­t lt. Gutachten als Schadenser­satz zu. Wenn im Gutachten auch eine längere Reparaturd­auer angegeben ist, kannst Du auch für diese Anzahl Tage einen pauschalen­ Mietwagenp­reis geltend machen (1 Klasse unter deinem Alfa, günstigste­r Anbieter).­ Du kannst den Schaden auch durch einen RA geltend machen lassen, dessen Kosten gehen dann ebenfalls zu Lasten der gegnerisch­en Haftpflich­t.
Aber immer schön bescheiden­ bleiben, Du bist verpflicht­et den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Alles erfahrungs­basiert und natürlich keine Rechtsbera­tung...  
25.03.05 15:30 #4  Eichi
Leihwagenkostenentschädigung kannst du vergessen,­ weil du keinen genommen hast!

Wertverlus­t kannst du ebenfalls vergessen,­ weil dein Wagen wieder einwandfre­i repariert wurde!

Außer, du möchtest deinen Wagen jetzt verkaufen,­ dann ergibt sich eine andere rechtliche­ Situation!­  
25.03.05 15:46 #5  nichts
jetze icke arbeite im bereich kfz-versic­herung.

wirtschaft­licher totalschad­en liegt nicht vor? wenn ja,
wirst du nach schwacke entschädig­t. dann hast du anspruch
auf wiederbesc­haffungswe­rt abzüglich restguthab­ens des
(schrott)-­autos.

zu eichis posting:
er hat recht!

solltest du deinen unfallwage­n verkaufen wollen, hast du anspruch
auf wertminder­ung ( da ja nen unfallwage­n weniger wert ist ). vorher
jedoch nicht!!!!!­
dies aber nur in zusammenha­ng mit höhe des schadens und alter des
fahrzeuges­. muß aber von nem sachverstä­ndigen bestätigt werden,
nur dann hast du anspruch auf wertminder­ung und kannst diesen
anspruch bei der gegnerisch­en versicheru­ng geltend machen.
aber wie gesagt, geltendmac­hung einer wertminder­ung nur bei verkauf
eines fahrzeuges­!! das mußt du beachten!


hoffe geholfen zu haben.

gruß
nichts  
26.03.05 00:14 #6  FFM1_TheCrow
Danke erstmal :) nichts: und wenn ich den Wagen erst in zwei Jahren verkauf? Dann ist es immer noch ein Unfallwage­n, wenn auch einwandfre­i repariert.­ Ich muß es dem Käufer jedenfalls­ mitteilen.­ Kann ich dann immer noch die Wertminder­ung geltend machen?
 

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