MAXX-TV.AG
| eröffnet am: | 28.10.08 21:50 von: | Jack Power |
| neuester Beitrag: | 24.04.21 23:30 von: | Christinahzkna |
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bewertet mit 11 Sternen |
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12.01.12 19:18
#5326
Lolahunter
Protokoll 19.2.1009
http://www.ariva.de/...m_19_02_2009_(final_unterzeichnet)_-_1_a217468
Protokoll über die außerordentliche Generalversammlung v. 19.2.2009
Protokoll über die außerordentliche Generalversammlung v. 19.2.2009
12.01.12 19:19
#5327
12..Fingerdarm-.
Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 13.01.12 10:56
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - gesperrte ID
Zeitpunkt: 13.01.12 10:56
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - gesperrte ID
12.01.12 19:21
#5328
12..Fingerdarm-.
Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 13.01.12 10:57
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - gesperrte ID
Zeitpunkt: 13.01.12 10:57
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - gesperrte ID
12.01.12 19:28
#5329
12..Fingerdarm-.
Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 12.01.12 19:34
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Regelverstoß
Zeitpunkt: 12.01.12 19:34
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Regelverstoß
12.01.12 21:24
#5330
Brisco
laut Moneyhouse Gesellschaft aufgelöst
SHAB: 186 / 2011 vom 26.09.2011
MAXX-TV. AG, in Zürich, CH-020.3.918.494-9, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 123 vom 28.06.2011, S. 0, Publ. 6225154).
Firma Neu: MAXX-TV. AG in Liquidation. Mit Urteil vom 23.06.2011 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet..
Firma Neu: MAXX-TV. AG in Liquidation. Mit Urteil vom 23.06.2011 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet..
Quelle , Moneyhouse
12.01.12 22:48
#5331
Lolahunter
..Alpenmädel hatte kürzlich diesen Link
eingestellt:
http://www.hol-law.ch/3_publikationen/PDF/Lorandi_Franco.pdf
Zitat
Art. 731 b OR
1 Fehlt der Gesellschaft eines der vorgeschriebenen Organe oder
ist eines dieser Organe nicht rechtmässig zusammengesetzt, so
kann ein Aktionär, ein Gläubiger oder der Handelsregisterführer
dem Richter beantragen, die erforderlichen Massnahmen
zu ergreifen. Der Richter kann insbesondere:
1. der Gesellschaft unter Androhung ihrer Auflösung eine Frist
ansetzen, binnen derer der rechtmässige Zustand wieder
herzustellen ist;
2. das fehlende Organ oder einen Sachwalter ernennen;
3. die Gesellschaft auflösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften
über den Konkurs anordnen.
2 Ernennt der Richter das fehlende Organ oder einen Sachwalter,
so bestimmt er die Dauer, für die die Ernennung gültig ist. Er
verpflichtet die Gesellschaft, die Kosten zu tragen und den ernannten
Personen einen Vorschuss zu leisten.
3 Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann die Gesellschaft vom
Richter die Abberufung von Personen verlangen, die dieser eingesetzt
hat.
Zitat Ende
......................................
Maxx TV AG wurde aufgelöst und nach den Vorschriften über den Konkurs gemäß Art. 731b Abs.1 Ziffer 3 OR angeordnet.
Wenn Scheibchenweise Organ für Organ bei der Aktiengesellschaft ausscheiden, handelt es sich da nicht einfach nur um "gewollte" Ordnungswidrigkeiten? Ich meine damit, dass es sich "nur" um einen Verstoß gegen das OR handelt
und wenn genügend Stimmanteile vorhanden sind, wäre es da nicht möglich die AG innerhalb einer bestimmten Frist wieder zu aktivieren gemäß des OR?
Warum sind z.B. bei der Center-Tainment AG andere Artikel des OR zur Anwendung gekommen? Ich glaube nicht, das irgendjemand auch nur den Wunsch verspürte diese unselige Gesellschaft irgendwann zu aktivieren.
http://www.hol-law.ch/3_publikationen/PDF/Lorandi_Franco.pdf
Zitat
Art. 731 b OR
1 Fehlt der Gesellschaft eines der vorgeschriebenen Organe oder
ist eines dieser Organe nicht rechtmässig zusammengesetzt, so
kann ein Aktionär, ein Gläubiger oder der Handelsregisterführer
dem Richter beantragen, die erforderlichen Massnahmen
zu ergreifen. Der Richter kann insbesondere:
1. der Gesellschaft unter Androhung ihrer Auflösung eine Frist
ansetzen, binnen derer der rechtmässige Zustand wieder
herzustellen ist;
2. das fehlende Organ oder einen Sachwalter ernennen;
3. die Gesellschaft auflösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften
über den Konkurs anordnen.
2 Ernennt der Richter das fehlende Organ oder einen Sachwalter,
so bestimmt er die Dauer, für die die Ernennung gültig ist. Er
verpflichtet die Gesellschaft, die Kosten zu tragen und den ernannten
Personen einen Vorschuss zu leisten.
3 Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann die Gesellschaft vom
Richter die Abberufung von Personen verlangen, die dieser eingesetzt
hat.
Zitat Ende
......................................
Maxx TV AG wurde aufgelöst und nach den Vorschriften über den Konkurs gemäß Art. 731b Abs.1 Ziffer 3 OR angeordnet.
Wenn Scheibchenweise Organ für Organ bei der Aktiengesellschaft ausscheiden, handelt es sich da nicht einfach nur um "gewollte" Ordnungswidrigkeiten? Ich meine damit, dass es sich "nur" um einen Verstoß gegen das OR handelt
und wenn genügend Stimmanteile vorhanden sind, wäre es da nicht möglich die AG innerhalb einer bestimmten Frist wieder zu aktivieren gemäß des OR?
Warum sind z.B. bei der Center-Tainment AG andere Artikel des OR zur Anwendung gekommen? Ich glaube nicht, das irgendjemand auch nur den Wunsch verspürte diese unselige Gesellschaft irgendwann zu aktivieren.
12.01.12 23:08
#5332
Lolahunter
..aufgelöst....und.... gelöscht
..es steht bei Moneyhousefür MAXX TV AG ... aufgelöst!
..bis zum Löschen aus dem Handelsregister dürfte wahrscheinlich noch eine ganze Zeit
vergehen.
..auch wenn es möglicherweise nervt, aber hier nochmal ein Vergleich mit CT:
SHAB: 058 / 2010 vom 24.03.2010 (Seite 23)
Center-Tainment AG in Liquidation, in Zug, CH-280.3.008.766-9, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 183 vom 21.09.2007, S. 19, Publ. 4121284). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 HRegV von Amtes wegen gelöscht, nachdem kein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
Es gibt also diese Fristen, oder sehe ich das falsch?
..bis zum Löschen aus dem Handelsregister dürfte wahrscheinlich noch eine ganze Zeit
vergehen.
..auch wenn es möglicherweise nervt, aber hier nochmal ein Vergleich mit CT:
SHAB: 058 / 2010 vom 24.03.2010 (Seite 23)
Center-Tainment AG in Liquidation, in Zug, CH-280.3.008.766-9, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 183 vom 21.09.2007, S. 19, Publ. 4121284). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 HRegV von Amtes wegen gelöscht, nachdem kein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
Es gibt also diese Fristen, oder sehe ich das falsch?
13.01.12 07:02
#5333
Zockerklaus
Ich bleibe bei meiner
Spekulation: diese AG wird irgendwann einen neuen Namen bekommen! In zwei Wochen oder zwei Jahren.
13.01.12 07:16
#5334
Zockerklaus
zu 5328 und Ergänzung zu 5333
Und genau das bestätigt mich in meiner Spekulation. Die leute die hier irgendwann mal zu 1 rein sind, könnten ihre Aktien zu 2 in den Ask gestellt haben? Dort stehen aber nur 3,6Mio und nicht 5 oder 10 Mio Aktien zum Verkauf. Warum nur? Warum versuchen nicht die Alteigner noch große Mengen zu 1 oder 2 looszuwerden? Wenn man nichts mehr mit dem mantel vorhätte wäre doch das nur logisch. Ist aber nicht so. Warum wohl ?
13.01.12 08:27
#5335
Lolahunter
@Zockerklaus .. eines möchte ich ich ganz klar
betonen:
Ich habe nie Aktien der Maxx TV AG besessen und ich bin auch nicht interessiert den Weg zum Zocken zu suchen. Mich interessiert einfach nur warum .. und aus welchen Gründen der Verlauf der Firma Maxx TV AG/Boxx TV GmbH so war wie er sich bis dato darstellt!
Mit meinen Ausführungen will ich auf gar keinen Fall erreichen, dass hier irgendwelche unbedarften Anleger (Lemminge hört sich nie schön an, aber trifft es wohl doch) ihr Geld in
möglicherweise "Fantastereien" von Zockern "investieren".
Ich habe großen Respekt vor Leuten die sich richtig gut mit dem Aktiengesetz und in Wirtschaftfragen auskennen, jedoch möchte ich die einzelnen Schritte die hier bei Maxx/Boxx gemacht wurden, einfach nur verstehen. Es hilft anderen und mir überhaupt nicht, wenn wir das Ergebnis wissen oder gesagt bekommen, wenn ich nicht weiß warum man diese Handlungen vollzogen hat.
Erst dann kann ich doch wissen ob ich irgendwelchen "Spinnereien" aufgesessen bin und Leuten auf den Leim gegangen bin. Ich mache nie gern einen Fehler zum 2.Mal. Erst wenn ich erkennen kann wo evtl. Karten gezinkt sein könnten, kann ich doch sagen "bei Euch piept es wohl", mit mir doch nicht!
Ich habe nie Aktien der Maxx TV AG besessen und ich bin auch nicht interessiert den Weg zum Zocken zu suchen. Mich interessiert einfach nur warum .. und aus welchen Gründen der Verlauf der Firma Maxx TV AG/Boxx TV GmbH so war wie er sich bis dato darstellt!
Mit meinen Ausführungen will ich auf gar keinen Fall erreichen, dass hier irgendwelche unbedarften Anleger (Lemminge hört sich nie schön an, aber trifft es wohl doch) ihr Geld in
möglicherweise "Fantastereien" von Zockern "investieren".
Ich habe großen Respekt vor Leuten die sich richtig gut mit dem Aktiengesetz und in Wirtschaftfragen auskennen, jedoch möchte ich die einzelnen Schritte die hier bei Maxx/Boxx gemacht wurden, einfach nur verstehen. Es hilft anderen und mir überhaupt nicht, wenn wir das Ergebnis wissen oder gesagt bekommen, wenn ich nicht weiß warum man diese Handlungen vollzogen hat.
Erst dann kann ich doch wissen ob ich irgendwelchen "Spinnereien" aufgesessen bin und Leuten auf den Leim gegangen bin. Ich mache nie gern einen Fehler zum 2.Mal. Erst wenn ich erkennen kann wo evtl. Karten gezinkt sein könnten, kann ich doch sagen "bei Euch piept es wohl", mit mir doch nicht!
13.01.12 08:37
#5336
Lolahunter
..@Zockerklaus - falsche Formulierung gewählt...
es muß richtig heißen:
..ich betone ganz klar!!! - damit keine Mißverständnisse aufkommen!
..ich betone ganz klar!!! - damit keine Mißverständnisse aufkommen!
13.01.12 09:21
#5337
Zockerklaus
Ist schon ok!
Ich könnte den Verlust meines Einsatzes von 150€ ohne weiteres verkraften.
13.01.12 10:14
#5338
funnystaff
was
ich nicht verstehen kann wenn eine ag von amts wegen gelöscht ist wie kann dann so eine firma noch an einer börse gelistet sein..... da stimmt doch rechtlich was nicht oder es ist dann so das die firma doch noch nicht entgültig gelöscht ist........ eine aktien ist doch ein anteil an einer firma........darum ......hoffnung,.....
13.01.12 10:20
#5339
funnystaff
ich bin zwar kein jurist aber die börse berlin hat
doch zu prüfen ob es eine firma gibt oder nicht... es genau so wie ein industriebetrieb oder großhandel an den einzelhandel liefert eine gewerbe anmeldung .... verlangt sonnst kann es ja sein das er auf der märchensteur sitzen bleibt.... wenn es den betrieb garnicht gibt... zu dem verdient ja die börse berlin bei jedem kauf und vk ja mit..... so haben die doch auch zu prüfen ob es diese firma gibt.... und wenn sie gelöscht wurde hätte sofort ein delisting folgen sollen.... denn sonntst denke ich das jeder jetzt aktien gekauft hat könnte doch rein rechtlich die börse berlin verklagen oder???????
13.01.12 10:32
#5340
funnystaff
könnte man sowas nicht bei der bafin erfragen
ob eine börse zu prüfen hat ob es eine firma gibt oder nicht...
13.01.12 10:36
#5341
Lolahunter
@funny .. Brisco hat den Auszug v.Moneyhouse einge
stellt:
MAXX-TV. AG in Liquidation. Mit Urteil vom 23.06.2011 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet..
Die Gesellschaft ist "aufgelöst" und nicht "gelöscht!"
Vielleicht bekommen wir hier ja nochmal Erklärungen von Leuten die das erklären können.
MAXX-TV. AG in Liquidation. Mit Urteil vom 23.06.2011 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet..
Die Gesellschaft ist "aufgelöst" und nicht "gelöscht!"
Vielleicht bekommen wir hier ja nochmal Erklärungen von Leuten die das erklären können.
13.01.12 12:09
#5342
Zockerklaus
Kannst ja anrufen wenn Du möchtest
http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/abisz/boerse.html
Ich habe schon mal vor ??? drei, vier Wochen angerufen. Wenn man schön nett ist bekommt man auch Antworten.
Ich habe schon mal vor ??? drei, vier Wochen angerufen. Wenn man schön nett ist bekommt man auch Antworten.
14.01.12 12:19
#5343
Lolahunter
..habe eine sehr gute Erklärung gefunden:
zu meinem Beitrag 5341
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/...-tv-ag-#neuster_beitrag
Beitrag Nr.33 v. 13.1.2012
Zitat
Ja, die Gesellschaft wurde aufgelöst, ich würde aber eher sagen, umbenannt.
Es gibt nämlich satt dessen eine neue Gesellschaft,
die MAXX-TV. AG in Liquidation,
für die weiterhin die Aktien mit der WKN: A0M0KX gültig sind.
Ein Aktieninhaber ist nun also nicht mehr
Teileigentümer der Fa. MAXX-TV. AG, sondern der MAXX-TV. AG i. L..
Zitat Ende
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/...-tv-ag-#neuster_beitrag
Beitrag Nr.33 v. 13.1.2012
Zitat
Ja, die Gesellschaft wurde aufgelöst, ich würde aber eher sagen, umbenannt.
Es gibt nämlich satt dessen eine neue Gesellschaft,
die MAXX-TV. AG in Liquidation,
für die weiterhin die Aktien mit der WKN: A0M0KX gültig sind.
Ein Aktieninhaber ist nun also nicht mehr
Teileigentümer der Fa. MAXX-TV. AG, sondern der MAXX-TV. AG i. L..
Zitat Ende
14.01.12 12:29
#5344
Colea
eine AG i.L. hat einen bestellten Insolvenz-
verwalter. Dieser muß so viel wie möglich aus der Insolvenzmasse für die Gläubiger ( und leider besonders für sich selbst ) noch herausholen. Dazu gehört es doch bei einer AG, jede noch so kleine Möglichkeit durch die Wertsteigerung des Aktienpreises zu erhoffen. Deshalb wird bei einer börsennotierten AG i.L. erst einmal die Börsengebühr bezahlt, um ein Listing fortzuführen.
14.01.12 13:26
#5345
Lolahunter
@Colea ...
..wird dieser Insolvenzverwalter vom Gericht eingesetzt?
...wird das irgendwo festgehalten, denn es muß ja sozusagen ein Auftrag vorhanden sein und vor allem an wen ist im Falle Maxx TV AG, der Auftrag gegangen?
Gläubiger? Eigentlich dürfte doch Maxx keine Verbindlichkeiten haben, denn das operative Geschäft wurde doch über Boxx TV GmbH/100% ige Tochter der Maxx TV AG abgewickelt, oder?
Die Holding wird doch nicht die Beteiligungsfirma finanziert haben und selbst Verbindlichkeiten haben, oder?
...wird das irgendwo festgehalten, denn es muß ja sozusagen ein Auftrag vorhanden sein und vor allem an wen ist im Falle Maxx TV AG, der Auftrag gegangen?
Gläubiger? Eigentlich dürfte doch Maxx keine Verbindlichkeiten haben, denn das operative Geschäft wurde doch über Boxx TV GmbH/100% ige Tochter der Maxx TV AG abgewickelt, oder?
Die Holding wird doch nicht die Beteiligungsfirma finanziert haben und selbst Verbindlichkeiten haben, oder?
14.01.12 15:21
#5346
Colea
das Handelsgericht Zürich müßte diesen bestellen !
Momentan aber steht noch nichts bei moneyhouse .
http://www.moneyhouse.ch/u/...v_ag_CH-020.3.918.494-9.htm?eid=1103904
http://www.moneyhouse.ch/u/...v_ag_CH-020.3.918.494-9.htm?eid=1103904
14.01.12 15:35
#5347
Lolahunter
lt. Moneyhouse
... eine Ergänzung über frühere Firmennamen:
Negotec AG
Inter Energy AG
MAXX-TV AG
Negotec AG
Inter Energy AG
MAXX-TV AG
14.01.12 15:44
#5348
Colea
tja leider ist dieses Holding-Konstrukt
nicht immer gut für die Aktionäre. Mit der Emission von Aktien sammelt man erst Geld ein, um es dann in eine "Beteiligung" zu investieren. Das ist dann meistens eine ( deutsche ) GmbH. Dort verschwindet dann das Geld und die Aktionäre schauen in die Röhre.
Revisionspflichtig ist die AG, nicht die GmbH, aber was da dann rauskommt ...
Revisionspflichtig ist die AG, nicht die GmbH, aber was da dann rauskommt ...
14.01.12 16:03
#5349
Lolahunter
..so wie ich es verstehe ist dieses
... Holding Konstrukt eine große "Geldeinsammlung" zum Nutzen einiger weniger Leute. ..ich vermute mal das Kleinanleger selten unter den Gewinnern zu finden sind, denn die haben ja auch meistens keine Zeit sich mit diesen komplizierten "Holding Konstrukten" auseinanderzusetzen, denn sie müssen schließlich das Geld verdienen um es dort zu verlieren...

