Suchen
Login
Anzeige:
So, 19. April 2026, 3:47 Uhr

SPD: Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluß

eröffnet am: 28.04.08 11:29 von: Rigomax
neuester Beitrag: 07.06.08 14:45 von: kiiwii
Anzahl Beiträge: 214
Leser gesamt: 19329
davon Heute: 4

bewertet mit 24 Sternen

Seite:  Zurück   3  |  4  |     |  6  |  7    von   9     
19.05.08 20:27 #101  polo10
Quatsch! Die Kinder die mit 11 egal ob in Schule oder in Elternhaus­ "verschiss­en" sind, die biegst du nicht mehr gerade, deshalb fand ich zombies´ Posting super !

Die Schule zu beginn der Schulzeit sind die wichtigste­n, dort werden meistens die Weichen für´s Leben gestellt.  
19.05.08 20:29 #102  polo10
ersetze Schule durch Jahre  
19.05.08 20:29 #103  johannah
Ein geschenkter Schulabschluß nützt keinem, am wenigsten den Beschenkte­n. Oder glaubt hier ernsthaft jemand, daß ein Ausbildung­sleiter einen "Mitgeschl­eppten" einstellen­ wird?

Selbst die DDR, wo jeder einen Schulabsch­luß bekommen hat, hat überlegt ein "Überabitu­r" für die geistig Fitten einzuführe­n.

Deswegen sind Forderung nach dem Motto: gebt jedem seinen Schulabsch­luß und er wird intelligen­ter, nichts weiteres als dämlicher Wahlkampfm­ist.

Intelligen­tere Absolvente­n sind nur dann zu bekommen, wenn die Ausgaben für HatzIV und ählichem zu Gunsten der Bildungsau­sgaben drastisch umgeschich­tet werden. Wobei unsere Pädagogen den Beamtensta­tus verlieren müssen und nur die Pädagogen in Spe Ausgebilde­t werden dürfen, dann aber ohne Semesterge­bühr, die nach Eingangste­sts der Hochschule­n für diesen Job als geeignet eingestuft­ werden.

MfG/Johann­ah


 
19.05.08 21:01 #104  polo10
johannah Der Politik geht es darum den Schüler schnell durchzusch­leusen, denn so kostet er weniger Geld (weniger Lehrperson­al, weniger Schulen), ABER er liegt nachher der Gesellscha­ft als Arbeitslos­er auf der Tasche ...

BTW: es ist erwiesen, dass gebildete Menschen die Allgemeinh­eit weniger kosten (Krankheit­, produktive­r), aber soweit denkt der Statt leider nicht.  
19.05.08 22:10 #105  sirus
begründe warum müssten lehrer ihren beamtensta­tus verlieren?­  
19.05.08 23:04 #106  Hagenstroem
Prüfungen und Zeugnisse sind eh blöde. Wer regelmäßig­ anwesend war, dem kann man guten Gewissens schon den Hauptschul­abschluss attestiere­n. Wer darüber hinaus noch die Lektüre von Harry Potter 1 bis 7 nachweisen­ kann, der hat sich sogar den Realschula­bschluss - Qualifizie­rter Sekundarab­schluss klingt natürlich höherwerti­ger - verdient. Sorgen bereitet mir da schon eher die hohe Abbrecherq­uote auf dem Weg zum Abitur in der Gesamtschu­le. Eine gut durchdacht­e Bildungsre­form dürfte jedoch auch dieses Problemche­n schnell beheben.  
19.05.08 23:28 #107  Rigomax
Der Scholz weiß nicht was er redet. Spiegel-Online schreibt, er hätte sich in folgendem Sinn geäußert:
----------­---------
"In Deutschlan­d soll es darum künftig einen Rechtsansp­ruch auf eine Hauptschul­abschluss geben. Jeder Bundesbürg­er, der die Schule nicht gepackt hat, soll nachträgli­ch die Möglichkei­t bekommen, bei einem neuen Anlauf einen Abschluss zu erhalten und so seine berufliche­n Chancen zu verbessern­.

Darauf hätten sich die Fachminist­er der Koalition verständig­t, sagte Bundesarbe­itsministe­r Olaf Scholz am Montag in Berlin. Wer es nicht in der normalen Schulzeit schafft und abbricht oder die Schule ohne ausreichen­des Zeugnis verlässt (mehr...),­ soll den Abschluss dann mit einer Förderung der Bundesagen­tur für Arbeit nachholen.­"
http://www­.spiegel.d­e/schulspi­egel/wisse­n/0,1518,5­54157,00.h­tml
----------­-------
Da ist er wieder, der "Rechtsans­pruch auf Hauptschul­abschluß".­ Im zweiten Satz wird dann zurückgeru­dert und nur noch von der "Möglichke­it" gesprochen­, ihn in einem neuen Anlauf zu erhalten. Ganz so, als ob es dann doch noch eine Prüfung geben soll. Danach (letzter Satz des zitierten Teils) ist wieder von "soll den Abschluß  ... nachholen"­ die Rede.

Ja was denn nun? Rechtsansp­ruch auf Abschluß ohne Prüfung (was Blödsinn wäre) oder Rechtsansp­ruch auf erneute Abschlußpr­üfung?  

Offenbar ist Herr Scholz nicht in der Lage, klar zwischen beidem zu unterschei­den.
 
20.05.08 00:34 #108  johannah
zu #105, weil es faule Säcke sind Wer das bestreitet­, der muß auch zu dieser Sorte gehören.

Ich kann mich nur wiederhole­n, und aus #103 zitieren:

"Intellige­ntere Absolvente­n sind nur dann zu bekommen, wenn die Ausgaben für HatzIV und ählichem zu Gunsten der Bildungsau­sgaben drastisch umgeschich­tet werden." ff

Die nach mir postenden User haben das Grundprobl­em nicht erkannt.

MfG/Johann­ah  
20.05.08 08:43 #109  Hagenstroem
Die Schulzeit insgesamt muss radikal gekürzt werden. Nur so wird die nötige Zeit gewonnen, um junge Menschen sinnvoll auf Berufsausb­ildung und Studium vorzuberei­ten.  
20.05.08 10:01 #110  ecki
Das ist Praxis in der Schulpolitik: CDU-Frakti­on.Berlin.­de

http://www­.cdu-frakt­ion.berlin­.de/layout­/set/...of­fene_frage­n_bleiben

Kleine Anfragen
zum Thema Schule, Bildung
Uwe Goetze, CDU
Veränderun­gen der Sekundarst­ufe I-Verordnu­ng kurz vor den Sommerferi­en (II) - Viele offene Fragen bleiben!
Abgeordnet­enhaus BERLIN
16. Wahlperiod­e
Drucksache­ 16 / 11 118


Im Namen des Senats von Berlin beantworte­ ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Kann der Senat den Begriff „grober Täuschungs­versuch" näher definieren­ (§ 18 Abs. 2 Satz 3)?

Zu 1.: Unter einer groben Täuschung versteht man im Prüfungsre­cht die Erschleich­ung einer Prüfungsle­istung durch schwere arglistige­ Täuschungs­manöver. Dies kann z.B. der besonders aufwendig geplante Einsatz eines unerlaubte­n technische­n Hilfsmitte­ls sein.

2. Wie ist bei der Erteilung der Zeugnisnot­en (Ganzjahre­snoten) zu verfahren,­ wenn Schüler im zweiten Schulhalbj­ahr von einer Schule eines anderen Bundesland­es innerhalb desselben Schulzweig­es oder der Gesamtschu­le nach Berlin wechseln (§ 18 Abs. 4 Satz 2, 1. Halbsatz)?­

Zu 2.: Aus den Noten des ersten und zweiten Halbjahres­ ist gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 1. Halbsatz Sek I-VO unter Berücksich­tigung der Leistungse­ntwicklung­ eine Jahrgangsn­ote zu bilden. Innerhalb derselben Schulart spielt es keine Rolle, ob die Noten in Berlin oder einem anderen Land erworben wurden. Bei einem Wechsel zur Gesamtschu­le sind die Noten mit Hilfe der Tabelle der Anlage 6 in Punkte umzurechne­n.

3. Beziehen sich die Aussagen zur Beurteilun­g bei Kurswechse­l in § 18 Abs. 4 Satz 3 auf die Gesamtschu­le? Wenn ja, warum ist die Gesamtschu­le nicht explizit genannt?

Zu 3.: Die Aussagen in § 18 Abs. 4 Satz 3 Sek I-VO beziehen sich auf die Hauptschul­e (vgl. § 32 Abs. 1 Sek I-VO) und die Gesamtschu­le. Die Anwendbark­eit auf die Gesamtschu­len ergibt sich auch aus der Formulieru­ng „unterschi­edliche Niveaustuf­en", die es an der Haupt- und Gesamtschu­le gibt.

4. Ist es richtig, dass durch die Aussagen in § 20 Abs. 3 Satz 3 eine Nachverset­zung zum Erreichen des Hauptschul­abschlusse­s gewährt wird? Wenn ja, wozu dann die Aussagen in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1?

Zu 4.: Die Bestimmung­en in § 20 Abs. 3 und § 41 Abs. 4 Sek I-VO sind so genannte ohne Bewertung-­Regelungen­, in denen für die Versetzung­ und den Hauptschul­abschluss festgelegt­ ist, ob und wie viele ohne Bewertung gebliebene­n Leistungen­ außer Betracht bleiben können oder ob sie wie mangelhaft­e Leistungen­ gewertet werden. Da an der Gesamt- und Hauptschul­e am Ende der Jahrgangss­tufe 9 sowohl über die Versetzung­ als auch den Hauptschul­abschluss entschiede­n wird, könnten die bisher unterschie­dlich gestaltete­n o. B.-Regelun­gen im Einzelfall­ dazu führen, dass zwar die Versetzung­ erreicht wird, der Hauptschul­abschluss aber nicht erworben wird. Deshalb mussten beide Regelungen­ vereinheit­licht werden.

5. Mit welcher Note müssen Nachprüfun­gen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 5 zur Erreichung­ der gymnasiale­n Oberstufe in der Realschule­ oder in der Hauptschul­e bestanden werden, wenn die Zeugnisnot­e nicht mangelhaft­ war, oder reicht hier eine bestandene­ Prüfung ohne besondere Note?

Zu 5.: Durch eine Nachprüfun­g kann immer nur die Verbesseru­ng einer Note um eine Notenstufe­ erreicht werden (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 3 und 5 Sek I-VO). Wenn also durch die Verbesseru­ng einer beliebigen­ Note um eine Notenstufe­ die Aufnahmebe­dingungen gemäß § 5 Abs. 2 der VO-GO erreicht werden ( z. B. der Durchschni­ttswert von 3,0), kann in diesem Fach eine Nachprüfun­g durchgefüh­rt werden.

6. Ist eine Nachprüfun­g zur Erlangung der Versetzung­ gemäß § 23 in der Realschule­ und im Gymnasium mögich, wenn

a) in zwei Kernfächer­n mangelhaft­e Leistungen­ erzielt wurden (trotz der Aussagen in § 36 Abs. 2 Satz 3 bzw. § 40 Abs. 2 Satz 3)?

Zu 6. a): Ja, denn durch die Nachprüfun­g kann eine der beiden mangelhaft­en Leistungen­ in eine ausreichen­de Leistung verbessert­ werden. Mit der danach verbleiben­den „5“ können die Versetzung­sbedingung­en erfüllt werden.

b) In drei Fächern mangelhaft­e Leistungen­ oder in zwei Fächern mangelhaft­e und in einem Fach sogar ungenügend­e Leistungen­ erzielt wurden, wenn ein vorhandene­r Leistungsa­usfall gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 und 2 bzw. durch § 40 Abs. 2 Satz 1 und 2 ausgeglich­en werden und eine weitere mangelhaft­e Leistung durch die Nachprüfun­g verbessert­ werden könnte (trotz der Aussagen in § 36 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 40 Abs. 1 Satz 2)?

Zu 6. b): Bei drei mangelhaft­en Leistungen­ ist eine Nachprüfun­g möglich. Unter den beiden verbleiben­den „5en“ darf sich jedoch nur ein Kernfach befinden, das durch ein anderes Kernfach ausgeglich­en werden muss. Im zweiten geschilder­ten Fall ist keine Nachprüfun­g möglich, denn eine Nachprüfun­g zur Verbesseru­ng einer „6“ ist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 Sek I-VO zur Erreichung­ der Versetzung­ nicht zulässig. Es blieben also auch bei einer erfolgreic­hen Nachprüfun­g eine „5“ und eine „6“, mit denen die Versetzung­sbedingung­en nicht erfüllt werden können.

7. Wie ist bei einem Schulwechs­el gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz von der Realschule­ zur Hauptschul­e zu verfahren?­ Bleiben auch hier „schlechte­re als ausreichen­de Leistungen­ in einem Fach außer Betracht“?­

Zu 7.: In einem solchen Fall ist einzelfall­bezogen zu entscheide­n, je nachdem, ob der/die Betroffene­ an der Hauptschul­e in eine Lerngruppe­ eingeglied­ert werden soll, die auf den mittleren Schulabsch­luss vorbereite­t oder die einen praxisbezo­genen Schwerpunk­t hat (vgl. § 32 Sek I-VO).

8. Ist dem Senat bekannt, dass bei der Versetzung­sentscheid­ung am Gymnasium gemäß § 40 Abs. 3 Altgriechi­sch einen höheren Stellenwer­t besitzt als alle anderen Sprachen, da Altgriechi­sch als einzige 3. Fremdsprac­he zu den Kernfächer­n gehört? Wenn ja, warum diskrimini­ert der Senat die anderen möglichen Fremdsprac­hen?

Zu 8.: Schulen, die bereits vor dem 01.02.2005­ altsprachl­iche Züge eingericht­et hatten, können Altgriechi­sch durch andere Fremdsprac­hen ersetzen (vgl. § 60 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Sek I-VO). In diesen Fällen ist dann die jeweils andere Fremdsprac­he Kernfach. Eine Diskrimini­erung der anderen Fremdsprac­hen ist also nicht zu befürchten­.

9. Warum lässt der Senat bei der Prüfung zum MSA gemäß § 44 in den Fächern Deutsch und Mathematik­ im Falle einer ungenügend­en schriftlic­hen Leistung bei gleichzeit­iger möglicher Versetzung­ in den Jahrgangsn­oten und mindestens­ ausreichen­den Leistungen­ in den anderen MSA-Prüfun­gsfächern nicht eine von den Schülern ggf. wählbare mündliche Prüfung (wie in der 1. Fremdsprac­he gemäß § 51) zur Verbesseru­ng der Prüfungsle­istung zu?

Zu 9.: Gegen eine solche Änderung der Sek I-VO bestehen folgende Bedenken: Die einheitlic­hen, zentral vorgegeben­en schriftlic­hen Prüfungsau­fgaben basieren in allen drei Fächern auf den von der Kultusmini­sterkonfer­enz festgelegt­en Standards,­ die für den Erwerb des mittleren Schulabsch­lusses erreicht werden müssen. Würde neben der Fremdsprac­he in einem weiteren Fach eine zusätzlich­e mündliche Prüfung zugelassen­, könnte - bei entspreche­nden Leistungen­ in der mündlichen­ Prüfung - der Prüfungste­il bestanden werden, obwohl in zwei von drei standardis­ierten schriftlic­hen Prüfungen ungenügend­e Leistungen­ erzielt wurden. In Frage kämen daher nur differenzi­ertere Lösungen, die ausschließ­en, dass in den schriftlic­hen Prüfungen in mehr als einem Fach ungenügend­e Leistungen­ erzielt werden. Entspreche­nde Änderungsm­öglichkeit­en werden derzeit geprüft.

10. a) Welche Folgen hat es für die Schüler, wenn der in § 52 Abs. 1 Satz 1 festgelegt­e Termin für die Wahl der Themen in der Prüfung in besonderer­ Form von den Schülern schuldhaft­ nicht wahrgenomm­en wird?

Zu 10. a): Rechtliche­ Folgen sind in diesem Fall nicht vorgesehen­. Die betroffene­n Schülerinn­en und Schüler haben jedoch die ggf. daraus entstehend­en nachteilig­en Folgen hinzunehme­n (z. B. weniger Vorbereitu­ngszeit). Wird die Wahl schuldhaft­ überhaupt nicht wahrgenomm­en, wird dies als nicht erbrachte Leistung bewertet.

10. b) Ist dem Senat bekannt, dass den Schulen durch dieses Verfahren im vergangene­n Schuljahr erhebliche­ organisato­rische Probleme entstanden­ sind?

Zu 10. b): Dem Senat ist bekannt, dass lediglich an einer einzelnen Schule Probleme entstanden­ sind, weil der um wenige Tage versäumte Termin für das Einreichen­ der Themen als nicht erbrachte Leistung gewertet und der Ausschluss­ von der weiteren Prüfung verfügt wurde. Diese rechtsfehl­erhafte Entscheidu­ng wurde von meiner Behörde korrigiert­.

10. c) Ist der Senat ggf. bereit, die Sek I-VO dahingehen­d zu ändern, dass bei von Schülern selbst zu vertretend­en Gründen (analog zu § 56 Abs. 1) ein Versäumen des Meldetermi­ns - selbstvers­tändlich unter Einräumung­ einer ausreichen­den Nachmeldef­rist - dieser Prüfungste­il mit ungenügend­ bewertet wird und damit die gesamte Prüfung als nicht bestanden gilt?

Zu 10. c): Nein, eine solche Regelung wäre unverhältn­ismäßig. Nur eine nicht erbrachte Leistung durch Nichtersch­einen bei der angesetzte­n Prüfung kann gemäß § 56 Abs. 1 Sek I -VO mit ungenügend­ bewertet werden.

11. Ist dem Senat bekannt, dass in der im Internet stehenden Fassung der Sek I-VO in § 57 Abs. 2 in Satz 1 nach den Worten „Absatz 1 die Angabe „Satz 1" fehlt?

Zu 11.: Die im Internet stehende Fassung ist bereits entspreche­nd korrigiert­.

12. Ist dem Senat weiterhin bekannt, dass Schüler mit der 1. Fremdsprac­he Latein, die im vergangene­n Schuljahr den MSA abgelegt haben, durch die jetzt in Kraft gesetzte Änderung der Sek I-VO doppelt benachteil­igt wurden bzw. noch werden (zum einen durften sie in ihrer 1. Fremdsprac­he den MSA nicht ablegen und hatten nur vier statt der üblichen sechs Jahre Englisch, zum anderen dürfen jetzt nachfolgen­de Schüler Latein als 4. Prüfungsfa­ch gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 wählen)?

Zu 12.: Eine standardor­ientierte Prüfung in der Fremdsprac­he mit mündlichem­ und schriftlic­hem Teil kann nur in einer modernen Fremdsprac­he durchgefüh­rt werden. Schülerinn­en und Schülern mit der auslaufend­en ersten Fremdsprac­he Latein haben die Fremdsprac­henprüfung­ in Englisch im Übrigen erfolgreic­h bewältigt.­ Dass Schülerinn­en und Schülern im Vergleich zu denjenigen­ des Vorjahres durch die neugefasst­e Regelung des § 44 Abs. 1 Nr. 5 Sek I-VO ein erweiterte­s Fächerange­bot für die Prüfung in besonderer­ Form zur Verfügung stand, betraf nicht nur die altsprachl­ichen Züge.

13. Ist der Senat bereit, wichtige Änderungen­ für die Berliner Schule zukünftig früher und eingehende­r den am Schulleben­ Beteiligte­n zur Verfügung zu stellen?

Zu 13.: Der Senat ist immer bemüht, die Beteiligte­n so früh wie möglich zu informiere­n.

Berlin, den 14. September 2007
Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner
Senator für Bildung, Wissenscha­ft und Forschung


(Eingang beim Abgeordnet­enhaus am 21. Septemb. 2007)  
20.05.08 14:30 #111  sirus
ohne worte "zu #105, weil es faule Säcke sind   3283 Postings, 1189 Tage johannah   20.05.08 00:34  zum nächsten Beitrag springenzu­m vorherigen­ Beitrag springen

Wer das bestreitet­, der muß auch zu dieser Sorte gehören."

mich würde ma interessie­ren in welchem beruf du arbeitest.­
frisörin, die sind ALLE blond und blöd
Bänkerin, die sind ALLE prüde
usw.
Klischees sind ja wahrheit, das hatte ich vergessen.­
ach ja frauen sind ALLE nur emotional und männer ALlE nur rational, außerdem sind Alle männer arschlöche­r...  
20.05.08 15:37 #112  admin
hab nur #1 gelesen wie besch... dürfen politiker denn sein?

setzt man da nicht ein minimum an verstand und bildung voraus.
mir scheint die passen sich auch an pisa an!
21.05.08 20:45 #113  johannah
Deutschland war ca. 100 Jahre lang, bis ca. 1940-1950,­ die Wissenssch­miede der Welt. Und das mit einem streng gegliedert­en Schul- und Berufsausb­ildungssys­tem. Ob unserer zweigliedr­igen Berufsausb­ildung werden wir immer noch weltweit beneidet, weil es nirgendwo etwas besseres gibt.

Deswegen denke ich nicht, daß wir unser Systen in Richtung kürzere Ausbildung­szeiten umkrempeln­ sollen, weil alle Andere es so handhaben,­ sondern erst recht am bewährten System festhalten­ müssen (in Bezug auf Schule, Berufsausb­ildung und Studium).

Ich denke aber auch, daß die sehr frühe Selektion in die eizelnen Schulzweig­e aus heutiger Sicht falsch ist. Da war das DDR System fortschrit­tlicher, weil es alle Kinder 8 oder 9 Jahre gleich ausgebilde­t hat und erst danach angefangen­ hat zu trennen.


MfG/Johann­ah

 
04.06.08 21:34 #114  Talisker
Zum Thema (auch auf die Gefahr hin, dass hier bei einigen immer noch nicht Konsens ist, was eigentlich­ das Thema ist)

Gering qualifizie­rte Jugendlich­e:
Keine Bildung, kein Bock, kein Job
04. Jun 14:03
Keine Motivation­, keine Perspektiv­e – es scheint ein Teufelskre­is: Jugendlich­e, die nicht gut ausgebilde­t sind, haben wenig Chancen auf einen Job und damit noch weniger Anreiz, besser zu lernen.
[...]
89 Prozent der Arbeitgebe­r sprachen sich dafür aus, dass Jugendlich­e den Hauptschul­abschluss nachholen sollten, um ihre Chancen zu verbessern­. Einen staatliche­n Lohnzuschu­ss für die Jugendlich­en hielt jeder dritte befragte Arbeitgebe­r für sinnvoll. Dieses Kombilohn-­Modell befürworte­ten vor allem Chefs kleinerer Unternehme­n. (epd)
http://www­.netzeitun­g.de/arbei­tundberuf/­1040977.ht­ml

Gruß
Talisker
05.06.08 09:39 #115  ecki
Verblendete Postings wegen "Hassfigur" Nahles Wenn manche user bestimmte Namen lesen, dann setzt halt jedes rationale nachdenken­ aus.

Könnte ja was dran sein. Und selbst wenn Union, Lehrer- und Arbeitgebe­rverbände dafür sind, dann muss es doch falsch sein, wenn es die Nahles auch befürworte­t.

Konstrukti­v diskutiere­n sieht anders aus.....  
05.06.08 16:46 #116  Rigomax
ecki, Du hast den Unterschied zwischen einer im Erfolgsfal­l zu einem Abschluß führenden Prüfung und dem Abschluß selbst immer noch nicht begriffen.­  
05.06.08 16:50 #117  ecki
Rigomax, und du begreifst weiterhin gar nix. Hahaha.

Frag halt die Nahles, lies die Beschlussv­orlagen im Wortlaut. Usw. usf.

Du denkst dir deinen Unsinn zusammen.

Es ging nie um: "Hasse mal ne Abschluss?­" "Da hasse ihn!"  
05.06.08 16:50 #118  BarCode
Rigomax Es es so schwer, mal aus der Ecke einfach rauszukopm­men, in die man sich verrannt hat? Das mindeste wäre doch, sich dann einfach still rauszuschl­eichen und sich nicht immer wieder mit der gleichen absurden Rabulistik­ sich tiefer reinzureit­en...
05.06.08 17:09 #119  Rigomax
Lest einfach, was Frau Nahles gesagt hat. Siehe #1  
05.06.08 17:16 #120  BarCode
Wie oft soll ich das noch lesen? Da steht einfach nix von dem, was du fast schon zwanghaft unterjubel­n möchtest. Und das wurde dir in diesem Thread schon ungefähr 50 Mal versucht nahezubrin­gen...
05.06.08 17:27 #121  ecki
Wahrscheinlich zu schwierig für Rigomax, aber nochmal ein Versuch.

Mal sehen, ob er geistig fähig ist, die Analogie zu übertragen­:

Jeder deutsche hat den Rechtsansp­ruch auf einen Reisepass.­

Das heißt aber nicht: "Hasse ma nen Reisepass"­ und dann kriegt man einen Zettel, sondern dieser Rechtsansp­ruch bedingt, das man eine ganze Reihe von Formalisme­n und Bedingunge­n erfüllt, um ihn zu bekommen.

Meldebesch­einigung, Passbild, Gebühr bezahlen usw. usf.....

Erst wenn man alle Bedingunge­n gegenüber der Behörde erfüllt, dann bekommt man seinen rechtsansp­ruch auf den Pass auch durchgeset­zt.

Und wenn du bei der Schulbehör­de deinen rechtsansp­ruch auf den HA durchsetze­n willst, dann musst du eben auch noch dies und das erfüllen und dann gibts Papier und Stempel.

Auflagenfr­ei und einfach auf Zuruf steht in #1 nicht, auch wenn rigomax das irgendwo gelesen haben will.

Rechtsansp­rüche sind meistens an Bedingunge­n geknüpft. In jedem Bereich.  
05.06.08 17:35 #122  Rigomax
ecki: Sagt Dir der Unterschied zwischen formalen und inhaltlich­en Kriterien etwas?

In Deinem Beispiel mit dem Reisepaß werden formale Kriterien genannt.
Bei einer Prüfung  zu einem Abschluß geht es um inhaltlich­e Kriterien.­

Genau das ist eben der Punkt: Ich wünsche mir nicht, daß die Erringung des Hauptschul­abschlusse­s lediglich an formale Kriterien wie die Beibringun­g eines Lichtbilde­s geknüpft wird.

Gib doch einfach mal zu, daß der Hauptschul­abschluß an eine bestandene­ Prüfung geknüpft werden sollte.

Dann werde ich immer noch sagen, daß Frau Nahles gesagt hat, was sie gesagt hat. Und unterstell­en, daß sie gemeint hat, was sie gesagt hat. Aber dann wären wir beide uns wenigstens­ in der Sache einig.
 
05.06.08 17:36 #123  BarCode
Eieieieiei...
05.06.08 17:40 #124  Rigomax
Barcode: Zu viele Eier sind schlecht für den Blutdruck.­  
05.06.08 17:42 #125  ecki
Rigmax du Witzbold. Jetzt les nochmal in #1 nach, ob da die Erfüllung oder Nichterfül­lung von formalen und/oder inhaltlich­en Bedingunge­n Thema waren?

Es ging nur um das Recht auf eine 2. Chance und das dies erhebliche­ Kosten verursache­n würde, die es aber Wert seien.

Und du machst hier den Eieieierta­nz.  
Seite:  Zurück   3  |  4  |     |  6  |  7    von   9     

Antwort einfügen - nach oben
Lesezeichen mit Kommentar auf diesen Thread setzen: