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Fr, 17. April 2026, 4:31 Uhr

Telekom Austria AG

WKN: 588811 / ISIN: AT0000720008

Telekom Austria Aktie: Solider Jahresbeginn


30.04.25 17:41
Raiffeisen Bank International AG

Wien (www.aktiencheck.de) - Telekom Austria-Aktienanalyse von der Raiffeisen Bank International AG:

Alexander Frank, Analyst der Raiffeisen Bank International AG (RBI), nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Telekom Austria AG (ISIN: AT0000720008, WKN: 588811, Ticker-Symbol: TA1, Wiener Börse-Symbol: TKA) unter die Lupe.

Die Telekom Austria habe gestern nach Börsenschluss ihr Zahlenwerk für das abgelaufene erste Quartal 2025 veröffentlicht. In diesem Zeitraum sei ein Umsatz von EUR 1,3 Mrd. erwirtschaftet worden, was einerseits einem Anstieg zum Vorjahresquartal von 3,7% und andererseits den Erwartungen der Analyst:innen entsprochen habe. Das EBITDA habe sich mit einem Plus von 5,2% auf EUR 478 Mio. ebenfalls positiv entwickelt, und auch die EBITDA-Marge habe von 35,9% auf 36,4% zulegen können.

Dabei habe das umsatzstarke Dienstleistungsgeschäft mit einem Umsatzanstieg von 3,5% auf EUR 1,1 Mrd. überzeugt, welcher auf Gruppenebene sowohl vom Mobilfunk- als auch vom Festnetzgeschäft gestützt worden sei. Der am Umsatz gemessen deutlich kleinere Unternehmensbereich, welcher den Verkauf von Endgeräten umfasse, habe sogar ein Wachstum von 7,0% auf EUR 188 Mio. verzeichnet. Auf regionaler Ebene sei die positive Umsatzentwicklung von den CEE-Märkten (Bulgarien, Kroatien, Belarus, Slowenien, Serbien und Nordmazedonien) angetrieben worden, während in Österreich ein leichtes Minus angeschrieben worden sei.

Ausblick: Für das Geschäftsjahr 2025 werde nach wie vor ein Umsatzzuwachs von 2% bis 3% prognostiziert. Die Investitionsausgaben (ohne Frequenzverkäufe) sollten sich im laufenden Jahr nun jedoch auf lediglich rund EUR 800 Mio. belaufen (zuvor: EUR 850 Mio.).

Die letzte Empfehlung für die Telekom Austria-Aktie lautete "Halten", so Alexander Frank, Analyst der RBI. (Analyse vom 30.04.2025)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus:

Offenlegungen

3. RBI oder eine mit ihr verbundene juristische Person ist Market Maker oder Specialist oder Designated Sponsor oder Stabilisierungsmanager oder sonstiger Liquiditätsspender in den Finanzinstrumenten des Emittenten.

Offenlegung von Umständen und Interessen, die die Objektivität der RBI gefährden könnten: www.raiffeisenresearch.com/disclosuresobjectivity (30.04.2025/ac/a/a)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.





 
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