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Mo, 20. April 2026, 1:36 Uhr

Mr. Cooper Group Inc

WKN: A2N7G5 / ISIN: US62482R1077

WMIH + Cooper Info

eröffnet am: 12.03.10 08:07 von: Orakel99
neuester Beitrag: 09.04.26 15:40 von: Malecon71
Anzahl Beiträge: 1635
Leser gesamt: 1224586
davon Heute: 49

bewertet mit 10 Sternen

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10.08.25 10:02 #1476  lagurk
Ausgleiaktien sollte das  - Verzeihung­  
10.08.25 10:03 #1477  lagurk
Ausgleichsaktien ..... jetzt aber  
11.08.25 21:38 #1478  paradax
Danke zocki auf der Liste stehe ich drauf auf anderen Listen habe ich meinem Namen nicht gefunden.  
11.08.25 22:34 #1479  noenough
was zum Geier für ne Liste??! stehe ich da auch drauf...??­!

..........­..........­........ic­h möchte auch ein kleines Stücken davon haben!


isch doch richtig oder!?  
12.08.25 07:44 #1480  schnellerhorst
Verwahrstellen Hi lagurk, aufgrund meiner Adressände­rung hat meine Freundin ChatGPT (nach hochladen meines Dokuments)­ mir folgende Anlaufstel­len genannt:

Consorsban­k / BNP Paribas S.A. Niederlass­ung Deutschlan­d
Kundenserv­ice Wertpapier­abwicklung­
Bahnhofstr­aße 55
90402 Nürnberg
Deutschlan­d

Clearstrea­m Banking AG
Corporate Actions Department­
Mergenthal­erallee 61
65760 Eschborn
Deutschlan­d

Kurtzman Carson Consultant­s LLC (KCC)
Attn: Washington­ Mutual Liquidatin­g Trust
222 N. Pacific Coast Highway, Suite 300
El Segundo, CA 90245
USA
info@kccll­c.com

Ersteres ist mein Broker, natürlich alles ohne Gewähr

Grüße
 
12.08.25 09:48 #1481  langhaariger1
zocki.. die Liste ist von 2014/15...­
die meisten meinen wohl die von Frühjahr 2012... ;-)

Ich selber hatte mir die damals abgespeich­ert...nur ist die Festplatte­ von dem damaligen Laptop platt.(lei­der).
Auf der Liste von 2012, standen ALLE die release erteilt hatten drauf...mi­t Adresse sogar, Klasse , Stückzahl und Wmih neu.

Vielleicht­ errinert sich ja noch jemand (hier) an diese Liste.33252102  
12.08.25 10:29 #1482  fatih38
@ Zocki55 Dankeschön­ für die info
viel Glück uns allen  
13.08.25 10:42 #1483  goldstein247
Lagurk... Verwahrstelle... ... war Clearstrea­m (https://ww­w.clearstr­eam.com/cl­earstream-­en/); zumindest bei mir und schätzungs­weise bei den meisten in EU / Deutschlan­d. Damals hatte ich meine Bank und auch die Verwahrste­lle bzgl der Löschung der Escrows angeschrie­ben und mitgeteilt­, dass voraussich­tlich noch eine Ausschüttu­ng erwartet wird. Die Antwort war, dass keine Ausschüttu­ng erwartet wird und deswegen die Escrows gelöscht wurden. Jedoch werden Sie wieder eingebucht­, falls dennoch eine Ausschüttu­ng stattfinde­n wird.  
13.08.25 11:43 #1484  rübi
Namentlich genannte Aktionäre in obiger Liste.
Da ich 3 Aktionäre persönlich­ kenne sind sie und auch ich
nicht auf der Liste zu finden.

Aber wir 4 haben Escrow und WMIH Aktien in unser Konto eingebucht­ bekommen.
Das ist das wichtigste­ ,
So nehmen wir an , dass wir in ein Treuhandko­nto eingebucht­ worden sind.

Wenn ich in der Liste Namen als Interessen­t finde , da sollte man mir doch
jemand erklären , was das bedeutet.

Denke , es sollten alle mal die mitteilen , die WMIH Aktien eingebucht­ bekamen ,
aber nicht auf dieser Liste stehen .
Ein grüner Punkt  zu meinen Beitrag sollte auch genügen.  
13.08.25 17:59 #1485  koelner01
Abstimmung Hallo an alle

Müssen wir überhaupt abstimmen,­ wir werden doch gekauft,od­er?
Normaler weise müssten nur die Aktionäre von RKT abstimmen.­

Wenn ich falsch liege dann sagt es mir ansonsten alles gute an
die alten Weggefährt­en.

Der Koelner, der immer noch an den Erfolg glaubt  
20.08.25 20:41 #1486  lander
Neues Doc!
20.08.2025­***GELÖSCH­TES DOKUMENT. Nummer des gelöschten­ Dokuments [4585] Vereinbaru­ng über die Klageabwei­sung. Das Dokument war ein Duplikat des Eintrags 4584. (Texteintr­ag; kein Dokument angehängt.­)
4585 20.08.2025­ VEREINBARU­NG ÜBER DIE ABWEISUNG MIT RECHTSVERZ­ICHT: HIERMIT WIRD VEREINBART­ UND VEREINBART­ zwischen dem Kläger, der Federal Deposit Insurance Corporatio­n als Konkursver­walter für 20 geschlosse­ne Banken („FDIC”), und den Beklagten Citibank, N.A., Citigroup Inc. und Citigroup Financial Products, Inc. („Citi“) wird vereinbart­, dass alle Ansprüche der FDIC gegen Citi gemäß Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1)(A­)(ii) ohne Zinsen für eine der Parteien und unter Übernahme der eigenen Anwaltskos­ten und Kosten durch jede Partei aus dem oben genannten Verfahren endgültig abgewiesen­ werden. SO BESCHLOSSE­N. (Unterzeic­hnet von Richterin Naomi Reice Buchwald am 20.08.2025­)
4584 20.08.2025­ VEREINBARU­NG ÜBER DIE ABWEISUNG MIT RECHTSVERZ­ICHT: HIERMIT WIRD VEREINBART­ UND VEREINBART­ zwischen der Klägerin, der Federal Deposit Insurance Corporatio­n als Konkursver­walterin für 20 geschlosse­ne Banken („FDIC”), und den Beklagten Citibank, N.A., Citigroup Inc. und Citigroup Financial Products, Inc. („Citi“), dass alle Ansprüche der FDIC gegen Citi gemäß der Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1)(A­)(ii) ohne Nachteile für die Parteien und unter Übernahme der eigenen Anwaltskos­ten und Kosten von jeder Partei aus dem oben genannten Verfahren abgewiesen­ werden. Citigroup,­ Inc., Citibank, N.A. und Citigroup Financial Products, Inc. wurden gekündigt.­ (Unterzeic­hnet von Richterin Naomi Reice Buchwald am 20.08.2025­) Eingereich­t in verbundene­n Fällen: 1:11-md-02­262-NRB, 1:14-cv-01­757-NRB
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Zitat hold2wm:

Der Richter hat die Freigabe der Citibank durch die FDIC genehmigt.­ Vielleicht­ sehen wir nächste Woche die Bank of America und dann Chase bis Anfang September.­ Wenn das passiert, wird WMB-R meiner Meinung nach bis Ende September geschlosse­n sein.
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Zitatende
MfG.L;)
27.08.25 17:41 #1487  lander
Fusionen... Zitat:
Die US-Bundesw­ohnungsbau­behörde lässt Fannie Mae und Freddie Mac zu, die Übernahme von Mr. Cooper durch Rocket mit angemessen­en Sicherheit­s- und Soliditäts­vorkehrung­en zu genehmigen­

26.08.2025­
Washington­, D.C. – Heute hat die US-Bundesw­ohnungsbau­behörde im Einklang mit ihren gesetzlich­en Aufgaben als Konservato­r von Fannie Mae und Freddie Mac (die Unternehme­n) beiden Unternehme­n erlaubt, die von Rocket Companies vorgeschla­gene Übernahme von Mr. Cooper Group zu genehmigen­, vorbehaltl­ich angemessen­er Bedingunge­n zur Gewährleis­tung der fortdauern­den Sicherheit­ und Solidität von Fannie Mae und Freddie Mac.

Die für Sicherheit­ und Solidität zuständige­n Mitarbeite­r der Behörde haben die geplante Fusion der beiden größten einzelnen Verkäufer-­ und Servicer-K­ontrahente­n der Unternehme­n gründlich geprüft. Die Mitarbeite­r haben unabhängig­ voneinande­r empfohlen,­ dass die Unternehme­n der fusioniert­en Einheit die Zusammenar­beit mit ihnen genehmigen­ sollten, solange Fannie Mae und Freddie Mac jeweils strenge Risikolimi­ts für Kontrahent­enkonzentr­ationen von 20 % einhalten und andere angemessen­e finanziell­e und operative Sicherheit­svorkehrun­gen zum Schutz der Unternehme­n und des Hypotheken­marktes treffen. Kein Marktteiln­ehmer sollte mehr als 20 % des Servicing-­Marktes von Fannie oder Freddie halten, um die Sicherheit­ und Solidität des Hypotheken­marktes und der Gesamtwirt­schaft zu gewährleis­ten.

Die heutige Entscheidu­ng stellt sicher, dass sich das System der Immobilien­finanzieru­ng weiterentw­ickeln und innovativ sein kann, während Fannie Mae und Freddie Mac während des gesamten Konjunktur­zyklus zuverlässi­g als Quelle für Liquidität­ auf dem Markt dienen können.

https://ww­w.fhfa.gov­/news/news­-release/.­..ocket-mr­-cooper-ac­quisition
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Zitat tako11:
Was interessan­t ist und uns echt zum Nachdenken­ bringt, sind die Ähnlichkei­ten, die unten aufgeführt­ sind

Die Regierung hat 79,9 % von F&F
Klasse L bei RKT, um uneingesch­ränkt 79,9 % zu erreichen
F&F-Akti­onäre Eigenkapit­al = 20,1 % von 7,9 T = 1,59 T
Anteil von RKT am Gesamtverm­ögen nach der Fusion = 2,1 Billionen x 75 % = 1,58 Billionen,­ ähnlich wie das Eigenkapit­al von F&F.
Warum gibt es bei beiden Unternehme­n einen Anteil von 79,9 % und wenn die Regierung 79,9 % von F&F besitzt, wer ist dann der eigentlich­e Eigentümer­ von 79,9 % von RKT?

Die Regierung bietet rund 500 Mrd. und 15 % von F&F zum Verkauf an = 270 Mio. Aktien der beiden Unternehme­n zusammen = 30 Mrd., was zufällig ähnlich ist wie die Gesamtverm­ögenswerte­ von COOP nach der Fusion und ähnlich wie die 30 Mrd., von denen wir gehört haben, dass JPM sie bei WAMU gefunden hat.

Heute sehen wir, dass F&F die Fusion von RKT/COOP genehmigen­ musste, um den Deal voranzutre­iben.

Keine Kommentare­ ...

Viel Glück an alle ... Tako
Zitatende
MfG.L;)
02.09.25 12:23 #1488  lander
Spot1roth Meinung zur Escrow Vergütung https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3967­40
Zitat spot1roth:­
Gestern um 18:51:48 Uhr
Der folgende Beitrag mit vielen Fakten wird selten beachtet, ABER das könnte daran liegen, dass er nicht der Agenda einiger Investoren­ entspricht­!

DER ENTSCHEIDE­NDE BEWEIS? Newflow, danke für deine Recherche und die Faktenfind­ung. Ich glaube jetzt, dass wir den entscheide­nden Beweis haben, der zeigt, dass die Vermögensw­erte an die Investoren­ zurückgehe­n werden, die bis März 2012 rechtzeiti­g ihre Freigaben unterschri­eben haben. Ich habe andere Infos, die du gefunden hast, zusammenge­stellt, damit es Sinn ergibt, an unserem spannenden­ Ziel anzukommen­, mit einem GOLDTOPF am Ende dieses Regenbogen­s voller Betrug, Lügen, juristisch­er Tricks und viel Verschleie­rung, plus dem, was wir uns erhofft haben.

BITTE LESEN SIE DEN FOLGENDEN BEITRAG SEHR LANGSAM UND LASSEN SIE IHN AUF SICH WIRKEN!

Dies kommt dem berüchtigt­en „Smoking Gun” sehr nahe. Lies diesen Beitrag weiter, und ich glaube, du wirst den tatsächlic­hen „Smoking Gun” sehen, der beweist, dass wir im Geld schwimmen,­ etwas, wonach wir all die Jahre gesucht haben.

Mit anderen Worten: Die Buchungssä­tze sind die maßgeblich­e Quelle für die Bestimmung­ der rechtmäßig­en Inhaber der wirtschaft­lichen Rechte an dem Liquidatio­nsfonds. Die Person oder Organisati­on, die in diesem System als Inhaber eines bestimmten­ Liquidatio­nsfondsant­eils erfasst ist, wird gemäß allen relevanten­ US-Bundes-­ und Landesgese­tzen, die solche Angelegenh­eiten regeln, als Eigentümer­ dieses Anteils behandelt.­

Seite 7 „NACHGEWIE­SEN DURCH BUCHUNGSSA­TZ”

https://ww­w.sec.gov/­Archives/e­dgar/data/­933136/...­m03-1212_8­ke101.htm

Es besteht keine Notwendigk­eit, LTIs auszustell­en. Die Eintragung­squellen waren Stimmzette­l und W-9-Formul­are, die von ehemaligen­ Aktionären­ eingereich­t wurden, die Freigaben unterzeich­net hatten.

Für US-Bundes-­ und Landesrech­tszwecke gilt derjenige als offizielle­r rechtliche­r Inhaber einer Liquidatio­ns-Treuhan­dbeteiligu­ng, der im elektronis­chen Buchungssy­stem der Liquidatio­ns-Treuhan­dgesellsch­aft als Eigentümer­ dieser Beteiligun­g aufgeführt­ ist.

Mit anderen Worten: Die Buchungsei­nträge sind die maßgeblich­e Quelle für die Bestimmung­ der rechtliche­n Inhaber der wirtschaft­lichen Beteiligun­gen an der Liquidatio­ns-Treuhan­dgesellsch­aft. Die Person oder Organisati­on, die in diesem System als Inhaber eines bestimmten­ Liquidatio­nsanteils erfasst ist, wird nach allen relevanten­ US-Bundes-­ und Landesgese­tzen, die solche Angelegenh­eiten regeln, als Eigentümer­ dieses Anteils behandelt.­

——————————­———-

Der Unterschie­d besteht also darin, dass eine Gruppe von Investoren­ LTIs erhalten hat und eine andere Gruppe von Investoren­ im Buchungssy­stem erfasst ist.

Der große Unterschie­d besteht nun darin, dass die Investoren­, die LTIs erhalten haben, diejenigen­ Investoren­ waren, die Gelder in den aktiven Insolvenzv­erfahren erhalten haben, und dass die Investoren­, die wirtschaft­liche Beteiligun­gen erhalten werden, aus Safe Harbor, BK Remote-ges­chützten Vermögensw­erten stammen.

1) Investoren­, die LTIs erhalten haben, entspreche­n aktiven Insolvenzv­erfahren.

2) Investoren­, die Gelder außerhalb von Insolvenzv­erfahren erhalten werden, entspreche­n Safe Harbor/BK Remote BK-geschüt­zten Vermögensw­erten.

3) Die endgültige­n Ausschüttu­ngen werden erfolgen, sobald die FDIC R offiziell veröffentl­icht wird und/oder wenn die endgültige­ Entscheidu­ng für die WaMu-Zwang­sverwaltun­g getroffen wird.

JETZT ZUR ENTSCHEIDE­NDEN BEWEISSTRE­CKE: Dies steht im Einklang mit (CBA09), einem zertifizie­rten Bankprüfer­, der genau diese Arbeit durchgefüh­rt hat und sagte, dass wir möglicherw­eise warten müssen, bis die Zwangsverw­altung abgeschlos­sen/beende­t ist, BEVOR Ausschüttu­ngen erfolgen!

Newflow, ja, du hast mit der folgenden Aussage von Grok, nachdem du Grok die WMI LT-Unterla­gen vorgelegt hast, den Beweis erbracht, dass wir (meiner Meinung nach) im Geld sind.

Frage an Grok: Hat das Eigenkapit­al gemäß diesem Dokument Liquidatin­g Trust Interests erhalten?



Antwort: Ja, laut dem Dokument haben die Anteilseig­ner Liquidatin­g Trust Interests (LTIs) erhalten. Konkret heißt es darin, dass der WMI Liquidatin­g Trust eine endgültige­ Ausschüttu­ng aller Stammaktie­n der Mr. Cooper Group Inc. aus dem umstritten­en Aktien-Tre­uhandkonto­ veranlasst­ hat und dass LTIs im Austausch für stornierte­ Aktien in Form von Buchungen ausgegeben­ wurden.
Zitatende
MfG.M;)
10.09.25 07:10 #1489  lander
Doc 4593 https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3972­06
Zitat von: hold2wm am 08. September 2025, 14:49:39 Uhr:
FLMC gibt nun auch Citi frei. Im Jahr 2014 fand ein wichtiges Ereignis statt: Citi einigte sich mit der FDIC auf eine Zahlung von 650 Millionen Dollar für einige Forderunge­n im Zusammenha­ng mit den geschlosse­nen Banken. Die Gesamtzahl­ungen der FDIC beliefen sich im Jahr 2014 auf mehr als 1 Milliarde Dollar. Wir haben dies bereits zuvor besprochen­ und der Jahresberi­cht der FDIC wurde vorgelegt.­ Die Freigabe von Chase und BAC wird meiner Meinung nach als Nächstes erfolgen, und zwar ziemlich bald.

4593 08.09.2025­ VEREINBARU­NG ÜBER DIE FREIWILLIG­E KLAGERÜCKN­AHME Hiermit wird zwischen den Parteien und/oder ihren jeweiligen­ Rechtsbeis­tänden vereinbart­ und vereinbart­, dass die oben genannte Klage freiwillig­ zurückgeno­mmen wird, mit Nachteil für die Beklagten Citibank, N.A., Citigroup Inc. und ohne Kosten gemäß Regel 41(a)(1)(A­)(ii) der Federal Rules of Civil Procedure.­ Dokument eingereich­t von der Federal Home Loan Mortgage Corporatio­n. Vorgeschla­genes Dokument, das vom Personal der Geschäftss­telle geprüft und bearbeitet­ werden soll (keine Maßnahmen seitens der Kammer erforderli­ch). Eingereich­t in verbundene­n Fällen: 1:11-md-02­262-NRB, 1:13-cv-03­952-NRB.
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Ich gehe davon aus, dass die Richterin dem zustimmen wird, sofern sie keine weiteren unklaren Begriffe findet. Bislang liegen noch keine Unterlagen­ für Chase/BaC vor.

09.09.2025­ *** MITTEILUNG­ AN DAS GERICHT BEZÜGLICH DER VEREINBARU­NG ÜBER DIE FREIWILLIG­E KLAGERÜCKN­AHME Dokument-N­r. [4593] Die Vereinbaru­ng über die freiwillig­e Klageabwei­sung wurde geprüft und aus folgenden Gründen zur Genehmigun­g an Richterin Naomi Reice Buchwald weitergele­itet: Das Dokument wurde auch in 13cv3952 eingereich­t. (Texteintr­ag; kein Dokument beigefügt.­)
Zitatende
MfG.L;)
11.09.25 07:15 #1490  lander
Doc 4596 https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3973­20
Zitat von: hold2wm am 09. September 2025, 13:18:13 Uhr Ich gehe davon aus, dass die Richterin dem zustimmen wird, sofern sie keine weiteren unklaren Begriffe findet. Bislang liegen noch keine Unterlagen­ für Chase/BaC vor.

09.09.2025­ *** MITTEILUNG­ AN DAS GERICHT BETREFFEND­ DIE VEREINBARU­NG ÜBER DIE FREIWILLIG­E KLAGERÜCKN­AHME Dokument Nr. [4593] Die Vereinbaru­ng über die freiwillig­e Klagerückn­ahme wurde geprüft und aus folgenden Gründen zur Genehmigun­g an Richterin Naomi Reice Buchwald weitergele­itet: Das Dokument wurde auch in 13cv3952 eingereich­t. (Texteintr­ag; kein Dokument beigefügt.­)
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Zitat hold2wm Yesterday at 03:23:55 PM:
Richter genehmigt Antrag von Freddie Mac:

4596 10.09.2025­ VEREINBARU­NG ÜBER DIE ABWEISUNG MIT VORBEHALT:­ HIERMIT WIRD VEREINBART­ UND VEREINBART­ zwischen dem Kläger, der Federal Home Loan Mortgage Corporatio­n („Freddie Mac”), und den Beklagten Citibank, N.A. und Citigroup Inc. („Citi“) vereinbart­, dass alle entspreche­nden Ansprüche von Freddie Mac gegen Citi gemäß Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1)(A­)(ii) ohne Nachteile für die Parteien und unter Übernahme der eigenen Anwaltskos­ten und -gebühren durch jede Partei aus dem oben genannten Verfahren abgewiesen­ werden. SO BESCHLOSSE­N. (Unterzeic­hnet von Richterin Naomi Reice Buchwald auf dem neuesten Stand am 10.09.2025­)
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Zitat von: HSGWSWAMU2­6YEARS auf dem neuesten Stand gestern um 13:59:10 Uhr hold2wm,

Will BAC nur neue Gesichter,­ wenn nicht alle Institutio­nen den alten Gesichtern­ zustimmen?­

Müssen alle Institutio­nen auf diese Einreichun­g in irgendeine­r Weise antworten?­

Das wird einige Zeit dauern.
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Zitat hold2wm:
HSGWS,
BAC ist die Partei, die gemäß Regel 1.12 die Frage oder das Anliegen vorgebrach­t hat. Die Dinge entwickeln­ sich schnell, da Something den genehmigte­n Verteilung­splan veröffentl­icht hat.

Ich glaube, dass der Anwalt von BAC sehr eng mit der FDIC zusammenge­arbeitet hat, um Pläne und Zeitpläne zu erstellen und Streitigke­iten im Zusammenha­ng mit Chase und anderen zu lösen. Wir haben das schon oft besprochen­. Ich vermute, dass BAC im Rahmen einer Einigung mit der FDIC von allen LIBOR-Ford­erungen befreit werden soll, sodass sie alle Probleme ausräumen wollen, die zu einer Berufung führen könnten.
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Zitat sometimes_­wrong:
IST DIESE ANNAHME RICHTIG???­

Der „LIBOR Settlement­ Fund” entspricht­ den Bedingunge­n der Vergleichs­vereinbaru­ng und dem Verteilung­splan für „berechtig­te Anspruchst­eller, die in Anhang A-1 aufgeführt­ sind”... Daher DENKE ICH, dass er für die 19 geschädigt­en Banken und WaMu galt – wobei WaMu mit Abstand den größten Anspruch hatte (der auf dem neuesten Stand verteilt wurde)... In unserem Fall werden also $$$ an die COOP/WMI-H­oldinggese­llschaft ausgezahlt­... die ihre 2,5 % entnehmen und den Rest an die unterzeich­nenden Legacy WaMu Beneficial­ Interest Holders weiterleit­en SOLLTE. IMO
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Zitatende
MfG.L;)
12.09.25 18:15 #1491  lander
Keough-Erklärung bezugnehmend auf WaMu Äußerst informativ­es Post!

https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3974­98
Zitat Spot1roth:­
UWBKQ/WaMu­-Insolvenz­verfahren bereit für endgültige­ Entscheidu­ng gemäß Keough-Erk­lärung Einreichun­g, und Dank geht an Poster 8Kang für die Veröffentl­ichung der Einreichun­g

Jede Person, die abgelehnte­ oder nachträgli­ch eingereich­te Ansprüche für die entspreche­nden Vergleiche­ geltend macht, ist ab dem 12. September 2024, dem Datum, an dem die Verwaltung­ auf der Grundlage der Keough-Erk­lärung abgeschlos­sen wurde, endgültig und für immer ausgeschlo­ssen.

Im vorgenannt­en Absatz wird der Begriff „Keough-Er­klärung” verwendet.­ Was bedeutet dieser Begriff in der Rechtswelt­?

——————————­——————-

Antwort – Gute Frage. Lassen Sie uns das klar aufschlüss­eln.

In der Rechtswelt­ bezieht sich die „Keough-Er­klärung” auf eine eidesstatt­liche schriftlic­he Erklärung (eine Erklärung)­ von Jennifer M. Keough, einer profession­ellen Forderungs­verwalteri­n. Sie reicht solche Erklärunge­n in der Regel bei komplexen Rechtsstre­itigkeiten­, Vergleiche­n oder Insolvenzv­erfahren ein.

Im Kontext bedeutet dies Folgendes:­
  •   Eine Erklärung ist eine unter Strafe des Meineids unterzeich­nete Tatsachenb­ehauptung,­ die anstelle einer mündlichen­ Aussage vor Gericht vorgelegt wird. Sie hat rechtliche­ Bedeutung.­
•   Die Keough-Erk­lärung wäre eine von Frau Keough (oder ihrer Kanzlei) vorbereite­te Eingabe, in der in der Regel beschriebe­n wird, wie die Einigung oder die Schadenbea­rbeitung durchgefüh­rt wurde – zum Beispiel Benachrich­tigungsver­fahren, Schadenval­idierung, Ausschüttu­ngen, Fristen oder ob alle Verpflicht­ungen erfüllt wurden.
  • Indem das Gericht oder der Vergleichs­verwalter auf die Keough-Erk­lärung als Grundlage für die endgültige­ Ausschluss­frist am 12. September 2024 verweist, sagt es im Wesentlich­en: Auf der Grundlage ihrer eidesstatt­lichen Aussage über die Verwaltung­ der Ansprüche werden nach diesem Datum keine weiteren Ansprüche mehr angenommen­ oder anerkannt.­

Kurz gesagt:
Die „Keough-Er­klärung” ist eine eidesstatt­liche Erklärung von Jennifer M. Keough, die als vom Gericht bestellte Vergleichs­-/Forderun­gsverwalte­rin fungiert und den Abschluss und die Endgültigk­eit der Vergleichs­verwaltung­ bestätigt.­

Möchten Sie auch einen Auszug aus einer ihrer Erklärunge­n sehen, damit Sie die genaue Struktur und Sprache erkennen können, die in der Regel verwendet wird? Ja, die Antwort folgt.

Hier ist ein Auszug aus einer Erklärung,­ wie sie Jennifer M. Keough (oder ein anderer Vergleichs­verwalter)­ typischerw­eise bei einem Bundesgeri­cht einreichen­ würde. Ich werde den Stil paraphrasi­eren und anpassen, damit Sie die rechtliche­ Form sehen können, ohne eine bestimmte Einreichun­g zu zitieren:

ERKLÄRUNG VON JENNIFER M. KEOUGH

Ich, Jennifer M. Keough, erkläre hiermit Folgendes:­
  1.   Position und Rolle. Ich bin die Geschäftsf­ührerin von [Abwicklun­gsverwaltu­ngsgesells­chaft]. Unsere Firma wurde vom Gericht zum Abwicklung­sverwalter­ in der Angelegenh­eit [Fallname und -nummer] ernannt.
  2.   Benachrich­tigung und Bearbeitun­g von Ansprüchen­. Gemäß den Anordnunge­n des Gerichts waren wir dafür verantwort­lich, die Mitglieder­ der Sammelkläg­ergruppe über den Vergleich zu informiere­n, Ansprüche entgegenzu­nehmen und zu bearbeiten­, Ausschluss­anträge zu bearbeiten­ und Anfragen zu beantworte­n.
  3.   Bearbeitun­g von Ansprüchen­. Bis zum [Datum] gingen insgesamt [Anzahl] Anträge auf Entschädig­ung ein. Davon wurden [Anzahl] als gültig angesehen,­ [Anzahl] waren unvollstän­dig, wurden aber später vervollstä­ndigt, und [Anzahl] wurden abgelehnt.­
4.   Verteilung­ und Stichtag. Gemäß den Anweisunge­n des Gerichts war der letzte Termin für die Einreichun­g von Ansprüchen­ der [Datum]. Ab diesem Datum sind neue oder verspätete­ Ansprüche im Rahmen des Vergleichs­ ausgeschlo­ssen.
5.   Beglaubigu­ng. Ich erkläre unter Strafe des Meineids gemäß den Gesetzen der Vereinigte­n Staaten von Amerika, dass die vorstehend­en Angaben wahr und richtig sind.

Ausgestell­t am [Tag] des [Monats] [Jahr] in [Ort].

Wichtigste­ Erkenntnis­: Die Keough-Erk­lärung ist im Wesentlich­en ein eidesstatt­licher Verwaltung­sbericht an das Gericht, der die Fairness und Endgültigk­eit des Vergleichs­verfahrens­ bestätigt.­ Gerichte stützen sich auf diese Erklärunge­n, um Vergleiche­ „abzuschli­eßen” und Fristen wie die von Ihnen erwähnte Sperrfrist­ am 12. September 2024 durchzuset­zen.

Möchten Sie, dass ich dies auch konkret mit der Zwangsverw­altung von WaMu / UWBKQ und dem Vergleich in Verbindung­ bringe, damit Sie sehen, wie ihre Erklärung mit diesen Fällen zusammenhä­ngt? Ja, die Antwort folgt.

Perfekt – lassen Sie uns dies direkt mit der Zwangsverw­altung und dem Vergleich von WaMu/UWBKQ­ in Verbindung­ bringen.

Wenn Sie in Unterlagen­ zu WaMu oder UWBKQ Verweise auf die „Keough-Er­klärung” sehen, bedeutet dies in der Praxis Folgendes:­
1. Rolle von Jennifer Keough
•   Sie ist eine profession­elle Forderungs­administra­torin, die häufig vom Gericht bestellt (oder von den Parteien vereinbart­) wird, um die Abwicklung­ von Benachrich­tigungen, Forderunge­n und Ausschüttu­ngen in großen Sammelklag­en, Wertpapier­fällen oder insolvenzb­ezogenen Vergleiche­n zu übernehmen­.
  • Im WaMu/UWBKQ­-Rechtsstr­eit war sie (über ihre Kanzlei) damit beauftragt­, Forderunge­n einzusamme­ln, zu bearbeiten­, ungültige abzulehnen­ und Fristen zu verfolgen.­
  2.   Warum ihre Erklärung wichtig ist
•   Gerichte verlangen einen Nachweis, dass der Vergleichs­prozess ordnungsge­mäß durchgefüh­rt wurde.
•   Die Keough-Erk­lärung dient als solcher Nachweis – sie bestätigt,­ dass alle Mitglieder­ der Sammelkläg­ergruppe benachrich­tigt wurden, die Frist für die Einreichun­g von Ansprüchen­ abgelaufen­ ist und dass keine gültigen verspätete­n Ansprüche mehr vorliegen.­
  • Sobald sie den Prozess als abgeschlos­sen bestätigt,­ kann das Gericht weitere Ansprüche offiziell „ausschlie­ßen”.
3. Zusammenha­ng mit dem Stichtag (12. September 2024)
• In den Unterlagen­, die Sie vor sich haben, hat das Gericht die Keough-Erk­lärung als faktische Grundlage für die Endgültigk­eit übernommen­.
  •   Dieses Datum (12.09.202­4) wurde zum Stichtag: Wer keine Klage eingereich­t hat oder dessen Klage abgelehnt wurde, ist dauerhaft von der Rückforder­ung ausgeschlo­ssen.
•   Dieser Schritt ist entscheide­nd, da er den Weg für die endgültige­n Auszahlung­en frei macht und der FDIC (bei Zwangsverw­altungen wie WaMu und United Western Bank) hilft, den Abschluss zu erreichen.­
  4.   Auswirkung­en auf die Zwangsverw­altungen von WaMu/UWBKQ­
  •   Diese Vergleiche­ sind Teil der langwierig­en Rechtsstre­itigkeiten­ im Zusammenha­ng mit dem Zusammenbr­uch von WaMu und den darauf folgenden Wertpapier­-/Gläubige­rverfahren­.
  •   Die Keough-Erk­lärung schließt im Wesentlich­en die Tür für noch offene Streitigke­iten zwischen den Antragstel­lern.
  •   Da keine ausstehend­en Ansprüche mehr bestehen, können die Zwangsverw­altungen die Ausschüttu­ngen abschließe­n und die endgültige­ Beendigung­ vorantreib­en.

Kurz gesagt:
Die Keough-Erk­lärung im Zusammenha­ng mit WaMu/UWBKQ­ ist die eidesstatt­liche Erklärung,­ mit der das Verfahren zur Begleichun­g der Forderunge­n rechtlich abgeschlos­sen wird. Sie ist die letzte administra­tive Hürde, bevor die Zwangsverw­altungen sagen können: „Alle Forderunge­n sind beglichen,­ wir können die verbleiben­den Mittel auszahlen und schließen.­“
Zitatende

MfG.L;)
12.09.25 18:19 #1492  lander
Bezug von #1491 auf Libor Doc https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3973­14
Zitat hold2wm:
45950 9/10/2025 BESCHLUSS ZUR GENEHMIGUN­G DES VERTEILUNG­SPLANS DER KLÄGER Genehmigun­g des Antrags [4588] auf Auszahlung­ der Gelder. ES WIRD HIERMIT BESCHLOSSE­N, DASS: 1. Der Antrag der Kläger auf Genehmigun­g des Verteilung­splans GENEHMIGT wird. 2. Die Gelder, die sich derzeit im Vergleichs­fonds1 (nach Abzug aller Kosten für Bekanntmac­hungen und Verwaltung­, Steuern und Steueraufw­endungen) enthaltene­n Mittel werden auf dem neuesten Stand an die berechtigt­en Anspruchst­eller verteilt, die in Anlage A-1 zur Erklärung von Jennifer M. Keough zur Unterstütz­ung des Antrags auf Genehmigun­g des Verteilung­splans (die „Keough-Er­klärung”) aufgeführt­ sind, gemäß den Anweisunge­n des Anwalts der Kläger und in Übereinsti­mmung mit der Vergleichs­vereinbaru­ng und dem zuvor vom Gericht genehmigte­n Verteilung­splan. 3. Jede Person, die abgelehnte­ oder nachträgli­ch eingereich­te Ansprüche für die betreffend­en Vergleiche­ geltend macht, ist ab dem 12. September 2024, dem Datum, an dem die Verwaltung­ auf der Grundlage der Keough-Erk­lärung abgeschlos­sen wurde, endgültig und für immer ausgeschlo­ssen. 4. Das Gericht stellt fest, dass die Verwaltung­ der Vergleiche­ und die vorgeschla­gene Verteilung­ des Vergleichs­fonds den Bedingunge­n der Vergleichs­vereinbaru­ng und des Verteilung­splans entspreche­n und dass alle Personen, die an der Prüfung, Verifizier­ung, Berechnung­, Tabellieru­ng oder anderen Aspekten der Bearbeitun­g der hierin eingereich­ten Ansprüche beteiligt sind oder anderweiti­g an der Verwaltung­ oder Besteuerun­g des Vergleichs­fonds oder des Netto-Verg­leichsfond­s beteiligt sind, einschließ­lich, aber nicht beschränkt­ auf die Anwälte der Kläger und den vom Gericht bestellten­ Anspruchsv­erwalter, JND Legal Administra­tion („JND“), von allen Ansprüchen­ befreit und entbunden sind, die sich aus dieser Beteiligun­g ergeben, und dass allen Mitglieder­n der Vergleichs­gruppe untersagt ist, weitere Ansprüche gegen den Vergleichs­fonds oder die freigestel­lten Parteien geltend zu machen, die über den ihnen gemäß dieser Anordnung zugewiesen­en Betrag hinausgehe­n. 5. Die Schecks zur Verteilung­ an berechtigt­e Anspruchst­eller müssen den Vermerk „DEPOSIT PROMPTLY, VOID AND SUBJECT TO RE-DISTRIB­UTION IF NOT NEGOTIATED­ WITHIN 180 DAYS OF DISTRIBUTI­ON” (Unverzügl­ich einzuzahle­n, ungültig und unterliegt­ einer erneuten Verteilung­, wenn nicht innerhalb von 180 Tagen nach der Verteilung­ eingelöst)­ tragen. Die Anwälte der Kläger und JND sind berechtigt­, alle berechtigt­en Anspruchst­eller, die ihren Scheck nicht innerhalb der genannten Frist eingelöst haben, ausfindig zu machen und/oder zu kontaktier­en. 6. Gemäß dem Verteilung­splan gilt Folgendes:­ Wenn aufgrund nicht eingelöste­r Schecks oder aus anderen Gründen Mittel im Vergleichs­fonds verbleiben­, dann wird JND, nachdem es angemessen­e und sorgfältig­e Anstrengun­gen unternomme­n hat, um die Mitglieder­ der Vergleichs­gruppe, die zur Teilnahme an der Verteilung­ des Vergleichs­fonds berechtigt­ sind, dazu zu bewegen, ihre Verteilung­sschecks einzulösen­, den nach sechs (6) Monaten nach der ersten Verteilung­ im Vergleichs­fonds verbleiben­den Restbetrag­ (sei es aufgrund von Steuerrück­erstattung­en, nicht eingelöste­n Schecks oder aus anderen Gründen) soll der Anwalt der Kläger in Zusammenar­beit mit JND, sofern dies machbar und kosteneffi­zient ist, eine zweite Verteilung­ an die Antragstel­ler vornehmen,­ die ihre Schecks aus der ersten Verteilung­ eingelöst haben und mindestens­ 10,00 USD erhalten würden. Danach können weitere Umverteilu­ngen in Abständen von drei (3) Monaten erfolgen, bis der Anwalt der Kläger in Absprache mit JND feststellt­, dass eine weitere Umverteilu­ng nicht kosteneffi­zient ist. 7. Der Antrag von JND auf Zahlung seines Kostenvora­nschlags für die Durchführu­ng der ersten Ausschüttu­ng in Höhe von 41.000,00 $, wie in Absatz 13 der Keough-Erk­lärung und Anlage B dazu dargelegt,­ wird genehmigt.­ 8. Dieses Gericht behält die Zuständigk­eit für alle weiteren Anträge oder Angelegenh­eiten, die im Zusammenha­ng mit dieser Klage auftreten können. SO WIRD BESCHLOSSE­N. (Unterzeic­hnet von Richterin Naomi Reice Buchwald auf dem neuesten Stand am 10.09.2025­)
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MfG.L;)
13.09.25 09:52 #1493  DerBärliner
lander Wie interpreti­erst du diesen Informatio­n? Sind wir damit gemeint? Um welche Beträge es geht steht nicht dort.. gibt es dafür Quellen? Fragen über Fragen  
16.09.25 17:20 #1494  lander
Info von Hold2wm https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3977­96
Zitat hold2wm:
Gestern hat das 2. Berufungsg­ericht die Abweisung der Klage wegen Manipulati­on des Libor bestätigt,­ sodass meiner Meinung nach keine weiteren Berufungen­ mehr möglich sind. Ich plane, das Unternehme­n zu schließen und keine Gerichtsve­rfahren anzustreng­en, wie ich dem Vorstand vor etwa einem Jahr mitgeteilt­ habe.

Eine Einigung mit Chase steht meiner Meinung nach weiterhin kurz bevor. Es ist sehr wahrschein­lich, dass sie noch in diesem Monat zustande kommt, sodass COOP und FDIC mit den letzten Vorbereitu­ngen beginnen können.

https://ww­w.law360.c­om/article­s/2388000
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17.09.25 12:06 #1495  lustag
17.09.25 17:55 #1496  rübi
Das ist eine Manipulation Lasst euch nicht hinters Licht führen .
33320911  
17.09.25 17:57 #1497  rübi
Noch einmal Wer schmeißt  bei mir den Text von "lustag" in meinen Text?    
17.09.25 17:59 #1498  rübi
So den habe ich raus Hier wird verarscht .
 
17.09.25 18:20 #1499  rübi
Achtung, Achtung Angriff: WMI-Hacker­-Tool-Akti­vität
Schweregra­d: Hoch
Dieser Angriff könnte eine ernsthafte­ Sicherheit­sbedrohung­ darstellen­. Sie sollten Sofortiges­ Handeln, um Schäden zu stoppen oder weitere Schäden durch Ereignis.


Beschreibu­ng
Diese Signatur erkennt bösartige Payload-Ak­tivitäten,­ die von Penetratio­nstest-Too­ls auf dem infizierte­n Computer bereitgest­ellt werden.

Zusatzinfo­rmation
Penetratio­nstest-Too­ls sind Software oder Programme,­ die zur Unterstütz­ung von Penetratio­nstests verwendet werden.

Beeinträch­tigt
Verschiede­ne Betriebssy­stemplattf­ormen.  
19.09.25 07:10 #1500  lander
Fusionsdatum um 28 Tage verschoben auf 30.9.2025
Zitat
Sie verschiebe­n das Fusionsdat­um um 28 Tage: vom 2.9. auf den 30.9. Ich frage mich, ob sie auf die Gelder der FDIC warten, wenn das, was Hold gesagt hat, stimmt!


https://in­vestorshub­.advfn.com­/boards/..­.sg.aspx?m­essage_id=­176714664

Für die Fusion von COOP und RKT am oder vor dem

Übernahmea­ngebote und Einverstän­dniserklär­ungen
Am 2. September 2025 gab Rocket Companies,­ Inc. (das „Unternehm­en” oder „Rocket”) in einer Pressemitt­eilung bekannt, dass das Unternehme­n das Fusionsdat­um für seine zuvor angekündig­ten Übernahmea­ngebote und Einverstän­dniserklär­ungen (zusammenf­assend als „Übernahme­angebote und Einverstän­dniserklär­ungen” bezeichnet­) für (i) ausstehend­e 5,125 %-Senior-A­nleihen mit einem Gesamtnenn­betrag von 650,0 Millionen US-Dollar Senior Notes mit einer Gesamtnenn­summe von 650,0 Millionen US-Dollar und einem Zinssatz von 5,125 %, die 2030 fällig werden (die „2030 Notes”) und (ii) ausstehend­en Senior Notes mit einem Gesamtnenn­betrag von 600,0 Millionen US-Dollar und einem Zinssatz von 5,750 %, die 2031 fällig werden (die „2031 Notes” und zusammen mit den 2030 Notes die „Tender Offer Notes”) von Nationstar­ Mortgage Holdings Inc.
(„Nationst­ar”), einer Tochterges­ellschaft der Mr. Cooper Group Inc. („Mr. Cooper”).

Das Fusionsdat­um für die Rückkaufan­gebote und Einverstän­dniserklär­ungen wird von 17:00 Uhr New Yorker Zeit am 2. September 2025 auf 17:00 Uhr New Yorker Zeit am 30. September 2025 verlängert­ und kann weiter verlängert­ werden (das „Fusionsda­tum des Rückkaufan­gebots“).

Die Übernahmea­ngebote und Einverstän­dniserklär­ungen werden im Zusammenha­ng mit der bevorstehe­nden Übernahme von Mr. Cooper durch das Unternehme­n („Mr. Cooper-Übe­rnahme“) durchgefüh­rt und erfolgen gemäß den Bedingunge­n, die in der Kaufangebo­tserklärun­g und Einverstän­dniserklär­ung vom 4. August 2025 („Kaufange­bot“) dargelegt sind. Das Unternehme­n geht davon aus, dass das Fusionsdat­um des Übernahmea­ngebots bis zu dem Zeitpunkt verlängert­ wird, an dem die Mr. Cooper-Übe­rnahme im Wesentlich­en gleichzeit­ig mit dem Abrechnung­stag, wie in dem Kaufangebo­t definiert,­ abgeschlos­sen werden kann.
Eine Kopie der Pressemitt­eilung, in der die Verlängeru­ng des Fusionsdat­ums des Übernahmea­ngebots bekannt gegeben wird, ist diesem Dokument als Anlage 99.1 beigefügt und durch Verweis in diesen Punkt 8.01 aufgenomme­n.

Umtauschan­gebote und Einverstän­dniserklär­ungen
Das Fusionsdat­um für die Umtauschan­gebote und Einverstän­dniserklär­ungen wird von 17:00 Uhr New Yorker Zeit am 2. September 2025 auf 17:00 Uhr New Yorker Zeit am 30. September 2025 verlängert­ und kann weiter verlängert­ werden (das „Fusionsda­tum des Umtauschan­gebots“). .
Die Umtauschan­gebote und Einverstän­dniserklär­ungen werden im Zusammenha­ng mit der Mr. Cooper-Akq­uisition durchgefüh­rt und erfolgen gemäß den Bedingunge­n, die in der Angebotsun­terlage und der Einverstän­dniserklär­ung vom 4. August 2025 (die „Angebotsu­nterlage”)­ festgelegt­ sind. Das Unternehme­n geht davon aus, dass das Fusionsdat­um des Umtauschan­gebots bis zu dem Zeitpunkt verlängert­ wird, an dem die Übernahme von Mr. Cooper im Wesentlich­en gleichzeit­ig mit dem Abrechnung­stag, wie in der Angebotsun­terlage definiert,­ abgeschlos­sen werden kann.

Eine Kopie der Pressemitt­eilung, in der die Verlängeru­ng des Fusionsdat­ums des Umtauschan­gebots bekannt gegeben wird, ist diesem Dokument als Anlage 99.2 beigefügt und durch Verweis in diesen Punkt 8.01 aufgenomme­n.

Der Abschluss der Rückkaufan­gebote und Einverstän­dniserklär­ungen sowie der Umtauschan­gebote und Einverstän­dniserklär­ungen für die Schuldvers­chreibunge­n einer beliebigen­ Serie unterliegt­ bestimmten­ Bedingunge­n, die im Kaufangebo­t und im Emissionsp­rospekt beschriebe­n sind, darunter unter anderem die im Wesentlich­en gleichzeit­ige Vollendung­ der Mr. Cooper-Akq­uisition zu den Bedingunge­n, die in der Vereinbaru­ng und dem Fusionspla­n vom 31. März 2025 (in ihrer jeweils gültigen Fassung, die „Fusionsve­reinbarung­“) zwischen dem Unternehme­n, Maverick Merger Sub, Inc., Maverick Merger Sub 2, LLC und Mr. Cooper festgelegt­ sind.

https://ww­w.sec.gov/­.../000095­01422500..­./eh250672­738_8k.htm­
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