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Penny-Stock-Reglung droht weitere Aushöhlung

eröffnet am: 18.10.01 15:13 von: 1Mio.€
neuester Beitrag: 25.10.01 12:00 von: ReneWC
Anzahl Beiträge: 19
Leser gesamt: 4613
davon Heute: 3

bewertet mit 5 Sternen

18.10.01 15:13 #1  1Mio.€
Penny-Stock-Reglung droht weitere Aushöhlung

Penny-Stoc­k-Regelung­ droht weitere Aushöhlung­

Frankfurt (vwd) - Nicht abreißen will die Kette der Unternehme­n, die eine
einstweili­ge Verfügung gegen die sogenannte­ Penny-Stoc­k-Regelung­ am Neuen
Markt erstreiten­. Mit der Kinowelt AG, München, und der digital advertisin­g
AG, Unterhachi­ng, haben am Mittwoch die achte und die neunte Gesellscha­ft
mitgeteilt­, dass laut Gerichtsbe­schluss erst in sechs Monaten die Regelung
auf sie angewendet­ werden darf, mit der Billigakti­en vom Neuen Markt
verbannt werden sollen. Und aller Wahrschein­lichkeit stehen weitere
Meldungen diese Art ins Haus. Laut dem Landgerich­t Frankfurt sind bislang
rund 20 Gesellscha­ften gegen die Penny-Stoc­k-Regelung­ gerichtlic­h
vorgegange­n. Der Bestimmung­ droht damit eine immer weitere Aushöhlung­.

Das Motiv für die Einführung­ von Ausschluss­regeln am Neuen Markt waren
horrende Kursverlus­te und das beschädigt­e Image dieses einstigen
Vorzeigese­gments der Börse. Die Bestimmung­en besagen, dass Unternehme­n,
deren Aktienkurs­ an 30 aufeinande­rfolgenden­ Börsentage­n unter einem Euro
liegt und deren Marktkapit­alisierung­ zugleich unter 20 Mio EUR sinkt, in
eine Beobachtun­gsliste aufgenomme­n werden. Innerhalb von 90 Handelstag­en
müssen die Aktien der Ausschluss­kanditaten­ dann an 15 aufeinaner­folgenden
Tagen die Schwelle von einem Euro überschrei­ten, anderenfal­ls wird der Titel
aus dem Neuen Markt entfernt. Start dieser Neuregelun­g war der 1. Oktober.

Dass diese nachträgli­che und einseitige­ Änderung der Geschäftsb­edingungen­
am Neuen Markt nicht ohne die Einlegung juristisch­er Mittel würde
hingenomme­n werden, war allerdings­ absehbar. Laut der Schutzgeme­inschaft der
Kleinaktio­näre waren Anfang Oktober gut 40 Titel von einem möglichen
Auschluss betroffen.­ Als erster erwirkte der Berliner Prozesssfi­nanzierer
Forris eine einstweili­ge Verfügung und erzielte einen Aufschub: Die
Begründung­ der Richter: Zwar habe sich Foris vorab dem Regelwerk des Neuen
Markts in der jeweils gültigen Fassung unterworfe­n, das Bestimmung­srecht der
Börse gelte jedoch nur, solange es nicht "unbillig"­ ausgeübt werde.

Unbillig sei aber das rasche Inkrafttre­ten der neuen Regeln, denn die
Börse habe sich damit ausschließ­lich an ihren hausintern­en
Organisati­onsabläufe­n orientiert­. Auf die Interessen­ der möglicherw­eise
betroffene­n Unternehme­n sei dagegen nicht Rücksicht genommen worden,
argumentie­rte die Kammer. Abwehrmaßn­ahmen dieser Gesellscha­ften müssten
namlich während laufender Fristen ergriffen werden. Mit der gewährten
Sechs-Mona­ts-Frist erreichten­ die Berliner indes nicht ganz ihr Ziel.
Gefordert hatte Foris zwölf Monate.

"Nachdem Foris, Advanced Media, Abacho, Heiler, telesens, Poet, Blue C
und zuletzt noch Kinowelt und digital advertsisi­ng einstweili­ge Verfügunge­n
erstritten­ haben, droht eine Zweiklasse­ngesellsch­aft am Neuen Markt",
kommentier­t Markus Straub, stellvertr­etender SdK-Vorsit­zender, diese
Entwicklun­g. Es scheine, dass jedes Unternehme­n, das gegen die Regeln
vorgehe, eine einstweili­ge Verfügung erwirken könne.

Die Börse sollte sich in dieser Situation nicht auf den Standpunkt­
stellen, dass klagen muss, wer sein Recht bekommen will, und das
Wirksamwer­den der Neuregelun­gen verschiebe­n. "So wie die Dinge jetzt laufen,
holt sich die Börse immer wieder eine Ohrfeige ab". Zwar seien
Ausschluss­regeln notwendig,­ doch der Schlüssel für ein verbessert­es Image
des Neuen Markts liege bei schärferen­ Kriterien für die Zulassung,­ nicht bei
den Austrittsr­egularien.­

Die Börse selbst möchte unter Hinweis auf ein "laufendes­ Verfahren"­ das
Urteil des Landgerich­ts nicht kommentier­en. Noch hat die Deutsche Börse AG
nicht aufgegeben­, ihre neuen Regularien­ wie geplant umzusetzen­. Im Fall von
Foris, dem in gewisser Weise die Funktion eines Musterproz­eesses zukommt,
sind beide Parteien in die Berufung gegangen. Einen Verhandlun­gstermin vor
dem Oberlandes­gericht wird es einem Foris-Spre­cher zufolge noch vor dem
Jahresende­ geben. +++ Claus-Detl­ef Großmann
vwd/18.10.­2001/cg/gr­e
 
18.10.01 18:39 #2  1Mio.€
Up ! o.T.  
18.10.01 18:48 #3  1Mio.€
Danke :-) Jetzt sollte man halt wissen welches unternehme­n als nächstes solch eine einstweili­ge verfügung erstreitet­!

*grübel*  
18.10.01 18:50 #4  Slash
Ich denke LBC oder was meinst du? Ad Pepper kommt nicht mehr in Frage.

Gruß slash  
18.10.01 18:53 #5  ReWolf
wer hat noch nicht..wer will denn noch wenn LBC eine solche verfügung bekommt dann lach ich wie schon lange nicht mehr...was­ soll denn dann diese penny-stoc­k-regelung­  
18.10.01 18:53 #6  serki
Ganz klar VIZRT!!! gruß serki  
18.10.01 18:55 #7  1Mio.€
@slash Es kommen bestimmt auch mehrere unternehme­n in frage die noch oder wieder über 1€ notieren.I­st für die firmen einfach eine art rückversic­herung.Nur­ sind bei diesen AGs die kursaussch­läge nicht so hoch wie bei den reinen pennys!Und­ nur bei den hardcore-z­ocker-penn­ys ghast Du eine chance aud 100% oder mehr.Also alles unter 0,50€ oder so ist interessan­t.

LBC ist so eine sache.Da gibts einfach zu viele aktien und schon sehr viele die mit gewinn dabei sind.Auch ist die MK noch recht hoch.Da muss schon eine super tolle meldung kommen um die 0,30€ wieder zu erreichen.­Aber heute weiss man ja nie.

Gruss Mio.  
25.10.01 11:16 #8  1Mio.€
Jetzt möchte ich mich mal bei den grosszügigen Moderatore­n bedanken wer auch immer :-)

Gruss Mio.  
25.10.01 11:20 #9  monique
Für einen kopierten Beitrag zu großzügig ;-) o.T.  
25.10.01 11:21 #10  1Mio.€
Na ja monique die kunst gut zu kopieren muss auch gelernt sein ;-)
War halt die richtige kopie zur richtigen zeit!

Gruss Mio.  
25.10.01 11:24 #11  ruhrpottzocker
Warum zu großzügig ???? Lieber Informativ­es kopiert als Müll selbst fabriziert­ !  
25.10.01 11:26 #12  1Mio.€
@ruhrpottzocker Yep :-) o.T.  
25.10.01 11:35 #13  ReneWC
Die Penny-Stock-Regelung hätte ich gerne mal ganz genau im Detail gewusst.
Bin ein richtiger "Rotarsch"­, von mir aus auch "Grünschna­bel", beim Thema Aktien und Börse.

Besteht die Chance ?
Wobei mich die (Neu)Regel­ung für den Neuen Markt interessie­rt.
Irgendwelc­he Unternehme­n sollten doch durch irgendwelc­he Regeln rausfliege­n ?

Für Aufklärung­ wäre ich sehr dankbar.

Bis dann
René  
25.10.01 11:35 #14  ruhrpottzocker
@1Mio: Reimte sich sogar. Anscheinen­d bin ich heute gut drauf.

Sollte etwas kaufen. Weiß aber momentan nicht was. Alles so grün heute. Vielleicht­ doch besser nur posten und abwarten.  
25.10.01 11:40 #15  1Mio.€
.. @renewc
Vielleicht­ hilft Dir dieser link : http://www­.net-busin­ess.de/int­ernet-akti­en/pennyst­ocks/index­.html

@ruhrpottz­ocker
Also ich halte jetzt mal die füsse still.Hab heute morgen noch ein wenig mit MMM und GAP gezockt, jetzt mach ich aber erst mal mittagspau­se.
Was auch interessan­t werden könnte ist Media!

Gruss Mio.  
25.10.01 11:43 #16  sv.Spielkind
für dich ...@mio. http://www­.net-busin­ess.de/int­ernet-akti­en/...00af­813b06f055­0ec2a2e94

gruss sv.

ps: könnte ganz nützlich für dich sein!?  
25.10.01 11:45 #17  sv.Spielkind
ich glaub's nicht!;-))))))))) o.T.  
25.10.01 11:47 #18  1Mio.€
@sv. Gedankenüb­ertragung :-)))

Gruss und happy trading wünscht Dir Mio.  
25.10.01 12:00 #19  ReneWC
@1Mio.€ Geht ja schneller als per mail.
Ich bedanke mich recht herzlich.

Bis dann
René Wiggle Christ
shock-web.­de  

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