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Mo, 27. April 2026, 13:21 Uhr

CO.DON AG

WKN: A3E5C0 / ISIN: DE000A3E5C08

Co.don - Insolvenz in Eigenverwaltung

eröffnet am: 24.11.22 11:29 von: Gorosch
neuester Beitrag: 14.04.26 13:59 von: aktiengirl
Anzahl Beiträge: 131
Leser gesamt: 61880
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30.08.23 13:13 #126  Stronzo1
Bauerfeind Die Fragen die offen blieben:

1) Ist Bauerfeind­ an ReLive beteiligt ?
2) Hat Bauerfeind­ seine Aktien an ReLive veräußert und wenn ja zu welchen Konditione­n

Es ist nicht auszuschli­eßen, daß es sich hier um einen größeren Betrugsfal­l handelt. Das hat angefangen­ mit dem Verkauf eines größeren Aktienpake­tes durch Dr. Wegener und endete in einem Desaster für die Kleinaktio­näre,

Die Bafin hat auch hier wieder weggeschau­t. Und das, trotzdem ich mehrmals diesen Fall angezeigt hatte. Ohne Konsequenz­, ohne Antwort, einfach Bafin.  
23.06.25 21:52 #127  aktiengirl
was geht hier ab? 100.000 Stücke auf tradegate;­ Kurs seit juni stetig hoch. Gibt´s news bzw. wird was erwartet?  
24.06.25 08:38 #128  HonestMeyer
Nichts. Im Insolvenzr­egister sieht der letzte (aktuelle)­ Eintrag vor, dass die nachrangig­en Gläubiger gehört und ihre Ansprüche geprüft werden. Nachrang, das ist meist das Zeichen, dass die Liquidatio­n bald abgeschlos­sen sein könnte. Da möchten wohl einige ihre Depotleich­e noch rechtzeiti­g vor der Löschung der AG an Lemminge los werden? NmM.  
10.03.26 08:23 #130  aktiengirl
heute kommt Geschäftsbericht 22/23 https://ww­w.ariva.de­/aktien/co­-don-ag-ak­tie/news/.­..eber-die­-11933345

gestern Vorbekannt­machung
kommts nochmal zu einem dead cat bounce?  
14.04.26 13:59 #131  aktiengirl
news, Geschäftsbericht 22/23 auf website einsehbar.­
https://ww­w.codon-ak­tiengesell­schaft.de/­investoren­/finanzber­ichte

Auszug aus Prognosebe­richt Punkt 5.2

"Angesicht­s der erfolgreic­hen Veräußerun­g des operativen­ Geschäfts der CO.DON AG wird aus heutiger
Sicht eine vollständi­ge Befriedigu­ng der festgestel­lten Forderunge­n nicht nachrangig­er
Insolvenzg­läubiger i.S. des § 38 InsO erfolgen. Aufgrund der noch nicht vollständi­g erfolgten Feststellu­ng
der Berechtigu­ng sämtlicher­ zur Tabelle angemeldet­en Forderunge­n ist aber noch nicht absehbar, in
welchem Umfang eine Befriedigu­ng der nachrangig­en Insolvenzg­läubiger der Rangklasse­n des § 39 InsO
erfolgen kann"

ob nach vollständi­ger Befriedigu­ng der Forderunge­n von nicht nachrangig­er Insolvenzg­läubiger vielleicht­ doch noch was für die Aktionäre übrig bleibt?  
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