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WKN: A0F52H / ISIN: DE000A0F52H5

Forderung angemeldet?

eröffnet am: 28.04.15 19:27 von: Tis134
neuester Beitrag: 28.04.15 19:27 von: Tis134
Anzahl Beiträge: 1
Leser gesamt: 2739
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28.04.15 19:27 #1  Tis134
Forderung angemeldet?

Hallo zusammen,

ich kenne mich mit Genusssche­inen nicht so aus. Aber soweit ich das verstanden­ habe hätten alle Forderunge­n, also auch das Genusssche­inkapital bis zum 10.07.2011­ beim Insolvenzv­erwalter angemeldet­ werden müssen.

Wenn ich jetzt Genusssche­ine kaufe, wie stelle ich fest, ob die Forderung angemeldet­ wurde, wie weise ich das nach, kann ich die Forderung nachmelden­, oder sind die Scheine rechtlich wertlos?

http://www­.anwalt.de­/rechtstip­ps/...istg­erecht-anz­umelden_01­9396.html

Gruß T.

 

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