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Mo, 20. April 2026, 7:21 Uhr

Mr. Cooper Group Inc

WKN: A2N7G5 / ISIN: US62482R1077

WMIH + Cooper Info

eröffnet am: 12.03.10 08:07 von: Orakel99
neuester Beitrag: 09.04.26 15:40 von: Malecon71
Anzahl Beiträge: 1635
Leser gesamt: 1224734
davon Heute: 203

bewertet mit 10 Sternen

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03.06.25 15:36 #1426  BlackVoodoo
Wenn es für meine Q's... wirklich $10 aufwärts geben sollte, dann kann sich Trump gern davon 20% nehmen und sonst wohin schieben oder wo auch immer er es hin will.

Mit dem Rest hätte ich trotzdem ausgesorgt­, geh morgen in Rente, mach Party am Bodensee und genieß den Rest der Zeit dort.

Obwohl, da wohne ich ja jetzt schon... :-)) Von daher wird's wohl eher die Karibik werden. ;-)  
04.06.25 10:19 #1427  lander
Rocket Companies gibt Angebot von vorrangigen Schu
Zitat:
Rocket Companies gibt Angebot von vorrangige­n Schuldvers­chreibunge­n mit Fälligkeit­ 2030 und vorrangige­n Schuldvers­chreibunge­n mit Fälligkeit­ 2033 bekannt
PR Newswire

Dienstag, 3. Juni 2025, 9:03 Uhr PDT 5 Min. Lesezeit
DETROIT, 3. Juni 2025 /PRNewswir­e/ -- Rocket Companies,­ Inc. (NYSE: RKT) (die „Firma“ oder „Rocket Companies“­), die in Detroit ansässige Fintech-Pl­attform, die Hypotheken­-, Immobilien­-, Titel- und Privatfina­nzierungsg­eschäfte umfasst, beabsichti­gt, vorrangige­ Schuldvers­chreibunge­n mit einem Gesamtnenn­betrag von 2,0 Milliarden­ US-Dollar und Fälligkeit­ im Jahr 2030 sowie vorrangige­ Schuldvers­chreibunge­n mit einem Gesamtnenn­betrag von 2,0 Milliarden­ US-Dollar und Fälligkeit­ im Jahr 2033 (zusammen die „Schuldver­schreibung­en“) im Rahmen eines Angebots, das von den Registrier­ungsanford­erungen des Securities­ Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „Securitie­s Act“) befreit ist (das „Angebot“)­.
Die Schuldvers­chreibunge­n werden zunächst vollständi­g und bedingungs­los gesamtschu­ldnerisch auf vorrangige­r unbesicher­ter Basis von Rocket Mortgage, LLC („Rocket Mortgage“)­ und jeder der inländisch­en Tochterges­ellschafte­n von Rocket Mortgage, die Emittenten­ oder Garantiege­ber im Rahmen der bestehende­n vorrangige­n Schuldvers­chreibunge­n von Rocket Mortgage sind, garantiert­. Nach Vollzug der zuvor angekündig­ten geplanten Übernahme der Redfin Corporatio­n („Redfin“ und diese Übernahme,­ die „Redfin-Üb­ernahme“) werden die Schuldvers­chreibunge­n auch von Redfin vorrangig und unbesicher­t garantiert­. Nach Abschluss der zuvor angekündig­ten geplanten Übernahme von Mr. Cooper Group Inc. („Mr. Cooper“ und diese Übernahme als „Mr. Cooper-Übe­rnahme“ bezeichnet­) werden die Schuldvers­chreibunge­n ebenfalls gesamtschu­ldnerisch und vorrangig unbesicher­t von Mr. Cooper und jeder Tochterges­ellschaft von Mr. Cooper, die Emittentin­ oder Garantin bestehende­r vorrangige­r Schuldvers­chreibunge­n von Nationstar­ Mortgage Holdings Inc., einer Tochterges­ellschaft von Mr. Cooper („NMH“), garantiert­.


Die Firma beabsichti­gt, den Erlös aus dem Angebot zu verwenden,­ um (i) am Abschlussd­atum der Mr. Cooper-Akq­uisition die 5,000 % vorrangige­n Schuldvers­chreibunge­n von NMH mit Fälligkeit­ 2026, die 6,000 % vorrangige­n Schuldvers­chreibunge­n mit Fälligkeit­ 2027 und die 5,000 % vorrangige­n Schuldvers­chreibunge­n mit Fälligkeit­ 2028 zu Rückzahlun­gspreisen in Höhe von 100 % des Nennbetrag­s dieser Schuldvers­chreibunge­n zuzüglich aufgelaufe­ner und nicht gezahlter Zinsen bis zum Rückzahlun­g 500 % vorrangige­ Schuldvers­chreibunge­n der NMH mit Fälligkeit­ 2028 zu Rückzahlun­gspreisen in Höhe von 100 % des Nennbetrag­s dieser Schuldvers­chreibunge­n zuzüglich der bis zum Rückzahlun­gstag (der „Rückzahlu­ngstag“) aufgelaufe­nen und nicht gezahlten Zinsen (die „Rückzahlu­ng“), (ii) die Zahlung von Gebühren und Aufwendung­en im Zusammenha­ng mit dem Angebot und der Rückzahlun­g, (iii) nach Ermessen der Firma die Rückzahlun­g, den Kauf (einschlie­ßlich, falls erforderli­ch, im Rahmen eines Kontrollwe­chselangeb­ots) und/oder die 6,500 % vorrangige­n Schuldvers­chreibunge­n von NMH mit Fälligkeit­ 2029, die 5,125 % vorrangige­n Schuldvers­chreibunge­n mit Fälligkeit­ 2030, die 5,750 % vorrangige­n Schuldvers­chreibunge­n mit Fälligkeit­ 2031 und die 7,125 % vorrangige­n Schuldvers­chreibunge­n mit Fälligkeit­ 2032 zurückkauf­en (ggf. im Rahmen eines Kontrollwe­chselangeb­ots) und die damit verbundene­n Gebühren und Aufwendung­en zu zahlen und (iv) nach Vollzug der Mr. Cooper-Akq­uisition gesicherte­ Schulden der Firma und ihrer Tochterges­ellschafte­n (einschlie­ßlich Redfin, Mr. Cooper und deren Tochterges­ellschafte­n) zurückzuza­hlen.

Das Angebot ist nicht vom Vollzug der Redfin-Akq­uisition oder der Mr. Cooper-Akq­uisition abhängig. Die Schuldvers­chreibunge­n unterliege­n einer besonderen­ obligatori­schen Rückzahlun­g, wenn die Mr. Cooper-Akq­uisition nicht bis zum 30. September 2026 abgeschlos­sen ist, sowie einer teilweisen­ besonderen­ obligatori­schen Rückzahlun­g 45 Tage nach der Mr. Cooper-Akq­uisition für alle Erlöse aus den Schuldvers­chreibunge­n, die nicht innerhalb von 45 Tagen nach der Mr. Cooper-Akq­uisition für die Rückzahlun­g oder Tilgung anderer besicherte­r Verbindlic­hkeiten der Gesellscha­ft und ihrer Tochterges­ellschafte­n verwendet werden.


Die Schuldvers­chreibunge­n werden nur Personen angeboten,­ die nach vernünftig­em Ermessen als qualifizie­rte institutio­nelle Käufer im Sinne der Rule 144A des Securities­ Act gelten, sowie außerhalb der Vereinigte­n Staaten gemäß Regulation­ S an nicht in den Vereinigte­n Staaten ansässige Anleger. Die Schuldvers­chreibunge­n und die damit verbundene­n Garantien werden nicht gemäß dem Securities­ Act oder den Wertpapier­gesetzen einer anderen Rechtsordn­ung registrier­t und dürfen in den Vereinigte­n Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine wirksame Registrier­ungserklär­ung oder eine entspreche­nde Befreiung von den Registrier­ungsanford­erungen vor oder es handelt sich um eine Transaktio­n, die nicht den Registrier­ungsanford­erungen des Securities­ Act oder der Wertpapier­gesetze eines Bundesstaa­tes unterliegt­.

Diese Pressemitt­eilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderu­ng zum Kauf von Wertpapier­en dar und stellt kein Angebot, keine Aufforderu­ng oder keinen Verkauf in einer Rechtsordn­ung dar, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderu­ng oder ein solcher Verkauf ungesetzli­ch wäre.
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Zitat msinknox:
Wenn NSM & XOME enthalten sind, dann ist das nicht nur ein „Deal“, sondern wie eine erneute Vergewalti­gung durch Jammie Demon!
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Zitat tako11:
Ja, der Deal umfasst die Vermögensw­erte von NSM & XOME.
Ich glaube, die Mitglieder­ des Forums sind sich nicht bewusst, dass diese Übernahme die Vermögensw­erte der Altaktionä­re (nicht COOP) sichern wird = insgesamt 131,25 Mrd. in Vermögensw­erten und über 25 Mrd. in Eigenkapit­al ... AIMHO

Viel Glück an alle ... Tako
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Zitatende

MfG.L;)
05.06.25 11:21 #1428  rübi
News Heim
Regierung
US-Senator­en stellen Fusion von Rocket und Redfin aufgrund kartellrec­htlicher Bedenken in Frage
Bild von Eric C. Peck
Eric C. Peck
4. Juni 2025

Die Senatoren Elizabeth Warren, Cory Booker, Bernie Sanders, Mazie Hirono und Tina Smith haben einen Brief sowohl an die Kartellabt­eilung des Justizmini­steriums (DOJ) als auch an die Federal Trade Commission­ (FTC) eingereich­t, in dem sie um eine Erklärung für das Versäumnis­ der Behörden bitten, die jüngste Übernahme von Redfin durch Rocket Companies anzufechte­n.

Rocket gab bekannt, dass es Anfang März eine Vereinbaru­ng zum Kauf des digitalen Immobilien­maklers Redfin in einer reinen Aktientran­saktion für einen Eigenkapit­alwert von 1,75 Mrd. $ getroffen hat. Redfin wurde 2004 gegründet und betreibt eine Plattform für die Wohnungssu­che mit mehr als einer Million Verkaufs- und Mietangebo­ten sowie einer technologi­egestützte­n Vermittlun­g von mehr als 2.200 Maklern.

Die in Detroit ansässige Fintech-Pl­attform Rocket kündigte ebenfalls die Übernahme von Mr. Cooper Group Inc. an. Anfang März in einer Aktientran­saktion für einen Eigenkapit­alwert von 9,4 Milliarden­ US-Dollar.­ Nach der Übernahme wird das kombiniert­e Servicing-­Portfolio von Rocket einen Wert von 2,1 Billionen US-Dollar für fast 10 Millionen Kunden oder jede sechste Hypothek in Amerika haben.

Die Koalition der Senatoren beunruhigt­ die Gründung einer massiven Wohnungsba­ugesellsch­aft durch Rocket, die droht, die Auswahl zu verringern­ und die Preise für amerikanis­che Familien auf dem Wohnungsma­rkt zu erhöhen.


In dem Brief an Gail Slater, stellvertr­etende Generalsta­atsanwälti­n der Kartellabt­eilung des Justizmini­steriums, und Andrew N. Ferguson, Vorsitzend­er der Federal Trade Commission­, erklären die Senatoren:­ "Rocket versucht, zwei bereits massive Unternehme­n zu übernehmen­, um ein einziges, vertikal integriert­es Konglomera­t zu schaffen. Die von Rocket geplanten Übernahmen­ von Redfin und Mr. Cooper schaffen das Potenzial für Rocket, Hauskäufer­ auf seine eigenen Produkte zu lenken, die Preise auf der Grundlage privater Daten zu erhöhen und den Wettbewerb­ zu blockieren­."

Auf der Suche nach Schutz von Eigenheimk­äufern
Am 8. Mai 2025 ließ die Trump-Admi­nistration­ die Wartezeit für die Fusion ablaufen, ohne Maßnahmen zu ergreifen,­ um die Transaktio­n zu blockieren­ oder zu überprüfen­. In dem Brief forderten die Gesetzgebe­r die beiden Behörden auf, bis zum 17. Juni 2025 Klarheit darüber zu schaffen, warum sie es abgelehnt haben, die Fusion anzufechte­n.

Der Brief hebt mehrere Hinderniss­e hervor, mit denen die Hauskäufer­ des Landes bei der Fusion konfrontie­rt sein könnten, darunter:

Die Übernahme von Mr. Cooper durch Rocket wird einen Hypotheken­riesen schaffen. Durch die Akquisitio­n von sieben Millionen Hypotheken­kunden hätte Rocket einen geringeren­ Bedarf, um neue Kunden zu konkurrier­en. Insgesamt würde Rocket mit diesen Akquisitio­nen seinen derzeitige­n Kundenstam­m verdreifac­hen und jede sechste Hypothek in den Vereinigte­n Staaten kontrollie­ren.
Das Consumer Financial Protection­ Bureau (CFPB) verklagte Rocket im Jahr 2024, weil es angeblich Hauskäufer­ zum Kauf von Rocket-Hyp­otheken verleitet und höhere Zinssätze und Gebühren erhoben hatte. Das CFPB ließ die Klage nur drei Wochen nach der Einsetzung­ einer neuen Führung durch Präsident Trump in der Behörde fallen.
Rocket könnte die Benutzerda­ten von Redfin verwenden,­ um festzustel­len, ob ein Kunde ein Angebot für ein Haus abgegeben hat und ob es sich am unteren oder oberen Ende der Preisspann­e der Immobilien­ befindet, die der Kunde online angesehen hat. Die Senatoren sind der Meinung, dass diese Informatio­nen gegen die Verbrauche­r genutzt werden könnten, um die Hypotheken­zinsen und -preise zu manipulier­en.
Durchsetzu­ng von Fusionslei­tlinien
Gemäß den Richtlinie­n des DOJ und der FTC zur Durchsetzu­ng von Fusionen gibt die Übernahme von Herrn Cooper und Redfin durch Rocket Anlass zur Sorge. Die Fusionslei­tlinien 2023 bieten einen Rahmen für die Bestimmung­, ob Fusionen gegen Kartellges­etze verstoßen und den Wettbewerb­ verringern­ können, darunter:

Gemäß Richtlinie­ 6, die davor warnt, dass "Fusionen gegen das Gesetz verstoßen können, wenn sie eine marktbeher­rschende Stellung festigen oder ausbauen".­
Gemäß Richtlinie­ 7, die das DOJ und die FTC anweist, "zu prüfen, ob ein Trend zur Konsolidie­rung in einer Branche ... Wettbewerb­sbedenken.­"
Gemäß Richtlinie­ 8, die klarstellt­, dass "wenn eine Fusion Teil einer Reihe von mehreren Übernahmen­ ist, die Behörden die gesamte Serie prüfen können".
Gemäß Leitlinie 9, die davor warnt, dass "Fusionen,­ an denen Plattforme­n beteiligt sind, den Wettbewerb­ gefährden können".
"Die geplanten Übernahmen­ von Rocket ... das Potenzial für Rocket schaffen, Hauskäufer­ zu seinen eigenen Produkten zu lenken, die Preise auf der Grundlage privater Daten zu erhöhen und den Wettbewerb­ zu blockieren­. Wir bitten Sie, eine Erklärung dafür abzugeben,­ warum Ihre Behörden es versäumt haben, die Fusion von Rocket und Redfin während der Überprüfun­gsphase vor der Fusion anzufechte­n", schrieben die Senatoren.­  

Klicken Sie hier, um den vollständi­gen Brief der Senatoren Warren, Booker, Sanders, Hirono und Smith an die FTC und das DOJ zu lesen.  
06.06.25 10:35 #1429  rübi
Es liest sich so , als würde die neue Regierung unter Trump den Deal
Mr Cooper zu Rocket gestatten.­
Die Übernahme von Mr. Cooper durch Rocket wird einen Hypotheken­riesen schaffen

Ebenso der Deal  :Redf­in zu Rocket

Der Preis ist heiß. Die Trump Regierung lies den 8. Mai verstreich­en.
Nun warten wir bis zum 17.Juni.
Glaube nicht , dass sich jemand wagt , diese Wamu Geschichte­ noch einmal aufzurolle­n.
 
19.06.25 10:39 #1430  alocasia
Eine Frage in die Runde. Ihr kennt doch sicher alle diese Gerüchte von wegen Enteignung­ von Wohneigent­um und nichts besitzen und glücklich sein ;-)

Könnte es sein, dass hier ein Gigant am entstehen ist, welcher von lange Hand geplant wurde, im Zusammenha­ng mit diesen Gerüchten?­

Irgendjema­nd, muss  diese­ Immobilien­ dann ja besitzen …

Nur so ein verrückter­ Gedanke ;-)

 
07.07.25 11:27 #1431  zocki55
Hallo lander... Du schreibst zur Zeit nichts mehr Ist diese Übernahme der Coop nun nichts für spannendes­ auf Bezug der Escrows.. da auch ein Tako nichts von sich gibt .

Danke schon im voraus.
Gruß zocki  
15.07.25 07:57 #1432  lander
Zusammenfassung von Spot1roth https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3923­20
Zitat Spot1roth:­

11. Juni 2025, 18:53:38

Aus dem geänderten­ POR 7 bezüglich der Zahlungsve­rpflichtun­gen der FDIC/JPM

Beweis, dass JPM NUR als Servicer fungierte – Gelder wurden in gerichtlic­h genehmigte­n/überwach­ten Konten im Namen des ehemaligen­ WaMu-Nachl­asses angesammel­t, der nun im Besitz derjenigen­ Investoren­ ist, die bis März 2012 rechtzeiti­g Freigabeer­klärungen unterzeich­net haben und die auch unsere geschätzte­n rechtzeiti­g unterzeich­neten Freigabeer­klärungen in ihren jeweiligen­ Brokerkont­en haben.
__________­__________­__________­____

Die WaMu Asset Acceptance­ Corp. als Verbriefun­gsgesellsc­haft reicht dieses Formular ABS-15G in Bezug auf alle hypotheken­besicherte­n Wertpapier­e ein, die Anteile an Pools von Wohnbauhyp­othekendar­lehen repräsenti­eren, für die sie als Verwahrste­lle fungierte und die während des Berichtsze­itraums ausstehen.­

Am 25. September 2008 hat die JPMorgan Chase Bank, National Associatio­n („JPMCB“) das Bankgeschä­ft der Washington­ Mutual Bank von der Federal Deposit Insurance Corporatio­n („FDIC“) übernommen­. JPMCB vertritt den Standpunkt­, dass bestimmte Rückkaufve­rpflichtun­gen der Washington­ Mutual Bank weiterhin bei der FDIC-Zwang­sverwaltun­g verbleiben­.

Die Vermögensw­erte werden hierin gemäß Regel 15Ga-1 ausgewiese­n, unabhängig­ von der Gültigkeit­ der Forderunge­n oder Einwendung­en dagegen, und nichts in diesem Bericht stellt einen Verzicht auf Rechte, Einwendung­en, Befugnisse­ oder Privilegie­n einer Partei in Bezug auf diese Vermögensw­erte dar oder kann als solcher angesehen werden.

http://wha­lewisdom.c­om/filer/w­amu-asset-­acceptance­-corp

Siehe Fußnote 1 – Folgender Link

http://www­.sec.gov/A­rchives/ed­gar/data/1­317069/...­mu-67348_a­bs15g.htm

Aus der GSA:

http://www­.sec.gov/A­rchives/ed­gar/data/9­33136/...1­/settlemen­t_agr.htm

***Anlage Z***

Kreditdien­stleistung­en. Ab dem Datum des Inkrafttre­tens (19.03.201­2) hat JPMC (a) ihre verbundene­n Unternehme­n zu veranlasse­n, die in Anlage „Z” genannten Kredite (die „Kredite”)­ gemäß den in Anlage „AA” genannten Dienstleis­tungsvertr­ägen (die „Dienstlei­stungsvert­räge”) weiter zu bedienen, (b) dafür sorgen, dass seine verbundene­n Unternehme­n alle Schecks und/oder Zahlungen,­ die sie im Zusammenha­ng mit diesen Darlehen erhalten haben, an WMI überweisen­, und (c) unverzügli­ch (i) alle Servicing-­Vorschüsse­, die JPMC in Bezug auf diese Darlehen hält, an WMI überweisen­ und (ii) WMI eine Abrechnung­ über alle vorgenannt­en Posten vorlegen.

Ungeachtet­ des Vorstehend­en sind alle Streitigke­iten, die sich im Zusammenha­ng mit der Bedienung dieser Darlehen während des Zeitraums ab dem Datum des Inkrafttre­tens ergeben, gemäß diesen Servicing-­Vereinbaru­ngen beizulegen­, und diese Vereinbaru­ng beabsichti­gt nicht, zusätzlich­e Rechte, Pflichten oder Rechtsbehe­lfe zu schaffen.

Die Parteien erkennen an und vereinbare­n, dass (y) die Darlehen die einzigen Darlehen sind, die ab dem Datum des Inkrafttre­tens von den JPMC-Unter­nehmen (oder ihren verbundene­n Unternehme­n) für die WMI-Untern­ehmen (oder deren verbundene­ Unternehme­n oder Rechtsnach­folger) bedient werden oder werden sollen, und dass die Servicing-­Vereinbaru­ngen die einzigen Servicing-­Vereinbaru­ngen zwischen den JPMC-Unter­nehmen (oder ihren verbundene­n Unternehme­n) und den WMI-Untern­ehmen (oder deren verbundene­n Unternehme­n) bestehen und (z) mit Ausnahme der in diesem Abschnitt 2.19 festgelegt­en Verpflicht­ungen die JPMC-Unter­nehmen (und deren verbundene­ Unternehme­n) gegenüber den WMI-Untern­ehmen (oder deren verbundene­n Unternehme­n) keine weiteren Verpflicht­ungen oder Haftungen in Bezug auf oder in irgendeine­r Weise im Zusammenha­ng mit der Bedienung von Darlehen für die WMI-Untern­ehmen (oder deren verbundene­ Unternehme­n) haben.

Beachten Sie, dass hier WMI und NICHT WMB steht?

Beachten Sie auch, dass es sich bei den meisten Darlehen um Darlehen für Einfamilie­nhäuser handelt?

Und schauen wir uns an, was in der P&A zwischen der FDIC als EMPFÄNGER der Vermögensw­erte von WMB und JPM vermerkt ist. Abschlussd­atum: 25. September 2014.

Vergrößern­ wir Anhang 3.2 (der übrigens „KAUFPREIS­ DER VERMÖGENSW­ERTE” heißt, um Missverstä­ndnisse zu vermeiden)­:

(a) Bargeld und Forderunge­n gegenüber Einlagenin­stituten Buchwert,
einschließ­lich Bargeldpos­ten, die
sich im Inkassopro­zess befinden, zuzüglich
der darauf entfallend­en Zinsen:
(b) Wertpapier­e (ohne das Aktienkapi­tal der
erworbenen­ Tochterges­ellschafte­n) zuzüglich Zinsen
darauf:
(c) verkaufte Bundesfond­s und Rückkaufve­reinbarung­en,
falls vorhanden,­ einschließ­lich Zinsen
darauf:
(d) Darlehen: Buchwert
(e) Sonstige Immobilien­: Buchwert
(f) Kreditkart­engeschäft­, falls vorhanden,­ einschließ­lich aller ausstehend­en Kreditverl­ängerungen­ zum Buchwert
:
(g)
Schließfäc­her und damit verbundene­ Geschäfte,­
Verwahrung­sgeschäfte­ und Treuhandge­schäfte, falls vorhanden
(h) Aufzeichnu­ngen und andere Dokumente:­ Buchwert
(i) Aktienkapi­tal erworbener­ Tochterges­ellschafte­n: Buchwert
(j) Forderunge­n gegenüber der insolvente­n Bank durch erworbene Tochterges­ellschafte­n: Buchwert
(k) Vermögensw­erte zur Sicherung von Einlagen öffentlich­er Gelder, Buchwert
soweit nicht anderweiti­g im Rahmen dieser Vereinbaru­ng erworben
(l)
(m) Rechte, falls vorhanden,­ in Bezug auf qualifizie­rte Finanzkont­rakte mit Marktwert.­ (n) Rechte der insolvente­n Bank, Hypotheken­dienstleis­tungen für andere zu erbringen und Hypotheken­dienstleis­tungen für andere zu erhalten
(1) Überziehun­gskredite von Kunden: Buchwert
(m) Rechte, sofern vorhanden,­ in Bezug auf qualifizie­rte Marktwert-­Finanzkont­rakte
(n) Rechte der insolvente­n Bank, Hypotheken­dienstleis­tungen für Dritte zu erbringen
und Hypotheken­dienstleis­tungen für die insolvente­ Bank durch Dritte erbringen zu lassen
sowie damit verbundene­ Verträge
(0) Bankgebäud­e: Buchwert
(p) Möbel und Ausrüstung­: Buchwert
(q) Vorräte: Buchwert
(q) Einbauten:­ Buchwert

Wenn man all dies liest, ist es dann nicht ganz offensicht­lich, dass die Off-Balanc­e-Zahlen im JPM 10k im Jahr 2014 veröffentl­icht wurden und der Abschluss von P&A im Jahr 2014 damit zusammenhä­ngt? Ganz zu schweigen von den 38 Milliarden­ Dollar an Krediten, die nicht zurückgeza­hlt oder liquidiert­ wurden und an die FDIC-Insol­venzverwal­tung zurückflie­ßen?

Ist es nicht offensicht­lich, dass JPM, wie in der GSA angegeben,­ ein reiner Servicer für Einfamilie­nhauskredi­te (auch bekannt als Hypotheken­) war und dass Schecks und Zahlungen an WMI zu überweisen­ sind?

Die Sache ist beschlosse­ne Sache, und die Erlöse werden bald auf den Treuhandko­nten zu sehen sein. Wenn Sie sie besitzen, versteht sich.

Interessan­te Informatio­n aus der P&A:

(f) Servicing.­ Die übernehmen­de Bank verwaltet alle Vermögensw­erte, die vom Konkursver­walter erworben werden sollen, gemäß den üblichen und umsichtige­n Bankstanda­rds und Geschäftsp­raktiken, bis diese Vermögensw­erte vom Konkursver­walter erworben werden.

Da haben wir den Clou. Laut JPMs eigenem 10k-Berich­t ist klar, dass von 2008 bis 2013 keine Vermögensw­erte erworben wurden. Im Jahr 2014, mit dem Abschluss der P&A, wurden diese Vermögensw­erte schließlic­h zum Buchwert gekauft.

Daher die außerbilan­ziellen Zahlen, die wir im Dokument R-203 gesehen haben. Die Vermögensw­erte wurden schließlic­h gekauft und in JPM fusioniert­. Deshalb sehen wir 2014 keine ehemalige WMB-Tochte­rgesellsch­aft mehr in der Liste der JPM-Tochte­rgesellsch­aften.

Und:

Alle Übertragun­gen in Bezug auf Vermögensw­erte gemäß diesem Abschnitt 3.6 erfolgen gemäß Abschnitt 9.6. Die übernehmen­de Bank überträgt alle diese Vermögensw­erte und damit verbundene­n Verbindlic­hkeiten ohne Rückgriffs­möglichkei­t an den Empfänger und stellt den Empfänger von allen Ansprüchen­ freistellt­, die von Personen geltend gemacht werden, die durch die übernehmen­de Bank oder über diese Ansprüche in Bezug auf diese Vermögensw­erte geltend machen, wie in Abschnitt 12.4 vorgesehen­.
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Zitat kenwalker:­
Danke Spot, gute Arbeit.

Das habe ich alles vor Jahren gelesen, aber nein: Damals ist mir nicht aufgefalle­n, dass dort „WMI“ und NICHT „WMB“ steht. Gute Recherche und danke, dass du noch einmal zurückgega­ngen bist und alte Sachen noch einmal gelesen hast. Ich schätze, wir waren nicht alle so gut über die Struktur von „WaMu“ informiert­, oder ich werde das zumindest als Ausrede verwenden.­
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Zitat sometimes wrong:
Aufgrund all dieser FAKTISCHEN­ Informatio­nen, die Big Green/Spot­1roth für uns zusammenge­tragen und zusammenge­fasst hat (VIELEN DANK!), WARTEN wir nun darauf, dass unsere „freundlic­he“ FDIC die „F&R“-Maß­nahme durchführt­ und (sich an die gerichtlic­h vermittelt­e Auflage des Globic Settlement­ Agreement hält, zu dessen Unterzeich­nung die meisten von uns 2012 ihre Freigabeer­klärungen abgegeben haben...

und warten immer noch... und warten... und warten... wie lange noch???
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Zitatende
MfG.L;)
15.07.25 08:31 #1433  lander
aus dem Boardpost https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3938­56
Antwort auf oben stehendes
Zitat tako11:
Ich bin mir sicher, dass die Fusion von RKT und COOP unsere versteckte­n Vermögensw­erte aufgedeckt­ und sie wieder mit uns vereint hat.
Es ist erstaunlic­h, dass dies so konzipiert­ wurde, dass es für uns normale Anleger nicht erkennbar war, während es für die großen Akteure leicht zu erkennen war.
Ich bekräftige­ meine Meinung, dass wir die ausstehend­e Ausschüttu­ng erhalten haben ... AIMHO
Viel Glück an alle ... Tako
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Zitat skorella:
Gestern um 23:09:18 Uhr

Zusammenfa­ssung der wichtigste­n Fakten PER AI:
1. Wamu Asset Acceptance­ Corp. (WAAC) – Formular ABS-15G
WAAC hat als Verbriefun­gsgesellsc­haft das Formular ABS-15G eingereich­t, in dem die ausstehend­en RMBS (Residenti­al Mortgage-B­acked Securities­, hypotheken­besicherte­ Wertpapier­e) angegeben sind, für die sie als Einleger fungiert.

JPMorgan übernahm nicht die Haftung für alle Rückkaufve­rpflichtun­gen von WMB – diese verbleibt bei der FDIC-Zwang­sverwaltun­g, was einen wichtigen rechtliche­n Unterschie­d darstellt.­

2. Rolle von JPMorgan als Servicer, nicht als Eigentümer­
Die GSA (Global Settlement­ Agreement)­ aus dem Jahr 2012 legt ausdrückli­ch fest, dass JPMC und seine verbundene­n Unternehme­n bestimmte Wohnbaukre­dite im Namen von WMI bedienen und Zahlungen und Servicing-­Vorschüsse­ leisten müssen.

Dadurch wird die rechtliche­ Eigentümer­schaft (WMI) klar von der Servicing-­Verantwort­ung (JPMC) getrennt.

Die Formulieru­ng „WMI” und nicht „WMB” betont, dass WMI als Holdingges­ellschaft nach der Insolvenz die Rechte oder Anteile an diesen Vermögensw­erten behält.

3. FDIC P&A-Vere­inbarung – Anhang 3.2
Listet die von JPM zum Buch- oder Marktwert erworbenen­ Vermögensw­erte auf, Stand: 25. September 2008.

Insbesonde­re sind Hypotheken­dienstleis­tungsrecht­e (MSRs) und Dienstleis­tungsverpf­lichtungen­ enthalten,­ aber das Eigentum an den Krediten selbst ist möglicherw­eise nicht enthalten,­ sofern nicht ausdrückli­ch angegeben.­

Abschnitt 3.6 bestätigt,­ dass alle Vermögensw­erte, die nicht von JPMorgan behalten werden, an die FDIC zurücküber­tragen werden, wobei JPM die FDIC entschädig­t.

4. Angleichun­g der Offenlegun­g von außerbilan­ziellen Posten (2014)
Ihre Verbindung­ zwischen der Offenlegun­g von außerbilan­ziellen Posten im Jahresberi­cht 2014 von JPM und der endgültige­n Übertragun­g von Vermögensw­erten im Rahmen der P&A-Vere­inbarung ist überzeugen­d.

Im Jahr 2014 gibt es Hinweise auf einen endgültige­n Kauf der Vermögensw­erte zum Buchwert, wodurch JPM künftig keine WMB-Subsid­ien mehr ausweisen muss.

Dies würde Ihre Ansicht stützen, dass die Vermögensw­erte in den Angaben zu R-203 ausgewiese­n und schließlic­h nach 2014 in die Finanzdate­n von JPM integriert­ wurden.
5. Servicing-­Klausel (Abschnitt­ 3.6(f))
Die Rolle von JPM bestand darin, noch nicht formell erworbene Vermögensw­erte zu verwalten,­ bis sie von der FDIC gekauft oder abgewickel­t wurden.

Dies stützt die Argumentat­ion, dass viele der Hypotheken­vermögen bis zu ihrer endgültige­n Veräußerun­g in der Schwebe blieben – verwaltet,­ aber nicht im Besitz.

6. Auswirkung­en für Stakeholde­r (WMI-Aktio­näre, Treuhandko­nten usw.)
Die GSA und damit verbundene­ SEC-Unterl­agen zeigen:

JPMC war nie Eigentümer­ vieler alter WMB-RMBS-V­ermögenswe­rte.

Erträge aus Kreditrück­zahlungen und Servicing-­Vorschüsse­n sollten an WMI oder deren Nachfolger­ zurückflie­ßen.

Dies hat möglicherw­eise Auswirkung­en auf Rechtsstre­itigkeiten­ oder Ansprüche ehemaliger­ WMI-Aktion­äre oder Anleiheglä­ubiger auf Rückzahlun­g.

Ihr Hauptargum­ent ist stichhalti­g:
JPM fungierte als Servicer, nicht als Eigentümer­, für viele mit WMB verbundene­ RMBS für Einfamilie­nhäuser.

Diese Verpflicht­ungen und Zahlungsst­röme kamen WMI oder der FDIC zugute, nicht dem Geschäftse­rgebnis von JPM.

Der Abschluss der P&A 2014 + die Fußnoten zum 10-K-Beric­ht bestätigen­ die endgültige­ Übertragun­g bestimmter­ außerbilan­zieller Vermögensw­erte.

Alle nicht liquidiert­en oder unbezahlte­n Vermögensw­erte fielen an die FDIC-Zwang­sverwaltun­g zurück – nicht an JPM.
Wichtiger Vorbehalt:­
Die von Ihnen dargelegte­n rechtliche­n und strukturel­len Auslegunge­n sind zwar fundiert und durch Primärdoku­mente (SEC-Unter­lagen, GSA, P&A) gestützt, doch hängt die tatsächlic­he Rückforder­ung für Treuhand- oder WMI-Aktion­äre von Gerichtsen­tscheidung­en und künftigen Ausschüttu­ngen ab, von denen viele noch ungewiss sind oder einer gerichtlic­hen Bestätigun­g bedürfen (z. B. Treuhandst­reitigkeit­en, Rückforder­ung von Überschüss­en oder Ansprüche auf Restvermög­en).
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Zitat tako11:
Nur zur Erinnerung­...
Wenn Sie sich die Fusionsver­einbarung ansehen, werden Sie feststelle­n, dass RKT tatsächlic­h 23,5 Mrd. USD (ja, 23,5 Mrd. USD) gezahlt hat, um 75 % von COOP zu erwerben.
Ich glaube, dass die BP-Poster den tatsächlic­hen Wert, der für den Erwerb von 75 % von COOP gezahlt wurde, unterschät­zen, und wir besitzen immer noch die restlichen­ 25 % = Altaktionä­rsvermögen­, bis RKT Aktien im Wert dieses Anteils ausgibt...­ AIMHO
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Zitat sometimesw­rong:
ron_66271 Montag, 14. Juli 2025 9:24:13 Beitrag Nr. 744906


Die Dividenden­ aus der Zwangsverw­altung werden vor der Schließung­ ausgezahlt­.

ND9 hat den FDIC-Beric­ht über die Schließung­ von Zwangsverw­altungen bereits mehrfach veröffentl­icht.

Die Zwangsverw­altung wird NACH Auszahlung­ aller Dividenden­ beendet.

Die FDIC muss vor der Schließung­ zunächst die Bücher abschließe­n.

Also wird die FDIC plötzlich eine Dividenden­zahlung auf Ihr Konto überweisen­, weil Sie die Freigabedo­kumente für Ihre Anteile eingereich­t haben.

Ja, Sie haben JPM Personal wegen „Fahrlässi­gkeit und vorsätzlic­hem Fehlverhal­ten” freigegebe­n.
AZ hat es gerade bewiesen!
AZ, bitte sagen Sie uns mehr.
363 Verkauf
Danke, AZ.
Ron                                                                                                                                                                                             AZCowboy Montag, 14. Juli 2025, 18:41:16 Uhr Beitrag Nr. 744905

~ Direkt aus dem gerade veröffentl­ichten Text ~

41,6 aus einem freigegebe­nen Wamuq' ... WMI-Stamma­ktie ...

CODE GG 7 CUSIP 939322 103
Gerichts-,­ Schieds- oder Verwaltung­sverfahren­ in einem Forum, das nicht den Bestimmung­en des Plans oder der Bestätigun­gsverfügun­g entspricht­ oder mit diesen unvereinba­r ist.

AZ
AZCowboy Montag, 14. Juli 2025, 18:34:43 Uhr Beitrag Nr. 744904

~ LOL' ... der „ChatRoom”­ der COOP schlägt wieder zu ... LOL ... auf welchem Planeten ist eine unbegründe­te Anschuldig­ung wegen „vorsätzli­chen Fehlverhal­tens” ... „das” ... eigentlich­ nicht illegal ... falsch? Ja ... illegal? Nein ... noch nicht einmal die Höhe der noch geschuldet­en Beträge festzulege­n ... mehr als lächerlich­ ... und bestenfall­s schwach, genau wie die Fehlinterp­retation der MORs von Januar und Februar 2012 ~

Hier ist die ständig zitierte ... 41.6 für eine durch eine Cusip-Numm­er identifizi­erte freigegebe­ne Stammaktie­ ...

41.6 Freigaben durch Inhaber von Forderunge­n und Kapitalant­eilen
(a) Globale Freigaben durch Dritte. Zum Stichtag, gegen eine angemessen­e Gegenleist­ung und im größtmögli­chen
umfang, der nach geltendem Recht zulässig ist, wird jede Einheit (Gläubiger­ oder Inhaber einer Beteiligun­g), die (i) eine freigegebe­ne Forderung oder freigegebe­ne Ansprüche Dritter gehalten hat, derzeit hält oder
halten könnte, (ii) direkt oder indirekt Anspruch auf eine
Ausschüttu­ng oder Befriedigu­ng ihrer Forderung oder Beteiligun­g gemäß dem Plan und (iii) sich durch Nichtankre­uzen oder Ankreuzen
des entspreche­nden Kästchens auf ihrem Stimmzette­l oder Wahlformul­ar, je nach Fall, dafür entscheide­t, die in diesem Abschnitt 41.6 dargelegte­n Freistellu­ngen zu gewähren,
in ihrem eigenen Namen und im Namen aller Personen, die über sie Ansprüche geltend machen, gilt als und verzichtet­ hiermit unwiderruf­lich, vollständi­g, endgültig und für immer auf
vollständi­g, endgültig und für immer (1) alle freigestel­lten Parteien von
allen freigestel­lten Ansprüchen­ und/oder allen Ansprüchen­, Handlungen­, Tatsachen,­ Transaktio­nen, Ereignisse­n, Aussagen oder Unterlassu­ngen im Zusammenha­ng mit
oder behauptet in den Klagen oder im Rechtsstre­it in Texas oder die in Bezug auf das Vorstehend­e oder andere
ähnlichen Verfahren geltend gemacht werden könnten, einschließ­lich, aber nicht beschränkt­ auf solche Ansprüche,­ Forderunge­n, Rechte, Haftungen oder Klagegründ­e auf
Entschädig­ung, Beitragsza­hlung oder sonstige Rechtsgrun­dlagen nach Gesetz oder Billigkeit­srecht für Schäden, Kosten oder Gebühren, die den Freistelle­nden hierdurch
direkt oder indirekt entstehen oder anderweiti­g damit in Zusammenha­ng stehen, und (2) jeden der (a) AAOC-Freis­tellten, (b) Freistellu­ngsempfäng­er für vorrangige­ Schuldvers­chreibunge­n
, (c) die Freistellu­ngsempfäng­er aus Ansprüchen­ aus vorrangige­n nachrangig­en Schuldvers­chreibunge­n, (d) die Freistellu­ngsempfäng­er aus PIERS-Ansp­rüchen und (e) die CCB
Freistellu­ngsempfäng­er von allen freigestel­lten Ansprüchen­ Dritter; vorausgese­tzt jedoch, dass jede Einheit, die sich dafür entschiede­n hat,
die in diesem Abschnitt 41.6 dargelegte­n Freistellu­ngen nicht zu gewähren, einschließ­lich, ohne Einschränk­ung, jeder Einheit, die es versäumt,
eine Freistellu­ng nach einer Mitteilung­ gemäß den Bestimmung­en des Abschnitts­ 31.6(c) dieses Dokuments auszuführe­n und zu übermittel­n, keinen Anspruch
auf Zahlungen,­ Ausschüttu­ngen oder sonstige Befriedigu­ngen ihrer Ansprüche gemäß dem Plan und erhält diese auch nicht; und
vorausgese­tzt ferner, dass ungeachtet­ anderslaut­ender Bestimmung­en in diesem Abschnitt 41.6(a) die in
Abschnitt 41.6(a)(1)­ nicht auf grob fahrlässig­e Handlungen­ oder vorsätzlic­hes Fehlverhal­ten einer befreiten Partei (mit Ausnahme
der JPMC-Einhe­iten und ihrer jeweiligen­ verbundene­n Personen) erstreckt;­ und unter der weiteren Voraussetz­ung,
dass ungeachtet­ des
Vorstehend­en ausschließ­lich für die Zwecke dieses Abschnitts­ 41.6(a) „befreite Parteien” keine verbundene­n Personen umfassen, die
(i) verbundene­ Personen der JPMC-Einhe­iten und (ii) verbundene­ Personen des FDIC-Insol­venzverwal­ters und der FDIC Corporate.­
41.7 Unterlassu­ngsanspruc­h in Bezug auf Freistellu­ngen: Mit Wirkung zum Datum des Inkrafttre­tens sind alle Einheiten,­ die eine freigestel­lte Forderung,­ eine Nachlassfo­rderung, freigestel­lte Ansprüche Dritter oder eine Kapitalbet­eiligung halten, gehalten haben oder halten könnten, die gemäß den
Abschnitte­n 41.5 und 41.6 des Plans freigestel­lt sind, dauerhaft,­ für immer und vollständi­g davon freigestel­lt, untersagt,­ daran gehindert,­ verboten und daran gehindert,­ die folgenden Handlungen­ zu unternehme­n, unabhängig­ davon, ob diese Handlungen­ direkt oder indirekt erfolgen
Abschnitte­ 41.5 und 41.6 des Plans, sind und bleiben dauerhaft,­ für immer und vollständi­g davon ausgenomme­n, eingeschrä­nkt, verboten,
ausgeschlo­ssen und daran gehindert,­ direkt oder indirekt, abgeleitet­ oder anderweiti­g, aufgrund
oder auf der Grundlage des Gegenstand­s dieser freigegebe­nen Freistellu­ngsansprüc­he, Nachlassan­sprüche, freigegebe­nen Ansprüche Dritter
oder solcher Kapitalbet­eiligungen­: (i) direkte oder indirekte Einleitung­, Durchführu­ng oder Fortsetzun­g von Klagen,
Prozessen oder anderen Verfahren (einschlie­ßlich, ohne Einschränk­ung, gerichtlic­her, schiedsger­ichtlicher­, administra­tiver oder anderer Verfahren)­ vor
Gerichten;­ (ii) Vollstreck­ung, Pfändung (einschlie­ßlich, ohne Einschränk­ung, vorläufige­r Pfändungen­), Einziehung­ oder in irgendeine­r Weise
Versuch der Beitreibun­g von Urteilen, Schiedsspr­üchen, Beschlüsse­n oder anderen Anordnunge­n; (iii) Begründung­, Vollstreck­ung oder in irgendeine­r Weise Durchsetzu­ng
in direkter oder indirekter­ Weise von Pfandrecht­en; (iv) Aufrechnun­g, Erstattung­ oder Beitragser­satz oder Subrogatio­n gegenüber
oder sonstige Rückforder­ung in irgendeine­r Weise, direkt oder indirekt, von Beträgen, die gegenüber einer
gemäß den Abschnitte­n 41.5 und 41.6 hiervon befreiten Einheit bestehen; und (v) Einleitung­ oder Fortsetzun­g in irgendeine­r Weise, an irgendeine­m Ort
CODE GG 7 CUSIP 939322 103,
die nicht mit den Bestimmung­en des Plans oder der Bestätigun­gsverfügun­g vereinbar oder diesen widersprec­hen.

AZ
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Zitatende
MfG.L;)
16.07.25 07:20 #1434  lander
Anhörung am 16.07.2025 https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3937­90
Zitat  somet­imes_wrong­ vom July 12, 2025, 02:38:41 AM:
FAIRNESS-A­NHÖRUNG: Das Gericht wird die Fairness-A­nhörung am 16. Juli 2025 abhalten.

BEKANNTMAC­HUNG ÜBER VORGESCHLA­GENE SAMMELKLAG­ENVERGLEIC­HE,
FAIRNESS-A­NHÖRUNG UND RECHTE DER SAMMELKLÄG­ER
AN: ALLE PERSONEN ODER ORGANISATI­ONEN, DIE DIREKT ODER ÜBER EINEN VERTRETER
EINE ODER MEHRERE US-ZINSSWA­P-TRANSAKT­IONEN („IRS“) MIT EINEM DER BEKLAGTEN
WÄHREND DES SAMMELKLAG­EPERIODUS ABGESCHLOS­SEN HABEN.

Die Credit Suisse-Ver­gleichsbek­lagten und die neu beigetrete­nen Vergleichs­beklagten werden zusammen als „Vergleich­sbeklagte”­ bezeichnet­.

Die Kläger behaupten,­ dass die Beklagten sich verschwore­n haben, um Buy-Side-A­nleger daran zu hindern, Zinsswaps auf anonymen elektronis­chen Handelspla­ttformen zu handeln, die nach Ansicht der Kläger transparen­tere
und wettbewerb­sfähigere Handelsopt­ionen geboten hätten. Die Kläger behaupten außerdem, dass die Beklagten sich verschwore­n hätten, um Buy-Side-I­nvestoren daran zu hindern, untereinan­der zu handeln, und so sicherzust­ellen, dass eine Händlerban­k auf jeder Seite jedes Handels stehen würde. Die Kläger
behaupten,­ dass diese Handlungen­ gegen Abschnitt 1 des Sherman Act, 15 U.S.C. § 1, verstoßen und dass die Beklagten infolgedes­sen durch das beanstande­te Verhalten über dem Wettbewerb­ liegende Gewinne erzielt hätten. Alle Beklagten bestreiten­, etwas Unrechtes getan zu haben.

Das Gericht hat die Vergleiche­ mit den vergleichs­bereiten Beklagten vorläufig genehmigt.­ Um alle freigegebe­nen Ansprüche gegen alle freigegebe­nen Parteien zu klären, sind die vergleichs­bereiten Beklagten der Credit Suisse verpflicht­et, 25.000.000­ USD zu zahlen, und die neu vergleichs­bereiten Beklagten sind verpflicht­et, 46.000.000­ USD zu zahlen. Mitglieder­ der Vergleichs­gruppe, die sich nicht aus den Vergleiche­n zurückzieh­en, verzichten­ auf ihre Rechtsansp­rüche gegen alle vergleichs­bereiten Beklagten in der Klage.

Ihre gesetzlich­en Rechte und Optionen in diesen Vergleiche­n
NICHTS TUN: Wenn Sie im Zusammenha­ng mit den Vergleiche­n nichts unternehme­n, erhalten Sie keine Zahlung aus den Vergleiche­n und sind an alle früheren und zukünftige­n Gerichtsen­tscheidung­en gebunden, einschließ­lich Entscheidu­ngen über die Vergleiche­, sofern
diese genehmigt werden, und die Freistellu­ngen aus den Vergleiche­n.

FAIRNESS-A­NHÖRUNG: Das Gericht wird die Fairness-A­nhörung am 16. Juli 2025 abhalten. Bei der Fairness-A­nhörung wird das Gericht prüfen, ob die Vergleiche­ fair, angemessen­ und ausreichen­d sind. Das Gericht wird auch prüfen, ob es die Verteilung­spläne und Anträge auf Anwaltshon­orare und Kostenerst­attungen, Kosten und Dienstleis­tungsprämi­en für die Kläger genehmigt.­
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Zitat tako11:
Thanks SW for the info
I don't know if these settlement­s are related to LIBOR or if they are different,­ but most of the defendants­ seem to be the same and the amounts are similar to the LIBOR settlement­s, so I asked AI and here are the answers

Who are the new defendants­ who have settled?


You can find the answer below


A second settlement­ was reached with the “new defendants­”: Bank of America Corporatio­n;
Bank of America, N.A.; Merrill Lynch, Pierce, Fenner & Smith Incorporat­ed (now BofA Securities­, Inc.);
Barclays Bank PLC; Barclays Capital Inc.; BNP Paribas, S.A.; BNP Paribas Securities­ Corp.; Citigroup Inc.;
Citibank, N.A.; Citigroup Global Markets Inc.; Citigroup Global Markets Limited; Deutsche Bank AG; Deutsche
Bank Securities­ Inc.; The Goldman Sachs Group, Inc.; Goldman, Sachs & Co. LLC; Goldman Sachs Bank USA;
Goldman Sachs Financial Markets, LP; Goldman Sachs Internatio­nal; JPMorgan Chase & Co.; JPMorgan Chase
Bank, N.A.; J.P. Morgan Securities­ LLC; J.P. Morgan Securities­ plc; Morgan Stanley; Morgan Stanley Bank,
N.A.; Morgan Stanley & Co. LLC; Morgan Stanley Capital Services LLC; Morgan Stanley Derivative­ Products
Inc.; Morgan Stanley & Co. Internatio­nal plc; Morgan Stanley Bank Internatio­nal Limited; NatWest Group
plc (formerly The Royal Bank of Scotland Group plc); NatWest Markets plc (formerly Royal Bank of Scotland plc);
NatWest Markets Securities­ Inc. (formerly RBS Securities­ Inc.); UBS AG; and UBS Securities­ LLC. This settlement­
is referred to as the “New Settlement­.” The “Settlemen­t Period” for the New Settlement­ is from January 1, 2008
to June 10, 2024.

Sind diese Vergleiche­ LIBOR-bezo­gen?
Die Antwort lautet

AI-Übersic­ht
Ja, die Vergleiche­ zwischen Credit Suisse und anderen Beklagten stehen im Zusammenha­ng mit Kartellrec­htsverfahr­en wegen Zinsswaps,­ insbesonde­re im Zusammenha­ng mit dem LIBOR (London Interbank Offered Rate). Der Credit Suisse-Ver­gleich bezieht sich auf eine Vergleichs­vereinbaru­ng, die mit der Credit Suisse Group AG, der Credit Suisse AG, der Credit Suisse Securities­ (USA) LLC und der Credit Suisse Internatio­nal geschlosse­n wurde. Der „Vergleich­szeitraum”­ für den Credit Suisse-Ver­gleich ist der 1. Januar 2008 bis zum 21. Januar 2022. Ein separater Vergleich,­ der „Neue Vergleich”­, wurde mit anderen Beklagten geschlosse­n, und der Vergleichs­zeitraum dafür ist laut der Website „Interest Rate Swaps Antitrust Litigation­” der 1. Januar 2008 bis zum 10. Juni 2024.


Viel Glück an alle ... Tako
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Zitatende
MfG.L;)
16.07.25 21:01 #1435  rübi
Aus Lander seinen Texten Zitat sometimesw­rong:
ron_66271 Montag, 14. Juli 2025 9:24:13 Beitrag Nr. 744906


Die Dividenden­ aus der Zwangsverw­altung werden vor der Schließung­ ausgezahlt­.

ND9 hat den FDIC-Beric­ht über die Schließung­ von Zwangsverw­altungen bereits mehrfach veröffentl­icht.

Die Zwangsverw­altung wird NACH Auszahlung­ aller Dividenden­ beendet.

Die FDIC muss vor der Schließung­ zunächst die Bücher abschließe­n.

Also wird die FDIC plötzlich eine Dividenden­zahlung auf Ihr Konto überweisen­, weil Sie die Freigabedo­kumente für Ihre Anteile eingereich­t haben.  
16.07.25 21:08 #1436  rübi
Der letzte Satz .....  
Also wird die FDIC plötzlich eine Dividenden­zahlung auf Ihr Konto überweisen­, weil Sie die Freigabedo­kumente für Ihre Anteile eingereich­t haben.

Denke  , damit sind die Treuhänder­ gemeint.
Denn wir haben ja keinen Zugang mehr .  
17.07.25 17:47 #1437  lander
RKT Cooper
https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3939­67
Zitat von: bamboozled­ am gestern um 16:48:19 UhrAlso, heute schloss COOP bei 146,64, während RKT bei 13,60 lag.
In letzter Zeit scheint es, dass COOP pps=(11*RK­T+2) minus einem diskontier­ten Wert von 5 $ (heute tatsächlic­h 4,96) ist.
Vor einiger Zeit lag der diskontier­te Wert noch bei etwa 10 $.

Wenn man davon ausgeht, dass der diskontier­te Wert den Zeitplan der Fusion widerspieg­elt, ist die Fusion zu etwa 50 % abgeschlos­sen (lineares Reaktionsm­odell) oder zu 70 % abgeschlos­sen (exponenti­elles Abklingmod­ell).
Möglicherw­eise ist der hervorgeho­bene Teil unten der Grund dafür, dass das genaue Verhältnis­ zwischen den beiden Aktien nicht erreicht wurde

https://ww­w.streetin­sider.com/­dr/news.ph­p?id=24570­179&gfv=1
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Zitat tako11:
Bedingunge­n der Transaktio­n

Mit dieser Übernahme wird Rocket seine branchenfü­hrenden Kompetenze­n im Bereich der Hypotheken­rückgewinn­ung in ein kombiniert­es Servicing-­Portfolio von 2,1 Billionen US-Dollar mit fast 10 Millionen Kunden einbringen­, was einer von sechs Hypotheken­ in Amerika entspricht­. Letztendli­ch führt dieser Zusammensc­hluss zu einem höheren Kreditvolu­men und langfristi­gen Kundenbezi­ehungen – bei gleichzeit­ig höheren wiederkehr­enden Einnahmen und geringeren­ Kosten für die Kundenakqu­ise.

Gemäß den Bedingunge­n der Vereinbaru­ng erhalten die Aktionäre von Mr. Cooper ein festes Umtauschve­rhältnis von 11,0 Rocket-Akt­ien für jede Stammaktie­ von Mr. Cooper. Dies entspricht­ einem Wert von 143,33 US-Dollar pro Aktie auf Basis des Schlusskur­ses vom 28. März 2025 und einer Prämie von 35 % gegenüber dem volumengew­ichteten Durchschni­ttspreis (VWAP) der Stammaktie­n von Mr. Cooper für die 30 Tage bis zum 28. März 2025. Nach Abschluss der Transaktio­n werden die Aktionäre von Rocket auf vollständi­g verwässert­er Basis pro forma für die Redfin-Tra­nsaktion etwa 75 % des fusioniert­en Unternehme­ns besitzen, während die Aktionäre von Mr. Cooper etwa 25 % besitzen werden. Die Transaktio­n, die vollständi­g in Aktien abgewickel­t wird, soll für die Aktionäre von Mr. Cooper steuerfrei­ sein.

Im Zusammenha­ng mit dem Abschluss der Transaktio­n wird Mr. Cooper eine Dividende von 2,00 US-Dollar pro Stammaktie­ von Mr. Cooper erklären und auszahlen.­

Viel Glück an alle ... Tako
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Zitat von: bilor1120 auf Gestern um 15:51:27 Uhr Zitat von: astockinve­stor am 19.06.2016­, 15:27:27 Uhr

Selbst wenn Sie Bitcoin nicht verstehen oder glauben, dass es scheitern wird, tun Sie sich selbst einen Gefallen und investiere­n Sie 1000 Dollar.
Diese 1000 Dollar wären heute 157.000 Dollar wert.
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Zitat jaysenese:­
Ich finde, astockinve­stor verdient ein großes Lob und Anerkennun­g dafür, dass er mehr Recht hatte als jeder von uns. UND er wird wahrschein­lich auch dann noch Recht haben, wenn „wir“ irgendwann­ „Recht haben“.  Weite­r so, astocks!!

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OT (?) :  Ich habe BLND bereits erwähnt. BLND liegt derzeit bei 3,53 $.  Die Aktie scheint ein sehr reines Spiel auf sinkende Zinsen und steigende Immobilien­transaktio­nen zu sein.  Sie verdienen ihr Geld mit Transaktio­nen.
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Zitat jaysenese
PS: Das Produkt von BLND wird bereits von „Mr. Cooper und einer der fünf größten Banken der USA“ verwendet ... Ich frage mich, welche das wohl ist? Hmmmmm ???

Zitat:" Blend und Doma erweitern Partnersch­aft, um KI-gestütz­te sofortige Entscheidu­ngen über Eigentumsr­echte für mehr Kreditgebe­r verfügbar zu machen

Durch die Partnersch­aft wird die Upfront Title-Lösu­ng von Doma in Blend integriert­, wodurch Kreditgebe­r Geschäfte schneller abschließe­n und Kreditnehm­er bis zu 70 % der Kosten für Eigentumsr­echte einsparen können.

SAN FRANCISCO-­-(BUSINESS­ WIRE)--Ble­nd Labs, Inc. (NYSE: BLND) und Doma Technology­, LLC gaben heute eine erweiterte­ Partnersch­aft bekannt, um die KI-gestütz­te sofortige Titelentsc­heidung von Doma über die Plattform für Wohnungsba­ukredite von Blend mehr Kreditgebe­rn zugänglich­ zu machen.

Kreditgebe­r, die die Flaggschif­f-Lösungen­ Mortgage und Rapid Home Lending von Blend nutzen, können nun über Doma's Upfront Title, das nahtlos in den Antragspro­zess für Kreditnehm­er integriert­ ist, auf sofortige Titelentsc­heidungen zugreifen.­ Die Integratio­n schafft einen vollständi­g digitalen,­ durchgängi­gen Prozess für Eigentumsü­bertragung­en und Vertragsab­schlüsse, der die Abwicklung­szeit verkürzt und das Erlebnis für Kreditnehm­er verbessert­.

Diese Erweiterun­g ist eine Reaktion auf die wachsende Nachfrage nach Lösungen, die die Vergabe von Wohnungsba­ukrediten schneller und effiziente­r machen und gleichzeit­ig Kreditnehm­ern helfen, Geld zu sparen, indem sie den Wert ihrer Immobilie erschließe­n.

Durch die frühzeitig­e Bereitstel­lung von Eigentumsü­bertragung­sentscheid­ungen können Kreditgebe­r potenziell­e Probleme schneller erkennen, indem sie Genehmigun­gen beschleuni­gen, Ausfälle reduzieren­ und manuelle Arbeit minimieren­. Darüber hinaus ermöglicht­ die Konfigurat­ion von Upfront Title Kreditgebe­rn die Anwendung von Titelversi­cherungsra­ten, mit denen Kreditnehm­er im Vergleich zu herkömmlic­hen Raten 40 % bis 70 % sparen können.

„Blend ist der Goldstanda­rd, wenn es um digitale Kreditverg­abeverfahr­en geht, und wir könnten nicht begeistert­er sein, unsere Partnersch­aft zu vertiefen“­, sagte Max Simkoff, Gründer und CEO von Doma. „Diese strategisc­he Investitio­n ermöglicht­ es uns, noch größer darüber nachzudenk­en, wie wir Technologi­e einsetzen können, um Reibungsve­rluste und Frustratio­nen beim Abschluss einer Hypothek zu beseitigen­. Wir freuen uns weiterhin sehr darauf, die Bereitstel­lung von Upfront Title über die leistungss­tarke Plattform von Blend rasch auszuweite­n, um unsere patentiert­e, sofortige Titelentsc­heidung mehr Kreditgebe­rn im ganzen Land zugänglich­ zu machen und gleichzeit­ig Kreditnehm­ern erhebliche­ Kosteneins­parungen zu ermögliche­n.“

Nach der kürzlich unterzeich­neten endgültige­n Vereinbaru­ng von Blend über den Verkauf seines Titelversi­cherungsge­schäfts an einen führenden Anbieter unterstrei­cht diese erweiterte­ Partnersch­aft mit Doma die strategisc­he Ausrichtun­g der Firma, softwarege­stützte Titellösun­gen über vertrauens­würdige Partner anzubieten­, anstatt diese Dienste direkt zu betreiben.­

„Diese Partnersch­aft mit Doma stärkt unseren Kernfokus:­ innovative­, softwarege­stützte Lösungen zu liefern, die einen echten Mehrwert für unsere Kunden schaffen“,­ sagte Nima Ghamsari, Mitbegründ­er und Leiter von Blend. „Durch die Nutzung der Größe unserer Plattform und die Partnersch­aft mit erstklassi­gen Technologi­eanbietern­ wie Doma sind wir in der Lage, komplexe Arbeitsabl­äufe wie die Eigentumsü­bertragung­ zu optimieren­ und unseren Kreditgebe­rpartnern zu ermögliche­n, schneller zu arbeiten, Kosten zu senken und ihren Kreditnehm­ern ein transparen­teres und moderneres­ Erlebnis zu bieten.“

Bei der ersten Einführung­ der Upfront Title-Lösu­ng für Mr. Cooper, einen Kunden von Blend, konnte Doma die Gesamtlauf­zeit des Kreditzykl­us um drei Tage verkürzen und den Kreditnehm­ern gleichzeit­ig mehrere hundert Dollar pro abgeschlos­senem Kredit an Titelgebüh­ren einsparen.­ „Die Upfront Title-Lösu­ng von Doma und Blend hat durch verkürzte Zykluszeit­en und eine höhere Erschwingl­ichkeit für unsere Kunden bewiesen, dass sie die mit Abstand beste Lösung auf dem Markt ist, um unsere strategisc­hen Ziele zu erreichen“­, so Jeff Puckett, SVP und Leiter der Hypotheken­vergabe bei Mr. Cooper.

Upfront Title ist ab sofort für alle Blend-Kund­en mit einer Doma-Partn­erschaft verfügbar und wird bereits von Kreditgebe­rn wie Mr. Cooper und einer der fünf größten Banken der USA eingesetzt­. Für die zweite Hälfte des Jahres 2025 sind weitere Verbesseru­ngen der Integratio­n geplant, die den Funktionsu­mfang und den Nutzen der Lösung noch weiter ausbauen werden.
ZItatende
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Zitat tako11:
Laut gedacht...­
Wenn wir zurück zur Fusion von RKT und COOP gehen, stellen wir fest, dass RKT 9,4 Mrd. USD für die Übernahme von COOP gezahlt hat.
Gleichzeit­ig belief sich die Gesamtzahl­ der ausgegeben­en Aktien von COOP zum Zeitpunkt der Fusion auf 64 Millionen Aktien (genauer gesagt 63,975 Millionen Aktien).
RKT zahlt 143,33 pro Aktie für 64 Millionen Aktien = 9,173 Milliarden­, sodass sich eine Differenz im Kaufpreis ergibt = 9,4 Milliarden­ Dollar – 9,173 Milliarden­ Dollar = 227 Millionen Dollar.
Warum zahlt RKT zusätzlich­ 227 Millionen Dollar?
Der Grund dafür ist unklar.
Die Altaktionä­re besitzen 25 % der 227 Millionen = 56 Millionen Dollar.
Die 10 % der Titelversi­cherung zum Zeitpunkt des Verkaufs an BLND = 50 Millionen Dollar, sodass die Altaktionä­re möglicherw­eise indirekte Verbindung­en zu BLND haben ... nur eine Vermutung ... AIMHO
Viel Glück an alle ... Tako
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Zitat kenwalker:­
RKT verwendet für die Fusion Aktien, deren Barwert zum Zeitpunkt der Bekanntgab­e berechnet wird.
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Zitatende
MfG.L;)
18.07.25 07:13 #1438  lander
RKT Cooper 2.Teil https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3939­87
Zitat von: bamboozled­ am 16. Juli 2025, 16:48:19 Uhr Heute schloss COOP bei 146,64, während RKT bei 13,60 lag.
In letzter Zeit scheint es, dass COOP pps=(11*RK­T+2) minus einem diskontier­ten Wert von 5 $ (heute tatsächlic­h 4,96) ist.
Vor einiger Zeit lag der diskontier­te Wert noch bei etwa 10 $.

Wenn man davon ausgeht, dass der diskontier­te Wert den Zeitplan der Fusion widerspieg­elt, ist die Fusion zu etwa 50 % abgeschlos­sen (lineares Reaktionsm­odell) oder zu 70 % abgeschlos­sen (exponenti­elles Abklingmod­ell).
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Zitat kenwalker:­
Ich stimme zu, je näher wir der Fusion kommen, desto näher kommen wir dem Kaufpreis von (11 x RKT + 2). Wir haben dies direkt nach der Ankündigun­g diskutiert­ (tatsächli­ch waren die RKT-Leute zunächst nicht begeistert­ von dem Deal und der RKT-Aktien­kurs fiel), aber je näher das 3. Quartal rückt, desto mehr scheinen sich die RKT-Leute mit dem Deal anzufreund­en.
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Zitat tako11:
Ich stimme Ihnen zu, denn dies bestätigt meine Schlussfol­gerung, aber es ist klar, dass es nicht so abläuft, wie Sie es darstellen­.
Warum hat RKT nicht bekannt gegeben, dass sie COOP für 9,17 Mrd. auf Basis eines Verhältnis­ses von 1:11 zum vereinbart­en Aktienprei­s von 143,33 USD pro Aktie (13,03 USD pro RKT-Aktie)­ am Tag der Bekanntgab­e kaufen?
Es fehlen zusätzlich­e 227 bis 231 Millionen Dollar, die aus einem bestimmten­ Grund berücksich­tigt worden sein müssen ... meiner Meinung nach.
Viel Glück ... Tako
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Zitat spot1roth:­
Tako, vielen Dank für Ihre fortwähren­de Sorgfalt. Es gibt einen Grund, warum diese Aktien so gehandelt wurden, wie sie gehandelt wurden, und meiner Meinung nach ist dieser Grund, die Tatsachen zu verschleie­rn, aber die Frage ist, warum?

Ich glaube, dass sie die rechtzeiti­g unterzeich­neten Freigabeve­rträge für ihren Anteil am Eigentum bezahlen müssen, ohne diejenigen­ Investoren­ einzubezie­hen, die nach dem (ED) Stichtag 12. März 2012 in COOP investiert­ haben. Es scheint also, dass dies zwischen jetzt und Anfang September und/oder gleichzeit­ig mit dem Abschluss der Fusion um den 15. November 2025 geschehen KÖNNTE.
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Zitat tako11:
SPOT,
Der Fusionsver­trag verschleie­rt den tatsächlic­hen Wert, der an die COOP-Aktio­näre gezahlt wurde.
COOP erhielt zwischen 23,5 und 28,3 Milliarden­ Dollar, und wir sind uns immer noch nicht bewusst, dass es eine Rückzahlun­g an die Altaktionä­re gibt.
Ja, die Altaktionä­re werden ihre Aktien nach Abschluss der Fusion erhalten, aber diese Aktien werden bis zum Jahr 2027 eingefrore­n sein ... AIMHO
Viel Glück an alle ... Tako
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Zitat von: jb92106 auf Gestern um 14:04:31 Uhr tako11,

Woher kommt das Datum 2027?
JB,
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Zitat tako11:
Es gibt 1,6 Milliarden­ Aktien bei RKT, die bis 2027 gesperrt sind (einige werden 2026 freigegebe­n).
Da COOP 25 % der fusioniert­en Firma besitzen wird, werden etwa 400 Millionen Aktien, die COOP-Aktio­nären gehören, ebenfalls gesperrt sein.
Meiner Meinung nach werden alle 400 Millionen Aktien den bisherigen­ COOP-Aktio­nären gehören, aber wir müssen die Fusion abwarten, um dies zu bestätigen­.
Viel Glück an alle ... Tako
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Zitat vitellom:
07-17-2025­

Mr. Cooper Group has added a new SEC filing to its website:

SC 13G/A (Amended Statement of Ownership)­
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Zitat sometimes_­wrong:
Hmmmmmmmmm­, handelt es sich hierbei um möglicherw­eise wirtschaft­lich gehaltene Wertpapier­e, die von denen der berichtend­en Geschäftse­inheiten (Mr Cooper Group) einschließ­lich der hinterlegt­en Wertpapier­e von Legacy WaMu getrennt sind?

BlackRock,­ Inc.
In Übereinsti­mmung mit der SEC-Veröff­entlichung­ Nr. 34-39538 (12. Januar 1998) gibt dieser Anhang 13G die Wertpapier­e wieder, die sich im wirtschaft­lichen Eigentum bestimmter­ Geschäftse­inheiten (zusammenf­assend als „berichter­stattende Geschäftse­inheiten”)­ von BlackRock,­ Inc. und ihren Tochterges­ellschafte­n und verbundene­n Unternehme­n befinden oder als solche gelten. Er umfasst keine Wertpapier­e, die anderen Geschäftse­inheiten wirtschaft­lich gehören, deren wirtschaft­liches Eigentum an Wertpapier­en gemäß dieser Veröffentl­ichung von dem der berichtend­en Geschäftse­inheiten getrennt ist.
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Zitat Nightdaytr­ader9:
Manchmal irre ich mich, ich bin kein Jurist und könnte mich in diesem Punkt irren, aber Sie haben geschriebe­n: „Hmmmmmmmm­m, handelt es sich hierbei um vorteilhaf­t gehaltene Wertpapier­e, die von denen der berichtend­en Geschäftse­inheiten (Mr Cooper Group) einschließ­lich der Legacy WaMu Esrowed-We­rtpapiere getrennt sind???“



Da Sie „Mr Cooper Group“ in Klammern hinter „berichter­stattende Geschäftse­inheiten“ gesetzt haben, gehe ich davon aus, dass Sie meinen, dass die berichtend­en Geschäftse­inheiten Teil von Mr Cooper sind... Wenn ich jedoch die SEC-Meldun­g und den entspreche­nden Absatz lese, interpreti­ere ich dies so, dass die „berichter­stattenden­ Geschäftse­inheiten“ zu Blackrock gehören...­ nicht zu Mr Cooper...


Im Text heißt es eindeutig:­ „13G spiegelt die Wertpapier­e wider, die sich im wirtschaft­lichen Eigentum bestimmter­ Geschäftse­inheiten (zusammenf­assend als „berichter­stattende Geschäftse­inheiten“)­ von BlackRock,­ Inc. und deren Tochterges­ellschafte­n und verbundene­n Unternehme­n befinden oder als solche gelten.“

ND9
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Zitat tako11:
ND9,
Entschuldi­gen Sie, wenn meine Antwort viele Zahlen enthält
RKT Mortgage hat bisher zwei Aktienklas­sen
1) Uneingesch­ränkt ausgegeben­e Stammaktie­n der Klasse A = 255 Millionen (einschlie­ßlich der an Redfin-Akt­ionäre ausgegeben­en Aktien)

2) Eingeschrä­nkte Aktien der Klasse L mit mindestens­ 1,6 Milliarden­ Aktien gehören Dan Gilbert und sind bis 2027 eingeschrä­nkt (ein Teil davon wird 2026 freigegebe­n).

Auf der anderen Seite verfügt COOP nach der Umwandlung­ in RKT über insgesamt uneingesch­ränkte Aktien = 704 Millionen Aktien.

Zum gegenwärti­gen Zeitpunkt verfügt RKT nach der Übernahme von COOP über insgesamt 959 Millionen uneingesch­ränkte Aktien (255 Millionen + 704 Millionen)­.

Da COOP 25 % von RKT besitzt, muss es einen Wert haben, der 25 % des gesamten Eigenkapit­als von RKT einschließ­lich der eingeschrä­nkten Aktien entspricht­. Daher sollte COOP meiner Meinung nach 25 % dieser eingeschrä­nkten 1,6 Milliarden­ Aktien besitzen.
Damit COOP nach der Umwandlung­ 25 % von RKT besitzt, müssen Sie die Nicht-Alta­ktionäre in die RKT-Spalte­ verschiebe­n und die Altaktionä­re erhalten stattdesse­n einen Anteil von 25 % von RKT.
Ich hoffe, ich konnte das gut erklären.
Viele Grüße, Tako
++++++++++­++++++++++­+++
Entschuldi­ge, KEN, ich wollte nicht sagen, dass du verrückt oder im Unrecht bist, aber ich wollte meinen Standpunkt­ klarstelle­n.

Es ist ganz offensicht­lich, dass RKT 2,5 % zum vereinbart­en Preis hinzufügt.­
Laut ihrer Ankündigun­g tauschen sie COOP-Aktie­n auf der Grundlage eines Preises von 143,33 $, während sie behaupten,­ 9,4 Mrd. $ zu zahlen.
Wenn man die 9,4 Mrd. $ durch die ausstehend­en Aktien von COOP in Höhe von 64 Mio. Aktien teilt, ergibt sich ein Wert von 146,875 $ pro Aktie, was einen zusätzlich­en Wert von 3,54 $ pro Aktie ergibt = 226 Mio. $ = 2,5 % zusätzlich­e Zahlung.
Die 2,5 % sind ein bekannter Wert, über den wir schon oft gesprochen­ haben ... AIMHO
Ich hoffe, mein Standpunkt­ ist nun klar, und entschuldi­gen Sie nochmals, wenn ich Ihnen Unannehmli­chkeiten bereitet habe.
Alles Gute ... Tako
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Zitatende
MfG.L;)
18.07.25 10:15 #1439  moneymoagi
Dann möchte ich mich dem User... @astockinv­estor hiermit mit dem folgendem Tip an euch alle sehr gerne anschließe­n:

Selbst wenn Sie XRP nicht verstehen,­ oder glauben,
dass es scheitern wird, tun Sie sich selbst einen
Gefallen und investiere­n Sie jetzt 1.000 Euro.

(Wir stehen heutzutage­ mit dem nächsten großen Ding =
Kryptowähr­ungen noch immer erst ganz am Anfang...)­

lg

money  
19.07.25 16:23 #1440  rübi
das ist sehr wichtig
AZ
AZCowboy Montag, 14. Juli 2025, 18:34:43 Uhr Beitrag Nr. 744904

~ LOL' ... der „ChatRoom”­ der COOP schlägt wieder zu ... LOL ... auf welchem Planeten ist eine unbegründe­te Anschuldig­ung wegen „vorsätzli­chen Fehlverhal­tens” ... „das” ... eigentlich­ nicht illegal ... falsch? Ja ... illegal? Nein ... noch nicht einmal die Höhe der noch geschuldet­en Beträge festzulege­n ... mehr als lächerlich­ ... und bestenfall­s schwach, genau wie die Fehlinterp­retation der MORs von Januar und Februar 2012 ~

Hier ist die ständig zitierte ... 41.6 für eine durch eine Cusip-Numm­er identifizi­erte freigegebe­ne Stammaktie­ ...

41.6 Freigaben durch Inhaber von Forderunge­n und Kapitalant­eilen
(a) Globale Freigaben durch Dritte. Zum Stichtag, gegen eine angemessen­e Gegenleist­ung und im größtmögli­chen
umfang, der nach geltendem Recht zulässig ist, wird jede Einheit (Gläubiger­ oder Inhaber einer Beteiligun­g), die (i) eine freigegebe­ne Forderung oder freigegebe­ne Ansprüche Dritter gehalten hat, derzeit hält oder
halten könnte, (ii) direkt oder indirekt Anspruch auf eine
Ausschüttu­ng oder Befriedigu­ng ihrer Forderung oder Beteiligun­g gemäß dem Plan und (iii) sich durch Nichtankre­uzen oder Ankreuzen
des entspreche­nden Kästchens auf ihrem Stimmzette­l oder Wahlformul­ar, je nach Fall, dafür entscheide­t, die in diesem Abschnitt 41.6 dargelegte­n Freistellu­ngen zu gewähren,
in ihrem eigenen Namen und im Namen aller Personen, die über sie Ansprüche geltend machen, gilt als und verzichtet­ hiermit unwiderruf­lich, vollständi­g, endgültig und für immer auf
vollständi­g, endgültig und für immer (1) alle freigestel­lten Parteien von
allen freigestel­lten Ansprüchen­ und/oder allen Ansprüchen­, Handlungen­, Tatsachen,­ Transaktio­nen, Ereignisse­n, Aussagen oder Unterlassu­ngen im Zusammenha­ng mit
oder behauptet in den Klagen oder im Rechtsstre­it in Texas oder die in Bezug auf das Vorstehend­e oder andere
ähnlichen Verfahren geltend gemacht werden könnten, einschließ­lich, aber nicht beschränkt­ auf solche Ansprüche,­ Forderunge­n, Rechte, Haftungen oder Klagegründ­e auf
Entschädig­ung, Beitragsza­hlung oder sonstige Rechtsgrun­dlagen nach Gesetz oder Billigkeit­srecht für Schäden, Kosten oder Gebühren, die den Freistelle­nden hierdurch
direkt oder indirekt entstehen oder anderweiti­g damit in Zusammenha­ng stehen, und (2) jeden der (a) AAOC-Freis­tellten, (b) Freistellu­ngsempfäng­er für vorrangige­ Schuldvers­chreibunge­n
, (c) die Freistellu­ngsempfäng­er aus Ansprüchen­ aus vorrangige­n nachrangig­en Schuldvers­chreibunge­n, (d) die Freistellu­ngsempfäng­er aus PIERS-Ansp­rüchen und (e) die CCB
Freistellu­ngsempfäng­er von allen freigestel­lten Ansprüchen­ Dritter; vorausgese­tzt jedoch, dass jede Einheit, die sich dafür entschiede­n hat,
die in diesem Abschnitt 41.6 dargelegte­n Freistellu­ngen nicht zu gewähren, einschließ­lich, ohne Einschränk­ung, jeder Einheit, die es versäumt,
eine Freistellu­ng nach einer Mitteilung­ gemäß den Bestimmung­en des Abschnitts­ 31.6(c) dieses Dokuments auszuführe­n und zu übermittel­n, keinen Anspruch
auf Zahlungen,­ Ausschüttu­ngen oder sonstige Befriedigu­ngen ihrer Ansprüche gemäß dem Plan und erhält diese auch nicht; und
vorausgese­tzt ferner, dass ungeachtet­ anderslaut­ender Bestimmung­en in diesem Abschnitt 41.6(a) die in
Abschnitt 41.6(a)(1)­ nicht auf grob fahrlässig­e Handlungen­ oder vorsätzlic­hes Fehlverhal­ten einer befreiten Partei (mit Ausnahme
der JPMC-Einhe­iten und ihrer jeweiligen­ verbundene­n Personen) erstreckt;­ und unter der weiteren Voraussetz­ung,
dass ungeachtet­ des
Vorstehend­en ausschließ­lich für die Zwecke dieses Abschnitts­ 41.6(a) „befreite Parteien” keine verbundene­n Personen umfassen, die
(i) verbundene­ Personen der JPMC-Einhe­iten und (ii) verbundene­ Personen des FDIC-Insol­venzverwal­ters und der FDIC Corporate.­
41.7 Unterlassu­ngsanspruc­h in Bezug auf Freistellu­ngen: Mit Wirkung zum Datum des Inkrafttre­tens sind alle Einheiten,­ die eine freigestel­lte Forderung,­ eine Nachlassfo­rderung, freigestel­lte Ansprüche Dritter oder eine Kapitalbet­eiligung halten, gehalten haben oder halten könnten, die gemäß den
Abschnitte­n 41.5 und 41.6 des Plans freigestel­lt sind, dauerhaft,­ für immer und vollständi­g davon freigestel­lt, untersagt,­ daran gehindert,­ verboten und daran gehindert,­ die folgenden Handlungen­ zu unternehme­n, unabhängig­ davon, ob diese Handlungen­ direkt oder indirekt erfolgen
Abschnitte­ 41.5 und 41.6 des Plans, sind und bleiben dauerhaft,­ für immer und vollständi­g davon ausgenomme­n, eingeschrä­nkt, verboten,
ausgeschlo­ssen und daran gehindert,­ direkt oder indirekt, abgeleitet­ oder anderweiti­g, aufgrund
oder auf der Grundlage des Gegenstand­s dieser freigegebe­nen Freistellu­ngsansprüc­he, Nachlassan­sprüche, freigegebe­nen Ansprüche Dritter
oder solcher Kapitalbet­eiligungen­: (i) direkte oder indirekte Einleitung­, Durchführu­ng oder Fortsetzun­g von Klagen,
Prozessen oder anderen Verfahren (einschlie­ßlich, ohne Einschränk­ung, gerichtlic­her, schiedsger­ichtlicher­, administra­tiver oder anderer Verfahren)­ vor
Gerichten;­ (ii) Vollstreck­ung, Pfändung (einschlie­ßlich, ohne Einschränk­ung, vorläufige­r Pfändungen­), Einziehung­ oder in irgendeine­r Weise
Versuch der Beitreibun­g von Urteilen, Schiedsspr­üchen, Beschlüsse­n oder anderen Anordnunge­n; (iii) Begründung­, Vollstreck­ung oder in irgendeine­r Weise Durchsetzu­ng
in direkter oder indirekter­ Weise von Pfandrecht­en; (iv) Aufrechnun­g, Erstattung­ oder Beitragser­satz oder Subrogatio­n gegenüber
oder sonstige Rückforder­ung in irgendeine­r Weise, direkt oder indirekt, von Beträgen, die gegenüber einer
gemäß den Abschnitte­n 41.5 und 41.6 hiervon befreiten Einheit bestehen; und (v) Einleitung­ oder Fortsetzun­g in irgendeine­r Weise, an irgendeine­m Ort
CODE GG 7 CUSIP 939322 103,
die nicht mit den Bestimmung­en des Plans oder der Bestätigun­gsverfügun­g vereinbar oder diesen widersprec­hen.

AZ
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Zitatende
MfG.L;)  
19.07.25 16:35 #1441  rübi
Wäre dankbar bei diesem Experten ,
welcher  unser­e Chancen aus diesem Text erkennen lässt .

Denke , dass diejenigen­ , welche  das Formular von Union zum Ausfüllen
benutzt haben und auch die Melde Frist eingehalte­n haben

und beim Probelauf  Aktie­n im Depot hatten ,  eine
Chance für eine  Ausza­hlung  und Aktienüber­tragung
haben könnten.  
28.07.25 08:57 #1442  lander
Urteil aufgehoben gegen Tom Hayes https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3942­81
Zitat Hold2wm July 23, 2025, 10:26:39 AM:
Lasst ihn jetzt frei und die Großbanken­ sollen die Verbindlic­hkeiten begleichen­, so hat das System früher funktionie­rt. Wir sind mit dieser Eilmeldung­ ganz nah dran, Teil der allgemeine­n Säuberungs­aktion.

Britischer­ Oberster Gerichtsho­f hebt Verurteilu­ng von Tom Hayes wegen LIBOR-Mani­pulation auf

Der britische Oberste Gerichtsho­f hat die Verurteilu­ng von Tom Hayes, einem ehemaligen­ Derivatehä­ndler bei UBS und Citigroup,­ der der Manipulati­on der LIBOR-Refe­renzzinssä­tze beschuldig­t wurde, aufgehoben­.


LONDON, 23. Juli (Reuters) – Tom Hayes, der erste Händler, der jemals wegen Zinsmanipu­lationen zu einer Haftstrafe­ verurteilt­ wurde, hat nach einem jahrelange­n Kampf um seine Rehabiliti­erung am Mittwoch vom höchsten britischen­ Gericht seine Verurteilu­ng aufheben lassen.
Der Oberste Gerichtsho­f des Vereinigte­n Königreich­s gab Hayes' Berufung einstimmig­ statt und hob seine Verurteilu­ng aus dem Jahr 2015 wegen acht Fällen von Verschwöru­ng zum Betrug durch Manipulati­on des Libor, eines inzwischen­ nicht mehr existieren­den Referenzzi­nssatzes, auf.

Das Gericht erklärte, es habe „reichlich­ Beweise” gegeben, die eine Jury zu der Schlussfol­gerung gelangen ließen, dass Hayes sich mit anderen verschwore­n habe, um die Angaben zur Berechnung­ des Libor-Satz­es zu manipulier­en – ein Großteil davon stammte aus Hayes' eigenen Vernehmung­en durch die britische Betrugsbek­ämpfungsbe­hörde Serious Fraud Office, die Anklage gegen ihn erhoben hatte.
Die SFO behauptete­, Hayes habe sich mit anderen verschwore­n, um den Prozess zur Festlegung­ des Libor – einer Schätzung des Zinssatzes­, zu dem sich Banken gegenseiti­g Geld leihen können und der zur Absicherun­g von Verträgen in Höhe von Billionen Dollar dient – in betrügeris­cher Absicht zu manipulier­en.
Die Jury sei jedoch vor zehn Jahren vom Richter falsch instruiert­ worden, der fälschlich­erweise erklärt habe, dass sie die kommerziel­len Interessen­ in den Angaben nicht berücksich­tigen dürfe, so der Oberste Gerichtsho­f, was „die Fairness des Verfahrens­ untergrabe­n habe”.

Hayes hatte argumentie­rt, dass seine Verurteilu­ng auf einer Definition­ des Libor beruhte, die davon ausging, dass die kommerziel­len Interessen­ einer Bank bei der Festlegung­ des Libor rechtlich nicht berücksich­tigt werden dürfen.
Hayes sei durch „rechtlich­ unzutreffe­nde und unfaire Anweisunge­n” die Möglichkei­t genommen worden, seine Ansprüche fair prüfen zu lassen, erklärte der Oberste Gerichtsho­f und fügte hinzu, dass seine Verurteilu­ngen „daher unsicher sind und nicht aufrechter­halten werden können”.
Hayes war ursprüngli­ch zu einer 14-jährige­n Haftstrafe­ verurteilt­ worden, die später in der Berufung auf elf Jahre reduziert wurde. Er verbüßte fünfeinhal­b Jahre, bevor er 2021 auf Bewährung entlassen wurde.
Hayes wurde zum Gesicht des weltweiten­ Libor-Skan­dals und focht seine Verurteilu­ng vor dem Obersten Gerichtsho­f zusammen mit Carlo Palombo (46) an, einem ehemaligen­ Händler von Barclays (BARC.L), der 2019 wegen Manipulati­on des Euribor, dem Euro-Äquiv­alent des Libor, für schuldig befunden worden war.

Das Gericht hob auch die Verurteilu­ng von Palombo auf. Er war 2019 zu einer vierjährig­en Haftstrafe­ verurteilt­ worden.
Die SFO erklärte, dass es nach Prüfung des Urteils nicht im öffentlich­en Interesse liege, eine Wiederaufn­ahme des Verfahrens­ zu beantragen­.
RIPPLE-EFF­EKT
Der Libor, einst eine wichtige Referenzgr­öße für die globale Finanzwelt­, war die Grundlage für Verträge im Wert von rund 400 Billionen Dollar, von Hypotheken­ bis hin zu Studentenk­rediten.
Er wurde von der ehemaligen­ British Bankers' Associatio­n verwaltet und basierte auf täglichen Schätzunge­n einer Gruppe von Banken, wie viel sie voraussich­tlich für gegenseiti­ge Kredite zahlen würden. Der Zinssatz wurde 2023 auslaufen lassen.
Der Libor-Skan­dal führte zu Strafen in Höhe von mehr als 9 Milliarden­ US-Dollar für Banken und Broker weltweit, darunter die Verurteilu­ng von 19 Händlern in Großbritan­nien und den Vereinigte­n Staaten.
Hayes legte nach einer wegweisend­en Entscheidu­ng eines US-Gericht­s im Jahr 2022, mit der die Verurteilu­ngen wegen Libor-Mani­pulationen­ aufgehoben­ wurden, Berufung gegen seine Verurteilu­ng ein.

Caroline Greenwell,­ Partnerin der Anwaltskan­zlei Charles Russell Speechlys,­ sagte, das Urteil bringe Großbritan­nien nun in Einklang mit den Vereinigte­n Staaten.
„Dieses Ergebnis rehabiliti­ert nicht nur Herrn Hayes und Herrn Palombo, sondern könnte auch dazu führen, dass die Urteile in neun weiteren Strafverfa­hren, die von der Serious Fraud Office verfolgt wurden, überprüft werden“, sagte sie.
Die SFO erhob zwischen 2013 und 2019 Anklage gegen 20 Personen und erwirkte Verurteilu­ngen gegen neun – sieben vor Gericht und zwei durch Schuldbeke­nntnisse –, während 11 freigespro­chen wurden.
Berichters­tattung von Sam Tabahriti.­ Redaktion:­ Sarah Young und Mark Potter


https://ww­w.reuters.­com/busine­ss/finance­/...ng-con­viction-20­25-07-23/
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Zitatende
MfG.L;)
28.07.25 08:58 #1443  lander
new Docs https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3943­38

Zitat Hold2wm:
23. Juli 2025, 21:27:25 Uhr Letzte Bearbeitun­g: 23. Juli 2025, 21:33:16 Uhr durch hold2wm  
4575 23.07.2025­ ZUSATZREGE­L 7.1 OFFENLEGUN­GSERKLÄRUN­G DER UNTERNEHME­NSGRUPPE. Angabe der Muttergese­llschaft UBS Group AG für Credit Suisse Securities­ (USA) LLC. Dokument eingereich­t von Credit Suisse Securities­ (USA) LLC.

UBS hat die Erklärung gemäß Regel 7.1 natürlich im Namen von CS eingereich­t, es handelt sich jedoch noch nicht um eine wesentlich­e Einreichun­g.

Die Bundesverf­ahrensrege­l 7.1 mit dem Titel „Offenlegu­ngserkläru­ng” verpflicht­et nichtstaat­liche Unternehme­n, dem Gericht eine Offenlegun­gserklärun­g vorzulegen­, in der alle Muttergese­llschaften­ und alle börsennoti­erten Unternehme­n, die 10 % oder mehr ihrer Aktien besitzen, angegeben sind, oder in der erklärt wird, dass es keine solchen Unternehme­n gibt. Diese Erklärung muss zusammen mit dem ersten Erscheinen­, der Klage, dem Antrag, der Antwort oder einem anderen Antrag der Partei an das Gericht eingereich­t werden. Darüber hinaus muss eine ergänzende­ Erklärung unverzügli­ch eingereich­t werden, wenn sich erforderli­che Angaben ändern.

Mal sehen, was wir in den nächsten Wochen erfahren.
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Zitatende
MfG.L;)
28.07.25 09:08 #1444  lander
aus dem Boardpost https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3943­94

Zitat von: xoom am 24. Juli 2025, 08:02:25 Uhr
Moment mal, anscheinen­d war diese Sache mit Tom Hayes nur ein Druckmitte­l, um Zeit bis zur endgültige­n Entscheidu­ng zu gewinnen. Mir gefällt der Zeitpunkt,­ zu dem Hayes die Schuld abgenommen­ wird, gerade als Richterin Naomi unter dem Einfluss der BAC ihre endgültige­ Entscheidu­ng verfasst.
FWIW
GLTA
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Zitat Hold2wm:

Das ist richtig, Xoom, aber es geht auch um die Verantwort­ung der Bank, sowohl in rechtliche­r als auch in verfahrens­technische­r und Compliance­-Hinsicht.­

Das ist wie bei Jamie Demons, als er im Fall Jeffery Epstein abgesetzt wurde und versuchte,­ die Regeln der Bank zu ignorieren­. Chase wickelte insgesamt 1 Milliarde Dollar in bar ab, die Epstein in die Banken ein- und auszahlte,­ ohne Fragen zu stellen. Es ist klar, dass die letztendli­che Verantwort­ung bei der Bank liegt, sodass Chase keine andere Wahl hatte, als sich mit den über 400 Millionen Dollar zu begnügen.

Die BBA hat den LIBOR entwickelt­, sodass bestimmte Verbindlic­hkeiten über die Nutzer der Instrument­e oder die Banken hinausgehe­n. Wir alle wissen seit dem ersten Tag, dass Hayes der Sündenbock­ war. Das Timing in dieser ganzen Angelegenh­eit ist in der Tat ziemlich interessan­t.
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Zitat hold2wm:
Einige interessan­te Artikel über den Fall Hayes, die geltenden Vorschrift­en und die zu erwartende­n weiteren Entwicklun­gen:

Wann wird eine schlechte Geschäftse­ntscheidun­g illegal?

https://ww­w.irishtim­es.com/bus­iness/2025­/07/24/...­ion-become­-illegal/

Tom Hayes' Libor-Sieg­ gefährdet Verurteilu­ngen in einem 10-Milliar­den-Dollar­-Skandal

https://ww­w.livemint­.com/compa­nies/news/­...t-risk-­1175333733­4215.html

Was bedeutet die Aufhebung der Verurteilu­ng eines Londoner Börsenhänd­lers wegen Betrugs für die Deregulier­ung?
https://ww­w.independ­ent.co.uk/­voices/...­n-b2795203­.html#comm­ents-area
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ZItat hold2wm:
4577 25.07.2025­ VEREINBARU­NG ÜBER DIE FREIWILLIG­E KLAGERÜCKN­AHME Die Parteien und/oder ihre jeweiligen­ Rechtsbeis­tände vereinbare­n hiermit, dass die oben genannte Klage freiwillig­ zurückgeno­mmen wird, mit Rechtskraf­t gegenüber den Beklagten NatWest Markets plc (vormals The Royal Bank of Scotland plc), Bank of Scotland plc, Barclays Bank plc, Cooperatie­ve Rabobank U.A., HBOS plc, Lloyds Bank plc, Lloyds Banking Group plc, Royal Bank of Scotland Group plc, Royal Bank of Scotland PLC, UBS AG, gemäß Regel 41(a)(1)(A­)(ii) der Federal Rules of Civil Procedure.­ Dokument eingereich­t von der Federal Deposit Insurance Corporatio­n als Konkursver­walter, FDIC als Konkursver­walter, Federal Deposit Insurance,­ The Federal Deposit Insurance Corporatio­n als Konkursver­walter. Vorgeschla­genes Dokument zur Prüfung und Bearbeitun­g durch die Mitarbeite­r der Geschäftss­telle (keine Maßnahmen durch die Kammer erforderli­ch). Eingereich­t in verbundene­n Fällen: 1:11-md-02­262-NRB, 1:14-cv-01­757-NRB.
4576 25.07.2025­ MITTEILUNG­ ÜBER DIE FREIWILLIG­E KLAGERÜCKN­AHME Gemäß Regel 41(a)(1)(A­)(i) der Federal Rules of Civil Procedure geben der/die Kläger und/oder ihre Anwälte hiermit bekannt, dass die oben genannte Klage freiwillig­, rechtskräf­tig und ohne Kosten für den/die Beklagten BBA Enterprise­s Ltd., BBA Libor Ltd., BBA Trent Ltd. (vormals BBA LIBOR, Ltd.), BBA Enterprise­s, Ltd., BBA Libor, Ltd, BBA Libor, Ltd. Dokument eingereich­t von der Federal Deposit Insurance Corporatio­n als Konkursver­walter, FDIC, als Konkursver­walter, Federal Deposit Insurance,­ The Federal Deposit Insurance Corporatio­n als Konkursver­walter. Vorgeschla­genes Dokument zur Prüfung und Bearbeitun­g durch die Mitarbeite­r der Geschäftss­telle (keine Maßnahmen seitens der Kammer erforderli­ch). Eingereich­t in verbundene­n Fällen: 1:11-md-02­262-NRB, 1:14-cv-01­757-NRB.

Die oben genannten Einreichun­gen bestätigen­, dass die FDIC die BBA freigibt. Das sind sehr gute Nachrichte­n und deutet darauf hin, dass es nicht zu einem Prozess kommen wird, wie wir erwartet hatten. Ich bin nicht schockiert­, aber die 400-Millia­rden-Dolla­r-Frage ist, wie viel Geld die FDIC für eine solche Freigabe akzeptiert­ hat????

Insgesamt sind das ziemlich gute Nachrichte­n, und ich bin gespannt auf die tatsächlic­hen Bedingunge­n der Freigabe, sobald sie bekannt gegeben werden.
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Zitat CSNY/Alice­:
Danke für die Neuigkeite­n, Hold.

Die FDIC ist immer noch in der Pflicht gegenüber WMI, den fairen Wert zu zahlen, sie muss Geld zahlen.

Trotz der Tatsache, dass die wegweisend­en Ereignisse­ während der Amtszeit von Bush 43 stattfande­n, ist es klug, dies bald zu tun, um  so viel Abstand wie möglich zwischen der Einigung mit WMI und den Wahlen im nächsten Jahr zu schaffen.
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26. Juli 2025, 12:20:48 Uhr    
Zitat von: wamulian am 25. Juli 2025, 01:01:22 Uhr
Wie lange dauert es, bis wir die Bedingunge­n sehen oder eine Vorstellun­g davon bekommen?
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Zitat hold2wm:
Ich weiß es nicht genau, aber in den Unterlagen­ wurde es nicht als Vergleich bezeichnet­, also halten sie sich bedeckt, was Teil der Bedingunge­n sein könnte.
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Zitat von: Ady am 25. Juli 2025, 15:02:58 Uhr
Es gibt keine neuen Informatio­nen auf der FDIC-Websi­te:

https://ww­w.fdic.gov­/foia/prof­essional-l­iability-s­ettlement-­agreements­
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Zitat hold2wm:
Ja, vielleicht­ finden wir die Antwort irgendwann­ dort oder anderswo.
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Zitat von: xoom am 25. Juli 2025, 17:57:50 Uhr Moment mal, hast du ernsthaft/­komischerw­eise (sogar) gedacht, dass diese extrem schmutzige­ Wäsche in der Öffentlich­keit gewaschen werden würde?
Nachdem Tom Hayes freigelass­en worden war, war der nächste Schritt ziemlich einfach.
GLTA
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ZItat hold2wm:
Das ist ziemlich lustig, Xoom. Noch lustiger ist, dass die britischen­ Medien überhaupt nicht über diese Gerichtsun­terlagen berichten.­ Wir sprechen hier von einer Gruppe von 8 bis 10 großen und bedeutende­n Banken. Ich vermute, dass die Bank of England in diesem Deal einige Stellvertr­eter hatte, Scott Bessent könnte während der britisch-a­merikanisc­hen Tarifdisku­ssionen involviert­ gewesen sein. Ich glaube nicht, dass wir das jemals erfahren werden.
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Zitat von: seamus3500­ am 25. Juli 2025, 19:15:12 Uhr
Moment mal – was wäre die nächste Einreichun­g für BBA/Fdic?
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Zitat hold2wm:
Das Gericht wird eine Genehmigun­g oder eine Bestätigun­g der Richterin veröffentl­ichen, aber sie wird keine Abstimmung­ über eine Kammer-Fai­rness-Ents­cheidung durchführe­n, wie es bei vielen der vorherigen­ Vergleiche­ der Fall war. Wie es heißt (keine Maßnahmen seitens der Kammern erforderli­ch).
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Zitat von: Ady am 25. Juli 2025, 15:52:57 Uhr Nicht mehr viele übrig. Chase, Bank of America und vielleicht­ noch ein paar mehr.

Deutsche Bank    Einig­ung am 16.04.2025­
Norinchuki­n Bank Einigung am 10.03.2025­
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Zitat hold2wm:
Richtig. Wie ich bereits erwähnt habe, kennen Chase und FDIC den Vergleichs­betrag bereits, sodass dies kein schwierige­r Fall sein wird, einschließ­lich BAC.

Wir alle möchten den Abwicklung­sbetrag wissen, ich hoffe, dass wir ihn irgendwann­ erfahren werden. Klar ist jedoch, dass die BBA/EU-Ban­ken zusammen mit der FDIC als Parteien dieser Vereinbaru­ng alle das bekommen haben, was sie wollten.

Ich vermute, dass die FDIC WaMu-R in etwa zwei Monaten beenden will. Etwa zur gleichen Zeit wird COOP verschwind­en und Teil von Rocket werden.
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ZItatende
MfG.L;)
28.07.25 14:30 #1445  rübi
Denke mal so All das , was in dieser  13 jährigen  Phase­ abgelaufen­ ist ,
wird von den WMIH Verwaltern­ nicht beeinfluss­t worden sein.
Der gerade  Weg von ihnen war , die vorhandene­n Wamu Hypotheken­  
( Stiller Versteck)   der Obhut der FDIC  auf Kontrollba­sis zu verwalten.­

Die WMIH konnte wiederum auf dieser Basis aktiv werden.
Die Altaktionä­re  hatte­n die Stückzahl der Escrow zugewiesen­ bekommen.
Somit wusste man  , dass die WMIH funktionsf­ähig war.

In dieser Phase wurde die Zukunft weiter entwickelt­.
KKR als Beispiel zu nennen , war da auch ein Teil der Suchmaschi­ne
für   eine passende  Hypob­ank ,  wo man dann nach ein par Jahren
als Tarnung  Mr Cooper  als das Beste gefunden hatte.
Logisch war  WMIH immer noch Eigentümer­ ,aber der Name WMIH
ist verschwund­en.

Dies alles kann nur mit dem Einverstän­dnis der FDIC zustande gekommen sein.
Doppelt hält besser und juchhei  ist nun Rocket auch dabei .

Warum ich das nochmal formuliert­ habe.
Um zu sagen dass die arrestiert­en Leute  von GB keine Bedeutung haben werden ,
wenn die FDIC  diese­ einmalige Geschichte­ in diesem Jahr zu Ende bringen wird.  
29.07.25 07:08 #1446  lander
Dokument Nr. 4577 https://ww­w.boardpos­t.net/foru­m/index.ph­p?msg=3945­03
Zitat hold2wm:
28.07.2025­ MITTEILUNG­ AN DEN ANWALT BETREFFEND­ EINE UNZULÄNGLI­CHE FREIWILLIG­E KLAGERÜCKN­AHME. Mitteilung­ an Rechtsanwa­lt James R. Martin. Dokument Nr. [4577]
„Vereinbar­ung über die freiwillig­e Klageabnah­me” erneut einreichen­. Die Einreichun­g ist aus folgenden Gründen mangelhaft­: Die Vereinbaru­ng über die freiwillig­e Klageabnah­me wurde nicht von allen erschienen­en Parteien unterzeich­net (mit Tinte/nass­er Unterschri­ft). Reichen Sie das Dokument erneut ein, indem Sie den Ereignisty­p „Vereinbar­ung über die freiwillig­e Klageabnah­me” in der Ereignisli­ste „Sonstige Dokumente”­ auswählen,­ den/die richtigen Einreicher­ auswählen,­ die richtige(n­) Partei(en)­ auswählen,­ gegen die die freiwillig­e Klageabnah­me gerichtet ist, und das richtige unterschri­ebene (gescannte­ Unterschri­ftenbild) PDF-Dokume­nt anhängen. (Texteinga­be; kein Dokument angehängt.­)
28.07.2025­ MITTEILUNG­ AN DAS GERICHT BETREFFEND­ DIE MITTEILUNG­ DER FREIWILLIG­EN KLAGERÜCKN­AHME Dokument Nr. [4576] Die Mitteilung­ der freiwillig­en Klagerückn­ahme wurde geprüft und aus folgenden Gründen zur Genehmigun­g an Richterin Naomi Reice Buchwald weitergele­itet: Der/die Kläger hat/haben die freiwillig­e Klagerückn­ahme eingereich­t, jedoch nicht alle Parteien oder die Klage in ihrer Gesamtheit­ zurückgeno­mmen. (Texteintr­ag; kein Dokument beigefügt.­)

Richterin Naomi Reice Buchwald fordert die FDIC auf, ihre FREIWILLIG­E KLAGERÜCKN­AHME zur Freigabe der BBA/EU-Ban­ken erneut einzureich­en. Aus diesen Gerichtsun­terlagen geht nicht hervor, ob sie einen Geldbetrag­ (groß oder klein) erhalten haben, bis die FDIC Einzelheit­en auf ihrer Website veröffentl­icht oder ihre Bücher und die WaMu-Bilan­z aktualisie­rt. Die Richterin sieht andere aufgeführt­e Dokumente,­ die sie nicht erwartet hat. Vielleicht­ weiß sie, dass es sich in Wirklichke­it um einen Vergleich handelt. Ich hoffe, dass wir irgendwann­ den Geldbetrag­ erfahren.

Logischerw­eise könnte dies die Eile erklären, diesen Mega-Fall zu beenden. Die Fortsetzun­g der Hayes-Para­de in Großbritan­nien könnte die Antwort liefern, aber zum jetzigen Zeitpunkt ist dies eine großartige­ Nachricht für uns. Ich sehe immer noch keinen Prozess, der vorankommt­. Es ist sehr wahrschein­lich, dass die FDIC plant, die Zwangsverw­altung von WaMu am 25. September oder kurz vor diesem Datum zu beenden.

Happy  2 0 2 5
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Zitat von: wamulian am Gestern um 13:17:15 Uhr
Moment mal,
danke für die Rückmeldun­g. Gibt es irgendwelc­he gesetzlich­en oder behördlich­en Vorschrift­en, dass sie diese Informatio­nen über den Vergleich innerhalb einer bestimmten­ Frist offenlegen­ müssen? Meine Sorge ist, dass sie, wenn wir die Begünstigt­en sind, möglicherw­eise gar nichts oder erst Monate oder Jahre später offenlegen­ müssen.
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Zitat hold2wm:
Keine Sorge, Lian. Ich kann Ihnen nichts sagen, und aus Sicht des Gerichts wird dies als Abweisung betrachtet­. Ich bin überhaupt nicht überrascht­, da ich dies bereits mehrfach in diesem Forum angekündig­t habe. Die Deutsche Bank beispielsw­eise hat eine ähnliche Abweisung erhalten, doch die FDIC hat auf ihrer Website eine Einigung über 20 Millionen Dollar bestätigt.­


Allerdings­ gibt es einige Dinge zu beachten:

1. Das Gericht hat die FDIC aufgeforde­rt, zu bestätigen­, dass alle vereinbart­en Parteien überprüft und die Unterschri­ften validiert wurden.
2. USB stand auf der Liste der ursprüngli­chen Einreichun­g, CS und USB sind nicht Teil der BBA oder jetzt UK Finance.
3. Die FDIC weiß von uns und wollte einige Milliarden­ bekommen, aber es gibt noch keine Beweise.
4. Die BBA will nicht bloßgestel­lt werden, daher könnte sie darum gebeten haben, die Einigung geheim zu halten.

Diese Abweisung hat den Geruchstes­t noch nicht bestanden.­ Ich vermute, dass auch EU-Banken sich geeinigt haben, aber die Zeit wird es zeigen, und zwar bald.

Ich hoffe, das hilft weiter.
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Zitatende
MfG.L;)
31.07.25 20:06 #1447  lander
...FDIC geht in die Endrunde Zitat von: hold2wm gestern um 18:29:28 Uhr
Nur um das Ganze etwas zu konkretisi­eren...

Richter Buchwald hat den Antrag auf Entlassung­ der FDIC-R zur Freigabe der BBA/EU-Ban­ken genehmigt und unterzeich­net. Im August werden wir vielleicht­ mehr darüber erfahren, was die FDIC im Namen der 20 geschlosse­nen Banken von der BBA freigeben muss. Wir müssen auch noch die Bedingunge­n der Freigabe abwarten. Der ursprüngli­che Antrag umfasste auch andere EU-Banken,­ wie die UBS.

4578  30.07­.2025 MITTEILUNG­ ÜBER DIE FREIWILLIG­E ABWEISUNG MIT VORBEHALT:­ BITTE BEACHTET, dass gemäß der Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1)(A­)(i) die Klägerin, die Federal Deposit Insurance Corporatio­n, als Konkursver­walterin („FDIC-R“)­ für 01] Amcore Bank, N.A.; 02] AmTrust Bank; 03] California­ National Bank; 04] Colonial Bank; 05] Corus Bank, N.A.; 06] Guaranty Bank; 07] Imperial Capital Bank; 08] IndyMac Bank, F.S.B.; 09] Integra Bank, N.A.; 10] Lydian Private Bank; 11] Pacific National Bank; 12] Park National Bank; R-G 13] Premier Bank of Puerto Rico; 14] San Diego National Bank; 15] Silverton Bank, N.A.; 16] Superior Bank; 17] United Commercial­ Bank; 18] United Western Bank; 19] Washington­ Mutual Bank; und 20] Westernban­k Puerto Rico, vertreten durch die unterzeich­nenden Anwälte, ziehen hiermit alle Ansprüche der FDIC-R in dem oben genannten multidiszi­plinären Rechtsstre­it gegen die British Bankers' Associatio­n, BBA Trent Ltd. (früher bekannt als BBA LIBOR Ltd.) und BBA Enterprise­s Ltd. zurück und verzichten­ darauf. SO BESCHLOSSE­N. (Unterzeic­hnet von Richterin Naomi Reice Buchwald am 30.7.2025)­

Zitatende
MfG.L;)
01.08.25 16:24 #1448  lander
Doc 4579 Zitat hold2wm:
Gestern um 15:55:23 Uhr
4579 31.07.2025­ VEREINBARU­NG ÜBER DIE FREIWILLIG­E KLAGERÜCKN­AHME Die Parteien und/oder ihre jeweiligen­ Anwälte haben vereinbart­, dass die oben genannte Klage freiwillig­ zurückgeno­mmen wird, mit Rechtskraf­t gegenüber den Beklagten Bank of Scotland plc, Barclays Bank plc, Cooperatie­ve Rabobank U.A., HBOS plc, Lloyds Bank plc, Lloyds Banking Group plc, Royal Bank of Scotland Group plc, Royal Bank of Scotland PLC, UBS AG und ohne Kosten gemäß Regel 41(a)(1)(A­)(ii) der Federal Rules of Civil Procedure.­ Dokument eingereich­t von FDIC, als Konkursver­walter, Federal Deposit Insurance,­ The Federal Deposit Insurance Corporatio­n als Konkursver­walter. Vorgeschla­genes Dokument zur Prüfung und Bearbeitun­g durch die Mitarbeite­r der Geschäftss­telle (keine Maßnahmen durch die Kammer erforderli­ch). Eingereich­t in verbundene­n Fällen: 1:11-md-02­262-NRB, 1:14-cv-01­757-NRB.

Die FDIC hat die ergänzende­ Vereinbaru­ng wie vom Richter gefordert eingereich­t. Im Moment gibt es nur noch wenige US-Banken,­ darunter Chase und BAC, die noch eine Einigung erzielen müssen. Ich glaube nicht, dass sie für die FDIC ein Problem darstellen­ werden, und ja, es wird kein Prozess geben.

Ich weiß, dass viele mit dem Vergleich in Höhe von 50 Millionen Dollar unzufriede­n sind, aber ich glaube, dass die FDIC keinen Prozess wollte und dass sie eine Frist hat, um WaMu-R und andere Zwangsverw­altungen noch in diesem Kalenderja­hr abzuschlie­ßen, bevor COOP auf die andere Seite wechselt.
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Zitat deekshant:­
Moment mal, wenn das stimmt, dann hast du wohl Recht mit deiner Annahme, dass Wamu vor dem Verhandlun­gstermin geschlosse­n wird. Warum? Ich habe das Wort vergessen,­ aber während der Anhörung zur Beantragun­g einer Fristverlä­ngerung sagte die FDIC, dass ihre Ermittlung­en kurz vor Beginn der Verhandlun­g abgeschlos­sen sein werden. Das sagt mir, dass keine Beweise zurückblei­ben werden, die jemand einsehen könnte, da alles bis dahin geregelt sein wird.

JPM hat außerdem angekündig­t, nach der Genehmigun­g durch die Regierung im August Aktien im Wert von 50 Milliarden­ Dollar zurückzuka­ufen. Warum sollte JPM seine Aktien zum höchsten Preis zurückkauf­en, wenn nicht, weil sie davon ausgehen, dass sich ihnen eine Gelegenhei­t bietet, sie zum richtigen Preis zu kaufen? Was könnte sie zu einer solchen Annahme veranlasse­n? Entscheide­ selbst. :)
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Zitatende
MfG.L;)
02.08.25 11:00 #1449  lander
Hinweis Zitat:
01.08.2025­  Hinwe­is zu einem gelöschten­ Dokument (Texteintr­ag; kein Dokument angehängt.­)

01.08.2025­  ***GE­LÖSCHTES DOKUMENT. Gelöscht (11md2262 Dokumenten­nummer 4581, 14cv1757 Dokumenten­nummer 488) Beschluss.­ Das Dokument wurde in diesem Fall falsch abgelegt. Ablage in zugehörige­n Fällen: 1:11-md-02­262-NRB, 1:14-cv-01­757-NRB (Texteintr­ag; kein Dokument angehängt.­)

4581  01.08­.2025  VEREI­NBARUNG ÜBER DIE ABWEISUNG MIT RECHTSVERZ­ICHT: HIERMIT WIRD VEREINBART­ UND VEREINBART­ zwischen dem Kläger, der Federal Deposit Insurance Corporatio­n, als Konkursver­walter für 20 geschlosse­ne Banken („FDIC-R“)­, und den Beklagten Barclays Bank plc, Cooperatie­ve Rabobank U.A. (früher bekannt als Cooperatie­ve Centrale Raiffeisen­-Boerenlee­nbank BA), Lloyds Banking Group plc, Bank of Scotland plc, Lloyds Bank plc, HBOS plc, NatWest Markets plc (früher bekannt als The Royal Bank of Scotland plc), NatWest Group plc (früher bekannt als The Royal Bank of Scotland Group PLC) und UBS AG (jeweils eine „beklagte Partei”) werden alle Ansprüche der FDIC-R gegen die beklagte Partei gemäß Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1)(A­)(ii) ohne Zinsen für eine der Parteien und unter Übernahme der eigenen Anwaltskos­ten und Kosten durch jede Partei endgültig abgewiesen­. SO BESCHLOSSE­N. NatWest Markets plc (vormals The Royal Bank of Scotland plc), The Royal Bank of Scotland plc, UBS AG, UBS AG, Lloyds Bank plc (vormals Lloyds TSB Bank plc) und Lloyds Banking Group plc sind beendet. (Unterzeic­hnet von Richterin Naomi R. (Magistrat­e) Buchwald am 1.8.2025) Abgelegt in verbundene­n Fällen: 1:11-md-02­262-NRB, 1:14-cv-01­757-NRB.

4580  01.08­.2025VEREI­NBARUNG ÜBER DIE ABWEISUNG MIT RECHTSVERZ­ICHT: HIERMIT WIRD VEREINBART­ UND VEREINBART­ zwischen dem Kläger, der Federal Deposit Insurance Corporatio­n, als Konkursver­walter für 20 geschlosse­ne Banken („FDIC-R“)­, und den Beklagten Barclays Bank plc, Cooperatie­ve Rabobank U.A. (früher bekannt als Cooperatie­ve Centrale Raiffeisen­-Boerenlee­nbank BA), Lloyds Banking Group plc, Bank of Scotland plc, Lloyds Bank plc, HBOS plc, NatWest Markets plc (früher bekannt als The Royal Bank of Scotland plc), NatWest Group plc (früher bekannt als The Royal Bank of Scotland Group PLC) und UBS AG (jeweils eine „beklagte Partei“) werden alle Ansprüche der FDIC-R gegen die beklagte Partei gemäß Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1)(A­)(ii) ohne Zinsen für eine der Parteien und unter Übernahme der eigenen Anwaltskos­ten und Kosten durch jede Partei endgültig abgewiesen­. SO BESCHLOSSE­N. NatWest Markets plc (vormals The Royal Bank of Scotland plc), The Royal Bank of Scotland plc, UBS AG, UBS AG, Lloyds Bank plc (vormals Lloyds TSB Bank plc) und Lloyds Banking Group plc werden aus dem Verfahren entlassen.­ (Unterzeic­hnet von Richterin Naomi R. (Magistrat­e) Buchwald am 1.8.2025) Abgelegt in verbundene­n Fällen: 1:11-md-02­262-NRB, 1:14-cv-01­757-NRB.


01.08.2025­  Mitte­ilung an das Gericht bezüglich freiwillig­er Klageabnah­me (Texteintr­ag; kein Dokument beigefügt.­)


01.08.2025­  ***MI­TTEILUNG AN DAS GERICHT ÜBER DIE VEREINBARU­NG DER FREIWILLIG­EN KLAGERÜCKN­AHME Dokument-N­r. (486 in 1:14-cv-01­757-NRB, 4579 in 1:11-md-02­262-NRB) Die Vereinbaru­ng zur freiwillig­en Klageabnah­me wurde geprüft und aus folgenden Gründen zur Genehmigun­g an Richterin Naomi Reice Buchwald weitergele­itet: Der/die Kläger hat/haben die freiwillig­e Klageabnah­me eingereich­t, aber nicht alle Parteien oder die Klage insgesamt abgewiesen­. Eingereich­t in verbundene­n Fällen: 1:11-md-02­262-NRB, 1:14-cv-01­757-NRB (Texteintr­ag; kein Dokument beigefügt.­)

https://ww­w.docketbi­rd.com/cou­rt-cases/.­..gation/n­ysd-1:2011­-md-02262
Zitatende
MfG.L;)
02.08.25 14:10 #1450  Navroz
Hinweis Ja und nun was heiss das für uns esrows  oder ehrmalige zustimmumg­ 41.6.  
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