CREATON aussteigen
27.08.07 09:00
SdK AktionärsNews
München (aktiencheck.de AG) - Die Experten von "SdK AktionärsNews" raten zum Ausstieg aus der CREATON-Aktie.
Wie die CREATON AG mitgeteilt habe, habe sich die Gesellschaft mit 10 Anfechtungsklägern über einen Vergleich geeinigt. Dieser Vergleich sehe vor, dass die ursprünglich festgelegte Barabfindung in Höhe von 23,47 Euro je Vorzugsaktie um einen weiteren Betrag in Höhe von 4,70 Euro je Vorzugsaktie, zahlbar zusammen mit der Barabfindung, ergänzt werde. Für Aktionäre, die ihre Aktien behalten wollten, werde die jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von brutto 1,06 Euro je Vorzugsaktie um einen Betrag von 0,21 Euro (brutto) angehoben. Mit der jetzt fälligen Barabfindung von insgesamt 28,17 Euro lägen die Vorzugsaktionäre zwar immer noch deutlich unter dem Preis den die belgische Etex-Gruppe den Stammaktionären bezahlt habe, denn dieser habe sich auf 36,50 Euro je Aktie belaufen. Verglichen mit dem ersten Angebot an die Vorzugsaktionäre, das damals bei gerade einmal bei 19,50 Euro je Aktie liegen sollte, sei die jetzt ausgehandelte Abfindungshöhe jedoch gerade noch akzeptabel.
Unmittelbar nach der Einigung mit den Klägern habe CREATON übrigens Halbjahreszahlen gemeldet - und die könnten sich sehen lassen: So habe der Konzernumsatz im ersten Halbjahr 2007 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum von 62,6 Mio. Euro auf 91,4 Mio. Euro gesteigert werden können, das Konzern-Betriebsergebnis vor Sondereffekten sei im ersten Halbjahr 2007 auf 7,0 Mio. Euro (Vj. 3,0) gestiegen. Doch darüber könnten sich die freien Aktionäre jetzt nicht mehr freuen, da sie am Unternehmenserfolg nicht mehr profitieren könnten.
Deshalb sollten Aktionäre das aktuelle Kursniveau von 29,50 Euro zum Ausstieg nutzen und den Namen CREATON ein für alle Mal aus dem Gedächtnis und der Watchliste streichen, so die Experten von "SdK AktionärsNews". (Ausgabe 149 vom 24.08.2007) (27.08.2007/ac/a/nw)
Wie die CREATON AG mitgeteilt habe, habe sich die Gesellschaft mit 10 Anfechtungsklägern über einen Vergleich geeinigt. Dieser Vergleich sehe vor, dass die ursprünglich festgelegte Barabfindung in Höhe von 23,47 Euro je Vorzugsaktie um einen weiteren Betrag in Höhe von 4,70 Euro je Vorzugsaktie, zahlbar zusammen mit der Barabfindung, ergänzt werde. Für Aktionäre, die ihre Aktien behalten wollten, werde die jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von brutto 1,06 Euro je Vorzugsaktie um einen Betrag von 0,21 Euro (brutto) angehoben. Mit der jetzt fälligen Barabfindung von insgesamt 28,17 Euro lägen die Vorzugsaktionäre zwar immer noch deutlich unter dem Preis den die belgische Etex-Gruppe den Stammaktionären bezahlt habe, denn dieser habe sich auf 36,50 Euro je Aktie belaufen. Verglichen mit dem ersten Angebot an die Vorzugsaktionäre, das damals bei gerade einmal bei 19,50 Euro je Aktie liegen sollte, sei die jetzt ausgehandelte Abfindungshöhe jedoch gerade noch akzeptabel.
Unmittelbar nach der Einigung mit den Klägern habe CREATON übrigens Halbjahreszahlen gemeldet - und die könnten sich sehen lassen: So habe der Konzernumsatz im ersten Halbjahr 2007 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum von 62,6 Mio. Euro auf 91,4 Mio. Euro gesteigert werden können, das Konzern-Betriebsergebnis vor Sondereffekten sei im ersten Halbjahr 2007 auf 7,0 Mio. Euro (Vj. 3,0) gestiegen. Doch darüber könnten sich die freien Aktionäre jetzt nicht mehr freuen, da sie am Unternehmenserfolg nicht mehr profitieren könnten.
Deshalb sollten Aktionäre das aktuelle Kursniveau von 29,50 Euro zum Ausstieg nutzen und den Namen CREATON ein für alle Mal aus dem Gedächtnis und der Watchliste streichen, so die Experten von "SdK AktionärsNews". (Ausgabe 149 vom 24.08.2007) (27.08.2007/ac/a/nw)
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