Löschung
06.08.20 11:22
#1
Jenaer
Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 10.08.20 12:18
Aktionen: Löschung des Beitrages, Thread geschlossen
Kommentar: Spam
Zeitpunkt: 10.08.20 12:18
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Kommentar: Spam
06.08.20 12:44
#3
Lucky79
Viel Spaß im türkischen Gefängnis....
ähm... nein, ich meinte KRankenhaus... ;-)
06.08.20 12:52
#4
Jenaer
@Lucky79
wie meinst du das?
Unsere Regierung stuft Türkei nicht mehr als Risikogebiet ein !
Unsere Regierung stuft Türkei nicht mehr als Risikogebiet ein !
06.08.20 13:01
#5
Lucky79
Mit Corona gehst dort sofort ins Krankenhaus....
ohne wenn u. aber....!
Das würde ich vorher abklären... wie das im Falle einer Nachgewiesenen Infektion
mit dt. Touristen gehandelt wird.
Türkische KRankenhäuser sind jetzt nicht gerade mit den unseren vergleichbar...!
Das würde ich vorher abklären... wie das im Falle einer Nachgewiesenen Infektion
mit dt. Touristen gehandelt wird.
Türkische KRankenhäuser sind jetzt nicht gerade mit den unseren vergleichbar...!
06.08.20 13:10
#6
Jenaer
Lucky79
Hi
Ich hab doch geschrieben
Test Einreise
Test Ausreise
Ich hab 4 Wochen Bautzen überstanden,
dann werde ich auch 14 Tage Urlaub überstehen
Ps.Mit dem Unterschied
Das ist Urlaub
Ich hab doch geschrieben
Test Einreise
Test Ausreise
Ich hab 4 Wochen Bautzen überstanden,
dann werde ich auch 14 Tage Urlaub überstehen
Ps.Mit dem Unterschied
Das ist Urlaub
06.08.20 13:15
#7
qiwwi
Türkei ist Risikogebiet !!
Informationen zur Ausweisung
internationaler Risikogebiete
Stand: 5. August 2020 – 18:00 Uhr
Neu seit der letzten Änderung: Belgien – die Provinz Antwerpen gilt derzeit als Risikogebiet.
Unten aufgeführte Staaten werden aktuell als Gebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine
Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, ausgewiesen
Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt
innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann
gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht
zur Absonderung bestehen.
Bitte beachten Sie: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als
Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen,
insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen. Bitte prüfen Sie unmittelbar vor
Antritt Ihrer Reise, ob Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise nach Deutschland in
einem dieser Gebiete aufgehalten haben. In diesen Fällen müssen Sie mit einer Verpflichtung
zur Absonderung rechnen.
Die bestehenden Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie die
Informationen der Bundesregierung für Reisende und Pendler
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/...-regelungen-1735032)
haben unverändert Gültigkeit.
• Afghanistan
• Ägypten
• Albanien
• Algerien
• Angola
• Antigua und Barbuda
• Äquatorialguinea
• Argentinien
• Armenien
• Aserbaidschan
• Äthiopien
• Bahamas
• Bahrain
• Bangladesch
• Barbados
• Belarus
• Belgien – die folgende Provinz gilt derzeit als Risikogebiet:
o Antwerpen
• Belize
• Benin
• Bhutan
• Bolivien
• Bosnia und Herzegowina
• Brasilien
• Burkina Faso
• Burundi
• Cabo Verde
• Chile
• Costa Rica
• Côte d'Ivoire
• Dominica
• Dominikanische Republik
• Dschibuti
• Ecuador
• El Salvador
• Eritrea
• Eswatini
• Gabun
• Gambia
• Ghana
• Grenada
• Guatemala
• Guinea
• Guinea Bissau
• Guyana
• Haiti
• Honduras
• Indien
• Indonesien
• Irak
• Iran
• Israel
• Jamaika
• Jemen
• Kamerun
• Kasachstan
• Katar
• Kenia
• Kirgisistan
• Kolumbien
• Komoren
• Kongo DR
• Kongo Rep
• Korea (Volksrepublik)
• Kosovo
• Kuba
• Kuwait
• Lesotho
• Libanon
• Liberia
• Libyen
• Luxemburg
• Madagaskar
• Malawi
• Malediven
• Mali
• Marokko
• Mauretanien
• Mexiko
• Mongolei
• Montenegro
• Mosambik
• Namibia
• Nepal
• Nicaragua
• Niger
• Nigeria
• Nordmazedonien
• Oman
• Pakistan
• Palästinensische Gebiete
• Panama
• Papua-Neuguinea
• Paraguay
• Peru
• Philippinen
• Republik Moldau
• Russische Föderation
• Saint Kitts und Nevis
• Saint Lucia
• Saint Vincent and the Grenadines
• Sambia
• São Tomé und Príncipe
• Saudi Arabien
• Senegal
• Serbien
• Seychellen
• Sierra Leone
• Simbabwe
• Somalia
• Spanien - folgende autonome Gemeinschaften gelten derzeit als Risikogebiete:
o Aragón
o Katalonien
o Navarra
• Sri Lanka
• Südafrika
• Sudan
• Südsudan
• Surinam
• Syrische Arabische Republik
• Tadschikistan
• Tansania
• Timor Leste (Osttimor)
• Togo
• Trinidad Tobago
• Tschad
• Türkei
• Turkmenistan
• Ukraine
• USA
• Usbekistan
• Venezuela
• Zentralafrikanische Republik
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch
das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat. Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen
Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben
Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird
nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert
nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Für
Bewertungsschritt 2 liefert insbesondere das Auswärtige Amt auf der Grundlage der
Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für
Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative
Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der
Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die
Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend),
Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene
Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen,
Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen
Informationen für bestimmte Staaten vorliegen.
internationaler Risikogebiete
Stand: 5. August 2020 – 18:00 Uhr
Neu seit der letzten Änderung: Belgien – die Provinz Antwerpen gilt derzeit als Risikogebiet.
Unten aufgeführte Staaten werden aktuell als Gebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine
Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, ausgewiesen
Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt
innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann
gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht
zur Absonderung bestehen.
Bitte beachten Sie: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als
Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen,
insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen. Bitte prüfen Sie unmittelbar vor
Antritt Ihrer Reise, ob Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise nach Deutschland in
einem dieser Gebiete aufgehalten haben. In diesen Fällen müssen Sie mit einer Verpflichtung
zur Absonderung rechnen.
Die bestehenden Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie die
Informationen der Bundesregierung für Reisende und Pendler
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/...-regelungen-1735032)
haben unverändert Gültigkeit.
• Afghanistan
• Ägypten
• Albanien
• Algerien
• Angola
• Antigua und Barbuda
• Äquatorialguinea
• Argentinien
• Armenien
• Aserbaidschan
• Äthiopien
• Bahamas
• Bahrain
• Bangladesch
• Barbados
• Belarus
• Belgien – die folgende Provinz gilt derzeit als Risikogebiet:
o Antwerpen
• Belize
• Benin
• Bhutan
• Bolivien
• Bosnia und Herzegowina
• Brasilien
• Burkina Faso
• Burundi
• Cabo Verde
• Chile
• Costa Rica
• Côte d'Ivoire
• Dominica
• Dominikanische Republik
• Dschibuti
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• Eritrea
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• Gabun
• Gambia
• Ghana
• Grenada
• Guatemala
• Guinea
• Guinea Bissau
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• Indonesien
• Irak
• Iran
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• Kasachstan
• Katar
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• Kirgisistan
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• Kongo DR
• Kongo Rep
• Korea (Volksrepublik)
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• Kuwait
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• Libanon
• Liberia
• Libyen
• Luxemburg
• Madagaskar
• Malawi
• Malediven
• Mali
• Marokko
• Mauretanien
• Mexiko
• Mongolei
• Montenegro
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• Nepal
• Nicaragua
• Niger
• Nigeria
• Nordmazedonien
• Oman
• Pakistan
• Palästinensische Gebiete
• Panama
• Papua-Neuguinea
• Paraguay
• Peru
• Philippinen
• Republik Moldau
• Russische Föderation
• Saint Kitts und Nevis
• Saint Lucia
• Saint Vincent and the Grenadines
• Sambia
• São Tomé und Príncipe
• Saudi Arabien
• Senegal
• Serbien
• Seychellen
• Sierra Leone
• Simbabwe
• Somalia
• Spanien - folgende autonome Gemeinschaften gelten derzeit als Risikogebiete:
o Aragón
o Katalonien
o Navarra
• Sri Lanka
• Südafrika
• Sudan
• Südsudan
• Surinam
• Syrische Arabische Republik
• Tadschikistan
• Tansania
• Timor Leste (Osttimor)
• Togo
• Trinidad Tobago
• Tschad
• Türkei
• Turkmenistan
• Ukraine
• USA
• Usbekistan
• Venezuela
• Zentralafrikanische Republik
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch
das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat. Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen
Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben
Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird
nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert
nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Für
Bewertungsschritt 2 liefert insbesondere das Auswärtige Amt auf der Grundlage der
Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für
Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative
Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der
Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die
Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend),
Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene
Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen,
Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen
Informationen für bestimmte Staaten vorliegen.
06.08.20 13:18
#10
Jenaer
#7
Stimmt nur teilweise,was Türkei anbelangt
4 Touristengebiete sind ausgenommen
4 Touristengebiete sind ausgenommen
06.08.20 13:21
#14
Fritz Pommes
Die Lohnfortzahlung könnte entfallen
für diejenigen, die BEWUSST in ein Risikogebiet reisen und sich nach Urlaubsende krank melden müssen.
06.08.20 15:03
#15
Lucky79
Nun gut.. Jenaer... Bautzen hast überlebt...
und beeindrucken lässt dich auch nicht...
dann bleibt nur übrig....
Dir alles alles alles Gute zu wünschen,
komm gesund u. erholt wieder heim.
Lach nicht über Erdogan... das mag der nicht.
dann bleibt nur übrig....
Dir alles alles alles Gute zu wünschen,
komm gesund u. erholt wieder heim.
Lach nicht über Erdogan... das mag der nicht.
06.08.20 15:15
#17
Lucky79
Naja... die Türken scheinen gelogen zu haben...
was Corona anbelangt...
Deine Reise wirst stornieren können.
https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/...len-corona-zahlen.html
Deine Reise wirst stornieren können.
https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/...len-corona-zahlen.html
07.08.20 08:45
#19
Jenaer
Meine Reise wird nicht storniert
Läuft genauso ab wie meine vergangene Reise
Nach Schweden
Im Winter geht's dort in eine Hütte mitten in die Prärie
Nach Schweden
Im Winter geht's dort in eine Hütte mitten in die Prärie
09.08.20 18:36
#21
Jenaer
Und die Türkische Lira auf Tiefstkurs
da kann man Schnäppchen mache in den Basars
